Drucksache 18 / 14 964 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scheermesser (AfD) vom 07. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Mai 2018) zum Thema: Schulischer Schwimmunterricht: Kapazitäten und Anfahrtswege und Antwort vom 28. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Frank Scheermesser (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14964 vom 07. Mai 2018 über Schulischer Schwimmunterricht: Kapazitäten und Anfahrtswege ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er hat daher die Bezirksämter und die Berliner Bäder Betriebe um Zulieferung gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat mit nachfolgenden Aussagen übermittelt wurden. Vorbemerkung des Abgeordneten: Der Senat teilte am 17. Oktober 2017 mit: „Es ist mit einer Bedarfssteigerung an Wasserzeiten für den Schwimmunterricht durch die wachsende Anzahl an Schü-lerinnen und Schülern zu rechnen. Eine genaue Verifizierung des Bedarfs liegt gegenwärtig noch nicht vor. Es ist aber davon auszugehen, dass sich die Auslastung der Schwimmhallen in der Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr verstärken wird, in einzelnen Bezirken für den Bereich der Sek II auch darüber hinaus.“ (Drs. 18/12443) 1.a) Liegt mittlerweile eine Verifizierung des Bedarfs vor? 1.b) Wenn ja: wie fällt diese aus? 1.c) Wenn nein: warum nicht und wann liegt sie vor? 1.d) Inwieweit wird die Bedarfsentwicklung durch das bestehende Bäderkonzept 2025 abgedeckt? Zu 1.: Nach Rückmeldung durch die Berliner Bäder Betriebe (BBB) und die für die Organisation des Schulschwimmens in den Bezirken verantwortlichen Schwimmobleute 2 kann der Bedarf für den Schwimmunterricht im Schuljahr 2018/2019 in vollem Umfang gedeckt werden. 2.a) Welche Schwimmhallen für den schulischen Schwimmunterricht sind derzeit nicht in Betrieb? 2.b) Welche Schwimmhallen fallen künftig aufgrund nötiger Sanierungsarbeiten aus? 2.c) Welche zusätzlichen Schwimmflächen will der Senat für den schulischen Schwimmunterricht schaffen? Zu 2.a) und b): Seit dem 01.03.2018 ist die Schwimmhalle Buch wegen einer grundhaften Sanierung geschlossen und kann kein Schulschwimmen mehr anbieten. Folgende Schwimmhallen werden in 2019 wegen grundlegender Sanierung geschlossen : Stadtbad Tiergarten, Wellenbad am Spreewaldplatz, Paracelsus-Bad. Die Schwimmhallen schließen in Abhängigkeit vom Umfang der Maßnahmen für 1,5 bis 2,5 Jahre. Das Schulschwimmen wird in andere Schwimmhallen verlegt. Dies gilt auch für kürzere bauliche Maßnahmen. Aufgrund der nicht mehr gegebenen Standfestigkeit schließt die Schwimmhalle Holzmarkstraße (Schul-, Vereins- und Kursbad) zum 01.10.2018. Ob eine Sanierung oder ein Neubau der Schwimmhalle erfolgt, ist noch nicht abschließend entschieden. Zu 2.c): Das geplante Sport- und Freizeitbad in Pankow wird mit einem 25-Meter- Schwimmbecken und einem Lehrschwimmbecken ausgestattet sein, um vor allem auch dem wachsenden Bedarf an Wasserfläche für das obligatorische Schulschwimmen der Grundschulen gerecht zu werden. 3.) Wie viele Kinder besuchen in Berlin derzeit die 2. Schulklasse? (Bitte nach Bezirken aufschlüsseln) Zu 3.: Die Schülerzahlen der Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2017/2018 die Berliner Schulen besuchen, sind der Anlage Nr. 1 zu entnehmen. 4.a) Erlauben die derzeitigen Kapazitäten in den Schwimmhallen eine Ausweitung des schulischen Schwimmunterrichts auf ein zusätzliches Halbjahr in der zweiten Klasse? 4.b) Wenn nein: wie viele Kapazitäten fehlen dafür in den Bezirken? 5.a) Erlauben die derzeitigen Kapazitäten in den Schwimmhallen eine Ausweitung des schulischen Schwimmunterrichts auf die gesamte zweite Klasse? 5.b) Wenn nein: wie viele Kapazitäten fehlen dafür in den Bezirken? Zu 4. und 5.: Die vorhandenen Kapazitäten reichen aus, um den Schwimmunterricht in der 3. Jahrgangsstufe abzudecken. Für ein zusätzliches Schulhalbjahr, beziehungsweise 3 für ein gesamtes Schuljahr in der zweiten Jahrgangsstufe, stehen keine Kapazitäten zur Verfügung. 6.) Welche Berliner Grundschulen nutzen welche Schwimmhallen für den Schwimmunterricht? Zu 6.: Die Nutzungszeiten der Schwimmhallen der Berliner Grundschulen sind der Anlage Nr. 2 zu entnehmen. 7.a) Welche Berliner Grundschulen können die Anreise zum Schwimmunterricht zu Fuß bestreiten? (Bitte nach Bezirken gegliedert darstellen) 7.b) Welche Berliner Grundschulen müssen ihre Schüler mit Verkehrsmitteln zum Schwimmunterricht anreisen lassen? (Bitte nach Bezirken gegliedert darstellen) Die durchschnittliche Wegezeit zur Schwimmhalle beim Schulschwimmen beträgt in Berlin 20 Minuten. (Vgl. Drs. 17 /13640) 8.a) Wie weit sind die einzelnen Anfahrtswege und wie hoch sind die Anfahrtszeiten? (Bitte bei den Bezirken anfragen und die Entfernung zwischen Schulen und Schwimmhalle nicht nach Luftlinie, sondern nach Straßenkilometer angeben) 8.b) Welche Schule hat den längsten Anfahrtsweg und wie lang ist dieser? Zu 7. und 8.: Eine Übersicht der Anfahrtswege und Wegezeiten der Schulen von 10 Berliner Bezirken liegt vor und ist nach Bezirken aufgelistet der Anlage Nr. 3 zu entnehmen. Die Bezirke Mitte und Tempelhof-Schöneberg konnten in der Bearbeitungszeit der Anfrage die Angaben nicht vollständig ermitteln. 9.) Wie stellen die Schulen sicher, dass die Schwimmstunde auch tatsächlich in vollem Umfang im Wasser genutzt werden kann und es zu keiner Kürzung der Unterrichtszeit zu Lasten anderer Fächer gibt? Zu 9.: Laut der dem Senat vorliegenden Belegungspläne nehmen alle Berliner Grundschulen die ihnen zugewiesenen Wasserzeiten im Umfang von 40 - 45 Minuten in vollem Umfang wahr. Der Schwimmunterricht findet im Rahmen des regulären Sportunterrichts statt. Daher kommt es zu keiner Kürzung der Unterrichtszeit in anderen Fächern. Die Wochenstundentafel für die Grundschule sieht eine Stunde Schwimmunterricht spätestens in Jahrgangsstufe 3 vor (GsVO). Im Rahmen der flexiblen Stundentafelplanung können Schulen mehr als eine Stunde für den Schwimmunterricht verwenden. 10.a) Welche Berliner Grundschulen verwenden eine Stunde für den Schwimmunterricht? (Bitte nach Bezirken gegliedert darstellen) 10.b) Welche Berliner Grundschulen verwenden mehr als eine Stunde für den Schwimmunterricht? (Bitte nach Bezirken gegliedert darstellen) 4 Zu 10.: Laut der Grundschulverordnung wird der Schwimmunterricht im Rahmen des Sportunterrichts spätestens in Jahrgangsstufe 3 erteilt. Wird Schwimmen unterrichtet, ist dafür etwa ein Drittel des Stundenvolumens für Sport einzusetzen. Für den verpflichtenden Schwimmunterricht an Grundschulen ist ein Schuljahr vorgesehen . Den Schulen obliegt es, die Jahrgangsstufe festzulegen, in der der Schwimmunterricht bis zum 3. Schuljahr stattfindet. Die Mehrzahl der Schulen führt den Schwimmunterricht in der 3. Klassenstufe durch. Eine Erhebung zu den einzelnen Schulen der Bezirke liegt nicht vor. Aufgrund der vorliegenden Belegungspläne verwenden die Berliner Grundschulen eine Unterrichtsstunde für den Schwimmunterricht. 11.a) Wie viele Schwimmbäder haben die BBB bei ihrer Gründung übernommen? 11.b) Welche Schwimmbäder haben die BBB seitdem aufgegeben? 11.c) Welche Bäder haben die BBB derzeit verpachtet? 11.d) Wo sind die Belegungspläne der Schwimmbäder der BBB öffentlich einsehbar? Zu 11.: Die BBB haben zum 01.01.1996 die in der Anlage 4 (vgl. Anlage zu § 1 Absatz 2 und § 3 Absatz 2 BBBG vom 25.09.1995) benannten Schwimmbäder übernommen. Folgende Schwimmbäder wurden seitdem aufgegeben: - Alliiertenbad Reichssportfeld - Sommerbad -, - Schwimmhalle Weinstraße, - Stadtbad Kreuzberg, - Stadtbad Lichtenberg, - Schwimmhalle Rudolf-Seiffert-Straße, - Schwimmhalle Pankow, - Stadtbad Prenzlauer Berg, - Alliiertenbad Cité Foch, - Stadtbad Steglitz, - Sommerbad am Poststadion, - Sportzentrum Adlershof, - Licht- und Luftbad Oberspree, - Stadtbad Wedding, - Stadtbad Zehlendorf. - Sport- und Erholungszentrum (SEZ) - Freibad Wernersee - Strandbad Müggelsee Die folgenden Bäder sind verpachtet: - Strandbad Plötzensee - Strandbad Jungfernheide - Strandbad Lübars - Strandbad Friedrichshagen - Strandbad Wendenschloß - Strandbad Grünau 5 - Strandbad Weißensee - Strandbad Orankesee - Strandbad Halensee - Sommerbad Lichterfelde (Spucki) Nicht verpachtet aber Dritten zur Nutzung überlassen, sind das Forumbad Olympiastadion sowie das Sportbad Britz. Auf der Internetseite der BBB ist die Belegung der Becken für das jeweilige Bad so veröffentlicht, dass für die Badegäste ersichtlich ist, welche Becken und Schwimmbahnen für das öffentliche Baden und Schwimmen zur Verfügung stehen und welche nicht. Die Belegung der Schwimmbäder durch Schulen und Vereine wird durch die BBB mit den Regionalen Beiräten und den für das Schulschwimmen verantwortlichen Schwimmobleuten im Rahmen von „Belegungsrunden“ abgestimmt und findet ihren Niederschlag in den jeweiligen Belegungsplänen. Mit den Schwimmobleuten werden Zeiten für das Schulschwimmen vereinbart. Die konkrete Belegung für das Schulschwimmen erfolgt dann durch diese. Die Belegung ist somit für die Betroffenen transparent. Die einzelnen Belegungspläne werden nicht veröffentlicht. 12.a) Welche Schwimmbäder sind dem Senat in Berlin bekannt, die nicht von den BBB, sondern von privater Hand betrieben werden? (Bitte nach Bezirk aufschlüsseln und Betreiber benennen) 12.b) Welche der von privater Hand betriebenen Schwimmbäder wurden aufgegeben? Zu 12.: Hierzu liegt der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und den BBB keine Übersicht vor, da diese Daten nicht erhoben werden. 13.a) Welche Schwimmbäder der BBB bieten Wasserflächen für Babys an? 13.b) Welche Schwimmbäder, die nicht von den BBB, sondern von privater Hand, Krankenhäusern, etc. betrieben werden, bieten Wasserflächen für Babys an? Zu 13.a): Gesonderte Wasserflächen für Babyschwimmen weisen die BBB nicht aus. Schwimmen mit Babys ist grundsätzlich in allen Schwimmhallen während des öffentlichen Badebetriebes möglich. Nachgefragt werden jedoch vor allem Babyschwimmkurse . In folgenden Bädern bieten die BBB spezielle Babyschwimmkurse für Babys ab dem dritten Lebensmonat an: - Kombibad Seestraße - Stadtbad Schöneberg „Hans Rosenthal“ - Schwimmhalle Hüttenweg - Stadtbad Lankwitz - Stadtbad Neukölln - Kleine Schwimmhalle Wuhlheide - Schwimmhalle Zingster Straße 6 - Schwimmhalle Buch (derzeit geschlossen) - Schwimm- und Sprunghalle im Europasportpark (SSE). Diese Bäder bieten geeignete Voraussetzungen: Nichtschwimmerbecken bzw. Flachwasser in Kombination mit einer Wassertemperatur von über 30 °C und entsprechend höherer Lufttemperatur. 13.b) Welche Schwimmbäder, die nicht von den BBB, sondern von privater Hand, Krankenhäusern, etc. betrieben werden, bieten Wasserflächen für Babys an? Zu 13.b): Hierzu liegt der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und den BBB keine Übersicht vor, da diese Daten nicht erhoben werden. Berlin, den 28. Mai 2018 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Anlage 1: Schülerzahlen Klasse 2 im Schuljahr 2017/2018 Schülerinnen und Schüler in der tatsächlich besuchten Jahrgangsstufe 2 im Schuljahr 2017/18 Stichtag: 29.09.2017 Bezirk/ Schulart Grundschule Integrierte Sekundarschule Freie Waldorfschule Schule mit übrigen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Insgesamt öffentliche Schulen Charlottenburg-Wilmersdorf 2075 151 31 2257 Friedrichshain-Kreuzberg 2452 48 32 2532 Lichtenberg 2516 199 133 2848 Marzahn-Hellersdorf 2488 306 2794 Mitte 3026 105 45 3176 Neukölln 2430 292 59 2781 Pankow 3465 103 78 3646 Reinickendorf 2306 74 42 2422 Spandau 2313 9 2322 Steglitz-Zehlendorf 2233 178 15 2426 Tempelhof-Schöneberg 2664 86 2750 Treptow-Köpenick 1992 199 62 2253 Schulen in freier Trägerschaft Charlottenburg-Wilmersdorf 297 154 29 6 486 Friedrichshain-Kreuzberg 161 9 55 3 228 Lichtenberg 135 135 Marzahn-Hellersdorf 172 69 241 Mitte 318 119 32 469 Neukölln 56 65 121 Pankow 242 170 27 439 Reinickendorf 160 47 36 243 Spandau 125 91 23 239 Steglitz-Zehlendorf 264 130 96 10 500 Tempelhof-Schöneberg 91 77 30 18 216 Treptow-Köpenick 106 28 63 197 Insgesamt 32087 2700 391 543 35721 A nl ag e 2 zu r S ch rif tli ch en A nf ra ge 1 8/ 14 96 4 - N ut zu ng sz ei te n S ch w im m ha lle n Anlage 4 zur Schriftlichen Anfrage 18/14964 - BBBG S18-14964 S18-14964 S1814964 Anlage 1 S1814964 Anlage 2 S1814964 Anlage 3 S1814964 Anlage 4