Drucksache 18 / 14 965 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scheermesser (AfD) vom 07. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Mai 2018) zum Thema: Nichtschwimmerquote am Ende der 3. Klasse: Ursachenanalyse und Antwort vom 25. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Frank Scheermesser (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14965 vom 07. Mai 2018 über Nichtschwimmerquote am Ende der 3. Klasse: Ursachenanalyse ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1.a) Worin sieht der Senat die Ursachen für die hohe Nichtschwimmerquote am Ende der 3. Klasse in einigen Berliner Schulen? 1.b) Worin sehen die Kooperationspartner des Senats zur Verbesserung der Schwimmerquote die Ursachen? In der Drs. 17/13889 spricht der Senat in Bezug auf mangelnde Schwimmfähigkeit der Grundschüler von der Notwendigkeit einer „Ursachenanalyse“. 2.a) Wurde diese Ursachenanalyse durchgeführt? 2.b) Wenn ja: Wer hat diese Ursachenanalyse durchgeführt, nach welchen Methoden wurde sie durchgeführt und welche Ergebnisse hat sie gebracht? 2.c) Wenn nein: warum nicht bzw. wann sollen dazu Daten vorliegen? Zu 1. und 2.: Die Nichtschwimmerquote hat in den vergangenen Jahren in Berlin kontinuierlich abgenommen. Nach Angaben der Deutschen-Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG) liegt die deutschlandweite Nichtschwimmerquote bei Grundschülern 2017 bei fast 40 %. Berlin liegt mit 17,9 % deutlich unter dieser Prozentzahl. Der Senat und dessen Kooperationspartner sind sich einig, dass die relativ hohe Quote von Nichtschwimmern zu Beginn der dritten Klasse auf fehlende Erfahrungen im Bereich der Wassergewöhnung und nicht vorhandene Grundfertigkeiten des Schwimmens zurückzuführen sind. Viele Berliner Schwimmlehrerinnen und Schwimmlehrer bestätigen diese Aussage aus den Erfahrungen, die sie im 2 Schwimmunterricht der dritten Klassen gewonnen haben. Eine datengestützte Analyse über die Ursachen der mangelnden Schwimmfähigkeit liegt nicht vor. Die AV Schulbesuchspflicht ermöglicht eine Befreiung vom Schwimmunterricht aus gesundheitlichen Gründen. Nummer 10, VVSchulb sieht eine Möglichkeit zur Beurlaubung vom Schwimmunterricht vor. 3.a) Hat der Senat als Teil der Ursachenanalyse eine Datenerhebung zu Beurlaubung und Befreiung vom Schwimmunterricht veranlasst? 3.b) Wenn ja: Wie viele Beurlaubungen und Befreiungen gab es seit 2014 für den Schwimmunterricht insgesamt, wie viele aus gesundheitlichen Gründen und wie viele nach Nummer 10, Absatz 4, VV SchulB? (Bitte nach Bezirk und Jahr aufschlüsseln) 3.c) Wenn nein: warum nicht bzw. wann sollen dazu Daten vorliegen? Zu 3.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat keine Datenerhebung zur Beurlaubung und Befreiung vom Schwimmunterricht durchgeführt und beabsichtigt diese Daten nicht zu erheben. Prof. Dr. Wolf-Dieter Brettschneider hat in der von ihm koordinierten SPRINT-Studie ermittelt, dass 20% der Schulen kein Schwimmbad mehr zur Verfügung steht und etwa 50% der Grundschullehrer Schwimmen fachfremd unterrichten. 4.a) Liegen dem Senat als Teil der Ursachenanalyse statistische Zahlen über den fachfremd erteilten Schwimmunterricht in Berlin vor? 4.b) Wenn ja: Welche Zahlen liegen dem Senat vor? Wie viele Grundschullehrer unterrichteten seit 2014 in Berlin Schwimmen fachfremd? (Bitte nach Bezirk und Jahr aufschlüsseln) 4.c) Wenn nein: warum nicht bzw. wann sollen dazu Daten vorliegen? Zu 4.: In Berlin wird der Schwimmunterricht ausschließlich von fachlich ausgebildeten Schwimmlehrerinnen und Schwimmlehrern erteilt. 5.) Welche Erkenntnisse konnte der Senat über den unterschiedlichen Stellenwert des Schwimmens in unterschiedlichen Kulturkreisen sammeln? Zu 5.: Dem Senat liegen keine Erkenntnisse über den Stellenwert des Schwimmens in unterschiedlichen Kulturkreisen vor. Die Studie KIGGS Welle 1 ergab: Zwischen den Geschlechtern bestehen hinsichtlich der Schwimmfähigkeit nur geringe Unterschiede. Im Vor- und Grundschulalter können jedoch weniger Jungen schwimmen als Mädchen. Außerdem lernen Mädchen im Schnitt rund 4 Monate früher schwimmen als Jungen. 6.a) Kann der Senat diese Statistik bezüglich der Geschlechter für Berlin bestätigen? 6.b) Wie reagiert der Senat auf diese Erkenntnisse?? 3 Zu 6.: Aus den erhobenen Daten zur Schwimmfähigkeit der Berliner Schülerinnen und Schüler konnten keine signifikanten Unterschiede zwischen den Geschlechtern festgestellt werden. Die Studie KIGGS Welle 1 ergab: Kinder mit niedrigem Sozialstatus können seltener schwimmen als Gleichaltrige mit hohem Sozialstatus. Diejenigen Kinder aus der niedrigen Statusgruppe, die schwimmen können, haben rund 1,5 Jahre später schwimmen gelernt als Kinder aus der hohen Statusgruppe. 8.a) Kann der Senat diese Statistik bezüglich der sozialen Herkunft für Berlin bestätigen? 8.b) Wie reagiert der Senat auf diese Erkenntnisse? Zu 8.: Dem Senat liegen keine Erkenntnisse über den Zeitraum des Erwerbs der Schwimmfähigkeit in Abhängigkeit des sozialen Status der Kinder vor. Dr. Klaus Wilkens (DLRG) gab bezüglich des Erlernens der Schwimmfähigkeit zu Bedenken, das veränderte Lebensumfeld der jungen Menschen berücksichtigen: „Das klassische Familienmodell gibt es in der großen Breite nicht mehr. Stattdessen finden wir auch alleinerziehende Elternteile auf der einen und Doppelverdiener auf der anderen Seite vor. Diese Familienmodelle gehen oft zulasten der Kinder.“ 9.a) Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Relation zwischen veränderten Familienmodellen und abnehmender Schwimmfähigkeit für Berlin gesammelt? 9.b) Wie reagiert der Senat auf diese Erkenntnisse? Zu 9.: Dem Senat liegen keine Erkenntnisse über die Relation von Familienmodellen zur Schwimmfähigkeit vor. Berlin, den 25. Mai 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-14965 S18-14965