Drucksache 18 / 14 966 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scheermesser (AfD) vom 07. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Mai 2018) zum Thema: Nichtschwimmerquote am Ende der 3. Klasse: Maßnahmen und Antwort vom 25. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Frank Scheermesser (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14966 vom 07. Mai 2018 über Nichtschwimmerquote am Ende der 3. Klasse: Maßnahmen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: In 30 Berliner Grundschulen, die eine hohe Anzahl von Nichtschwimmern am Ende der 3. Klasse haben, unterstützen Übungsleiter des Berliner Schwimmverbandes den Schwimmunterricht der Schulen (Vgl. Drs. 18/13541). 1.a) Um welche 30 Grundschulen handelt es sich? (Bitte mit Angabe des Bezirks) 1.b) Wurde die Kooperation von den Schulen oder vom Senat initiiert? 1.c) Warum wurden gerade diese Schulen ausgewählt? 1.d) Welche Grundschulen haben sich außerdem für die Teilnahme an dem Projekt beworben? 1.e) Können alle Grundschulen an dem Kooperationsprojekt mit dem Berliner Schwimmverband teilnehmen oder nur Grundschulen oder Bezirke mit einem bestimmten Nichtschwimmeranteil am Ende der 3. Klasse? 1.f) Mit welchen Mitteln wird die Kooperation finanziert? 1.g) Soll die Kooperation auf weitere Schulen ausgedehnt werden? Wenn ja: in welchem Umfang? Wenn nein: warum nicht? Zu 1.: Im Schuljahr 2017/2018 nahmen insgesamt 1.193 Schülerinnen und Schüler aus 57 Klassen an 18 Grundschulen an dem Projekt „Hurra, ich kann schwimmen“ teil. Das Projekt wird in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie unter dem Arbeitstitel „Förderung des Schwimmunterrichts in den 3. Klassen“ geführt. 2 Schule Bezirk Klassen Schüleranzahl Jens-Nydahl-GS Kreuzberg- Friedrichshain 7 140 Carl-Kraemer-GS Mitte 2 50 Vineta-GS Mitte 3 76 Elbe-Schule Neukölln 2 45 Hermann-Sander-Sch. Neukölln 4 105 Karl-Weise-Grundschule Neukölln 3 50 Konrad-Agahd-GS Neukölln 2 48 Rixdorfer-Schule Neukölln 4 80 Silberstein-Schule Neukölln 2 40 Löwenzahn-GS Neukölln 3 54 Eduard-Mörike-GS Neukölln 4 70 Gemeinschaftsschule Neukölln Campus-Rütli Neukölln 3 79 Sonnen-GS Neukölln 3 60 Charlie-Chaplin-GS Reinickendorf 4 85 Herrmann-Schulz-GS Reinickendorf 3 69 Christian-Morgenstern- GS Spandau 4 82 Ernst-Ludwig-Heim-GS Spandau 3 60 Das gemeinsame Projekt des Berliner Schwimmverbandes e.V. und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie startete zu Beginn des Schuljahres 2015/2016. Zuvor wurden insgesamt 50 Schulen angeschrieben, die am Ende des Schuljahres 2014/2015 eine hohe Nichtschwimmerquote meldeten. Alle 18 Schulen, die sich für die Teilnahme an dem Projekt bewarben, konnten dafür berücksichtigt werden. Die Schwimmen unterrichtenden Lehrkräfte der beteiligten 18 Schulen werden in der Durchführung des Schwimmunterrichts von Übungsleiterinnen und Übungsleitern bzw. Trainerinnen und Trainern des Berliner Schwimmverbandes e.V. unterstützt. Das Projekt wird mit Haushaltsmitteln der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie finanziert. Es ist angedacht, diese Kooperation ab dem Schuljahr 2018/2019 in veränderter Organisationsform weiterzuführen, die die Teilnahme weiterer Schulen zuließe. In den Drs. 17/0308 und 17/13889 äußert der Senat die Idee, in den Regionen in den letzten vier Wochen des Schuljahres überschulische Fördermöglichkeiten einzurichten, um besonders denjenigen Schülern zur Schwimmfähigkeit zu verhelfen, die nur eine Komponente der Qualitätskriterien nicht erfüllt haben. 2.a) Auf welche Komponenten bezieht sich die Aussage des Senats? 2.b) Wurde die Idee in die Praxis umgesetzt? 2.c) Wenn ja: welche Schulen partizipieren an dem Projekt, wer setzt das Projekt um und wie wird es beworben? Wenn nein: warum nicht? 3 Zu 2.: Die fehlenden Kapazitäten an Wasserfläche ermöglichten nicht, die ursprünglich geäußerte Absicht der überschulischen Förderung von Schülerinnen und Schülern nach dem Schwimmunterricht in der dritten Klasse in den Regionen zu realisieren. Die BBB bewerben Ferienschwimmkurse auf ihrer Internetseite. Die Ferienschwimmkurse wurden im Jahr 2005 eingeführt und ab 2014 unter dem Namen „Schwimmen für alle“ fortgeführt. Laut Angaben der BBB kostet der Ferienschwimmkurs über drei Wochen 105 Euro für 15 Einheiten á 45min. Für Kinder aus sozial schwachen Familien, die sich einen Platz in der Ferienschwimmschule nicht leisten können, gibt es die Möglichkeit, mit Hilfe des Jugendgesundheitsamts einen Antrag auf Bildung und Teilhabe (BuT) zu stellen. Für den Fall, dass die Leistungsbehörde nur eine Kostenübernahme nicht oder nur teilweise bewilligt, gibt es die Möglichkeit über die Initiative „Schwimmen für alle“ einen kostenlosen Platz in den Kursen der Ferienschwimmschule zu erhalten. Zu diesem Zweck verweisen die BBB auf ihrer Internetseite auf Ansprechpartner bei den Bezirksämtern. 3.a) Warum führt diese Liste nicht für alle Bezirke einen Ansprechpartner auf? 3.b) Wie viele Eltern haben seit 2012 für den Ferienschwimmkurs den Beitrag selbst entrichtet (Bitte pro Jahr und Bezirk aufschlüsseln) 3.b) Wie viele Eltern konnten für ihre Kinder seit 2012 über einen BuT-Antrag einen vollständig kostenfreien Platz bei den Ferienschwimmkursen erhalten? (Bitte pro Jahr und Bezirk aufschlüsseln) 3.c) Wie viele Eltern konnten für ihre Kinder seit 2012 über einen BuT-Antrag einen bezuschussten Platz bei den Ferienschwimmkursen erhalten? (Bitte pro Jahr und Bezirk aufschlüsseln) 3.d) Wie viele Eltern konnten für ihre Kinder seit 2012 über einen BuT-Antrag einen bezuschussten Platz bei den Ferienschwimmkursen erhalten? (Bitte pro Jahr und Bezirk aufschlüsseln) 3.e) Wie viele BuT-Anträge für einen Ferienschwimmkurs wurden seit 2012 abgelehnt? (Bitte pro Jahr und Bezirk aufschlüsseln) Zu 3.a): Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Bezirken koordiniert der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst. Die Berliner Bäder-Betriebe (BBB) und die Senatsverwaltung für Inneres und Sport haben keine Kenntnis darüber, warum es nicht in allen Bezirken Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner gibt. Eine Aufstellung nach Bezirken ist nicht möglich, da die BBB keine personenbezogenen Daten der Schwimmschülerinnen und Schwimmschüler erfassen. Der folgenden Aufstellung kann entnommen werden, für wie viele Schwimmschülerinnen/Schwimmschüler, die Eltern den Beitrag selbst entrichtet haben: — 2012: 1.146 Schwimmschülerinnen/Schwimmschüler — 2013: 1.011 Schwimmschülerinnen/Schwimmschüler — 2014: 1.287 Schwimmschülerinnen/Schwimmschüler — 2015: 1.621 Schwimmschülerinnen/Schwimmschüler — 2016: 1.329 Schwimmschülerinnen/Schwimmschüler — 2017: 1.882 Schwimmschülerinnen/Schwimmschüler 4 Zu 3.b) und 3.c): Eine Aufstellung nach Bezirken ist nicht möglich, da die BBB keine personenbezogenen Daten der Schwimmschülerinnen bzw. Schwimmschüler erfassen. Der folgenden Aufstellung kann entnommen werden, wie viele Schwimmschülerinnen/Schwimmschüler einen vollständig kostenfreien Platz erhalten haben. — 2012: 199 Schwimmschülerinnen/Schwimmschüler — 2013: 289 Schwimmschülerinnen/Schwimmschüler — 2014: 444 Schwimmschülerinnen/Schwimmschüler — 2015: 796 Schwimmschülerinnen/Schwimmschüler — 2016: 579 Schwimmschülerinnen/Schwimmschüler — 2017: 688 Schwimmschülerinnen/Schwimmschüler Zu 3.d) und 3.e): Alle Kinder, die über einen Bildungs- und Teilhabeantrag (BuT) in die Ferienschwimmschule kommen, erhalten einen vollständig kostenfreien Platz. Für den Fall, dass Eltern nicht den vollständigen Betrag oder eine Ablehnung bekommen, weil der jährliche Betrag aus dem BuT-Programm ausgeschöpft ist, springen dann die Schwimmpaten aus dem Patenschaftsprogramm ein. So mussten bisher keine Kinder aus einem sozialschwachen Umfeld abgelehnt werden. Für die Patenschaften der Ferienschwimmkurse gab es wechselnde Kooperationspartner. 4.a) Welche Kooperationspartner hatten die Ferienschwimmkurse der BBB seit ihrer Einführung? 4.b) In welcher Form und mit finanziellen Mittel welcher Höhe beteiligen sich die kooperierenden Partner an den Kosten und was wird ihnen in Umkehr gewährt? Wurden die im Internet abgebildeten roten Badekappen mit aufgedruckten Firmenlogos nur für ein Werbefoto verwendet oder sind diese regelmäßig im Einsatz? Zu 4.a): In den vergangenen Jahren gab es folgende Schwimmpatinnen und Schwimmpaten: — AOK Nordost — BKK Verkehrsbau Union (BKK VBU) — Nordsee GmbH — BECO Beermann GmbH & Co. KG — Jugend Kultur Service gGmbH — Deutsche Kinderhilfe — Bezirk Tempelhof-Schöneberg — Bezirk Spandau 5 — Berliner Wasserbetriebe — Ströer Deutsche Städte Medien GmbH — C&A Mode GmbH & Co. KG Zu 4.b): Die BBB gewähren nur die Nennung mit Logo auf den Werbemitteln für die Ferienschwimmkurse und die Nennung in der Pressearbeit. Die roten Badekappen bekommen alle Kinder in den Ferienschwimmkursen geschenkt. Einen Einsatz über das Ferienschwimmen hinaus gibt es nicht. Die Höhe und Art der Leistungen der einzelnen Patinnen bzw. Paten unterliegen der Vertraulichkeit. Laut Angaben der BBB sind die an den Ferienschwimmkursen der BBB teilnehmenden Kinder in der Regel 5 ½ bis 9 Jahre alt. Der Senat wollte prüfen, ob besonders den Schülern, die am Ende der Jahrgangsstufe 3 nicht schwimmen können, speziell Ferienschwimmkurse der BBB angeboten werden, um damit den Nichtschwimmeranteil an den Berliner Schulen zu reduzieren. Vgl. Drs. 17/0308 (2012) und Drs. 17/13889 (2014) 5.a) Was spricht dagegen, die Ferienschwimmkurse der BBB um ein Angebot für Kinder, die am Ende der Jahrgangsstufe 3 nicht schwimmen können, zu erweitern? 5.b) Gibt es Wartelisten für die Ferienschwimmkurse oder können stets alle Teilnahmewünsche erfüllt werden? Zu 5.a): Die BBB haben einzelne Ferienschwimmkurse explizit für o.g. Kinder im Angebot. Die Bezirksämter Tempelhof-Schöneberg und Spandau wenden sich seit einigen Jahren gezielt an die BBB, so dass Kinder aus den genannten Bezirken an Ferienschwimmkursen teilnehmen können, die ihrer Altersklasse entsprechen. Zu 5.b): Nach Aussage der BBB konnten die Teilnahmewünsche bisher immer erfüllt werden. 6.a) Wie viele Eltern konnten für ihre Kinder seit 2012 über einen BuT-Antrag einen kostenfreien Platz bei sonstigen Schwimmkursen erhalten? (Bitte pro Jahr und Bezirk aufschlüsseln) 6.b) Wie viele Eltern konnten für ihre Kinder seit 2012 über einen BuT-Antrag einen bezuschussten Platz bei sonstigen Schwimmkursen erhalten? (Bitte pro Jahr und Bezirk aufschlüsseln) 6.c) Wie viele BuT-Anträge für einen sonstigen Schwimmkurs wurden seit 2012 abgelehnt? (Bitte pro Jahr und Bezirk aufschlüsseln) Zu 6.: Leistungen aus dem BuT-Paket werden für die folgenden Bereiche gezahlt: — Mittagessen in Kita, Kindertagespflege, Schule oder Hort — Persönlichen Schulbedarf — Lernförderung — Teilnahme an Kita- oder Schulausflügen 6 — Teilnahme an mehrtägigen Kita- oder Klassenfahrten — Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit In Bezug auf den zuletzt genannten Bereich werden die ausgezahlten Leistungen durch die Leistungsbehörden nicht weiter differenziert erfasst. Somit liegen keine Daten vor, die man zur Beantwortung der Frage heranziehen könnte. Der Senat erklärte wiederholt: Um eine Senkung der Nichtschwimmerquote zu erreichen, müssten die Möglichkeiten der kostenlosen Nutzung der Schwimmbäder durch Hortgruppen der Schulen mit hohem Nichtschwimmeranteil konsequenter in Anspruch genommen werden. Vgl. Drs. 17/0308 (2012) und Drs. 17/13889 (2014) 7.a) Welche Zahlen liegen dem Senat zur Nutzung der Schwimmbäder durch Hortgruppen der Schulen mit hohem Nichtschwimmeranteil vor? 7.b) Hat der Senat konkrete Maßnahmen ergriffen, die Nutzung der Schwimmbäder durch Hortgruppen der Schulen mit hohem Nichtschwimmeranteil zu intensivieren? 7.c) Wenn ja: welche? Wenn nein: warum nicht? Zu 7.: Dem Senat liegen keine Zahlen der Schwimmbädernutzung durch Gruppen der ergänzenden Förderung und Betreuung der Berliner Schulen vor. Konkrete Maßnahmen zur Nutzung der Schwimmbäder dieser Gruppen sind seitens der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie nicht durchführbar, da die notwendigen Kapazitäten an Wasserzeiten nicht vorhanden sind. Die Berliner Senatsverwaltung hat mit Kooperationspartnern das gemeinsame Pilotprojekt „Ich kann schwimmen – Qualitätsoffensive Schulschwimmen“ entwickelt. 8.a) Was ist Inhalt und Ziel des Projektes? 8.b) Wie wird das Projekt beworben? 8.c) Wer sind die Kooperationspartner? 8.d) Wann wurde das Projekt entwickelt und in die Praxis umgesetzt? 8.e) Wann ist die Pilotphase beendet und was geschieht danach? 8.f) Wie ist die Evaluation des Projektes ausgefallen? Zu 8.: Siehe Antwort zu Frage 1. Die Berliner Senatsverwaltung hat mit Kooperationspartnern das gemeinsame Projekt „Schwimmförderung in den 3. Klassen“ entwickelt (Vgl. Drs. 18/10513). 9.a) Was ist Inhalt und Ziel des Projektes? 9.b) Wie wird das Projekt beworben? 9.c) Wer sind die Kooperationspartner? 9.d) Wann wurde das Projekt entwickelt und in die Praxis umgesetzt? Zu 9.: Siehe Antwort zu Frage 1.. 7 Die Wasserfreunde Spandau 04. e.V. haben im Oktober 2003 ein Projekt ins Leben gerufen, bei dem Kindergartenkinder und Schulkinder bis zur 2. Klasse das Schwimmen erlernen können. In jedem Schulhalbjahr werden 800 Kinder aus 70 Kitas und Grundschulen betreut. Die Kinder werden mit Bussen zur Schwimmhalle gebracht und wieder abgeholt. 10.a) Wie wird das Projekt finanziert? Müssen Eltern dafür eine Zuzahlung leisten? 10.b) Welche vergleichbaren Projekte von Schwimmvereinen gibt es in Berlin? Müssen Eltern dafür eine Zuzahlung leisten? Zu 10.a): Zur Beantwortung der Frage wurde bei dem Verein Wasserfreunde Spandau 04 e. V. angefragt. Eine Antwort wurde angekündigt, ist jedoch nicht erfolgt. Zu 10.b): Zur Beantwortung der Frage wurde beim Berliner Schwimm-Verband e. V. angefragt. Nach Aussage des Berliner Schwimm-Verband e. V. bieten das sog. „Kita- Schwimmen“ verschiedene Vereine des Verbandes an. Über die detaillierten Inhalte und eventuelle Zuzahlungen von Eltern sowie zu vergleichbaren Projekten kann seitens des Verbandes jedoch keine Auskunft gegeben werden, da die Vereine nicht verpflichtet sind, den Verband über ihre Angebote zu informieren. Wie schnell ein Kind Fortschritte beim Schulschwimmunterricht macht, hängt auch davon ab, inwieweit es bereits mit Wasser in Berührung gekommen ist. 11.) Welche Kenntnisse hat der Senat über Angebote zur Wassergewöhnung im vorschulischen Bereich, die in Kooperation mit Kindertagesstätten organisiert werden? Wie viele der Berliner Kindertagesstätten bieten Angebote zur Wassergewöhnung an? Zu 11.: Der Senat hat keine Erkenntnisse über Angebote zur Wassergewöhnung für Kinder in Kindertagesstätten. 12.) In welcher Form ist das Aktionsbündnis ProBad in Berlin aktiv? Zu 12.: Dem Senat liegen keine Erkenntnisse über Aktivitäten des Aktionsbündnisses ProBad in Berlin vor. Nivea und die DLRG haben im Jahr 2006 das Kooperationsprojekt „Seepferdchen für alle – Schwimmen lernen mit Nivea“ initiiert. 13.) In welcher Form kommt das Programm „Seepferdchen für alle – Schwimmen lernen mit Nivea“ in Berlin zum Tragen? Zu 13.: Dem Senat liegen keine Erkenntnisse über Umsetzungen des Programms „Seepferdchen-Schwimmen lernen mit Nivea“ in Berlin vor. 8 Dr. Klaus Wilkens (DLRG) konstatierte einen ausgeprägten Interessenwandel bei jungen Menschen und forderte eine umfassende Informationskampagne für das Schwimmen lernen. 14.) Welche Imagekampagnen für das Schwimmen lernen hat der Berliner Senat entwickelt und durchgeführt? Zu 14.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat keine Imagekampagne für das Schwimmen lernen entwickelt. 15.) Wie werden die Ferienschwimmkurse der BBB, der Neuköllner Schwimmbär und andere öffentlich geförderte Projekte zum Schwimmen lernen beworben? Zu 15.: Die BBB bewerben die Ferienschwimmkurse im Internet, auf Plakaten in den Schwimmhallen, in den Printmedien sowie im Radio. Die Projekte „Neuköllner Schwimmbär“ und „Schwimmbär Berlin“ werden direkt an den Schulen beworben. Der Senat kündigte die Entwicklung von Informationsmaterialien für die Eltern an, insbesondere für Eltern von Kindern mit Migrationshintergrund. Vgl. Drs. 17/0308 (2012) 16.a) Welche Arten von Informationsmaterial wurde erstellt? (Bitte um Übersendung) 16.b) In welchen Sprachen sind die Informationsmaterialien verfasst? Zu 16.: Der Senat hat kein zentrales Informationsmaterial für die Eltern der Kinder entwickelt. Die Berliner Schulen informieren individuell - auch in verschiedenen Sprachen - die Eltern der Schülerinnen und Schüler zu Beginn der 3. Klasse über Inhalte, Organisation und Durchführung des Schwimmunterrichts. Berlin, den 25. Mai 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-14966 S18-14966