Drucksache 18 / 14 968 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Buchholz (AfD) vom 08. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mai 2018) zum Thema: Finanzierung des Frauenzentrums Paula Panke e.V. und Antwort vom 24. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Christian Buchholz (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14968 vom 08. Mai 2018 über Finanzierung des Frauenzentrums Paula Panke e.V. _______________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welcher Höhe wird das Frauenzentrum Paula Panke e.V. in der Schulstraße 25 in 13187 Berlin vom Bezirksamt finanziell unterstützt/gefördert? Bitte die Summen der einzelnen Jahre von 2010-2018 aufschlüsseln ! Bitte auch Kapitel und Haushaltstitel angeben, bzw. im Fall einer Verschiebung des Haushaltstitels von einem Haushaltsjahr zum nächsten, den korrekten, zum jeweiligen Haushaltsjahr gehörenden Titel aufführen ! Zu 1.: Das Frauenzentrum Paula Panke erhält vom Bezirksamt Pankow eine projektgebundene Fehlbedarfsfinanzierung und keine institutionelle Förderung (Förderung von Trägern). Die Zuwendung erfolgte in den Jahren 2010 – 2018 aus dem Kapitel 3310, Titel 68406. Haushaltsjahr Förderung Frauenzentrum Paula Panke e.V. Kapitel 3310, Titel 68406 2010 43.894,14 € 2011 43.894,14 € 2012 43.960,36 € 2013 43.960,37 € 2014 45.685,00 € 2015 45.685,00 € 2016 52.300,70 € - 2 - 2 2017 56.259,85 € 2018 50.311,75 € 2. In welcher Höhe wird das Frauenzentrum Paula Panke e.V. in der Schulstraße 25 in 13187 Berlin vom Berliner Senat (Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung) gefördert? Bitte die Summen der einzelnen Jahre von 2010-2018 aufschlüsseln! Bitte auch Kapitel und Haushaltstitel angeben, bzw. im Fall einer Verschiebung des Haushaltstitels von einem Haushaltsjahr zum nächsten, den korrekten, zum jeweiligen Haushaltsjahr gehörenden Titel aufführen! 3. In welcher Höhe wird das Frauenzentrum Paula Panke e.V. in der Schulstraße 25 in 13187 Berlin von der zgs consult GmbH gefördert? 4. Wer sind die Gesellschafter der zgs consult GmbH? Welchen Anteil und Kompetenzen hat das Land Berlin an der zgs consult GmbH und bestehen hinsichtlich des Personalmanagements Entscheidungsbefugnisse ? 5. Ist dem Senat die Höhe der Gesamtförderung des Frauenzentrums Paula Panke e.V. aus allen Quellen zusammen bekannt? Falls ja, wird um Jahrweise, übersichtliche Aufführung der jährlichen Gesamtförderung /Finanzierung aus allen Quellen gebeten. (Bitte die Jahre 2010-2018) 6. In welcher Höhe wird die zgs consult GmbH vom Bezirksamt Pankow gefördert? Bitte die Summen der einzelnen Jahre von 2010-2018 aufschlüsseln. Bitte auch Kapitel und Haushaltstitel angeben, bzw. im Fall einer Verschiebung des Haushaltstitels von einem Haushaltsjahr zum nächsten, den korrekten, zum jeweiligen Haushaltsjahr gehörenden Titel aufführen. 7. In welcher Höhe wird die zgs consult GmbH vom Berliner Senat gefördert? Bitte die Summen der einzelnen Jahre von 2010-2018 aufschlüsseln. Bitte auch Kapitel und Haushaltstitel angeben, bzw. im Fall einer Verschiebung des Haushaltstitels von einem Haushaltsjahr zum nächsten, den korrekten, zum jeweiligen Haushaltsjahr gehörenden Titel aufführen (Quelle: https://www.paula- panke.de/?page_id=174). Zu 2. bis 7.: Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung fördert das Frauenzentrum Paula Panke gemäß §§ 23,44 LHO aus mehreren Titeln. Aus Kapitel 0950, Titel 68406 (Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen), Abschnitt C (stadtteilbezogene und stadtteilübergreifender Projekte und Frauenverbände) und Masterplanmitteln wurden dem Projekt Frauenzentrum/Zufluchtswohnung Paula Panke Zuwendungsmittel in nachfolgender Höhe bewilligt: Haushaltsjahr Förderung Frauenzentrum Paula Panke/Zufluchtswohnung Paula Panke Aus Kapitel 0950, Titel 68406, Abschnitt C und Masterplanmitteln 2010 142.852,50 € 2011 142.900,00 € - 3 - 3 2012 148.900,00 € 2013 148.220,70 € 2014 144.300,00 € 2015 146.900,00 € 2016 147.841,86 € 2017 198.848,51 € 2018 193.281,98 € Die Förderung erfolgt(e) nach dem tatsächlich anfallenden Fehlbedarf. Die Steigerung in 2017 ist im Wesentlichen auf die zusätzlichen Kosten aufgrund der Tarifanpassung zurückzuführen. Zusätzlich zu den in der oben aufgeführten Tabelle enthaltenen Beträgen erhielt das Frauenzentrum von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung aus diesem Titel auch Mittel für einzelne Veranstaltungen. Aus Kapitel 0950, Titel 68332 (Zielgruppenorientierte Lohnkostenzuschüsse für Maßnahmen der Arbeitsförderung) wurden/werden außerdem drei Stellen im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung (Projektförderung) gefördert. Aufteilung für die Jahre 2010 – 2017: Haushaltsjahr Förderung Frauenzentrum Paula Panke e.V. Kapitel 0950, Titel 68332 2010 106.500 € 2011 106.420 € 2012 107.700 € 2013 106.480 € 2014 109.442 € 2015 101.872 € 2016 114.220 € 2017 116.700 € Für das Haushaltsjahr 2018 sind pro Stelle 40.900 € etatisiert. Die Förderung erfolgt nach dem tatsächlich anfallenden Fehlbedarf. - 4 - 4 Umgesetzt wird die Förderung aus dem Titel 68332 durch die zgs consult GmbH, die nicht vom Berliner Senat gefördert wird. Die zgs consult GmbH ist ein gemeinsames Unternehmen der zukunft im zentrum GmbH, der gsub – Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH und der SPI Consult GmbH. In dem Vergabeverfahren Rahmenvereinbarung „Zentraleinheit Fördermanagement“ der damaligen Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen wurde in 2016 der Zuschlag auf das Angebot der Bietergemeinschaft zgs, Bernburger Str. 27 in 10963 Berlin, erteilt. Damit ist zgs consult GmbH mit der Umsetzung der ab 2016 laufenden ESF-Instrumente im Rahmen des Operationellen Programms des Landes Berlin für den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2014 – 2020 sowie mit der Umsetzung ausschließlich aus Landesmitteln geförderter Programme/Projekte in der Funktion eines beliehenen Treuhänders , einer Bewilligungsbehörde sowie einer zwischengeschalteten Stelle nach EU- Verordnungen für den Geschäftsbereich der damaligen Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen bzw. der für die aktuell für die Geschäftsbereiche zuständigen Senatsverwaltungen beauftragt worden. Die Leistungen werden aufgrund von Einzelaufträgen der zuständigen Fachstellen erbracht. Fragen des für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlichen Personals und zur Prüfung der technischen Leistungsfähigkeit wurden im Rahmen der Vergabe berücksichtigt. Der treugutabhängige Vergütungsanspruch betrug in 2017 für zwei ESF-Instrumente und zwei Landesmittelinstrumente insgesamt 366.162,33 €. Die Berechnungsmodalitäten und die unterschiedlich zu berechnenden Prozentsätze je Instrument sind in der Rahmenvereinbarung und dem Angebotsschreiben der Bietergemeinschaft zgs festgesetzt. Etatisiert sind die Mittel beim Titel 54010, Erläuterungsnummer 2 des Kapitels 0950. Die zgs consult GmbH erhält vom Bezirksamt Pankow keine Förderung. Im Rahmen der Förderungen der Bezirks- und Senatsverwaltung brachte der Träger Paula Panke auch Eigenmittel ein. Für Veranstaltungen hat er außerdem vereinzelt Mittel von z.B. Stiftungen erhalten. 8. Nach welchen Verfahren werden die Mittel vergeben bzw. der Träger ausgewählt einschließlich Zuschlagskriterien ? Zu 8.: Die Vergabe der Stellen, die aus dem Titel 68332 gefördert wurden, erfolgte aufgrund einer Ausschreibung im Jahr 2009 und einer Evaluierung im Jahr 2013. Bei beiden Verfahren gab es Kommissionen, die die Anträge bzw. die Weiterförderung prüften. 9. Welches Entscheidungsgremium entscheidet über die Höhe der Förderung für das Frauenzentrum Paula Panke e.V. in der Schulstraße 25 in 13187 Berlin auf Bezirksebene und auf Senatsebene? - 5 - 5 Zu 9.: Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat die aktuellen Fördermittel , die Paula Panke von ihr aus Kapitel 0950, Titel 68406 erhält, im Rahmen der letzten Haushaltsberatungen angemeldet. Mit der Verabschiedung des Haushaltsplans 2018/2019 durch das Abgeordnetenhaus von Berlin stehen die Mittel der Senatsverwaltung zur Ausreichung via Zuwendung zur Verfügung. Zur Förderung der Stellen aus Kapitel 0950, Titel 68332 siehe auch Frage 8. Das Bezirksamt Pankow fordert interessierte Träger jedes Jahr mittels einer Pressemitteilung auf, Anträge für das kommende Jahr bei der Gleichstellungsbeauftragten des Bezirks einzureichen. Die Gleichstellungsbeauftragte prüft die Anträge nach Kriterien, die durch den zuständigen Ausschuss der Bezirksverordnetenversammlung Pankow verabschiedet wurden. Die Übersicht mit allen Anträgen wird dem zuständigen Ausschuss zur Verfügung gestellt, im Rahmen einer Sitzung diskutiert und beschlossen. Die Zuwendungsbescheide werden auf der Grundlage des Beschlusses durch die Verwaltung erstellt. 10. Wer kontrolliert die Mittelverwendung des Frauenzentrums Paula Panke e.V.? Zu 10.: Das Frauenzentrum Paula Panke e.V. muss sowohl der Senatsverwaltung als auch dem Bezirksamt einen Verwendungsnachweis einreichen, der aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis besteht. Im Bezirksamt wird die finanzielle Prüfung durch die zuständige Beschäftigte für Finanzen durchgeführt. In der Senatsverwaltung wird die Mittelverwendung sowohl durch den Zuwendungsbereich des zuständigen Fachreferats als auch durch die Prüfstelle kontrolliert. Die Verwendung der Mittel, die über die zgs consult GmbH ausgereicht werden, werden im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung zunächst kursorisch von der zgs consult GmbH geprüft, die vertiefte Prüfung erfolgt durch einen noch durch die Senatsverwaltung zu beauftragenden Prüfungsdienstleister. 11. Wie erfolgt die Mittelzuweisung? Bitte alle Entscheidungsgrundlagen und Bescheide auf BVV- und Senatsebene aufführen (Zuweisungsbescheide u.ä.). Zu 11.: Die Fördermittel werden anhand von Zuwendungsbescheiden bewilligt. Die Vergabe von Zuwendungen erfolgt entsprechend der Vorgaben der Landeshaushaltsordnung. 12. Wie viele Frauen (Kundinnen, Frauen mit Betreuungsbedarf u.ä.) werden im Frauenzentrum Paula Panke pro Jahr betreut? 13. Welches sind die pro Kopf Betreuungs- bzw. Beratungskosten des Frauenzentrums Paula Panke? Zu 12. und 13.: Das Frauenzentrum Paula Panke hält unterschiedliche Angebote wie Beratung, Gruppenangebote , Kurse, Unterbringung für gewaltbetroffene Frauen und ein Veranstaltungsprogramm vor. - 6 - 6 Laut des Sachberichts, der für die Förderung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung aus Kapitel 0950, Titel 68406 eingereicht wurde, hatte das Projekt im Jahr 2017 9.782 Nutzerinnen, wobei jeder Kontakt im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme einer Projektleistung gezählt wurde. Die Beratungskosten pro Kopf werden nicht statistisch erfasst. Laut der im Sachbericht enthaltenen Übersicht der Jahresarbeitszeit entfielen im Jahr 2017 15,49% der Jahresarbeitszeit der allgemeinen Förderung durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung auf den Leistungsbereich Beratung. 14. Welches sind die Alleinstellungsmerkmale des Frauenzentrums Paula Panke? D.h. Welche Beratungen und Betreuungen werden dort durchgeführt, die in keiner anderen Institution durchgeführt werden? Zu 14.: Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung fördert mehrere Frauenzentren und Selbsthilfeprojekte für Frauen in Berlin. Wie in den Richtlinien der Regierungspolitik 2016 – 2021 ausgeführt, spielen „Frauenprojekte als selbstorganisierte Orte feministischer Auseinandersetzung und emanzipatorischer Selbstbestimmung in der wachsenden und diverser werdenden Stadt eine wichtige Rolle, auch vor dem Hintergrund sich verschärfender sozialer Problemlagen wie Altersarmut und prekären Lebensverhältnissen von Zugewanderten oder beispielsweise Alleinerziehenden.“ Durch die Förderung des Frauenzentrums Paula Panke wird ein lokales, niedrigschwelliges Angebot für Frauen in Pankow und dem Berliner Norden vorgehalten und die Vernetzung in dieser Region gefördert . Informationen zu den unterschiedlichen Angeboten des Frauenzentrums sind auf dessen Homepage abrufbar. 15. Werden im Frauenzentrum Paula Panke e.V. auch Ehefrauen von Polizisten oder Polizistinnen betreut? Zu 15.: Die Angebote des Frauenzentrums stehen allen Frauen unabhängig von ihrer sozialen, religiösen, ethnischen oder familiären Herkunft offen. Die Berufe der betreuten Frauen bzw. ihrer Partnerinnen und Partner werden nicht erfasst. 16. Wann hat das letzte Mal eine Wirtschaftlichkeitsprüfung des Frauenzentrums Paula Panke e.V. stattgefunden ? 17. Falls es schon einmal eine Wirtschaftlichkeitsprüfung gegeben hat, welches waren die Ergebnisse? Zu 16. und 17.: Bei der Prüfung der Zuwendungsanträge wird – z.B. auf Grundlage von Erfahrungswerten – geprüft, ob die Projekte grundsätzlich den Anforderungen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gerecht werden. Bei Bedarf kann ein Antragssteller bspw. aufgefordert werden , seinen Finanzplan anzupassen. Grundsätzlich sind alle Zuwendungsempfänger verpflichtet , ihre Zuwendungen wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. Die Mittelverwendung und Zielerreichung muss nachgewiesen werden (siehe auch Frage 10). Eine gesonderte Wirtschaftlichkeitsprüfung des Projekts Frauenzentrum Paula Panke hat in den vergangen Jahren nicht stattgefunden. - 7 - 7 18. Wo ist die Satzung des Frauenzentrums Paula Panke e.V. einsehbar? Zu 18.: Die Satzung ist auf der Homepage des Trägers abrufbar und im Vereinsregister hinterlegt. 19. Inwieweit ist das Frauenzentrum Paula Panke e.V. an parteipolitische Neutralität gebunden? Zu 19.: Staatsorgane sind aufgrund des Demokratieprinzips aus Art. 20 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet. Vereine sind grundsätzlich nicht an die parteipolitische Neutralität gebunden. Vereine können sich jedoch zur parteipolitischen Neutralität selbstverpflichten und dies in ihrer Satzung regeln. Mit der Antragsstellung müssen die Zuwendungsempfänger eine Erklärung abgeben, dass der Träger und die Beschäftigten die „Technologie von L. Ron Hubbard“ nicht anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten. Weitere Erklärungen zu den Beschäftigten werden nicht abgefordert. Mit den Zuwendungen der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung wird die inhaltliche Arbeit des Frauenzentrums gefördert, die in einer besseren sozialen und kulturellen Versorgung von Frauen in schwierigen Lebenssituationen mit zielgruppengenauen und hochwertigen Angeboten insbesondere der Beratung, Begleitung, kulturellen Bildung und des Schutzes besteht. 20. Befindet sich die Projektmanagerin Astrid L. in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis im Frauenzentrum Paula Panke e.V., das aus Mitteln des Bezirksamts und des Berliner Senats finanziert wird? 21. Die Projektmanagerin, Frau Astrid L. tritt seit 2009 regelmäßig in leitender Funktion auf Veranstaltungen der Linkspartei auf. (z.B.http://www.die-linke-lichtenberg.de/wahlen/berlin_2016/direkt_kandidieren/ines_schmidt/artikel/mit _sahra_wagenknecht_ in_hohenschoenhausen/). Die Vorherige Leiterin, welche das Frauenzentrum von 1997-2009 leitete, wurde 2011 für die Partei die Linke in die BVV Pankow gewählt. Dieses spricht für eine Nähe zur Linkspartei. Welche Belege sprechen für die parteipolitische Neutralität des Frauenzentrums Paula Panke e.V. und dafür, dass das Frauenzentrum keine Vorfeldorganisation der Linkspartei ist? Zu 20. und 21.: Die Projektmanagerin hat ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Frauenzentrum Paula Panke. Der Senat äußert sich nicht zu dem möglichen privaten Engagement von Einzelpersonen. 22. In welchem Umfang wirken Bezirksamt Pankow und Berliner Senat auf das Aufgabenspektrum des Frauenzentrums Paula Panke e.V. ein? Zu 22.: Teil der Zuwendungsbescheide der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung sind Leistungsbeschreibungen, in denen die wesentlichen durch den Träger zu erbringenden Leistungen und damit verbundenen Ziele festgeschrieben bzw. vorgegeben werden. - 8 - 8 In der Bezirksverwaltung erfolgt die Auswahl der Projekte bereits bei der Antragsprüfung nach bestimmten Kriterien, die durch den zuständigen Ausschuss verabschiedet wurden. Teil der Antragsunterlagen ist eine Projektbeschreibung (Formular) mit konkreten Einzelzielen . Die Einzelziele sind Bestandteil des Zuwendungsbescheids. 23. Gibt es eine Zusammenarbeit des Frauenzentrums Paula Panke e.V. mit der militanten Antifa? Zu 23.: Dem Senat ist keine Zusammenarbeit bekannt. 24. Hat das Frauenzentrum Paula Panke e.V. am 01.05.2018 in irgendeiner Form logistische Unterstützung für eine Demonstration der militanten Antifa in der Schulstraße 25 in Berlin Pankow geleistet, bei der aus einem Lautsprecherwagen heraus stundenlang Berliner Polizisten als „Bullen“ beschimpft worden sind? Zu 24.: Entsprechend der dem Senat übermittelten Informationen hat das Frauenzentrum Paula Panke am 1. Mai seine Türen für Besucherinnen und Besucher bzw. Nachbarinnen und Nachbarn 2018 geöffnet, um ihnen so Gelegenheit zu geben gemeinsam mit verschiedenen Initiativen der Pankower Zivilgesellschaft ihr Engagement für ein solidarisches und vielfältiges Miteinander auszudrücken. 25. Am 20.06.2018 wird im Frauenzentrum die Abtreibungs-Aktivistin Sarah Diehl, auftreten, welche bereits im „Verbrecher Verlag“ mehrere Bücher veröffentlicht hat. (Es handelt sich hier keinesfalls um Polemik des Fragestellers, der Verlag hat sich tatsächlich den Namen Verbrecher-Verlag gegeben. S. http://www.verbrecherverlag.de/autor/53) .Wann wird, um die Ausgewogenheit und Neutralität des Frauenzentrums Paula Panke sicherzustellen, eine Vertreterin des Lebensschutzes dort auftreten? Zu 25.: Die Entscheidung über das Veranstaltungsprofil und die entsprechenden Referentinnen bzw. Referenten liegt in der Verantwortung des gewählten Vorstands. Berlin, den 24. Mai 2018 In Vertretung Barbara König Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung S18-14968 S18-14968