Drucksache 18 / 14 969 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 08. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mai 2018) zum Thema: MUF Bohnsdorfer Weg, Altglienicke und Antwort vom 25. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14969 vom 08.05.2018 über MUF Bohnsdorfer Weg, Altglienicke ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die erfragten Informationen betreffen Sachverhalte, die der Senat nicht vollständig aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die eigenen nachgeordneten Behörden und Bezirke um Stellungnahmen gebeten. 1. Aus Drucksache 18/13902 ergibt sich, dass im Sommer 2017 Gespräche mit allen Bezirken stattfanden, in denen Grundstücke auf Ihre Eignung als MUF-Standort diskutiert und priorisiert wurden. Wer konkret priorisiert diese Grundstücke innerhalb der Bezirke? 2. Welche Eigenschaften eines Grundstücks und der Umgebung fließen in die Bewertung zur Priorisierung eines potentiellen MUF-Standortes ein? 3. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein zu bewertendes Grundstück Priorität 1 oder oberste Priorität bekommt? Welche Eigenschaften führen zur Priorität 2? Wie viele Prioritätsstufen gibt es insgesamt? 4. Durch wen erfolgt die Bewertung eines Grundstücks hinsichtlich der Eignung als MUF-Standort aktuell und durch wen und wann fand die Beurteilung der Grundstücke Bohnsdorfer Weg 99-103 und 109-119 statt? 14. Lt. Drucksache 18/12598 werden die Bezirke bei jedem Standort frühzeitig in die Planung und die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften einbezogen. Was konkret heißt frühzeitig? Wie frühzeitig wurde der Bezirk Treptow-Köpenick einbezogen? Zu 1. bis 4. und 14.: Es fanden in 2016 und 2017 verschiedene Gesprächstermine mit Vertreterinnen und Vertretern der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, der Senatsverwaltung für Finanzen, der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM), 2 dem Bezirksbürgermeister von Treptow-Köpenick, dem Bezirksstadtrat für Bauen, Stadtentwicklung und Ordnung des Bezirksamtes Treptow-Köpenick sowie dem Integrationsbeauftragten statt, in denen eine Priorisierung der Grundstücke erfolgte, die Grundlage für die tiefergehende Prüfung der Grundstücke und der Umsetzbarkeit sind. Am 30.05.2017 wurde der weiterhin bestehende Bedarf an Plätzen zur Unterbringung von Flüchtlingen und Wohnungslosen im Senat behandelt. Dort wurde die Festlegung getroffen, dass zusätzlich zwei große oder bis vier kleine Standorte pro Bezirk mit modularen Unterkünften für Flüchtlinge (MUF) bebaut werden. Mit den neuen Standorten sollen integrative Unterkünfte für Flüchtlinge geschaffen werden, die verbesserte Qualitätsstandards und gute Integrationschancen gewährleisten. Sie sind damit Teil der sozialen Infrastruktur Berlins, um Menschen in prekären Lagen zu helfen. Bei den Bewohnerinnen und Bewohnern der neu zu schaffenden MUF-Standorte wird es sich auch um Statuswechslerinnen und Statuswechsler handeln. Die Hauptverwaltung unterstützt damit die Bezirke bei der Unterbringung von Personen, die in ihrer Zuständigkeit sind. Für die neuen MUF-Standorte werden mehr Wohn- und weniger Gemeinschaftsflächen ohne Nebengebäude benötigt, so dass von einem Flächenbedarf von ca. 4.500 m² ausgegangen wird. In Vorbereitung der Abstimmungsgespräche mit den Bezirken wurden mögliche Potentialflächen des jeweiligen Bezirks zusammengestellt. Am 21. Juli 2017 fand das Abstimmungsgespräch mit dem Bezirksbürgermeister von Treptow-Köpenick Herrn Igel, Frau Staatsekretärin Dr. Sudhof und Herrn Staatssekretär Tietze statt. Die 11 potentiellen Grundstücke in Treptow-Köpenick wurden priorisiert bzw. nicht geeignete Grundstücke wurden gestrichen. Es wurden 3 Prioritäten definiert: Priorität 1 – Realisierung Priorität 2 – Ersatz, wenn Grundstücke mit der Priorität 1 wegfallen Priorität 3 – Zugriff nur bei Nichtumsetzbarkeit der Priorität 1 und 2. Drei Standorte wurden mit der Priorität 1, 2 mit der Priorität 2 und 2 mit der Priorität 3 bewertet. Im Anschluss der bezirklichen Abstimmungsergebnisse wurden von September 2017 bis Januar 2018 mehrere Quickcheck-Runden von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in der Reihenfolge der Prioritäten der Bezirke durchgeführt. Bei einem Quickcheck wird der Bereich Umwelt, der Bereich Denkmalschutz und der Bezirk erneut auf Fachebene einbezogen. Ergebnis ist eine planungsrechtliche Einschätzung. Zudem wurden die Grundstücke durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) auf Basis sozialräumlicher Faktoren auf ihre Geeignetheit für die Unterbringung von Geflüchteten überprüft. Auf Basis dieser Quickchecks unter Beachtung der Prioritäten der Bezirke wurde dann eine Übersicht erstellt und hierzu zunächst mit allen Bezirken nochmals Rücksprache gehalten. Änderungsvorschläge wurden erneut geprüft und teilweise übernommen. Am 13.02.2018 wurde dem Senat diese Liste vorgelegt. Den Bezirken wurde eine Frist von zwei Wochen für Rückäußerungen gegeben. 3 Elf Bezirke haben Rückmeldungen eingereicht. Sieben Bezirke haben Alternativflächen benannt, von denen zwei nach Prüfung übernommen wurden. Am 27. März 2018 hat der Senat die weiteren 25 MUF-Standorte beschlossen. Das Grundstück Bohnsdorfer Weg 109-119 wurde im Rahmen von MUF 2.0 im November 2017 geprüft. Die Beurteilung des Grundstücks Bohnsdorfer Weg 99-103 erfolgte bereits im Oktober 2015 im Rahmen der 1. MUF-Generation. 5. In der Anlage 3 zur Drucksache 17/17545 sind die Standorte Bohnsdorfer Weg I und Bohnsdorfer Weg II (ich gehe davon aus, dass es sich dabei um die vorab genannten Grundstücke handelt) als nicht-MUFgeeignete Standorte gekennzeichnet. Was hat sich an diesen beiden Standorten seitdem verändert, das nun zu einer grundsätzlichen Eignung bzw. sogar höchsten Priorisierung (vgl. Drucksache 18/13905) dieser Grundstücke geführt hat? Zu 5.: Zum damaligen Zeitpunkt waren drei MUF-Standorte mit jeweils einer Kapazität von 500 Plätzen angedacht. Die derzeitige Planung legt eine andere Gestaltung der Unterbringung zugrunde und schafft, u. a. auch durch die absehbare Schließung der Einrichtung Quittenweg, andere Voraussetzungen. 6. Wie viel Personal setzt die prüfende Stelle derzeit für die Prüfung von potentiell als MUF-Standort geeigneten Grundstücken ein? Zu 6.: Die Prüfung erfolgt durch die Arbeitsgruppe QuickCheck, die aus acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besteht. 7. Handelt es sich bei der an den sog. QuickCheck anschließenden intensiveren Prüfung eines potentiell geeigneten Grundstücks um ein einstufiges oder mehrstufiges Prüfverfahren? Wer ist daran beteiligt und welche Kriterien fließen ein? Zu 7.: Bei der anschließenden intensiveren Prüfung handelt es sich um grundstücksbezogene Untersuchungen, wie z. B. Bodengutachten, Schadstoffbelastung, Arten- und Naturschutz sowie Lärmschutz. Diese Untersuchungen werden durch den jeweiligen Bauherren (entweder der Hochbauabteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen oder eine städtische Wohnungsbaugesellschaft) durchgeführt. 8. Wie viele Grundstücke in Altglienicke und wie viele Grundstücke in Treptow-Köpenick wurden bisher einer solchen Prüfung unterzogen? Welche Grundstücke sind dies und mit welchem Ergebnis? (Bitte aufschlüsseln nach Adresse, Eigentümer, Zeitpunkt und Ergebnis bzw. Stand der Prüfung). Zu 8.: Im Bezirk Treptow-Köpenick wird im Rahmen von MUF 2.0 eine grundstücksbezogene Untersuchung für den Standort Salvador-Allende-Straße 89-91 durchgeführt. Ein Ergebnis liegt bisher nicht vor. 9. Ebenfalls aus Drucksache 18/13902 ergibt sich, dass darauf geprüft wird, „ob ein MUF und eine spätere Wohnnutzung an dem jeweiligen Standort städtebaulich vertretbar sind. Eine harmonische Einbindung in die bestehende Stadtstruktur sollte soweit wie möglich gewährleistet sein, Konflikte mit benachbarten Nutzungen sollten soweit wie möglich ausgeschlossen werden.“ Sind all diese Anforderungen und Voraussetzungen konkret bei den Grundstücken Bohnsdorfer Weg 99-103 und 109- 119 gegeben, insbesondere da sich aus Drucksache 18/13905 ergibt, dass dort drei- und viergeschossige Gebäude vorgesehen sind, die von ihrer Höhe und Baumasse im klaren Gegensatz zur dortigen Umgebungsbebauung stehen. 4 10. Wie ist der aktuelle Stand der viertieften Prüfung, „bei denen die Aspekte Schallimmissionen, Denkmalschutz, Artenschutz näher betrachtet werden und eine Festlegung der Größe der Unterkunft (Geschosszahl, überbaute Flächen) erfolgen kann“ (vgl. Drucksache 18/13902) für die o.g. Grundstücke? Zu 9. und 10.: Die Standorte Bohnsdorfer Weg 99-103 bzw. 109-119 wurden für die Errichtung einer MUF trotz ihrer Lage im planungsrechtlichen Außenbereich für grundsätzlich geeignet gehalten, weil sie im Rahmen eines Bebauungsplans als Wohngebiet entwickelt werden sollen und sich in Nachbarschaft zu bebauten Stadtquartieren befinden. Die Vorhabengrundstücke Bohnsdorfer Weg 99-103 und 109-119 bilden eine zusammenhängende Fläche. Diese wird durch den Bohnsdorfer Weg im Westen, die Rosestraße im Nordosten, die Kleeblattstraße im Osten und den Knospengrund im Süden begrenzt. Die Vorhabenfläche ist mittig mit zwei ca. 60 m langen Lagerhallen bebaut, die derzeit leer stehen. Entlang der Kleeblattstraße sind weitere Flachbauten vorhanden, die in Teilen noch gewerblich genutzt werden. Die unversiegelten Flächen weisen eine ausgeprägte Ruderalvegetation auf. Wohnbebauung schließt westlich des Bohnsdorfer Weges in Form einer offenen Einfamilienhausbebauung und südlich entlang der Straße Knospengrund in Form einer dreigeschossigen Reihenhausbebauung an. Der Standort ist somit in die bereits bestehende, durch Wohnbebauung geprägte Stadtstruktur eingebunden. Für die ganzheitliche Entwicklung der Fläche besteht ein allgemeines Planerfordernis. Unbeschadet dessen kann hier für eine zeitnahe Genehmigung der Flüchtlingsunterkunft die Sonderregelung nach § 246 Absatz 9 Baugesetzbuch herangezogenen werden. Höhe, Grundfläche und Ausrichtung der Neubebauung werden erst im Rahmen der Machbarkeitsüberprüfung konkretisiert. Zur Umsetzung des städtebaulichen Konzepts für das Gesamtareal Bohnsdorfer Weg 99-103 und 109-119 ist die degewo in Abstimmung mit dem bezirklichen Stadtplanungsamt vorgesehen. Dabei spielen die Einpassung in die Umgebung, die Vernetzung der Grün- und Wegeflächen sowie die Versorgung der Infrastruktur eine Rolle. Nach derzeitigem Verfahrensstand soll an den Randbereichen eine Bebauung mit 2 bis 3 Geschossen erfolgen, zur Mitte des Plangebiets hin sind auch drei- und viergeschossige Gebäude möglich. 13. Kann es möglich sein, dass ein Bezirksbürgermeister von Grundstücks Priorisierungen, vertieften Prüfungen von Grundstücken auf Tauglichkeit als MUF- Standort und allen damit einhergehenden Planungen in seinem Bezirk, die sich offenbar über Monate hinweg ziehen, keinerlei Kenntnisse hat? Zu 13.: Zu den vertieften Prüfungen liegen noch keine Ergebnisse vor. Im Weiteren wird auf die Antworten zu 1-4 und 14 verwiesen. 11. Hat der Bezirk Treptow-Köpenick Ersatzflächen vorgeschlagen, die anstelle der o.g. Grundstücke auf MUF-Tauglichkeit geprüft werden sollten? Wenn ja, welche sind dies? Zu 11.: Mit Schreiben vom 20.02.2018 des Herrn Bezirksbürgermeisters Igel wurden die beiden weiteren MUF-Standorte von Treptow-Köpenick bestätigt. Ersatzstandorte mussten nicht benannt werden. 5 12. Hat der Bezirk Treptow-Köpenick die o.g. Flächen als potentiellen MUF-Standort klar abgelehnt? Zu 12.: Nein. 15. Lt. Drucksache 18/12598 gibt es eine einheitliche Vorgehensweise und keine Fall zu Fall Entscheidungen in Bezug auf die Information der Anwohner, und zwar in Form von Informationsschreiben und einer Bürgerinformationsveranstaltung. Hat es Informationsschreiben und / oder eine Informationsveranstaltung für die Bürger gegeben, mit denen diese auf die bevorstehende Bebauung des Bohnsdorfer Weg 99-103 und 109-119 informiert wurden? Wenn ja, wann? 16. Lt. Drucksache 18/12598 findet „grundsätzlich eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung statt“. Was bedeutet hier früh und warum findet diese Beteiligung nur grundsätzlich statt? In welchem Fall oder in welchen Fällen findet eine Öffentlichkeitsbeteiligung demnach also nicht oder zumindest nicht früh statt? Welche Gründe gibt es für diese Vorgehensweise? Zu 15. und 16.: Um die Anwohnerinnen und Anwohner über ein Bauvorhaben informieren zu können, müssen zunächst entsprechende Pläne vorliegen, die vorgestellt werden können. Dies ist bisher nicht der Fall. Zudem ist nach derzeitigem Kenntnisstand der erforderliche Grundstückserwerb der degewo von der BImA noch nicht abgeschlossen, sodass eine Informationsveranstaltung damit noch verfrüht wäre. 17. Bei wem erfolgt die Bündelung aller Informationen, die dem Bezirk von Seiten des Senats und anderer Beteiligten in Bezug auf das Bauvorhaben zur Verfügung gestellt werden? Zu 17.: Eine Bündelung der Informationen erfolgt, soweit möglich, im Büro des Bezirksbürgermeisters, Bereich Integration. 18. Welcher MUF-Bautyp soll am Standort Bohnsdorfer Weg errichtet werden? Wie viele Wohneinheiten wird es geben und wie hoch wird die Belegung voraussichtlich sein? Zu 18.: Am Bohnsdorfer Weg plant die degewo ein Gesamtkonzept für Mietwohnungsbau umzusetzen. Es soll kein Extragebäude als MUF errichtet werden, sondern 3 Häuser des Gesamtkonzeptes dem LAF zur Flüchtlingsunterbringung zur Verfügung gestellt werden. Überschläglich könnten ca. 85 Wohneinheiten mit ca. 270 Wohnplätzen errichtet werden. Erste Abstimmungen mit dem LAF, dem Bezirk, der Senatsverwaltung für Finanzen und der degewo fanden dazu statt. 19. Gab es Anregungen und / oder Einwendungen des Bezirks zum beabsichtigten Bautyp und /oder der Belegungsstärke? Zu 19.: Seitens des Bezirksamtes wurde wiederholt darauf hingewiesen, dass „normaler“ Wohnungsbau bevorzugt werden sollte und möglichst von Unterkünften mit beträchtlicher Kapazität abgesehen werden solle. Die derzeitigen Planungen sehen aus diesem Grund wie oben beschrieben eine Kapazität deutlich unter den maximalen 500 Plätzen vor. 20. Wird die dort vorgesehene MUF über Grundrisse des Wohnungsbaus verfügen, oder sind Gemeinschaftsküchen und gemeinschaftliche Sanitäranlagen vorgesehen? 6 Zu 20.: Die zur Flüchtlingsunterbringung dem LAF zur Verfügung gestellten Haustypen entsprechen den üblichen Anforderungen des Mietwohnungsbaus und werden damit ausschließlich Wohnungsgrundrisse haben. Es wird Wert darauf gelegt, dass nach der Aufgabe der Flüchtlingsnutzung lediglich geringe Rückbaukosten (wie Herausnahme von leichten Trennwänden) erforderlich sind. 21. Wird es, wenn es zum Bau einer MUF am Bohnsdorfer Weg kommt, auch eine eigene zugehörige Schule und/oder Kita vor Ort geben, oder sind die örtlichen Einrichtungen in der Lage die notwendigen Kapazitäten zur Verfügung zu stellen? Zu 21.: Im Rahmen des B-Plan-Verfahrens zur Gesamtentwicklung des Areals Bohnsdorfer Weg ist der Bedarf an sozialer Infrastruktur entsprechend dem Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung zu ermitteln und bei Erforderlichkeit ein Standort innerhalb des Plangebiets über den städtebaulichen Vertrag zu sichern. Bei der Aufstellung der Planung wird das Bezirksamt darauf hinwirken, dass nach Möglichkeit eine Verkaufseinrichtung mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten eingeordnet wird. 22. Wie viele verfügbare Schul- und Kitaplätze sind am Standort Bohnsdorfer Weg konkret vorhanden (bitte nach Platz-Anzahl und Standorten aufschlüsseln)? 23. Wie viele Plätze werden voraussichtlich benötigt? 24. Wie viele Plätze werden an den Volkshochschulen für die erforderlichen Sprachkurse benötigt? Zu 22. bis 24.: Die Auswirkung des MUF auf die benötigten Kapazitäten kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht ein- oder abgeschätzt werden: Weder stehen konkrete Baupläne inklusive Kapazitäten fest, noch kann vorausgesagt werden, welche Bewohnerstruktur das MUF haben wird und ob Kinder und Jugendliche aus Familien, die dort untergebracht werden, nicht durch einen vorigen Wohnort bereits in andere Kitas oder Schulen gehen. Gleiches gilt für die benötigten Plätze an der Volkshochschule. Berlin, den 25. Mai 2018 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-14969 S18-14969