Drucksache 18 / 14 973 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 08. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mai 2018) zum Thema: Was ist los in den stationären Eingliederungseinrichtungen? und Antwort vom 25. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14973 vom 08.05.2018 über Was ist los in den stationären Eingliederungseinrichtungen? ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche stationären Eingliederungshilfen gibt es in Berlin, aufgeteilt nach Bezirken und Trägern? 2. Wie viele vollstationäre Plätze haben diese Einrichtungen jeweils? Zu 1. und 2.: Die Eingliederungshilfeeinrichtungen, Betreutes Wohnen im Heim für erwachsene Menschen mit Behinderung - WHGKE, Betreutes Wohnen im Heim für behinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene - WHKJE, Therapeutisch betreute Heime für seelisch Behinderte - TBH und Therapeutisch betreute Übergangsheime für seelisch Behinderte - TBU können der Anlage 1 entnommen werden. 3. Wie viele Bewohnerinnen und Bewohner solcher Einrichtungen sind schwerstpflegebedürftig? Bitte aufgeteilt nach der jeweiligen Einrichtung. Zu 3.: Der Begriff der „Schwerstpflegebedürftigkeit“ ist seit dem 01.01.2017 im SGB XI nicht mehr existent. Vielmehr beschreibt § 15 SGB XI Grade der Pflegebedürftigkeit in Abhängigkeit der Schwere der Beeinträchtigungen, der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten (Pflegegrade). Die Ermächtigungsgrundlage des § 109 SGB XI sieht statistische Erhebungen nur über ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen vor sowie über die häusliche Pflege. Entsprechend liegen dem Senat im Rahmen der SGB XI-Statistiken keine Angaben zu Eingliederungshilfeeinrichtungen vor. 2 4. Wie viele Vollzeitstellen sind in den stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe derzeit besetzt? Bitte aufgeteilt nach jeweiliger Einrichtung. 5. Wie viele Vollzeitstellen haben die jeweiligen Träger der Einrichtung(en) mit dem Träger der Eingliederungshilfe in Berlin vertraglich vereinbart? Bitte aufgeteilt nach jeweiliger stationärer Eingliederungseinrichtung. 6. Welche Qualifikationen haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die eine Vollzeitstelle ausfüllen, in den stationären Eingliederungseinrichtungen? Bitte aufgeteilt nach den jeweiligen stationären Eingliederungseinrichtungen. Zu 4., 5. und 6.: Dem Senat liegen keine Angaben über besetzte Vollzeitstellen vor. In den Qualitätsberichten werden von den Trägern geleistete Wochenarbeitsstunden in der Stichtagswoche gemeldet. Die Stellenausstattung in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe ist nicht fest vertraglich vereinbart. Die notwendige Personalvorhaltung richtet sich vielmehr nach den individuell ermittelten Betreuungsumfängen der Klientinnen und Klienten auf der Grundlage der jeweiligen Leistungs- bzw. Hilfebedarfsgruppe (LG, HGB). Die Anforderungen an das Personal richten sich nach den Vorschriften der Verordnung über Personalanforderungen an Leistungserbringer in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen nach dem Wohnteilhabegesetz (Wohnteilhabe-Personalverordnung – WTG-PersV) und den jeweiligen Leistungsbeschreibungen für die Leistungstypen. In den stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Menschen bedeutet dies: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen persönlich geeignet und fachlich qualifiziert sein. Mindestens 50 % der beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen nachweisbar über eine wenigstens dreijährige berufliche Erfahrung in Einrichtungen oder Diensten der psychiatrischen Versorgung verfügen. Die Zusammensetzung der Mitarbeiterteams sollte - im Hinblick auf die Erbringung der Komplexleistung und den vielfältigen Inhaltsbereichen der Eingliederungshilfe sowie dem Hilfebedarf der Hilfeempfänger entsprechend - multiprofessionell sein und die Kompetenz folgender Berufsgruppen umfassen: Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen (einschließlich Pädagoginnen/Pädagogen) mit Hochschulabschluss, Krankenpflegepersonen/Altenpflegerinnen und Altenpfleger, Ergotherapeutinnen/Ergotherapeuten, Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger/Erzieherinnen und Erzieher, Psychologinnen und Psychologen (mit Hochschulabschluss), Kunsttherapeutin und Kunsttherapeut (mit Hochschulabschluss) Ärztinnen und Ärzte, Hauswirtschaftskräfte, Reinigungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung, die Hilfen aus dem Leistungsbereich „Integrierte psychotherapeutische Leistungen“ erbringen, müssen über eine Approbation nach dem Psychotherapeutengesetz verfügen. 3 Bei der Personalbemessung ist projektbezogen sicherzustellen, dass insgesamt mindestens 75 % der zur Betreuung eingesetzten Personen über eine mindestens dreijährige, erfolgreich abgeschlossene Ausbildung bzw. einen Hochschulabschluss in einem der oben benannten Berufsbilder verfügen. Die Quotenberechnung erfolgt anhand der Vollzeitäquivalente. In der Eingliederungshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung werden Fachkräfte bei den verschiedenen Leistungstypen anerkannt, sofern diese über eine dreijährige Ausbildung in einem pädagogischen oder pflegerischen Beruf verfügen. Eine Auflistung der anerkannten Berufe findet sich in Anlage 2. 7. Wie wird derzeit in den stationären Eingliederungseinrichtungen der Hilfebedarf der Bewohnerinnen und Bewohner erfasst? Bitte aufgeteilt nach jeweiliger Eingliederungseinrichtung. Zu 7.: Gemäß den Regelungen des Berliner Rahmenvertrages und den Ausführungsvorschriften zur Eingliederung behinderter Menschen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (AV Eingliederungshilfe - AV EH -) erfolgt die Ermittlung der Hilfebedarfe der Bewohnerinnen und Bewohner in stationären Einrichtungen differenziert nach Personenkreisen. Die Bedarfsermittlung beschreibt ein prozesshaftes Verfahren zur Erhebung der Unterstützungsleistungen, welche ein Mensch mit einer Behinderung in seiner jeweiligen Lebenssituation unter Berücksichtigung seiner individuellen Teilhabeziele braucht und in Anspruch nehmen will. In diesem Prozess wirken unter Einbeziehung der leistungsberechtigten Person, auf seinen Wunsch auch die für ihn wichtigen Bezugspersonen sowie alle an der Eingliederungsmaßnahme Beteiligten mit. Je nach Personenkreis werden unterschiedliche Bedarfserhebungsinstrumente – wissenschaftlich entwickelte Methoden – eingesetzt. Bedarfserhebung im Bereich der Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung: Die Bedarfserhebung für diesen Personenkreis obliegt den bezirklichen Fallmanagerinnen und Fallmanagern unter Einbeziehung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Leistungserbringers (in der Regel Bezugsbetreuerin/Bezugsbetreuer), Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der sozial psychiatrischen Dienste (SpD), der Behindertenberatungsstelle, weiterer Gutachterinnen und Gutachter und anderer am Verfahren beteiligten Personen. Ausgehend von den Wünschen und Zielen des Leistungsberechtigten wird der Bedarf auf Grund von ärztlichen Gutachten oder Zeugnissen, fachpädagogischen Stellungnahmen und Sozialberichten ermittelt. Für den Personenkreis der geistig/körperlich behinderten Menschen wird das von Frau Prof. Dr. H. M. entwickelte Instrument zur Ermittlung des Hilfebedarfs bei Menschen mit geistiger Behinderung im stationären Wohnbereich HMB-W-Verfahren (Hilfebedarf von Menschen mit Behinderung im Bereich Wohnen) angewandt. Der Hilfebedarf wird anhand eines Fragebogens erfasst. Dieser Erhebungsbogen ist in sieben Bereiche aufgeteilt, die nochmals in 34 einzelne Items - als Aussage über die Fähigkeiten der betreffenden Person - untergliedert sind: Alltägliche Lebensführung (mit 7 Items), Individuelle Basisversorgung (mit 6 Items), Gestaltung sozialer Beziehungen (mit 3 Items), Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben (mit 5 Items), 4 Kommunikation und Orientierung (mit 4 Items), Emotionale und psychische Entwicklung (mit 4 Items) und Gesundheitsförderung und -erhaltung (mit 5 Items). Die verschiedenen Items werden mit einem „Aktivitätsprofil der Person“, im Sinne „Kann“, „Kann mit Schwierigkeiten“ oder „Kann nicht“ erfasst, sowie in Abstufung von A- D, welcher Hilfebedarf erforderlich ist. Im Rahmen der Umstrukturierung der Vergütungssystematik der stationären Wohnangebote wurden die Punktwerte der einzelnen Items mit real erfassten Zeitwerten unterlegt. Basierend auf dieser individuellen Bedarfsermittlung erfolgt die Zuordnung zu der entsprechenden Leistungsgruppe 1 – 6 (LG 1 – LG 6). Als Verfahren der Hilfeplanung für Menschen mit seelischer Behinderung wird die Anwendung des „Behandlungs- und Rehabilitationsplanes (Zuordnung zu einer Gruppe vergleichbaren Hilfebedarfes) – 4. Berliner Fassung“ (in Anlehnung an den Integrierten Behandlungs- und Rehabilitationsplan der Kommission zur Personalbemessung im komplementären Bereich - Aktion Psychisch Kranke -) vereinbart. Am Verfahren der Hilfeplanung sind zu beteiligen: die bzw. der Leistungsberechtigte, sofern er dies nicht ausdrücklich ablehnt, eine vertraute Bezugsperson der bzw. des Leistungsberechtigten, sofern diese bzw. dieser das wünscht, alle am Leistungsgeschehen beteiligten Leistungserbringer, der zuständige Sozialpsychiatrische Dienst und der Fachbereich Eingliederungshilfe des zuständigen Bezirksamtes (Fallmanagement). 8. Wie wird die jeweilige Dokumentation der Betreuung und ggfs. Pflege in den Eingliederungseinrichtungen erfasst? Bitte aufgeteilt nach den jeweiligen Eingliederungseinrichtungen. Zu 8.: Die Dokumentationspflichten sind in den Leistungstypen unterschiedlich geregelt. Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung: In Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung muss die Arbeit in allen wesentlichen Punkten dokumentiert werden. Dies erfolgt z. B. durch Dienstpläne für die einzelnen Gruppen, Dokumentationen für jede Gruppe mit Angaben über die Einhaltung der Dienstpläne, Anwesenheit der Betreuerinnen und Betreuer und allgemeinen Angaben zum Tagesgeschehen, Nachtwachenbuch, in dem Kontrollgänge und notwendige Versorgung und sonstige Vorkommnisse aufzuführen sind. Es wird eine Betreuungsdokumentation geführt, die für jede Heimbewohnerin und jeden Heimbewohner Angaben bzw. Verfahrensregelungen zu nachfolgenden Punkten enthalten muss: 5 Persönliche Daten, Name und Anschrift der gesetzlichen Betreuerin bzw. des gesetzlichen Betreuers, Diagnose – Anamnese, Erkrankungen – Beurlaubungen, ärztliche Verordnungen, Verwahrung und ggf. Verabreichung der Medikamente und Inanspruchnahme, sonstiger Verordnungen und gesundheitlich relevante sonstige Vorkommnisse und Maßnahmen. Aufgrund einer Analyse der vorhandenen Fähigkeiten und Fertigkeiten und unter Berücksichtigung des vom Kostenträger aufgestellten Gesamtplans werden Förderpläne erstellt. Die Förderpläne werden von der Einrichtung fortgeschrieben, regelmäßig überprüft und den notwendigen Erfordernissen angepasst. Die Fördermaßnahmen werden dokumentiert. Diese Dokumentation enthält Angaben zu mindestens folgenden Punkten: Maßnahmen zur Durchführung der Förderpläne, Beteiligung an hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, Inanspruchnahme von Freizeit- und Bildungsangeboten, Umgang mit Geld (z. B. Taschengeld, Bekleidungsgeld,) Teilnahme an externen tagesstrukturierenden Angeboten, Kontakte zu der tagesstrukturierenden Einrichtung und Kontakte der bzw. des Leistungsberechtigten zu Angehörigen und Freundinnen und Freunden. Die Einrichtung sichert (in Absprache mit der Bewohnerin bzw. dem Bewohner) die ordnungs-gemäße Verwahrung der Medikamente und dokumentiert die Vergabe. Werden z. B. Psychopharmaka verordnet, obliegt der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt die Verantwortung. Die verordnete Ärztin bzw. der verordnende Arzt klärt mit der Einrichtung die von der Einrichtung durchzuführenden Maßnahmen (z. B. Medikamentenvergabe und Dokumentation der Auswirkungen, Bedarfsmedikation, Wahrnehmung der Kontrolluntersuchungen). Die Einrichtung stellt die sachgerechte Durchführung der von der Ärztin oder vom Arzt an die Einrichtung delegierten Maßnahmen sicher. Die Einrichtung gewährleistet gemeinsam mit den verantwortlichen Beteiligten die regelmäßige Überprüfung der Nachhaltigkeit der durchzuführenden Therapien. Um dies auch systematisch darzustellen, setzt die Einrichtung unterstützend eine dafür geeignete, interne Dokumentation ein. Einrichtungen für Menschen mit seelischer Behinderung: Im Rahmen einer individuellen Hilfeplanung sind unter Einbeziehung der oder des Leistungsberechtigten, ggf. wichtiger Bezugspersonen, aller an Eingliederungshilfemaßnahmen beteiligten Einrichtungen sowie möglichst auch sonstiger beteiligter Therapeutinnen und Therapeuten und Hilfepersonen folgende Aspekte festzuhalten und schriftlich zu dokumentieren: 6 die bisherige und aktuelle Behandlungs- und Betreuungssituation, die aktuelle Problemlage bzw. die bisherige Entwicklung bezogen auf die vorangegangene Hilfeplanung Wünsche und Vorstellungen der bzw. des Leistungsberechtigten zur eigenen Lebenssituation, die vorrangigen Ziele der Eingliederung, die diesbezüglichen Fähigkeiten und Ressourcen der bzw. des Leistungsberechtigten in den oben genannten Bereichen, aktivierbare nichtpsychiatrische Hilfen, der Bedarf an psychiatrischen Hilfen, das geplante Vorgehen sowie die Erbringung der Leistung durch einen Träger, die Zuständigkeit für die Durchführung der einzelnen Maßnahmen (koordinierende Bezugsperson des Leistungsberechtigten), der Planungszeitraum (in der Regel 12, jedoch mindestens 3 Monate) und die Meinungen und Anliegen der bzw. des Leistungsberechtigten zur Hilfeplanung, insbesondere, wenn sie von der vereinbarten Hilfeplanung abweichen. Grundsätzlich werden die individuellen Förderverläufe durch die vorgenannten Betreuungsdokumentationen nachgewiesen. Diese werden dem zuständigen Leistungsträger (Bezirksamt, Versicherungsträger o. a.) zugeleitet. 9. Welche stationären Eingliederungseinrichtungen haben ein Konzept zum Thema Angehörigenarbeit? Wie ist dies, falls vorhanden, ausgestaltet. Bitte aufgeteilt nach der jeweiligen Eingliederungseinrichtung. 10. Wie viele Einrichtungen der Eingliederungshilfe haben ein Qualitätsmanagement, das mit einer ausgebildeten Qualitätsmanagerin, einem ausgebildeten Qualitätsmanager besetzt ist? Bitte aufgeteilt nach der jeweiligen Einrichtung der Eingliederungshilfe. Zu 9. und 10.: Den zuständigen Senatsressorts Soziales bzw. Gesundheit werden die Konzepte der Träger nach den in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen (Anhang zum Berliner Rahmenvertrag) festgeschriebenen Anforderungen abgeprüft. Gesonderte Erfassungen nach einzelnen Elementen wie z. B. Umsetzung des Themas Angehörigenarbeit erfolgen dabei nicht. Informationen über Zusatzqualifizierungen der o. g. Fachkräfte werden nicht erfasst. 11. Wie wurde die Qualität der einzelnen stationären Eingliederungseinrichtungen bei der jeweils letzten MDK-Begehung der jeweiligen Einrichtung bewertet. Bitte aufgeteilt nach jeweiliger Eingliederungseinrichtung. 12. Was genau wurde bei der Beurteilung der Qualität in den Eingliederungseinrichtungen jeweils durch den MDK überprüft? Zu 11. und 12. Zu 11. und 12.: Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK), als Arbeitsgemeinschaft der Kranken- und Pflegekassen nach den Regelungen des SGB XI, nimmt keine Prüfungen in Eingliederungseinrichtungen vor. Das Elfte Kapitel des SGB XI (§ 112 ff. SGB XI) verpflichtet den MDK nur zu Qualitätsprüfungen in zugelassenen Pflegeeinrichtungen. Somit liegen dem Senat keine Angaben vor. 7 13. Welchen Änderungsbedarf sieht der Senat bei der Eingliederungshilfe in Berlin und was will er bis wann wie angehen? Zu 13.: Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wird das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) umfassend neu gestaltet. Die Herausführung der Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe geht mit einem grundlegenden Systemwechsel einher. Die Eingliederungshilfe wird zu einem modernen Teilhaberecht weiter entwickelt, in dessen Mittelpunkt der Mensch mit seinen Bedarfen steht. Die Personenzentrierung stärkt die Möglichkeiten einer individuellen und den persönlichen Wünschen entsprechenden Lebensgestaltung unter Berücksichtigung des Sozialraums. Die Einteilung von Leistungen in ambulante, teilstationäre und stationäre Maßnahmen der Eingliederungshilfe wird aufgehoben, die notwendige Unterstützung soll sich unter ganzheitlicher Perspektive ausschließlich am individuellen Bedarf orientieren. Leistungen sollen wie aus einer Hand erfolgen, Zuständigkeitskonflikte sollen künftig vermieden werden. Das BTHG wird in Berlin in Form eines ressortübergreifenden Projektes mit folgender Zielsetzung umgesetzt: • Die Lebenssituation der leistungsberechtigten Menschen mit Behinderungen wird optimiert und Teilhabe ermöglicht. • Der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes durch die Berliner Verwaltung ist auf einem standardisierten, fachlich und wirtschaftlich hohen Qualitätsniveau gewährleistet. • Die Ressourcen für Leistungen zur Teilhabe, die im Verantwortungsbereich des Landes Berlin liegen, sind effektiv und effizient eingesetzt. Zum 1. Januar 2020 tritt der Teil 2 des SGB IX und damit das neue Eingliederungshilferecht in Kraft. Das bedeutet für Berlin unter anderem: • Die Einführung eines neuen Instruments zur Bedarfsermittlung bis 2020: Das Instrument zur Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs soll den durch das BTHG vorgegebenen Paradigmenwechsel der Personenzentrierung unterstützen und sich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) orientieren. Vor diesem Hintergrund wird auf Basis einer Voruntersuchung zum zukünftigen Instrument der Bedarfsermittlung (externes Unternehmen „synergon“) bis spätestens Oktober 2018 das neue Instrument in einer Arbeitsgruppe entwickelt. Anschließend folgt die Erprobung und Evaluierung. • Bestimmung eines Trägers der Eingliederungshilfe ab 2020: Die Umsetzung des BTHG erfordert die Bestimmung eines Trägers der Eingliederungshilfe. Die derzeitige Zuständigkeit der bezirklichen Sozialämter für die Eingliederungshilfe wurde für einen Übergangszeitraum bis zum 31.12.2019 verlängert. Eine in Auftrag gegebene Vorstudie (externes Unternehmen „gfa public“) hat Vorschläge zur zukünftigen Aufbaustruktur in Berlin gemacht, die aktuell diskutiert werden. Mit dem Gesetzgebungsprozess muss spätestens im Herbst 2018 begonnen werden. • Neuer Berliner Rahmenvertrag (BRV) bis Anfang 2019: Die Änderungen in der Eingliederungshilfe durch das BTHG erfordern eine Neuverhandlung des BRV. Hintergrund ist u.a. die Überarbeitung der Leistungsbeschreibungen nach den gesetzlichen Vorgaben. Bis Ende des Jahres sollen diese in einer extern moderierten Arbeitsgruppe überarbeitet und neu verhandelt werden. 8 Nach Beschluss des neuen BRV müssen dann die mehr als 1000 Verträge mit den Leistungserbringern bis Ende 2019 neu geschlossen werden. • Anpassung des Gesamtplanverfahrens und Überführung in das IT- Fachverfahren bis 2020: Das BTHG macht die Ergänzung des Gesamtplanverfahrens um ein Teilhabeplanverfahren nötig, das die Koordination und Kooperation unter den Rehabilitationsträgern regelt. Die Überarbeitung des Gesamtplanverfahrens erfolgt im Rahmen einer Geschäftsprozessmodellierung. Die neumodellierten Geschäftsprozesse sind die Grundlage für deren anschließende Digitalisierung in das IT- Fachverfahren (Sozialhilfeportal, OpenProSoz). Berlin, den 25. Mai 2018 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Verteilung der Eingliederungshilfeeinrichtungen (Anlage 1) Bezirk Leistungstyp Trägername Einrichtungsname / PLZ Ort Vereinbarte Platzkapazität Charlottenburg- Wilmersdorf WHGKE Unionhilfswerk Sozialeinrichtu ngen gGmbH Wohnheim Wilmersdorf mit AWG Charles-H.-King-Str. 7 33 Charlottenburg- Wilmersdorf WHGKE Elsa- Brändström- Heim gGmbH Wohnen an den drei Pappeln - Außenwohngruppe zum Elsa- Brändström-Heim 7 Charlottenburg- Wilmersdorf WHGKE Elsa- Brändström- Heim gGmbH Elsa-Brändström- Heim 40 Charlottenburg- Wilmersdorf WHGKE Zukunftssicher ung Berlin e.V. für Menschen mit geistiger Behinderung WST Ahornallee 21 Charlottenburg- Wilmersdorf WHGKE EJF gemeinnützige AG Lebensraum Berlin im Diakoniezentrum/ Wohngruppen am Kaiserdamm 12 Charlottenburg- Wilmersdorf TBH Pro Seniore Krankenheim Meinekestraße GmbH 10719 Berlin 46 Fiedrichshain- Kreuzberg TBU Unionhilfswerk Sozialeinrichtungen gGmbH 10999 Berlin 32 Friedrichshain- Kreuzberg WHGKE Spastikerhilfe Berlin eG Wohnheim Friesenstraße 6 Friedrichshain- Kreuzberg WHGKE Gemeindepsychiatrischer Verbund und Altenhilfe gGmbH Haus Birkenhain 21 Friedrichshain- Kreuzberg WHGKE leben lernen gGmbH am EDKE leben lernen gGmbH am EDKE 98 Lichtenberg WHGKE RBO- Rehabilitations zentrum Berlin-Ost gGmbH Wohnstätte Moldaustr. 10/12 42 Lichtenberg WHGKE EJF gemeinnützige AG Lebensraum Darßer Straße 70 Lichtenberg WHGKE Spastikerhilfe Berlin eG Gemeinsam im Kiez leben 32 Lichtenberg WHGKE Lebenshilfe gGmbH Wohnheim für behinderte Menschen Stationäres Appartementwohnen 20 Lichtenberg WHGKE RBO - Rehabilitations zentrum Berlin -Ost gGmbH Wohnstätte Allee der Kosmonauten 95 Lichtenberg WHGKE RBO-Rehabilitations - zentrum Berlin-Ost gGmbH Wohnstätte Heimverbund; Grimnitzstr. 27 Marzahn- Hellersdorf WHGKE EJF gemeinnützige AG Thomas-Fischer- Haus 40 Marzahn- Hellersdorf WHKJE EJF gemeinnützige AG Kinder- und Jugendhaus Debenzer Straße 16 Marzahn- Hellersdorf WHGKE EJF gemeinnützige AG Lebensraum in Biesdorf mit AWG JKH und LRH 74 Marzahn- Hellersdorf WHGKE Tiele-Winckler- Haus GmbH Tiele-Winckler-Haus GmbH Haus Erntekranz mit AWG Märkische Allee und AWG St. Martin 55 Marzahn- Hellersdorf WHGKE RBO- Rehabilitations zentrum Berlin Ost gGmbH Eisenacher Straße 100 32 Marzahn- Hellersdorf WHGKE Pflegewerk Behindertendomizil Haus Pappelhof Behindertendomizil Haus Pappelhof 24 Mitte WHGKE Verein Schrippenkirche e. V. Wohnstätte für Erwachsene mit Behinderung 48 Mitte WHGKE Spastikerhilfe Berlin eG Wohnheim Afrikanische Straße 12 Mitte WHGKE DRK Behindertenhilfe Wedding/ Prenzlauer Berg gGmbH Wohnheim für erwachsene Menschen mit geistiger Beeinträchtigung 28 Mitte WHGKE aktion weitblick betreutes Wohneng GmbH Wohnheim Mitte 14 Mitte WHGKE Caritas Familien- und Jugendhilfe GGmbH CaritasWohnen am Michaelkirchplatz, Wohnen für Erwachsene Don Bosco 24 Mitte WHGKE Lebenshilfe gGmbH Wohnstätte 8 34 Mitte WHGKE Unionhilfswerk Sozialeinrichtu ngen gGmbH Wohnheim Joachim- Fahl-Haus 30 Mitte WHKJE Caritas Familien- und Jugendhilfe GGmbH CaritasWohnen am Michaelkirchplatz, Heilpädagogisches Wohnen für Kinder und Jugendliche 29 Mitte WHGKE Spastikerhilfe Berlin eG Wohnheim Lynarstraße 8 Mitte TBH Träger gGmbH 13349 Berlin 25 Mitte TBU Förderkreis für seelische Gesundheit e. V. 13347 Berlin 10 Neukölln WHGKE Lebenshilfe gGmbH Wohnstätte 2 36 Neukölln WHGKE Diakonie Eingliederungs hilfe Simeon gGmbH Diakonie Eingliederungshilfe Simeon gGmbH - Wohnstättenwerk- 31 Neukölln WHGKE Lebenshilfe gGmbH Wohnstätte 6 12 Neukölln WHGKE Spastikerhilfe Berlin eG Wohnheim Suderoder Straße 28 Neukölln WHGKE Zukunftssicher ung Berlin e.V. für Menschen mit geistiger Behinderung WST Riemeisterstr. 14 Neukölln WHGKE Das Mosaik e.V. Das Mosaik e.V., Wohnheim 24 Neukölln WHGKE Lebenshilfe gGmbH Außenwohngruppe der Wohnstätte 6 11 Neukölln WHGKE Spastikerhilfe Berlin eG Wohnheim Rungiusstraße 14 Neukölln TBU Unionhilfswerk Sozialeinrichtungen GmbH 12043 Berlin 29 Pankow WHGKE RBO- Rehabilitations zentum Berlin Ost GmbH Wohnstätte Janusz Korczak 35 Pankow WHGKE Albert Schweitzer Stiftung - Wohnen & Betreuen Wohnheim für geistig behinderte Menschen - Haus Münster 32 Pankow WHGKE GIB e. V. Gesellschaftliche Integration von Menschen mit Behinderungen Petra-Ramminger- Haus 50 Pankow WHGKE Tiele-Winckler- Haus GmbH Tiele-Winckler-Haus GmbH Wohnprojekt Weißensee 16 Pankow WHGKE Albert Schweitzer Stiftung - Wohnen & Betreuen Wohnheim für geistig behinderte Menschen Heim Blankenburg 75 Pankow WHGKE Albert Schweitzer Stiftung - Wohnen & Betreuen Wohnheim für geistig behinderte Menschen 28 Pankow WHGKE Neukirchener Erziehungsverein Wohnheim für Autisten 10 Pankow WHGKE GIB e.V. Gesellschaftliche Integration von Menschen mit Behinderungen Hans-Riegler-Haus 12 Pankow WHGKE Lebenshilfe- Berlin gGmbH Wohnstätte 11 30 Pankow WHGKE Spastikerhilfe Berlin eG Wohnheim Karow- Nord 14 Pankow WHGKE Alltagshilfe GmbH Wohnheim für behinderte Menschen 18 Pankow WHGKE Evangelisches Diakonissenhaus Berlin Teltow Lehnin Evangelische Wohnstätten Siloah 53 Pankow WHGKE Sozialdiakonis ches Werk Wohnstätte Haus ZOAR 50 ZOAR gGmbH Pankow WHGKE Kaspar Hauser Stiftung Wohnheim am Schlosspark 25 Pankow WHGKE die reha e. v. Soziale Dienste mit Kontur Wohnheim Pistoriusstraße 39 Pankow WHKJE Stephanus- Stiftung Margarete-Steiff- Haus 16 Pankow WHGKE Stephanus- Stiftung Margarete-Steiff- Haus und Außenwohngruppen 40 Pankow WHGKE Stephanus- Stiftung Katharina-von-Bora- Haus 48 Pankow WHGKE Lebenshilfe gGmbH Wohnstätte 14 Pankow WHKJE Evangelisches Diakonissenhaus Berlin Teltow Lehnin Evangelische Wohnstätten Siloah - Kinder- und Jugendwohnbereich- 48 Pankow WHGKE Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Berlin Haus Maria Frieden 76 Pankow TBH Albert- Schweitzer- Stiftung - Wohnen & Betreuen 13129 Berlin 47 Pankow TBH Albert- Schweitzer- Stiftung - Wohnen & Betreuen 10435 Berlin 14 Pankow TBH GeBeWo - Soziale Dienste - gGmbH 13086 Berlin 12 Reinickendorf WHGKE Fürst Donnersmarck -Stiftung zu Berlin Wohnheim für Behinderte 13 Reinickendorf WHGKE Fürst Donnersmarck -Stiftung zu Berlin Fürst Donnersmarck- Haus -Dauerwohnen- 24 Reinickendorf WHGKE Fürst Donnersmarck -Stiftung zu Berlin Fürst Donnersmarck- Haus - Befristetes Wohnen - 66 Reinickendorf WHGKE Ejf gemeinnützige AG Lebensräume Berlin im Diakoniezentrum, Lebensraum II 82 Reinickendorf WHGKE Gemeinnützge Stephanus- Gesellschaft mbH Wohnanlage Biberbau 34 Reinickendorf WHGKE Gemeinnützige Stephanus- Gesellschaft mbH Wohnanlage Dachsbau 14 Reinickendorf WHGKE Träger gGmbH Wohnheim Alt- Reinickendorf 30 Reinickendorf WHGKE EJF gemeinnützige AG Lebensräume Berlin im Diakoniezentrum, Lebensraum I 111 Reinickendorf WHGKE Haus Conradshöhe gGmbH Behindertengruppe BHC 9 Reinickendorf WHGKE Spastikerhilfe Berlin eG Wohnheim Ollenhauerstraße 25 Reinickendorf WHGKE Malteser-Werk Berlin e. V. Malteserhof Reinickendorf 27 Reinickendorf WHKJE Gemeinnützige Stephanus- Gesellschaft mbH Wohnanlage Dachsbau 21 Reinickendorf TBU Träger gGmbH 13409 Berlin 22 Spandau WHGKE Spastikerhilfe Berlin eG Wohnheim Blasewitzer Ring 6 Spandau WHKJE Evangelisches Johannesstift Behindertenhilfe gGmbH Quellenhof 41 Spandau WHGKE RC Partner für Reintegration und Chancengleichheit e. V. Eduard-Willis-Haus 24 Spandau WHGKE Lebenswege Wohnprojekte gGmbH i. I. Wohngruppenheim Elsa-Wagner-Straße 16 Spandau WHGKE Evangelisches Johannesstift Behindertenhilfe gGmbH Havelland 70 Spandau WHGKE Evangelisches Johannesstift Behindertenhilfe gGmbH NAVIS 25 Spandau WHGKE Vitanas GmbH & Co. KGaA Vitanas Heilpädagogisches Centrum Kladow 120 Spandau WHGKE RC Partner für Reintegration und Chancengleichheit Bernardo-Timm-Haus 20 Spandau WHGKE aktion weitblick -betreutes Wohneng GmbH Wohnheim Spandau 16 Spandau WHGKE Lebenshilfe gGmbH Wohnstätte 05 Spandau 34 Spandau WHGKE Evangelisches Johannesstift Behindertenhilfe gGmbH Nebo 50 Spandau TBH Herberge zur Heimat e. V. 13585 Berlin 38 Steglitz- Zehlendorf WHGKE Lebensilfe gGmbH Lebenshilfe gGmbH/Wohnstätte 12 24 Steglitz- Zehlendorf WHGKE LebensWerk- Gemeinschaft gGmbH LebensOrte Wohnheim für Behinderte 15 Steglitz- Zehlendorf WHKJE EJF gemeinnützige AG Pastor-Braune-Haus II 58 Steglitz- Zehlendorf WHGKE Autismus Deutschland Landesverband Berlin e. V. Wohnstätte für autistische Erwachsene Arno- Holz-Str. 18 Steglitz- Zehlendorf WHGKE Lebenshilfe gGmbH Wohnstätte 3 18 Steglitz- Zehlendorf WHGKE DRK Berlin Süswest gGmbH Wohneinrichtung Lichtblick 23 Steglitz- Zehlendorf WHGKE DRK Berlin Südwest gGmbH Wohneinrichtung Lichtblick 23 Steglitz- Zehlendorf WHGKE EJF gemeinnützige AG Pastor-Braune-Haus 32 Steglitz- Zehlendorf WHKJE DRK Berlin Südwest gGmbH Elisabeth-Weiske- Heim 38 Steglitz- Zehlendorf WHGKE Zukunftssicher ung Berlin e.V. für Menschen mit geistiger Behinderung WST La/Brü 28 Steglitz- Zehlendorf WHGKE Lebenshilfe GGmbH Lebenshilfe gGmbH/WS 4 24 Steglitz- Zehlendorf WHKJE Spastikerhilfe Berlin eG Intensivfördergruppe 10 Steglitz- Zehlendorf WHGKE Spastikerhilfe Berlin eG WH Giesensdorfer Straße 8 Steglitz- Zehlendorf WHGKE LebensWerkG emeinschaft gGmbH LebensOrte 10 Steglitz- Zehlendorf WHGKE LebensWerkG emeinschaft gGmbH LebensOrte Wohnheim für Behinderte 23 Steglitz- Zehlendorf WHGKE Spastikerhilfe Berlin eG WH Clauertstraße 14 Steglitz- Zehlendorf WHGKE LebensWerkG emeinschaft gGmbH LebensOrte 12 Steglitz- Zehlendorf WHGKE Spastikerhilfe Berlin eG WH Prettauer Pfad 14 Steglitz- Zehlendorf WHGKE Camphill Alt- Schönow gGmbH Camphill Alt- Schönow gGmbH 44 Steglitz- Zehlendorf WHGKE Lebenshilfe gGmbH Wohnstätte1 24 Steglitz- Zehlendorf TBU AWO pro:mensch gGmbH 12249 Berlin 49 Tempelhof- Schöneberg WHGKE Tiele-Winckler- Haus GmbH Tiele-Winckler-Haus GmbH, Friedenau mit AWG Mozartstraße 31 31 Tempelhof- Schöneberg WHGKE Elsa- Brändström- Heim gGmbH Wohnen an den drei Pappeln - Außenwohngruppe zum Elsa- Brändström-Heim 9 Tempelhof- Schöneberg WHGKE Spastikerhilfe Berlin eG WH Lichtenrader Damm 7 Tempelhof- Schöneberg WHGKE Spastikerhilfe Berlin eG WH Alt-Tempelhof 7 Tempelhof- Schöneberg WHGKE Caritas Familien- und Jugendhilfe GGmbH Caritas Zentrum für Menschen mit geistiger Behinderung 40 Tempelhof- Schöneberg WHGKE Tiele-Winckler- Haus gGmbH Tiele-Winckler-Haus GmbH 45 Treptow- Köpenick WHGKE EJF gemeinnützige AG Lebensraum im Stadtteil Köpenick 14 Treptow- Köpenick WHGKE Berliner Stadtmission - Gemeinnützige Wohnheim für Behinderte 27 Diakonie Betriebs GmbH Treptow- Köpenick WHGKE Volkssolidarität Landesverband Berlin e. V. Wohnheim für Menschen mit geistigen und mehrfachen Behinderungen 19 Treptow- Köpenick WHGKE Sozialstiftung Köpenick Wohnheim Ahornallee 25 Treptow- Köpenick WHGKE Unionhilfswerk Sozialeinrichtungen gGmbH Wohnheim Treptow 43 Treptow- Köpenick WHGKE Sozialstiftung Köpenick Wohnheim Mentzelstraße 50 Treptow- Köpenick WHGKE Stephanus- Stiftung Stephanus-Stiftung Ulmenhof 94 Treptow- Köpenick WHGKE EJF gemeinnützige AG Lebensraum Ahornweg mit AWG Lebensraum Herzbergstrasse 5/6 22 Treptow- Köpenick TBH GeBeWo - Soziale Dienste - gGmbH 12439 Berlin 30 Treptow- Köpenick TBU Das fünfte Rad e. V. Behindertenhilfe Köpenick 12527 Berlin 13 Fachkräfte in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung (Anlage 2) Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung vom 09.02.2010 Fachkräfte in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung Berufsgruppen (Stand: 11/2008) F un kt io ns be re ic h Th er ap ie Fu nk tio ns be re ic h he ilp äd ag og is ch e B et re uu ng Altenpflegerin/Altenpfleger Beschäftigungs- und Arbeitstherapeutin/Beschäftigungs - und Arbeitstherapeut (Ergotherapeutin/Ergotherapeut) Diakon/Diakonin 1) Ergotherapeutin/Ergotherapeut Erzieherin/Erzieher Fachkraft in der Behindertenhilfe 2) Gesundheits- und Krankenschwester/Gesundheitsund Krankenpfleger (Krankenschwester /Krankenpfleger) Gesundheits- und Kinderkrankenschwester /Gesundheits- und Krankenpfleger (Kinderkrankenschwester/Kinderkrankenpfleger) Gemeindepädagogin/Gemeindepädagoge 1) Gymnastiklehrerin/Gymnastiklehrer Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger Heilpädagogin/Heilpädagoge Kinderkrankenschwester/Kinderkrankenpfleger Krankengymnastin/Krankengymnast Krankenschwester/Krankenpfleger Kunsttherapeutin/Kunsttherapeut Logopädin/Logopäde Motopädin/Motopäde (Motologin/Motologe) Musiktherapeutin/Musiktherapeut (Diplom-) Pädagogin/Pädagoge (Diplom-) 3) Pflegewirtin/Pflegewirt Pflegemanagerin/Pflegemanager Physiotherapeutin/Physiotherapeut Psychologin/Psychologe Rehabilitationspädagogin/Rehabilitationspädagoge Reittherapeutin/Reittherapeut Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter Sozialpädagogin/Sozialpädagoge Sport- und Bewegungstherapeutin/Sport- und Bewegungstherapeut Sprachtherapeutin/Sprachtherapeut Tanztherapeutin/Tanztherapeut LAGeSo- Heimaufsicht 2 1) nur, wenn Ausbildung in der Betreuung vorliegt 2) nur mit Zertifikat der ISG gGmbH Berlin / berufsbegleitende Qualifikation; Gleichstellung mit Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger 3) sofern ausbildungsadäquate Aufgaben verrichtet werden S18-14973 S18-14973 S1814973_Anlage1 Verteilung der Eingliederungshilfeeinrichtungen (Anlage 1) S1814973_Anlage2