Drucksache 18 / 14 974 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Swyter (FDP) vom 08. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mai 2018) zum Thema: DIW Publikation zum solidarischen Grundeinkommen und Antwort vom 23. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei Herrn Abgeordneten Florian Swyter (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14974 vom 08. Mai 2018 zum Thema: DIW Publikation zum solidarischen Grundeinkommen __________________________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Von wem ging die Initiative zur Publikation „Solidarisches Grundeinkommen: alternatives Instrument für mehr Teilhabe“ (12. Februar 2018) des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) aus? Zu 1: Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, hat sich unmittelbar nach Erscheinen des Tagesspiegelbeitrags „Digital und Sozial“ des Regierenden Bürgermeisters und Bundesratspräsidenten Michael Müller am 29.10.2017 öffentlich positiv zu Michael Müllers Vorschlag für ein Solidarisches Grundeinkommen geäußert (siehe u.a. Onlineportale des Tagesspiegel am 29.10.17; Die Zeit am 30.10.17 und rbb 24 am 30.10.17). In der Vergangenheit hat sich das DIW als weit über die Grenzen Berlins renommiertes Wirtschaftsforschungsinstitut bereits mit der Veränderung der Arbeit durch Digitalisierung auseinandergesetzt, u.a. auch zu Qualifizierungen und Chancenkonto sowie dem Vorschlag des Bedingungslosen Grundeinkommens. In diesem Kontext ist die Auseinandersetzung mit dem öffentlich diskutierten Vorschlag zum Solidarischen Grundeinkommen als Reaktion auf den zu erwartenden Arbeitsplatzabbau durch Digitalisierung und Automatisierung erfolgt. 2. Wie kam der Kontakt zwischen dem DIW und der Senatskanzlei zustande? Zu 2: Das DIW hatte mit der Senatskanzlei im Interesse einer seriösen wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem „Solidarischen Grundeinkommen“ Kontakt, um sich über weitere über die Tagesspiegel-Publikation „Digital und Sozial“ hinausgehende Details zum Solidarischen Grundeinkommen auszutauschen. 3. Woher stammen die sechs Grundsätze zum Vorschlag des Regierenden Bürgermeisters Michael Müller eines solidarischen Grundeinkommens, die das DIW Berlin in seiner Publikation auf S.2 nennt? Zu 3: In der weiteren öffentlich geführten Diskussion rund um das Solidarische Grundeinkommen wurde das Konzept nach der o.g. Tagesspiegelpublikation und der Antrittsrede des Regierenden Bürgermeisters als Bundesratspräsident am 2.11.2017 in Interviews und auf Nachfragen für Medien weiter präzisiert. Daraus resultieren die Eckpfeiler des Solidarischen Grundeinkommens (ein Angebot für Langzeitarbeitslose; freiwillige Annahme; soziale Arbeit, die keine reguläre Arbeit verdrängt und kommunal angeboten wird; sozialversicherungspflichtig; unbefristeter Vertrag; Mindestlohn), wie es heute breit diskutiert wird. Da eine wissenschaftliche Auseinandersetzung wenig Sinn macht ohne die Basis des Untersuchungsgegenstandes zu kennen, wurden diese Basisinformationen zum Solidarischen Grundeinkommen nicht nur den Journalisten, sondern auch dem DIW benannt. Anfang Februar wurden sie zudem ausführlich durch den SPD- Landesvorsitzenden Michael Müller in einem Leitartikel zum Solidarischen Grundeinkommen in der „Berliner Stimme“ ausgeführt. 4. Hat das DIW Berlin irgendwelche Zahlungen bzw. Vergütung vom Senat für seine Publikation erhalten? Zu 4: Nein. 5. Welche einzelnen Zahlen mussten im Nachhinein korrigiert werden und warum? Zu 5: Aus der auf der DIW-Internetseite hinterlegten Fassung geht hervor, dass es Anfang März eine Aktualisierung der DIW-Publikation gab. Dies ist auf Seite 1 der Publikation mit Hinweis auf die veränderten Seiten ausgewiesen. Das DIW hat uns auf Nachfrage im Zuge der Veröffentlichung mitgeteilt, dass einzelne Zahlen in Tabelle 1 und 2 und die entsprechenden erläuternden Abschnitte berichtigt wurden. Ferner war eine getroffene Annahme falsch beschriftet worden. Detailliertere Informationen kann nur das DIW geben. 6. Wurde das Gutachten vor Veröffentlichung der Senatsverwaltung übermittelt? Wenn ja, wurden Hinweise der Senatsverwaltung aufgenommen? Zu 6. Es gab vor der Veröffentlichung einen Austausch zwischen dem DIW und der Senatskanzlei, um im Interesse einer seriösen wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Solidarischen Grundeinkommen zu vermeiden, dass dem DIW in seiner Analyse Fakten entgangen sein könnten, die sich im weiteren Diskurs zum „Solidarischen Grundeinkommen“ parallel zur Untersuchung des DIW ergeben haben könnten. Ferner hat das DIW im Austausch Verständnisfragen der Senatskanzlei beantwortet. Diese haben aber nicht zu Änderungen der Publikation geführt, die vom DIW im Rahmen der wissenschaftlichen Eigenverantwortung erstellt wurde. Berlin, den 23. Mai 2018 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Christian Gaebler Chef der Senatskanzlei S18-14974 S18-14974