Drucksache 18 / 14 976 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Michael Dietmann (CDU) vom 08. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mai 2018) zum Thema: MUF im Senftenberger Ring – wer trägt die Kosten? und Antwort vom 28. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Michael Dietmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14976 vom 08.05.2018 über MUF Senftenberger Ring - wer trägt die Kosten? ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann erfolgte die Ausschreibung für einen Betreiber für die modulare Unterkunft für Flüchtlinge (MUF) im Senftenberger Ring 37/39? 2. Ist die Ausschreibung abgelaufen und ein Betreiber gefunden und wenn nein, wann endet die Ausschreibung? 3. Warum wurde die Ausschreibung nicht mehrere Monate vor der Fertigstellung der Unterkunft abgeschlossen? 4. Wann wird der Betreiber feststehen? 5. Wann wird die Unterkunft bezogen? 6. Wie hoch sind die Kosten für die Unterhaltung der bis zum Einzug der neuen Bewohner leerstehenden Unterkunft? 7. Wie setzen sich die Kosten zusammen und wer trägt die Kosten? Zu 1. bis 7.: Die Betriebsleistung für den Standort für die modulare Unterkunft für Flüchtlinge (MUF-Standort) Senftenberger Ring 37/39 wurde mit der Bekanntmachung vom 23. April 2018 veröffentlicht. Die Angebotsfrist endet am 29. Mai 2018/10 Uhr. Nach Ablauf der Angebotsfrist erfolgt die Prüfung und Wertung der fristgerecht eingegangenen Angebote. In Abhängigkeit der Vorlage eines zuschlagsfähigen Angebots erfolgt die Auswahl des Betreibers. 2 Derzeit fallen für das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) keine Kosten für die Unterhaltung der Unterkunft an, da die Gebäude bis dato (16.05.2018) noch nicht an das LAF übergeben wurden. Die Bauarbeiten im Außenbereich dauern noch an. Nach mängelfreier Fertigstellung der Unterkunft durch den Bauherrn/Vermieter wird das Objekt durch das LAF übernommen und nach abgeschlossener Erstausstattung (nach ca. 6-8 Wochen) sowie einer Anwohnerinnen- und Anwohner-Kommunikation („Tag der offenen Tür“ unter Federführung des Bezirkes) wird dann der Bezug der Unterkunft erfolgen. 8. Nach drei Jahren sollen die modulare Unterkünfte dem sozialen oder allgemeinen Wohnungsmarkt zugeführt werden, um der starken Nachfrage nach preiswertem Mietwohnraum zu entsprechen. Wird diese Umwandlung nach drei Jahren ab der Fertigstellung oder ab dem Bezug der Unterkunft im Senftenberger Ring erfolgen? Zu 8.: Im Mietvertrag, dem das Abgeordnetenhaus in seiner 33. Sitzung am 18.04.2018 zugestimmt hat, ist hierzu geregelt, dass das Mietverhältnis mit der tatsächlichen Schlüsselübergabe für das Gesamtobjekt beginnt und auf eine feste Vertragslaufzeit von drei Jahren geschlossen wird, gerechnet ab dem Monatsersten, welcher der Übergabe folgt. Darüber hinaus hat der Mieter das Recht den Mietvertrag zweimal um drei Jahre zu verlängern. Berlin, den 28. Mai 2018 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-14976 S18-14976