Drucksache 18 / 14 984 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Fuchs und Katina Schubert (LINKE) vom 08. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Mai 2018) zum Thema: Anstellungsbedingungen und Qualifizierung von im Ausland angeworbenen Pflegekräften bei der Charité und Antwort vom 22. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - Frau Abgeordnete Stefanie Fuchs und Frau Abgeordnete Katina Schubert (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14984 vom 08. Mai 2018 über Anstellungsbedingungen und Qualifizierung von im Ausland angeworbenen Pflegekräften bei der Charité ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht allein aus eigener Kenntnis beantworten kann. Um die Fragen dennoch beantworten zu können, wurde die Charité - Universitätsmedizin Berlin um Stellungnahme gebeten. Die vorliegende Stellungnahme ist in die Beantwortung eingeflossen. 1. Zu welchen Anstellungsbedingungen sollen die – einem Bericht des rbb zufolge – von der Charité im Ausland angeworbenen bzw. anzuwerbenden Pflegekräfte beschäftigt werden? 2. Wie wird sichergestellt, dass geltende tarifvertragliche Standards für diese Pflegekräfte eingehalten werden ? Zu 1. und 2.: Die nationalen Tarif- und Mindestlohnregelungen gelten für alle Beschäftigten gleichermaßen . Die Pflegekräfte erhalten unbefristete, tarifkonforme Charité-Arbeitsverträge. 3. Mit welchem Personaldienstleister kooperiert die Charité auf welcher Basis bei der Anwerbung von Pflegekräften im Ausland? Zu 3.: Die Charité kooperiert mit der Business Unit Personnel des DEKRA Konzerns. Die DEKRA wirbt Pflegekräfte in Albanien an und schult diese dort auf B2-Niveau in der deutschen Sprache. Zudem rekrutiert sie gezielt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Mexiko, wobei sie keinen Dienstleister in Anspruch nimmt. Es gibt auch zahlreiche Initiativbewerbungen aus anderen Ländern. Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten dabei die bereits erwähnten, tarifkonformen Konditionen. - - 2 4. Welche sprachlichen und berufsspezifischen Qualifizierungsmaßnahmen sind für die im Ausland angeworbenen bzw. anzuwerbenden Pflegekräfte bei der Charité vorgesehen (bitte die Maßnahmen im Einzelnen auflisten)? Zu 4.: Gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen ist das Sprachlevel in sechs Kategorien von A1 als niedrigste Sprachstufe bis C2 als höchster Wert unterteilt. B2- Niveau ist Voraussetzung, um eine Anerkennung zu erlangen. Die Pflegekräfte verfügen in ihrem Heimatland über einen Bachelorabschluss, der durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales geprüft wird. Es handelt sich um einen primär qualifizierenden Studiengang Bachelor of Nursing. Für die Anerkennung findet zudem in deutscher Sprache eine Fachprüfung statt. 5. Welche Unterstützung erhalten die im Ausland angeworbenen oder anzuwerbenden Pflegekräfte bei der Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse? Zu 5.: Die Pflegekräfte werden von Anfang an durch das Integrationsmanagement der Charité begleitet. 6. Inwieweit ist mit der Beschäftigung bei der Charité für die im Ausland angeworbenen bzw. anzuwerbenden Pflegekräfte die Erteilung eines dauerhaften Aufenthaltsrechts vorgesehen? Zu 6.: Die Charité unterstützt die Beschäftigten beim Erwerb eines dauerhaften Aufenthaltsrechts . 7. Wenn keine Erteilung eines dauerhaften Aufenthaltsrechtes für die Pflegekräfte vorgesehen ist: Warum nicht? Zu 7.: Für die Pflegekräfte ist die Erteilung eines dauerhaften Aufenthaltsrechts vorgesehen. Berlin, den 22. Mai 2018 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung – S18-14984 S18-14984