Drucksache 18 / 14 995 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 08. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mai 2018) zum Thema: Nebentätigkeiten von Richter/innen und Staatsanwält/innen im Land Berlin (II) und Antwort vom 30. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14995 vom 8. Mai 2018 über Nebentätigkeiten von Richter/innen und Staatsanwält/innen im Land Berlin (II) ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie oft wurden in den vergangenen acht Jahren Nebentätigkeiten von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten im Land Berlin angemeldet bzw. gewährt (Aufstellung nach Jahren erbeten)? Zu 1.: Für die Angaben zu Nebentätigkeiten von Richterinnen und Richtern in den Jahren vor 2014 wird auf die Antwort zu Frage 1 der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/13000 des Fragestellers verwiesen. Anzahl der genehmigten/angezeigten Nebentätigkeiten von Richterinnen und Richtern : 2014 2015 2016 2017 Ordentliche Gerichtsbarkeit (Kammergericht , Landgericht, Amtsgerichte)* 277** 587 566 459 Verwaltungsgerichtsbarkeit: Verwaltungsgericht Berlin Oberverwaltungsgericht Berlin- Brandenburg 27 11 25 18 26 12 22 18 Sozialgerichtsbarkeit (nur Sozialgericht Berlin) 16 19 17 19 Finanzgericht Berlin-Brandenburg 5 4 5 5 Arbeitsgerichtsbarkeit: (Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg) 263 217 209 217 * Ohne Amtsgericht Charlottenburg; dort liegen keine statistisch erfassten Daten vor. ** Für das Jahr 2014 konnte das Landgericht Berlin keine Zahlen liefern. Die in den übrigen Jahren erteilten Nebentätigkeitsgenehmigungen für das Landgericht Berlin liegen zwischen 260 und 300. 2 Anzahl der genehmigten/angezeigten Nebentätigkeiten von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Generalstaatsanwaltschaft 8 6 6 14 13 9 14 20 Staatsanwaltschaft*** Keine Angaben Keine Angaben Keine Angaben 103 115 96 71 87 Amtsanwaltschaft Fehlanzeige 1 Fehlanzeige Fehlanzeige Fehlanzeige Fehlanzeige Fehlanzeige Fehlanzeige *** Die Daten der Staatsanwaltschaft Berlin aus den Jahren 2013 und 2014 basieren auf früheren Auswertungen , bei denen es zu Mehrfacherfassungen gekommen sein kann. Die Übersicht weist die Anzahl der im jeweiligen Jahr ausgesprochenen Nebentätigkeitsgenehmigungen aus. Eine Aussage über die Dauer oder den Umfang der Nebentätigkeit lässt sich hieraus nicht herleiten. Auch sind genehmigungsfreie Nebentätigkeiten dementsprechend nicht erfasst. Anzumerken ist darüber hinaus, dass auch justizbezogene Tätigkeiten , wie beispielsweise die Ausbildung von Referendarinnen und Referendaren in Arbeitsgemeinschaften oder die Tätigkeit als Prüferin oder Prüfer bei juristischen Staatsprüfungen , genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten darstellen. Diese Nebentätigkeiten bilden einen großen Anteil an den genehmigten Nebentätigkeiten. 2. Wie wird rechtlich sichergestellt, dass trotz einer Nebentätigkeit das Richteramt ohne Einschränkungen – besonders zeitlicher Natur – komplett und angemessen ausgeführt werden kann? Zu 2.: Die Regelungen nach § 10 des Berliner Richtergesetzes (RiGBln) i. V. m. § 62 Absätze 2 und 3, § 63 Abs. 5 Landesbeamtengesetz (LBG) sowie in § 5 Berliner Richternebentätigkeits -Verordnung (BlnRiNebVO) sehen vor, dass die Genehmigung einer Nebentätigkeit zu versagen ist, wenn diese die ordnungsgemäße Erfüllung der richterlichen Pflichten beeinflussen würde. Die zeitliche Beanspruchung durch eine oder mehrere Nebentätigkeiten in der Woche soll deshalb ein Fünftel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit nicht überschreiten, § 62 Abs. 3 Satz 1 LBG. Ausgehend von dieser Wertung des Gesetzgebers werden Nebentätigkeitsgenehmigungen nur insoweit erteilt, als quantitative oder qualitative Einbußen der richterlichen Tätigkeit nicht zu besorgen sind. 3. Wurden in den letzten drei Jahren Nebentätigkeiten – auch im Nachhinein – nicht gewährt, weil sie mit dem Richteramt nicht vereinbar waren? (Wenn ja, um welche Art von Nebentätigkeiten handelte es sich dabei?) Zu 3.: Versagungen von beantragten Nebentätigkeiten sind nicht bekannt geworden. 4. Wie hoch waren in den letzten fünf Jahren die Überstunden bei den Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten im Land Berlin? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Zu 4.: Da die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte keinem Zeiterfassungssystem unterliegen und somit Überstunden nicht erfasst werden, kann hierzu keine Auskunft erfolgen. Die Richterinnen und Richter sind aufgrund ihrer eigenen Organisationshoheit frei in der Ausgestaltung ihrer Arbeitszeiten, weshalb Überstunden im Sinne einer Überschreitung der vereinbarten Arbeitszeit nicht entstehen können. 3 5. Lagen in den letzten fünf Jahren Überlastungsanzeigen im Bereich der Richterschaft und Staatsanwaltschaft vor? Wenn ja, wie viele? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Zu 5.: Seitens der Verwaltungs-, der Sozial-, der Finanz- und der Arbeitsgerichtsbarkeit ist keine Überlastung angezeigt worden. Die Generalstaatsanwaltschaft hat für den Bereich der Berliner Strafverfolgungsbehörden mitgeteilt, dass keine statistischen Daten erhoben werden. Belastbare Daten können somit nicht mitgeteilt werden. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit stellt sich die Situation wie folgt dar: 2013 2014 2015 2016 2017 Kammergericht Überlastungsanzeigen werden statistisch nicht erfasst. Landgericht Überlastungsanzeigen werden statistisch nicht erfasst. Amtsgericht Charlottenburg Fehlanzeige Amtsgericht Köpenick Überlastungsanzeigen werden statistisch nicht erfasst. Amtsgericht Lichtenberg Fehlanzeige Amtsgericht Mitte 7 10 0 4 0 Amtsgericht Neukölln 0 0 0 1 1 Amtsgericht Pankow/Weißensee Fehlanzeige Amtsgericht Schöneberg 0 1 0 2 0 Amtsgericht Spandau Fehlanzeige Amtsgericht Tempelhof- Kreuzberg Fehlanzeige Amtsgericht Tiergarten 0 2 0 2 0 Amtsgericht Wedding Fehlanzeige Insgesamt ist eine Korrelation zwischen der Beantragung von Nebentätigkeiten und der Erstattung von Überlastungsanzeigen nicht erkennbar geworden. Berlin, den 30. Mai 2018 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung S18-14995 S18-14995