Drucksache 18 / 14 996 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 08. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mai 2018) zum Thema: Gewaltbereite Fußballfans in Berlin (II) und Antwort vom 29. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14 996 vom 08. Mai 2018 über Gewaltbereite Fußballfans in Berlin (II) ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele gewaltbereite Fußballfans gibt es nach Einschätzung des Senats bei den Vereinen Hertha BSC, dem 1. FC Union Berlin sowie dem BFC Dynamo im Jahr 2018 in Berlin? (Aufstellung nach Vereinen erbeten.) 2. Wie viele Personen der Kategorie B (bei Gelegenheit gewaltgeneigt) und der Kategorie C (zur Gewalt entschlossen) können hierbei den Fußballvereinen zugeordnet werden? (Aufstellung nach Vereinen erbeten.) Zu 1. und 2.: Im Sinne der Anfrage werden als „gewaltbereite Fußballfans“ die gewaltbereiten/gewaltgeneigten (Kategorie B) und gewaltentschlossenen/gewalttätigen (Kategorie C) Personen der genannten Vereine gezählt. Nach Einschätzung der Polizei Berlin sind derzeit nachfolgende Zahlen gewaltbereiter Fußballfans der jeweiligen Vereine anzuführen: - Hertha, Berliner Sport-Club e.V. (Hertha BSC): Gesamt: 496 Personen; davon 435 Personen der Kategorie B und 61 Personen der Kategorie C - 1. Fußballclub Union Berlin e.V. (1. FC Union Berlin): Gesamt: 400 Personen; davon 346 Personen der Kategorie B und 54 Personen der Kategorie C - Berliner Fußballclub Dynamo e.V. (BFC Dynamo): Gesamt: 339 Personen; davon 223 Personen der Kategorie B und 116 Personen der Kategorie C. 3. Wie viele Polizeibeamte wurden in den letzten acht Jahren bei Spielen von Hertha BSC, dem 1. FC Union Berlin und dem BFC Dynamo durch Fans verletzt und/oder waren anschließend nicht diensttauglich? (Aufstellung nach Jahren und Vereinen erbeten.) Zu 3.: Eine nach Vereinen, nach Verantwortlichen für Verletzungen und/oder Diensttauglichkeit differenzierte Statistik im Sinne der Anfrage führt die Polizei Berlin nicht. Seite 2 von 3 Für die Spielzeiten der Saison 2009/10 bis Saison 2016/17 liegen folgende Gesamtzahlen von verletzten Polizeikräften anlässlich von Fußballspielen vor, die durch die Polizei Berlin betreut wurden: 2009/10 26 verletzte Einsatzkräfte 2010/11 47 verletzte Einsatzkräfte 2011/12 52 verletzte Einsatzkräfte 2012/13 42 verletzte Einsatzkräfte 2013/14 15 verletzte Einsatzkräfte 2014/15 151 verletzte Einsatzkräfte 2015/16 49 verletzte Einsatzkräfte 2016/17 27 verletzte Einsatzkräfte. 4. Wird das Land Berlin dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Bremen hinsichtlich des sogenannten „Bremer Modells“ folgen, welches eine Beteiligung der Vereine an den Polizeikosten vorsieht? (Falls nicht, wie wird diese Entscheidung begründet und welche Alternative plant der Senat hierzu?) Zu 4.: Der Senat sieht auch weiterhin keinen dringenden Bedarf der finanziellen Beteiligung von Fußballvereinen an Kosten für Polizeieinsätze. Es bestehen daher gegenwärtig im Land Berlin keine konkreten Planungen, Vereine an den Kosten von Polizeieinsätzen in und um Fußballstadien zu beteiligen. 5. Wie viele Einsatzkräftestunden sind in den letzten fünf Jahren bei Polizeieinsätzen bei Spielen von Hertha BSC, 1. FC Union Berlin und BFC Dynamo in Berlin angefallen? (Aufstellung nach Jahren und Vereinen erbeten.) Zu 5.: Der Polizei Berlin liegen zu Einsatzkräftestunden bei Fußballspielen keine automatisiert recherchierbaren Daten vor. 6. Welche Bedeutung misst der Senat Hooligans aus Berlin bei der anstehenden Fußballweltmeisterschaft 2018 in Russland bei und wird es in diesem Zusammenhang im Vorfeld Gefährderansprachen geben bzw. wird in konkreten Fällen die Ausreise nach Russland unterbunden werden? Zu 6.: Der Senat geht momentan lediglich von der Anreise einzelner Personen oder Kleinstgruppen von gewaltbereiten und/oder gewaltsuchenden Fans im unteren bis mittleren zweistelligen Bereich der Berliner Fußballfanszene aus. Die Polizei Berlin wird bis zum Beginn der Fußballweltmeisterschaft 2018 in Russland Gefährderansprachen bei potenziell reisewilligen gewaltbereiten und/oder gewaltsuchenden Fans durchführen. Nach aktueller Bewertung der Polizei Berlin werden Berliner Fans für das Einsatzgeschehen bei der Fußballweltmeisterschaft 2018 in Russland in der Gesamtheit keine maßgebliche Rolle spielen. Auf der Grundlage des derzeitigen Erkenntnisstandes bestehen von der Polizei Berlin gegenwärtig keine Planungen, ausreisebeschränkende Maßnahmen gegen einzelne Personen anzuregen. 7. Wie viele szenekundige Beamte der Polizei Berlin werden zur Fußballweltmeisterschaft 2018 nach Russland reisen? Seite 3 von 3 Zu 7.: Zur Fußballweltmeisterschaft 2018 in Russland werden nach derzeitigem Stand keine szenekundigen Dienstkräfte der Polizei Berlin entsandt. Berlin, den 29. Mai 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-14996 S18-14996