Drucksache 18 / 14 999 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 08. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mai 2018) zum Thema: Muss das Land seine Amtsträger besser schützen? – Angriffe zwischen 2011 und 2018 (II) und Antwort vom 30. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/14999 vom 08. Mai 2018 über Muss das Land Berlin seine Amtsträger besser schützen? – Angriffe zwischen 2011 und 2018 (II) ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Es werden hier Daten zu Opfern unterschiedlicher, in der Regel mit „Angriffen“ einhergehender Straftaten dargestellt. Die deliktsabhängig verschiedenen Straftatbestände geben Hinweise auf „Art/Schwere des Angriffs“. Der Begriff „Amtsträger“ gehört nicht zu den vorgegebenen und somit auswertbaren Katalogbegriffen. Zur Beantwortung der Fragen wurden die in den Katalogen der PKS enthaltenen und auswertbaren Gruppen betrachtet, hierbei handelt es sich um die Opfer folgender Berufsgruppen: Polizeivollzugskräfte, Justizvollzugskräfte, sonstige Vollstreckungsbeamtinnen und Vollzugsbeamte, Beamtinnen und Beamte der Feuerwehr, Lehrkräfte. Gezählt werden also Personen, keine Fälle. Personen, welche mehrfach Opfer entsprechender Taten wurden, sind auch mehrfach in der Statistik enthalten. In den Daten zu Opfern vollendeter Körperverletzungen sind auch die Körperverletzungen enthalten, welche im Zusammenhang mit Widerstandsdelikten begangen wurden. Gemäß bundeseinheitlichen PKS-Richtlinien wird bei unterschiedlichen Straftaten, welche durch eine Handlung oder einen Handlungskomplex (beispielsweise aufgrund der Situationsdynamik bei eskalierenden Streitigkeiten) begangen werden, in der PKS nur das Delikt mit der höchsten Strafandrohung erfasst. Kommt es im Zusammenhang mit Widerstandshandlungen zu Verletzungen der Beamtinnen bzw. Beamten, dann gehen nur die Körperverletzungen in die Statistik ein. Auch über die PKS hinaus werden Angriffe auf Amtsträger der Berliner Ämter und Behörden nicht zentral oder einheitlich erfasst. Im Zuge der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage wurden die relevanten Senatsverwaltungen und Behörden jeweils um entsprechende Angaben gebeten. Dabei wurde festgestellt, dass die übermittelten Informationen in Bezug auf Umfang und Differenzierung teilweise Seite 2 von 7 erheblich voneinander abweichen. Nicht in allen Bereichen werden Angriffe auf Amtsträger statistisch erfasst. Erfolgt eine Erfassung, sind die genutzten Kriterien nicht einheitlich und daher nicht vergleichbar. Eine valide Darstellung von Angaben zu Angriffen, die über den in der PKS auswertbaren Rahmen hinausgeht, ist daher nicht möglich. 1. Wie viele Angriffe auf Amtsträger (ohne Widerstand nach § 113 StGB) gab es in den Jahren 2011 bis 2018 im Land Berlin insgesamt? (Aufstellung nach Jahren und Art/Schwere des Angriffs erbeten.) 2. Wie viele dieser Angriffe richteten sich jeweils gegen Polizei, Feuerwehr, Ordnungsamt, Justiz sowie andere Behörden? (Aufstellung nach Jahren und Institutionen erbeten.) Zu 1. und 2.: Die Erstellung der PKS erfolgt immer zum Ablauf des jeweiligen Berichtsjahres (Kalenderjahr), insofern betreffen die aktuellsten Daten das Jahr 2017 und sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. 3. Wie viele Mitarbeiter/innen von Polizei, Feuerwehr, Ordnungsamt, Justiz sowie anderen Behörden wurden bei diesen Übergriffen verletzt? (Aufstellung nach Jahren und Institutionen erbeten.) Zu 3.: Die erbetene Aufstellung erfolgt im letzten Abschnitt der nachfolgenden Tabelle Delikt Jahr Polizei Justiz Feuerwehr Lehrkräfte Sonstige* Opferdelikte (ohne Widerstand) insgesamt 2011 2.339 32 71 244 54 2012 1.975 38 74 223 55 2013 1.845 47 75 203 96 2014 2.148 33 64 175 142 2015 2.347 42 72 209 124 2016 2.106 59 84 200 105 2017 2.193 46 94 221 135 darunter: Mord/Totschlag 2011 10 0 0 1 1 2012 5 0 1 0 0 2013 6 0 0 0 0 2014 19 0 0 0 0 2015 10 1 0 0 0 2016 1 0 0 0 0 2017 1 0 0 0 0 Sexualdelikte 2011 8 0 1 0 0 2012 3 1 0 1 0 2013 7 1 0 1 0 2014 3 0 1 0 0 2015 14 1 0 2 0 2016 4 0 1 1 0 2017 11 0 0 1 1 Raub 2011 4 0 1 1 0 2012 7 0 2 0 0 2013 12 0 0 2 0 Seite 3 von 7 2014 10 0 1 0 0 2015 7 0 0 1 1 2016 11 2 0 0 0 2017 9 0 2 2 0 Nötigung 2011 106 0 4 25 10 2012 107 4 2 31 10 2013 88 9 5 28 10 2014 127 0 7 20 3 2015 96 4 16 16 9 2016 103 1 4 18 4 2017 79 0 11 21 9 Bedrohung 2011 249 7 10 57 9 2012 207 10 8 51 5 2013 208 13 15 47 5 2014 253 18 5 37 19 2015 293 24 5 61 10 2016 243 21 9 40 3 2017 272 26 7 56 8 Körperverletzung insgesamt 2011 1947 25 53 150 33 2012 1.572 19 60 137 40 2013 1.511 22 55 122 81 2014 1.718 13 43 114 62 2015 1.917 12 46 127 60 2016 1.724 35 62 135 36 2017 1.809 20 46 136 29 darunter: gefährliche und schwere Körperverletzung 2011 449 14 16 31 5 2012 396 1 9 36 14 2013 345 1 5 29 22 2014 355 1 9 26 8 2015 465 2 12 36 10 2016 396 10 16 38 8 2017 480 3 15 27 10 Körperverletzung insgesamt (nur Opfer vollendeter Taten) 2011 1.129 21 36 131 24 2012 912 11 45 112 30 2013 881 21 39 102 58 2014 1.054 9 27 93 52 2015 1.198 10 34 109 32 2016 1.005 26 34 109 25 2017 1.041 15 31 114 18 * Z.B. Gerichtsvollzieher 4. Wie werden betroffene Amtsträger entschädigt? Zu 4.: Im Rahmen der sozialen Sicherung der Dienstkräfte des öffentlichen Dienstes bei erlittenen Gewalttaten ist zunächst zwischen Beamtinnen und Beamten sowie Angestellten im öffentlichen Dienst zu unterscheiden. Eine weitere Unterscheidung ist anhand des Tatgeschehens zu treffen. Maßgeblich für die Einordnung in die Seite 4 von 7 sozialen Sicherungssysteme ist die Frage, ob die Gewalttat während der Arbeit oder außerhalb der Berufstätigkeit erfolgte. Beamte: Alle Beamtinnen und Beamten sind im Rahmen des besonderen Dienstverhältnisses während ihrer Arbeitstätigkeit über den Dienstherrn (Land Berlin/Bundesrepublik Deutschland) über das Beamtenversorgungsgesetz des Landes Berlin bzw. des Bundes gegen Arbeitsunfälle, d.h. auch Gewalttaten, die sie während und im Zusammenhang mit ihrer Diensttätigkeit erleiden, versichert. Dazu gehören auch die Fälle, in denen es einer Polizistin oder einem Polizisten möglich ist, sich in den Dienst zu versetzen. Flankierend haben auch alle Beamtinnen und Beamten Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG). Jedoch ist die durch den Dienstherrn geleistete Versorgung auf die Ansprüche nach dem OEG anzurechnen. Angestellte: Angestellte des öffentlichen Dienstes sind in der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII), wie jeder andere Arbeitnehmer auch, während ihrer Arbeitstätigkeit versichert. Erleiden Sie Gewalttaten, die im Zusammenhang mit ihrer Arbeit stehen, so gilt dies als Arbeitsunfall und die entsprechenden unfallversicherungsrechtlichen Leistungen greifen. Daneben bestehen ebenfalls Ansprüche nach dem OEG. Jedoch gilt auch hier, dass die Leistungen nach dem Unfallversicherungsrecht auf die Leistungen nach dem OEG anzurechnen sind. Bei Schäden an privaten Sachen (Mobiltelefon, Uhr, Kleidung etc.) kann gemäß § 32 Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG) Ersatz geleistet werden. Regelmäßig erfolgt in diesem Zusammenhang Schadensersatz in Höhe des Zeitwertes, wobei für Luxusgüter, deren Mitführen nicht dienstlich erforderlich war, nur ein angemessener Pauschalbetrag geleistet wird. Für erlittene physische oder psychische Schäden wird kein Schmerzensgeld gezahlt, da es hierfür keine Anspruchsgrundlage gibt. Anspruchsgegner sind in diesen Fällen die Schädigenden. 5. Wie schätzt der Senat die quantitative Entwicklung der Angriffe in den letzten Jahren ein und worin sieht er diese begründet? Zu 5.: Die Daten der vergangenen Jahre zeigen eine schwankende Entwicklung, wobei 2015 die Zahl der Opfer in den betrachteten Berufsgruppen insgesamt am höchsten war. Auch in den einzelnen Berufsgruppen verlief die Entwicklung mehr oder weniger schwankend. Von 2016 zu 2017 gab es zwar einen Anstieg der Opferzahlen, dennoch sind diese Zahlen niedriger als zu Beginn des hier erfragten Betrachtungszeitraumes. Die Ursachen sind nicht eindeutig zu klären und stehen im Zusammenhang mit gesellschaftlichen Entwicklungen, wie beispielsweise der Veränderung von Werten und Hemmschwellen, mangelndem Respekt und Autoritätsverfall gegenüber Amtsträgern oder dem Einfluss von Alkohol und sonstigen Drogen. Insbesondere bei den am häufigsten von Gewalt betroffenen Polizeivollzugskräften spielt auch die hohe Zahl demonstrativer Aktionen und Versammlungen in Berlin eine Rolle. Seite 5 von 7 In den Bereichen des Krankenhauses des Maßregelvollzugs (KMV) liegen die Ursachen in der nicht freiwilligen Unterbringung der Patientinnen und Patienten in Verbindung mit den behandlungsbegleitenden Sicherungsmaßnahmen gem. §§ 69 ff. PsychKG (Maß der Freiheitseinschränkungen). Darüber hinaus ist ein Anstieg der Dissozialität der Patientinnen und Patienten des KMV festzustellen. 6. Welche Maßnahmen hat der Senat bisher unternommen, um die Mitarbeiter/innen des Landes besser vor Angriffen zu schützen und was wird der Senat diesbezüglich zukünftig unternehmen? (Aufstellung der Maßnahmen erbeten.) Zu 6.: Aufgrund der unterschiedlichen Situationen, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes verbalen oder körperlichen Angriffen ausgesetzt werden können, unterscheiden sich die bei den betroffenen Verwaltungen und ihren nachgeordneten Behörden ergriffenen Maßnahmen erheblich. So hatte bereits im Mai 2017 der Berliner Senat entschieden, für die Sicherheit der Beschäftigten der Berliner Justiz eine umfassende Sicherheitskonzeption zu erarbeiten. Vor dem Hintergrund zunehmender Aggressivität im Auftreten einzelner Besucherinnen und Besucher hat der Schutz der Mitarbeitenden im Bereich der Berliner Justiz eine besondere Bedeutung. Unter Beteiligung von über 40 Mitarbeitenden aus allen Bereichen und allen Diensten der Berliner Justiz sowie externer Experten, insbesondere des Landeskriminalamtes und der Berliner Feuerwehr, wurde ein umfassendes Sicherheitsrahmenkonzept für die Gerichte und Strafverfolgungsbehörden erarbeitet, welches sich derzeit in der formellen Gremienbeteiligung befindet. Das Sicherheitsrahmenkonzept trifft grundlegende, wegweisende Entscheidungen in Bezug auf sicherheitsrelevante Schwerpunktthemen in der Berliner Justiz. Es beschäftigt sich daher mit dem Justizwachtmeisterdienst, mit dem Gerichtsvollzieherdienst, den Fortbildungsangeboten für alle Dienste in der Justiz sowie der baulichen Sicherung der Gebäude. Im Lichte des Sicherheitsrahmenkonzeptes wird bereits gegenwärtig die sicherheitstechnische Aufrüstung vor allem der Eingangs – und Kontrollbereiche der Gerichte und die Beschaffung der Schutzausrüstung im Justizwachtmeisterdienst geplant. Im Krankenhaus des Maßregelvollzugs werden regelmäßig berufsgruppenübergreifende Supervisionen und Deeskalationstrainings angeboten. Sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Patientenkontakt sind verpflichtet, Personennotrufgeräte zu tragen. Die Landeskommission Berlin gegen Gewalt als Landespräventionsgremium des Landes Berlin hatte die Aufgabe, der gesellschaftlichen Tendenz, die zunehmend eine ablehnende Haltung gegen staatliche Einsatz- und Dienstkräfte erkennen ließ, deutlich entgegen zu treten. Deshalb wurden gezielte präventive Maßnahmen an die Bevölkerung gerichtet, um Dienstkräfte der Polizei, der Feuerwehr, der Ordnungsämter und Lehrkräfte nicht als Gegner zu sehen, sondern als Partner in einem gesellschaftlichen Miteinander. Im November 2017 ging als Teil der langjährig angelegten Kampagne „Respekt? Ja, bitte!“ die Kampagne „Zeit, einfach mal danke zu sagen!“ an den Start. Seite 6 von 7 Ziel war es, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre alltäglichen Aufgaben und die Leistungen für die Gesellschaft zu danken. Der Berliner Bevölkerung wurde hierbei außerdem ermöglicht, vorbei an Vorurteilen, einen sachlichen Einblick in die Tätigkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der jeweiligen Berufsgruppen zu erlangen. 2017 startete die Polizei Berlin ihre öffentlichkeitswirksame Kampagne „Da für dich“. Ähnlich wie die Kampagne der Landeskommission Berlin gegen Gewalt ging es insbesondere um die Steigerung der Wertschätzung und des Respekts gegenüber Polizeivollzugskräften. Beabsichtigt war aber auch ein Herabsenken der Gewaltausübung gegenüber den Dienstkräften der Polizei Berlin u.a. durch die provokante Darstellung der einzelnen Sichtweisen auf die Polizei Berlin (z.B. 09:58 Uhr Bodyguard, 10:46 Uhr Prügelknabe und 12:11 Uhr Seelsorger). Neben den genannten Maßnahmen wurden und werden durch den Senat zusätzliche Anstrengungen unternommen, um vornehmlich die Dienstkräfte der Polizei Berlin in ihrer körperlichen Unversehrtheit weiter zu schützen. Dazu gehören u.a. (Schutz-)Ausstattung Ausstattung der Dienstkräfte der Einsatzeinheiten der Bereitschaftspolizei mit einer einheitlichen flammhemmenden Einsatzbekleidung ist vorgesehen. Verbindung zwischen flammhemmender Einsatzbekleidung mit der Basisweste der Körperschutzausstattung (KSA), dem Einsatzhelm sowie den weiteren flammhemmenden Bekleidungsartikeln (z. B. flammhemmendes Halstuch, Flammschutzhaube) ergeben ein sog. modulares Schutzsystem. Beteiligung Berlins an der Bund-Länder-Projektgruppe „Modulare Körperschutzausstattung“ verfolgt das Ziel, ein gemeinsames Grundmodell einer modularen Körperschutzausstattung (Schlag-/Stichschutz mit integriertem ballistischem Schutz) für die Bereitschaftspolizeien des Bundes und der Länder zu entwickeln. Flächendeckende Ausstattung mit Impulsschallgehörstöpseln zum Schutz vor Angriffen mit pyrotechnischen Gegenständen. Flächendeckende Ausstattung der Dienstkräfte mit ballistischen Schutzwesten, bei der nahezu eine Vollausstattung aller Dienstbereiche bevorsteht. Entwicklung einer ballistischen Zusatzausstattung aus Brust-Schulter- Halsschutz, Tiefschutz und einem ballistischen Helm mit Spitterschutzvisier. Sicherung der Einsatzfahrzeuge, etwa gegen Steinwürfe, mit Schutzfolien, aufwachsender Bestand mit jeder Neubeschaffung. Aus- und Fortbildung Ständige Evaluierung und Anpassung der Aus- und Fortbildungskonzepte. Einsatzbezogene Selbstverteidigung sowie Trainings von Kommunikationstechniken, die Handhabung von Ausrüstungsgegenständen und des taktischen Vorgehens sind feste Bestandteile. Veröffentlichung entsprechender Eigensicherungshinweise im Intranet durch das Zentrale Einsatztraining. Bei der Berliner Feuerwehr ist die Thematik „Angriffe auf Einsatzkräfte“ im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz in Hinblick auf die Gefährdungsbeurteilungen bzw. Überlegungen zu weiteren Präventionsmaßnahmen fest verankert. Die Berliner Seite 7 von 7 Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie bearbeitet diese Thematik regelmäßig in der Ausbildung und in Fortbildungsveranstaltungen. Thematisiert werden hierbei Einsatztraining/Eigensicherung in Theorie und Simulation, Deeskalationsstrategien (verbal, nonverbal), Interventionstechniken (bei aktivem oder passivem Widerstand), das Erkennen von Gefahrenpotentialen sowie das praktische Erlernen von Selbstschutztaktiken/ -techniken. Die Maßnahmen zur Notwehr und die Verhältnismäßigkeit der Mittel werden anhand praktischer Beispiele demonstriert. Realitätsnahe Fallbeispiele verdeutlichen das Gefahrenpotenzial an den Einsatzstellen. Die Berliner Ordnungsämter bieten ihren Mitarbeitenden Schulungen und Qualifizierungen an, die Deeskalations- und Kommunikationsstrategien sowie das Erkennen von Gefahrenpotentialen beinhalten. Bereits in der Grundqualifikation an der Verwaltungsakademie Berlin (VAk) erhalten die Kräfte des Außendienstes ein Eigensicherungstraining. Darüber hinaus entscheiden die Bezirke in eigener Verantwortung, welche Sicherheitsmaßnahmen sie für ihre Mitarbeiter ergreifen Der Senat ist sich der Thematik „Angriffe auf Amtsträger“ sehr bewusst und setzt sich nach wie vor mit einem hohen Engagement dafür ein, dass die Wertschätzung der täglichen Arbeit der Mitarbeitenden der öffentlichen Verwaltungen und ihrer nachgeordneten Behörden wieder mehr in den Fokus der Berliner Bevölkerung rückt. Berlin, den 30. Mai 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-14999 S18-14999