Drucksache 18 / 15 001 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Hakan Taş und Katina Schubert (LINKE) vom 14. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mai 2018) zum Thema: Abschiebungen von Kindern und Jugendlichen aus Berlin seit 2015 und Antwort vom 18. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 1 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) und Frau Abgeordnete Katina Schubert (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15001 vom 14. Mai 2018 über Abschiebungen von Kindern und Jugendlichen aus Berlin seit 2015 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele in Berlin lebende Kinder, Jugendliche sowie junge Volljährige bis zum Alter von 21 Jahren wurden in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 aufgrund abgelehnter Asylanträge in ihre Herkunftsländer abgeschoben? (Bitte jährlich aufschlüsseln nach Herkunfts- und Zielstaat sowie nach Alter zum Zeitpunkt der Abschiebung nach den Alterskohorten 5 bis 13, 14 bis 18 und 19 bis 21 Jahre.) Zu 1.: Eine Beantwortung der Frage ist nicht möglich, da die erbetenen Angaben statistisch nicht erfasst werden. Die Abschiebungsstatistik der Ausländerbehörde Berlin differenziert nicht nach Altersgruppen. Generell kann gesagt werden, dass eine Abschiebung von Kindern und Jugendlichen in der Regel im Familienverbund erfolgt. 2. Wie viele in Berlin lebende Kinder, Jugendliche sowie junge Volljährige bis zum Alter von 21 Jahren wurden in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 gemäß der sogenannten Dublin-III- Verordnung in das Land der Erstantragstellung überstellt? (Bitte jährlich aufschlüsseln nach Herkunftsstaat sowie nach Alter zum Zeitpunkt der Überstellung nach den Alterskohorten 5 bis 13, 14 bis 18 und 19 bis 21 Jahre.) Zu 2.: Bei Dublin-Überstellungen ist die Ausländerbehörde Berlin lediglich in Vollzugshilfe für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) tätig. Eine statistische Erfassung für andere Behörden wird durch die Ausländerbehörde Berlin nicht vorgenommen . Berlin, den 18. Mai 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-15001 S18-15001