Drucksache 18 / 15 002 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 15. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mai 2018) zum Thema: Berlin: Berufliche Ausbildung und Antwort vom 30. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 002 vom 15. Mai 2018 über Berlin: Berufliche Ausbildung ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1.a) Gibt es an allen Berliner Sekundarschulen ein „BOS-Team“ zur Berufs- und Studienorientierung? 1.b) Wie viele Personen bilden üblicherweise das BOS-Team und welche Qualifikation bringen sie mit? 1.c) An welchen Sekundarschulen kommen ausgebildete Berufsberater / Ausbildungsvermittler zum Einsatz? 1.d) Erhalten Lehrer für die Ausbildungsberatung Ermäßigungsstunden? Zu 1.a): Die Teams der Berufs- und Studienorientierung (BSO-Teams) gibt es an allen öffentlichen Berliner Integrierten Sekundarschulen. BSO-Tandems gibt es an allen öffentlichen Berliner Gymnasien. Zu 1.b): Die Teams bestehen immer aus drei Personen. - Koordinatorin/Koordinator der BSO (ausgebildete Lehrkraft, Erfahrung in Berufs- und Studienorientierung, interne Kenntnis der jeweiligen Integrierten Sekundarschule) - Lehrkraft der beruflichen Schule (ausgebildete Lehrkraft, Expertenwissen über alle Bildungsgänge der beruflichen Schule) - Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit (professionelle Beratungsfachkraft, Expertenwissen besonders für duale Ausbildung sowie Studienorientierung) Die Tandems an den Gymnasien bestehen mindestens aus zwei Personen: - Koordinatorin/Koordinator der BSO (ausgebildete Lehrkraft, Erfahrung in Berufs- und Studienorientierung, interne Kenntnis der jeweiligen Integrierten Sekundarschule) - Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit (professionelle Beratungsfachkraft, Expertenwissen (besonders für die akademischen Berufe, „Abiberaterin/Abiberater“) Zu 1. c): - - 2 Berufsberaterinnen und Berufsberater sind an nach Aufschlüsselung oben an öffentlichen ISS und Gymnasien tätig. Ausbildungsvermittler sind an keiner Schule tätig. Zu 1.d): Ja. 2.) Wie viele Schüler konnten (in absoluten und in relativen Zahlen) in den letzten fünf Jahren in Berlin nach Besuch einer Sekundarschule ohne Wartezeit eine berufliche Ausbildung beginnen? (Bitte um Angaben für jede einzelne Sekundarschule, nach Bildungsabschlüssen differenziert und nach Jahren aufgeschlüsselt) Zu 2.: Dazu gibt es keine Erhebung, weil eine vollständige Abgangserhebung nach der Sekundarstufe I wegen eines fehlenden gesetzlichen Erhebungsauftrags, abgeleitet aus der Schulpflicht im 11. Schulbesuchsjahr, nicht umgesetzt werden kann. Es gibt nur Aufstellungen der Altersjahrgänge und eine statistische Auswertung im Berufsbildungsbericht . Dabei sank das Durchschnittsalter beim Einstieg in die Duale Ausbildung von 2014 zu 2016 von 21,0 auf 20,8 Jahre. Dies ist ein Indikator, dass die Direktüberstiege in Ausbildung nicht über 20 % des Schüleranteils liegen, der nicht in die gymnasiale Oberstufe wechselt. 3.) Wie hat sich in Berlin der Anteil der vollzeitschulischen Ausbildungen gegenüber der Berufsausbildung des dualen Systems in den letzten Jahren entwickelt? Zu 3.: In der statistischen Aufbereitung werden alle Berufsfachschulen der Ausbildung (Azubi) gegenübergestellt, auch die einjährigen Berufsfachschulen, die keine schulische Ausbildung sind. - - 3 BFS=Berufsfachschule Schülerinnen und Schüler in Bildungsgängen an öffentlichen und privaten beruflichen Schulen Berufsschule - Auszubildende und Berufsfachschule - alle Bildungsgänge im Vergleich Zeitreihe 2017/18 - 2013/14 Berufsschule mit sonderpäd. Aufgabe Berufsschule Berufsfachschule Schuljahr 2017/18 Vollzeit BFS-1-Jährig 1.801 1.801 BFS 2-Jährig 5.000 5.000 BFS 3-Jährig 6.895 6.895 BFS-1-Jährig m.Abitur 31 31 Vollzeit Ergebnis 13.727 13.727 Teilzeit Azubi 43.909 922 42.987 BFS 3-Jährig 1.139 1.139 Teilzeit Ergebnis 45.048 922 42.987 1.139 Schuljahr 2017/18 Ergebnis 58.775 922 42.987 14.866 Schuljahr 2016/17 Vollzeit BFS-1-Jährig 1.738 1.738 BFS 2-Jährig 4.788 4.788 BFS 3-Jährig 7.341 7.341 BFS-1-Jährig m.Abitur 43 43 Vollzeit Ergebnis 13.910 13.910 Teilzeit Azubi 43.408 960 42.448 BFS 3-Jährig 1.178 1.178 Teilzeit Ergebnis 44.586 960 42.448 1.178 Schuljahr 2016/17 Ergebnis 58.496 960 42.448 15.088 Schuljahr 2015/16 Vollzeit BFS-1-Jährig 2.077 2.077 BFS 2-Jährig 4.547 4.547 BFS 3-Jährig 8.130 8.130 BFS-1-Jährig m.Abitur 47 47 Vollzeit Ergebnis 14.801 14.801 Teilzeit Azubi 43.705 1.054 42.651 BFS 3-Jährig 1.310 1.310 Teilzeit Ergebnis 45.015 1.054 42.651 1.310 Schuljahr 2015/16 Ergebnis 59.816 1.054 42.651 16.111 Schuljahr 2014/15 Vollzeit BFS-1-Jährig 2.445 2.445 BFS 2-Jährig 4.678 4.678 BFS 3-Jährig 8.182 8.182 Mehrjährige BFS in Lernortkooperation (ehem. MDQM II 2-jährig) 15 15 Mehrjährige BFS in Lernortkooperation (ehem. MDQM II 3-jährig) 310 310 BFS-1-Jährig m.Abitur 32 32 Vollzeit Ergebnis 15.662 15.662 Teilzeit Azubi 44.931 1.136 43.795 BFS 3-Jährig 1.227 1.227 Teilzeit Ergebnis 46.158 1.136 43.795 1.227 Schuljahr 2014/15 Ergebnis 61.820 1.136 43.795 16.889 Schuljahr 2013/14 Vollzeit BFS-1-Jährig 2.445 2.445 BFS 2-Jährig 4.490 4.490 BFS 3-Jährig 8.265 8.265 Mehrjährige BFS in Lernortkooperation (ehem. MDQM II 2-jährig) 31 31 Mehrjährige BFS in Lernortkooperation (ehem. MDQM II 3-jährig) 741 741 BFS-1-Jährig m.Abitur 28 28 Vollzeit Ergebnis 16.000 16.000 Teilzeit Azubi 47.044 1.201 45.843 BFS 3-Jährig 1.118 1.118 Teilzeit Ergebnis 48.162 1.201 45.843 1.118 Schuljahr 2013/14 Ergebnis 64.162 1.201 45.843 17.118 Gesamtergebnis 303.069 5.273 217.724 80.072 Schuljahr Unterrichtsform Schülergruppe Schulzw eigSchüler insgesamt - - 4 4.a) Wie viele der Auszubildenden gehen ein Jahr nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss einer Erwerbsarbeit nach? 4.b) Welche Unterschiede zeigen sich bezüglich der Aufnahme einer Erwerbsarbeit zwischen den Absolventen des Schulberufssystems im Vergleich zu Auszubildenden des dualen Systems? Zu 4.: Zu diesen Fragen gibt es keine Erhebungen. 5.) Wie viele der Auszubildenden des Schulberufssystems verfügten in den letzten Jahren über keinen Schulabschluss? Zu 5.: In der statistischen Aufbereitung sind alle schulischen Abschlüsse im Zugang zur Dualen Ausbildung aufgeführt. Für die Berufsfachschulen als vollschulische Bildungsgänge gibt es immer eine Voraussetzung der erweiterten Berufsbildungsreife oder des Mittleren Schulabschlusses. Nur wenige Bildungsgänge setzen die einfache Berufsbildungsreife voraus. Somit gibt es in diesen Bildungsgängen aber keine Schülerinnen und Schüler, die ohne Berufsbildungsreife aufgenommen wurden. 6.) Welche der Berufs(fach)schulen in privater Trägerschaft erheben in welcher Höhe und für welche Ausbildung Schulgeld und Lehrgangskosten? Zu 6.: Die Schulgeldregelungen der genehmigten und anerkannten Ersatzschulen müssen öffentlich zugänglich sein und können in der Regel auf den Internetseiten der Schulträger eingesehen werden. Für alle beruflichen Ersatzschulen gelten die rechtlichen Vorgaben zur Einhaltung des Sonderungsverbots nach Artikel 7 Absatz 4 Satz 3 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Im Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG) ist in § 98 Absatz 3 Nr. 4 geregelt , dass eine Genehmigung unter anderem nur zu erteilen ist, wenn „eine Sonderung der Schülerinnen und Schüler nach den Besitzverhältnissen ihrer Erziehungsberechtigten nicht gefördert wird“. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Verwaltungsgerichte (vgl. BVerfG 9.3.1994, 1 BvR 682/88 und 1 BvR 712/88, insbesonde- Auszubildende an öffentlichen und privaten Berufsschulen nach der Schulischen Vorbildung Zeitreihe 2008/09 - 2017/18 davon ohne mit ohne mit 2008/09 58.475 153 139 1.522 4.642 11.019 24.900 13.087 3.013 2009/10 55.980 145 155 1.546 4.770 10.480 22.666 12.903 3.315 2010/11 53.532 127 159 1.583 4.638 10.256 20.834 12.565 3.370 2011/12 51.052 151 153 1.230 4.398 9.596 19.683 12.268 3.573 2012/13 48.529 135 165 1.147 4.144 8.942 18.387 12.131 3.478 2013/14 47.044 136 143 1.146 4.231 8.082 17.723 12.021 3.562 2014/15 44.931 139 111 1.145 3.930 7.295 17.264 11.966 3.081 2015/16 43.705 146 109 1.110 3.582 6.538 17.046 12.090 3.084 2016/17 43.408 151 88 1.402 3.494 6.031 16.648 12.390 3.204 2017/18 43.909 196 122 1.606 3.306 5.878 16.726 12.605 3.470 mit Fachhochschulreife Berufsbildungsreife mit erweiterter Berufsbildungsreife mit mitt lerem Schulabschluss (MSA) mit allgemeiner Hochschulreife Auszubildende Schuljahr Berufsfeld/ Bildungsgang Schüler insgesamt Abschluss der Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt "Lernen" - - 5 re Abschnitt B I 3 d) bb); VGH Baden-Württemberg Urteil vom 19.7.2005 9 S 47/03) darf der Zugang zur Privatschule für sozial Schwache nicht durch die Schulgeldhöhe unangemessen erschwert werden. Diese Voraussetzung wird durch die 2. Durchführungsverordnung zum Privatschulgesetz (VO vom 9.12.1959, GVBl. S 1223, in der Fassung vom 11.7.1974, GVBl. 1537, 1550) dahingehend ergänzt, dass 10 % des Schulgeldaufkommens verwendet werden muss, um Freiplätze und Schulgeldermäßigungen für Kinder sozial schwacher Eltern zu finanzieren. Im Land Berlin soll das Einstiegs-Schulgeld für die erste Einkommensgruppe nicht mehr als 100 € pro Monat betragen. Das Schulgeld kann dann einkommensabhängig progressiv schrittweise gesteigert werden. Einzelstipendienplätze entbinden nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht von der Verpflichtung, Schulgelder zu erheben , die eine Sonderung nach Besitzverhältnissen vermeiden. Die unterste Einkommensgruppe muss mindestens den Personenkreis umfassen, der nach § 50 Abs. 4 SchulG und der Lernmittelverordnung vom 16.12.2010 als unterstützungsbedürftig bei der Zahlung eines Eigenanteils zur Beschaffung von Lernmitteln gilt, d.h. Personen, deren jährliches Familieneinkommen bei maximal 29.420 € (brutto) liegt. Die bisherigen Regelungen zum Sonderungsverbot in der 2. Durchführungsverordnung zum Privatschulgesetz von 1959 (2. DVO) sollen auf der Ermächtigungsgrundlage des § 98 Abs. 11 Schulgesetz durch eine neue Rechtsverordnung abgelöst werden. Die Überarbeitung der Vorschriften erfolgt derzeit. Alle Schulträger der Fachschulen für Sozialpädagogik und der Berufsfachschulen für Altenpflege in freier Trägerschaft im Land Berlin haben mit der Senatsverwaltung für Bildung , Jugend und Familie eine Vereinbarung über die Förderung der Ausbildung von Altenpflegerinnen und Altenpflegern sowie Erzieherinnen und Erziehern an Schulen in freier Trägerschaft (Fördervereinbarung) abgeschlossen. Für die entsprechenden Ersatzschulen werden pauschalierte Schulgeldersatzleistungen in folgendem Umfang gewährt, die mit einem Verzicht der Schulträger, Schulgeld zu erheben, einhergehen: Bildungsgang Förderung je Auszubildenden /Studierenden pro Monat Berufsfachschule für Altenpflege (Vollzeit) 126 € Berufsfachschule für Altenpflege (Teilzeit) 111 € Fachschule für Sozialpädagogik (Vollzeit) 115 € Fachschule für Sozialpädagogik (Teilzeit) 106 € Sozialpädagogik (Vollzeit PFH) 30 € Sozialpädagogik (Teilzeit PFH) 30 € 7.) Wie viele der Schüler (in absoluten und relativen Zahlen) an berufsbildenden Schulen haben in den vergangenen zehn Jahren a) die Abschlussprüfung nicht bestanden b) keine Zulassung zur Abschlussprüfung erhalten, c) in den vergangenen zehn Jahren ihre Ausbildung abgebrochen? (Bitte nach Schultyp aufschlüsseln und Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund angeben) - - 6 Zu 7.: In der statistischen Darstellung sind die Abgängerinnen und Abgänger der verschiedenen Bildungsgänge aufgeführt. Diese haben nach Frage a) den Abschluss des jeweiligen Bildungsganges (mit oder ohne Abschlussprüfung) bestanden. Es wird nicht erhoben, ob Zulassungen zur Abschlussprüfung versagt wurden (Frage b). Zur Frage c) sind die Abbrecherinnen und Abbrecher der Bildungsgänge dargestellt. In der amtlichen Statistik der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird der Migrationshintergrund nicht erfasst. Es werden nur die Staatangehörigkeit und die evt. Frage der nicht-deutschen Sprache in der Familie (ndH) erhoben. - - 7 Absolventen und Abgänger an öffentlichen und privaten Beruflichen Schulen Zeitreihe 2007/08 - 2016/17 Abschlusszeugnis in % Abgangszeugnis mit Beendigung des Bildungsganges in % Abgangszeugnis ohne Beendigung des Bildungsganges (Abbrecher) in % 2007/08 Berufsschule mit sonderpäd. Aufgabe 2076 853 41,1 705 34,0 518 25,0 Berufsschule 22590 14613 64,7 3932 17,4 4045 17,9 Berufsfachschule 9123 5686 62,3 697 7,6 2740 30,0 Fachoberschule 4222 2455 58,1 677 16,0 1090 25,8 Fachschule 2181 1878 86,1 51 2,3 252 11,6 Berufliches Gymnasium 960 660 68,8 300 31,3 0,0 Berufsoberschule 644 394 61,2 58 9,0 192 29,8 2007/08 Ergebnis 41796 26539 63,5 6420 15,4 8837 21,1 2008/2009 Berufsschule mit sonderpäd. Aufgabe 2023 875 43,3 641 31,7 507 25,1 Berufsschule 21361 14681 68,7 3392 15,9 3288 15,4 Berufsfachschule 8453 5529 65,4 557 6,6 2367 28,0 Fachoberschule 3812 2568 67,4 305 8,0 939 24,6 Fachschule 2178 1896 87,1 41 1,9 241 11,1 Berufliches Gymnasium 922 595 64,5 327 35,5 0,0 Berufsoberschule 703 413 58,7 64 9,1 226 32,1 2008/2009 Ergebnis 39452 26557 67,3 5327 13,5 7568 19,2 2009/2010 Berufsschule mit sonderpäd. Aufgabe 1851 710 38,4 662 35,8 479 25,9 Berufsschule 21973 14602 66,5 3592 16,3 3779 17,2 Berufsfachschule 8601 5621 65,4 541 6,3 2439 28,4 Fachoberschule 3709 2612 70,4 257 6,9 840 22,6 Fachschule 2456 2090 85,1 53 2,2 313 12,7 Berufliches Gymnasium 897 590 65,8 307 34,2 0,0 Berufsoberschule 730 460 63,0 24 3,3 246 33,7 2009/2010 Ergebnis 40217 26685 66,4 5436 13,5 8096 20,1 2010/2011 Berufsschule mit sonderpäd. Aufgabe 1548 672 43,4 575 37,1 301 19,4 Berufsschule 21820 15031 68,9 3252 14,9 3537 16,2 Berufsfachschule 8075 5125 63,5 407 5,0 2543 31,5 Fachoberschule 3396 2416 71,1 228 6,7 752 22,1 Fachschule 2505 2188 87,3 43 1,7 274 10,9 Berufliches Gymnasium 841 554 65,9 287 34,1 0,0 Berufsoberschule 824 591 71,7 30 3,6 203 24,6 2010/2011 Ergebnis 39009 26577 68,1 4822 12,4 7610 19,5 2011/2012 Berufsschule mit sonderpäd. Aufgabe 1727 709 41,1 560 32,4 458 26,5 Berufsschule 20469 13644 66,7 2900 14,2 3925 19,2 Berufsfachschule 7879 5064 64,3 566 7,2 2249 28,5 Fachoberschule 3160 2263 71,6 185 5,9 712 22,5 Fachschule 2752 2420 87,9 86 3,1 246 8,9 Berufliches Gymnasium 818 538 65,8 280 34,2 0,0 Berufsoberschule 860 545 63,4 48 5,6 267 31,0 2011/2012 Ergebnis 37665 25183 66,9 4625 12,3 7857 20,9 2012/2013 Berufsschule mit sonderpäd. Aufgabe 1659 686 41,4 614 37,0 359 21,6 Berufsschule 20511 14229 69,4 3007 14,7 3275 16,0 Berufsfachschule 8417 5409 64,3 386 4,6 2622 31,2 Fachoberschule 2694 1886 70,0 197 7,3 611 22,7 Fachschule 3275 2818 86,0 95 2,9 362 11,1 Berufliches Gymnasium 994 602 60,6 392 39,4 0,0 Berufsoberschule 824 548 66,5 23 2,8 253 30,7 2012/2013 Ergebnis 38374 26178 68,2 4714 12,3 7482 19,5 2013/14 Berufsschule mit sonderpäd. Aufgabe 1789 753 42,1 569 31,8 467 26,1 Berufsschule 17795 12212 68,6 2443 13,7 3140 17,6 Berufsfachschule 8037 4999 62,2 376 4,7 2662 33,1 Fachoberschule 2705 1796 66,4 179 6,6 730 27,0 Fachschule 3631 3247 89,4 112 3,1 272 7,5 Berufliches Gymnasium 1068 775 72,6 293 27,4 0,0 Berufsoberschule 781 411 52,6 34 4,4 336 43,0 2013/14 Ergebnis 35806 24193 67,6 4006 11,2 7607 21,2 2014/15 Berufsschule mit sonderpäd. Aufgabe 1648 708 43,0 475 28,8 465 28,2 Berufsschule 17792 12063 67,8 2384 13,4 3345 18,8 Berufsfachschule 8383 5370 64,1 492 5,9 2521 30,1 Fachoberschule 2752 1895 68,9 175 6,4 682 24,8 Fachschule 3888 3386 87,1 123 3,2 379 9,7 Berufliches Gymnasium 1257 858 68,3 399 31,7 0,0 Berufsoberschule 774 449 58,0 35 4,5 290 37,5 2014/15 Ergebnis 36494 24729 67,8 4083 11,2 7682 21,1 2015/16 Berufsschule mit sonderpäd. Aufgabe 1823 813 44,6 529 29,0 481 26,4 Berufsschule 17534 11871 67,7 1914 10,9 3749 21,4 Berufsfachschule 7244 4990 68,9 567 7,8 1687 23,3 Fachoberschule 2673 1771 66,3 225 8,4 677 25,3 Fachschule 4061 3449 84,9 101 2,5 511 12,6 Berufliches Gymnasium 1597 935 58,5 327 20,5 335 21,0 Berufsoberschule 630 374 59,4 15 2,4 241 38,3 2015/16 Ergebnis 35562 24203 68,1 3678 10,3 7681 21,6 2016/17 Berufsschule mit sonderpäd. Aufgabe 1741 745 42,8 536 30,8 460 26,4 Berufsschule 17913 11805 65,9 2185 12,2 3923 21,9 Berufsfachschule 7201 4755 66,0 402 5,6 2044 28,4 Fachoberschule 2761 1703 61,7 278 10,1 780 28,3 Fachschule 4072 3407 83,7 164 4,0 501 12,3 Berufliches Gymnasium 1947 1100 56,5 446 22,9 401 20,6 Berufsoberschule 627 368 58,7 20 3,2 239 38,1 2016/17 Ergebnis 36262 23883 65,9 4031 11,1 8348 23,0 Schuljahr Schulzw eig Absolventen und Abgänger insgesamt Abschluss - - 8 8.a) Hat der Senat Leitlinien zur Beruflichen Bildung verabschiedet? (Bitte um Übermittlung) 8.b) Wird der Senat verwaltungstechnisch eine eigene Abteilung für berufsbildende Schulen gründen? Wenn ja: Was verspricht sich der Senat davon? Zu 8.a): Leitlinien zu Beruflichen Bildung sind nicht verabschiedet worden. Im Rahmen eines Projektes mit den Wirtschafts- und Sozialpartner, der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sowie der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit ist der Entwurf eines Schulentwicklungsplanes erarbeitet worden. Dort heißt es: „Berufliche Bildung schafft Berufs- und Karrierechancen und damit die Perspektive auf ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben. Voraussetzung hierfür ist ein passendes Bildungsangebot für jeden Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Berlin unabhängig von sozialer und kultureller Herkunft. Die Leitgedanken „Keiner geht verloren“ und „Kein Abschluss ohne Anschluss“ drücken diese gesellschaftspolitischen Ziele aus. Dabei soll den individuellen Bedürfnissen und Begabungen der jungen Menschen Rechnung getragen werden. Berufliche Bildung bietet die Möglichkeit zur Teilhabe am Arbeitsleben und trägt zur Sicherung des Fachkräftebedarfs bei. Gut qualifizierte Absolventinnen und Absolventen der beruflichen Schulen und Oberstufenzentren leisten ihren Beitrag zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts Berlin und darüber hinaus. Im Rahmen der Berliner Vereinbarung wurde übereinstimmend festgelegt, dass betriebliche Ausbildung Vorrang vor schulischer Ausbildung hat. Diesem Grundsatz folgend ergibt sich die Notwendigkeit, die Struktur der Bildungsangebote der Oberstufenzentren (OSZ) und beruflichen Schulen zu verändern. Schulische Ausbildungswege mit identischem Ziel sind subsidiär, sofern genügend betriebliche Praxislernplätze und vor allem betriebliche Ausbildungsplätze durch die Berliner Wirtschaft bereitgestellt werden. Dieses Angebot muss in größerem Umfang als bisher auch für weniger leistungsstarke Jugendliche vorhanden sein. Die Nähe zur beruflichen Praxis und zum Beschäftigungssystem trägt wesentlich dazu bei, den Bedarf an qualifizierten Fachkräften zu sichern. Dem Grundsatz des Fachberufsschulprinzips folgend bietet die Berufliche Bildung in Berlin ein 4-Säulen-Modell an. Die berufliche Bildung in Berlin findet an den beruflichen Schulen, die eine oder wenige Säulen bieten, und Oberstufenzentren statt. Die Oberstufenzentren basieren auf einem 4- Säulen-Modell, bestehend aus - dualer und schulischer Ausbildung, - berufsvorbereitenden Bildungsgängen, - studienbefähigenden Bildungsgängen und - Weiterbildung, Die tragende Säule ist hierbei die duale Ausbildung. Veränderungen zielen darauf ab, - Bildungsbiografien junger Menschen durch Vermeidung unnötiger Warteschleifen positiver zu gestalten, - die Jugendarbeitslosigkeit zu senken, - die Bildungsangebote stärker auf die Erfordernisse der Wirtschaft Berlins und Bran denburgs auszurichten (unbesetzte Ausbildungsstellen, Fachkräftebedarf), - - 9 - die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe und die Zahl der Ausbildungsplätze zu erhöhen , - das Übergangssystem Schule/Beruf effizienter zu gestalten (u.a. Senkung des durchschnittlichen Eintrittsalters in betriebliche Ausbildung) und - eine enge Zusammenarbeit aller Akteure der beruflichen Bildung zu gewährleisten, um insbesondere Schwankungen bezüglich der Bedarfe zu erkennen und zu kompensieren . Zentrale Herausforderungen für die berufliche Bildung ergeben sich aus der demografischen Entwicklung, die sich für Berlin als wachsende Stadt infolge der anhaltenden Zuwanderung und der zusätzlichen fluchtbedingten Migration in sehr viel größeren Dimensionen darstellt, als für andere deutsche Regionen und Metropolen. Daher sind in den kommenden Jahren Schulneubauten, Um- und Erweiterungsbauten notwendig, um den steigenden Bedarf an Schulplätzen insgesamt zu decken und um neue pädagogische Lern- und Unterrichtskonzepte (z.B. Lernfeldunterricht, Digitalisierung) zu realisieren. Die beruflichen Schulen sollen sich zu einem Lern- und Lebensort entwickeln, der junge Menschen befähigt, sich beruflich und gesellschaftlich zu entfalten. Dafür ist es auch unerlässlich, den Erfolg der beruflichen Bildung im Hinblick auf die Anschluss - und Abschlussorientierung zu dokumentieren und damit die Bildungsangebote zu evaluieren und entsprechend anzupassen. So kann flexibler auf veränderte Anforderungen der Arbeitswelt und auf Schwankungen des Ausbildungsmarktes reagiert werden. Ein Abschluss in der beruflichen Bildung ermöglicht den direkten Zugang zum Arbeitsmarkt ohne langjähriges Studium. Dies eröffnet vielfältige Karrierewege in leitende Positionen oder Selbstständigkeit. Die Bildungsangebote zeichnen sich durch eine hohe Durchlässigkeit aus und orientieren sich an den Bedürfnissen und Begabungen der jungen Menschen , was die Fort- und Weiterbildung mit einschließt. Die beruflichen Schulen fördern die internationale Mobilität, insbesondere in der EU. Die dargestellten Chancen sind in der Bevölkerung nicht hinreichend bekannt. Eine Aufwertung der beruflichen Bildung soll durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit erreicht werden. Die direkte Anbindung der beruflichen Bildung an die politische Leitungsebene ist angestrebt , um deren Bedeutung zu unterstreichen.“ - - 10 Zu 8.b): Der Senat beabsichtigt eine neue Abteilung „Schulische berufliche Bildung“ zu gründen. Diese soll u.a. mit einer verstärkten personellen Ausstattung • die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung in der Stadt deutlich machen, • die mit der beruflichen Bildung verbundenen Chancen in der Stadt bekannter machen, • den Anspruch „Keiner soll verloren gehen“ weiter konsequent umsetzen, • die Qualität der beruflichen Bildung in der Stadt nachhaltig steigern, • den Schulen als Unterstützungssystem dienen. Berlin, den 30. Mai 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-15002 S18-15002