Drucksache 18 / 15 003 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 15. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mai 2018) zum Thema: Berlin: Berufliche Vorbereitung und Antwort vom 30. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 003 vom 15. Mai 2018 über Berlin: Berufliche Vorbereitung ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1.) Was versteht der Senat unter den Begriffen a.) „Berufliche Benachteiligtenförderung“, b.) „Übergangssystem“, c.) „Assistierte Berufsausbildung“, d.) „Ausbildungsreife“ und e.) „Maßnahmekarriere“? Zu 1.a.): Die berufliche Benachteiligtenförderung umfasst die beruflichen Förderangebote für junge Menschen im Übergang von der Schule zur Arbeitswelt. Die Förderangebote verbinden in der Regel sozial- und berufspädagogische Ansätze mit allgemeinbildenden Ansätzen. Ergänzt werden die Angebote um Bildungsberatung und -begleitung. Weil in den Hochphasen des Mangels an Ausbildungsplätzen zu Beginn der 80er Jahr parallel in den Rechtskreisen Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), SGB Drittes Buch (III), SGB Achtes Buch (VIII) und Schule dazu Angebote entstanden sind, bleibt eine Vielfalt von Angeboten bestehen. Insbesondere im Kontext der Jugendberufsagentur wird an einem kohärenten Umbau der Angebote unter Beteiligung aller Förderträger gearbeitet. Weil jedoch diese mit unterschiedlichen Zielgruppendefinitionen arbeiten, ist die häufig erwartete ersatzlose Streichung von Doppelangeboten nur bei Analyse der Zugangsvoraussetzungen der jeweiligen Angebote möglich. Erste Schritte zur Konsolidierung und Vereinfachung der Angebotsvielfalt werden unten im Kontext des Schulversuchs Integrierte Berufsausbildungsvorbereitung beschrieben. Die Planungsgruppe der Jugendberufsagentur Berlin hat nach landesweiter Kooperationsvereinbarung den Auftrag, einen Umsteuerungsvorschlag für einen kohärenten Übergangssektor vorzulegen. - - 2 Zu 1.b.): Das Übergangssystem ist im strengen Sinne der Übergangssektor mit Angeboten für junge Menschen, die in Ausbildung münden wollen. Es umfasst damit den Bereich der Berufsausbildungsvorbereitung . Zielgruppe sind Jugendliche, die noch nicht berufswahlorientiert sind und die deutliche Hindernisse haben, einen Ausbildungsplatz zu finden. Alle Jugendliche , die berufswahlorientiert sind und eine Ausbildung aufnehmen könnten, sind hier fehlplatziert. Zu dem Übergangssektor gehören nicht nach Definition des Bundesinstituts für Berufsbildung die Angebote zur Studienbefähigung (z.B. Fachoberschulen) und die schulischen Ausbildungsgänge in den Berufsfachschulen. Zu 1.c.): Ziel der Assistierten Ausbildung ist der Übergang in eine betriebliche Berufsausbildung, deren erfolgreichen Abschluss und die nachhaltige Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Sie ist ein Instrument der Bundesagentur für Arbeit und im SGB III im § 130 geregelt. Der Zugang wird dementsprechend über die Fachkräfte der Agenturen für Arbeit geregelt. Förderungsfähig sind a. die individuelle, kontinuierliche Begleitung und Förderung lernbeeinträchtigter oder sozial benachteiligter junger Menschen von der Ausbildungssuche bis zum erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Gegenstand der Förderung können die Vorbereitung auf die Ausbildungsaufnahme (z. B. Berufsorientierung, Profiling, Bewerbungstraining) sowie Unterstützung während der Ausbildung und zur Arbeitsaufnahme sein. b. Maßnahmen zur Unterstützung von Betrieben bei administrativen und organisatorischen Aufgaben im Zusammenhang mit der Anbahnung und Durchführung der betrieblichen Ausbildung des unter a. genannten Personenkreises. Eine Förderung des Betriebes mit AsA bei einer Einstiegsqualifizierung erfolgt nicht. Die Assistierte Ausbildung gliedert sich in folgende Phasen: „(…) ausbildungsvorbereitende Phase (Phase I) – fakultativ grundsätzlich maximal bis zu sechs Monaten (eine individuelle Verlängerung um bis zu zwei Monate ist möglich): Standortbestimmung, Berufsorientierung, Profiling, Bewerbungstraining , berufspraktische Erprobungen und aktive, speziell auf die Belange des einzelnen Teilnehmenden und des einzelnen Betriebes ausgerichtete Ausbildungsstellenakquise in enger Abstimmung mit der Agentur für Arbeit (AA) bzw. dem Jobcenter (JC) sowie Unterstützung der Teilnehmenden und der Betriebe bei Formalitäten vor und beim Vertragsabschluss . ausbildungsbegleitende Phase (Phase II) bis zum individuellen erfolgreichen Ausbildungsabschluss: Unterstützung der Teilnehmenden und der Betriebe während der betrieblichen Ausbildung sowie Vorbereitung des anschließenden Übergangs in eine versicherungspflichtige Beschäftigung in enger Abstimmung mit der AA/dem JC.“ (zit. nach dem Konzept Assistierte Ausbildung (AsA) nach § 130 SGB III der Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg 2015, S. 8ff.) Die geplanten Platzzahlen sind vorläufig für das Ausbildungsjahr 2017/2018 mit 219 angegeben . - - 3 Zu 1.d.): Der Kriterienkatalog zur Ausbildungsreife beruht auf einer Abstimmung des Nationalen Pakts für Ausbildung und Fachkräfte Nachwuchs von 2006. Beteiligt waren die Sozialpartner , die Bundesministerien für Bildung und Forschung, Arbeit und Soziales und Wirtschaft und Technologie, der Zentralverband des deutschen Handwerks, der deutsche Industrieund Handelskammertag. Die Kriterien gelten als Mindeststandards für die Aufnahme einer Berufsausbildung und werden von der Berufsberatung der Agentur für Arbeit als Zugangskriterien für die Aufnahme in Ausbildung genutzt. Wer die Kriterien nicht erfüllt, ist keine Bewerberin oder kein Bewerber auf einen Ausbildungsplatz. Die Kriterien gliedern sich nach: Schulischen Basiskenntnissen (z. B. lesen, schreiben, mathematische und wirtschaftliche Grundkenntnisse) Psychologischen Leistungsmerkmalen (z. B. Sprachvermögen, logisches Denken, Merkfähigkeit, Bearbeitungsgeschwindigkeit, räumliches Vorstellungsvermögen) Physischen Merkmalen (z. B. altersgerechter Entwicklungsstand und gesundheitliche Voraussetzungen) Psychologischen Merkmalen des Arbeitsverhaltens und der Persönlichkeit (z. B. Durchhaltevermögen und Frustrationstoleranz, Kommunikations-, Kritik- und Konfliktfähigkeit , Selbständigkeit) Berufswahlreife (z. B. Selbsteinschätzungs- und Informationskompetenz) Die Kriterien sind nach wissenschaftlichem Maßstab nicht validiert, weil sie in einem politischen Aushandlungsprozess entstanden sind. Zu 1.e.): Eine „Maßnahmekarriere“ ist eine umgangssprachliche Umschreibung für die unnötige Verkettung von Fördermaßnahmen für einzelne Jugendliche auf dem Weg in Ausbildung. Diese entsteht immer dann, wenn nicht dem Ziel einer konsistenten Übergangsberatung und Angebotsgestaltung entsprochen wird, um jungen Menschen bei Berücksichtigung ihrer individuellen Förderbedarfe auf den schnellstmöglichen Weg in Ausbildung zu bringen . 2.) Welche Fördersysteme und -instrumente, Programme gibt es in Berlin zur Beruflichen Vorbereitung, in welchen Einrichtungen werden sie durchgeführt und welche Mittel werden dafür zur Verfügung gestellt? (Bezirke , Land, Bund, ESF) Zu 2.: Die Fördersystematik zur Berufsvorbereitung ist nach Kriterien wie in allen Bundesländern nach Förderträgern gegliedert. a) Es gibt die schulischen Berufsvorbereitungsangebote, die nach Schulgesetz geregelt sind (Berufsqualifizierende Lehrgänge, einjährige Berufsfachschule, zukünftig in der Integrierten Berufsausbildungsvorbereitung zusammengefasst). b) Es gibt die Angebote der Bundesagentur für Arbeit mit den Berufsvorbereitenden Maßnahmen (BvB), Einstiegsqualifizierung und ASA I. - - 4 c) Es gibt Angebote der Jugendberufshilfe zur Berufsvorbereitung, die in der Budgethoheit der Bezirke umgesetzt werden. d) Zusätzlich gibt es ergänzende Angebote wie „Ausbildung in Sicht“ der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales. Eine genaue Aufstellung der Mittel ist aufgrund der diversen Haushaltsbezüge, auf die der Senat auch gerade bei den Angeboten der Bundesagentur für Arbeit keinen Zugriff hat, nicht möglich. 3.a) Welche Bildungsgänge werden derzeit in Berlin zur beruflichen Vorbereitung angeboten? 3.b) Was beinhalten die Bildungsgänge BVJ, BGJ, BiQ, BQL, BQL/FL und BQL/FL-Integration, iBQL, OBF, BFS 1, IBA, BV, BAM, MDQM I und MDQM II…? 3.c) Worin bestehen jeweils die unterscheidenden Charakteristika? 4.) Welche Maßnahmen in Berlin fallen unter die Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) gem. SGB III? Zu 3. und 4.: Bildungsgänge sind Angebote nach dem Berliner Schulgesetz. Damit sind nicht alle anderen der Angebote der Agenturen für Arbeit, der Jugendberufshilfe oder der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales umfasst. Derzeit können als berufsvorbereitende Bildungsgänge die berufsqualifizierenden Lehrgänge nach § 29 Abs. 3 SchulG aufgeführt werden. Falls Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf nicht hinreichend in einem Jahr gefördert werden können, gibt es dieses Angebot auch in einer zweijährigen Form nach § 29 Abs. 4 SchulG. In einer fachlich nicht zutreffenden Art wird dieser Lehrgang auch als „BQL-FL“ bezeichnet. Ziel ist in beiden Fällen die fachpraktische und –theoretische Grundbildung in einem Berufsfeld wie die Option des Erwerbs der einfachen oder erweiterten Berufsbildungsreife. Nach § 29 Abs. 5 SchulG wird das Teilzeitangebot der Berufsschule vorgehalten. Die Organisationsabkürzung für die Schulen ist BV. Teilnehmerinnen und Teilnehmer der berufsvorbereitenden Maßnahmen der Agenturen für Arbeit (BvB) absolvieren dabei 8 - 12 Unterrichtsstunden an einer beruflichen Schule. Bis zum Alter von 21 Jahren sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer berufsschulpflichtig. Das Ziel des Angebotes ist die Orientierung in drei Berufsfeldern, der fachlichen Grundbildung und gegebenenfalls des Nachholen der einfachen Berufsbildungsreife durch Vorbereitung auf eine Externenprüfung. Nach § 30 SchulG wird die einjährige Form der Berufsfachschule angeboten. Ziel ist die fachpraktische und –theoretische Grundbildung in einem Berufsfeld wie die Option des Erwerbs des Mittleren Schulabschlusses. Zugangsvoraussetzung ist die erweiterte Berufsbildungsreife . Der Schulversuch Integrierte Berufsausbildungsvorbereitung (IBA) erprobt zurzeit an den beruflichen Schulen einen auf Ausbildungsanschlüsse fokussierten Bildungsgang unter Zusammenfassung der Bildungsgänge nach §§ 29 Abs. 3 und 4 und 30 SchulG. Eine deutliche Ausweitung des Betriebspraktikums mit einer entsprechenden Begleitung soll die Übergangsquote in Ausbildung erhöhen. Es ist geplant, dass dieses Angebot zum Schuljahr 2019/2020 mit Schulgesetzänderung Regelangebot wird. - - 5 Die gegenwärtigen Bildungsgänge der Berufsvorbereitung bieten einerseits eher eine praxisorientierte Grundausrichtung, so z.B. die Berufsqualifizierenden Lehrgänge (BQL, BQL- FL) mit der fachpraktischen und –theoretischen Grundbildung in einem Berufsfeld. Andererseits dient die Einjährige Berufsfachschule eher dem nachträglichen Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (MSA) und dem Übergang in Berufsausbildungen mit einem höheren Einstiegsniveau. Zukünftig wird IBA die Anschluss- und Abschlussorientierung in einem einzigen Bildungsgang konzentrieren und gleichzeitig den betrieblichen Praxisanteil erhöhen. BVJ ist eine bundesweite Sammelbezeichnung für berufsvorbereitende Lehrgänge der beruflichen Schulen. BGJ ist die Bezeichnung für das Berufsgrundbildungsjahr. Nach § 29 Abs. 2 SchulG kann das erste Ausbildungsjahr der Dualen Ausbildung als kooperatives Berufsgrundbildungsjahr in Teilzeitform oder als schulisches Berufsgrundbildungsjahr in Vollzeitform organisiert werden. Dieses nur noch an einem Oberstufenzentrum vorgehaltene Angebot gehört nicht zum Sektor des Übergangssystems. BiQ: „Betriebsintegrierte Qualifizierung“ ist ein kooperatives Angebot von Jugendberufshilfe und Berufsschule nach § 29 Abs. 3 SchulG, bei dem die Schülerinnen und Schüler statt des Fachpraxisunterricht 3 ½ Tage einen Betrieb besuchen. Eine begleitende sozialund betriebspädagogische Unterstützung gehört dazu. BAM: Das Berliner Ausbildungsmodell als Schulversuch erprobt die Rückführung der mehrjährigen Berufsfachschulen mit Kammerprüfung auf eine einjährige Berufsfachschule mit hohem Lernortanteil Betrieb, um dann die Schülerinnen und Schüler in eine betriebliche Ausbildung möglichst mit Anrechnung des ersten Ausbildungsjahres zu überführen. Auch dieses Angebot gehört im strengen Sinn nicht zum Übergangssektor, sondern schon in den Bereich Ausbildung. Die anderen aufgeführten Abkürzungen sind fachlich nicht korrekte Bezeichnungen oder gehören zu Bildungsgängen, die nicht mehr angeboten werden. 5.a) In welcher Form sind die Bildungsgänge des „Übergangssystems“ standardisiert und zertifiziert? 5.b) Nach welchen Kriterien und Faktoren wird der Erfolg der Teilnahme bewertet? 5.c) In welcher Form wird die erfolgreiche Teilnahme zertifiziert? Zu 5.: Alle Bildungsgänge der beruflichen Schulen sind entlang von Rahmenlehrplänen didaktisch organisiert. Deren Zielausrichtung ist es, die Schülerinnen und Schüler kompetenzorientiert zu einem Ausbildungsanschluss zu führen und ihnen meist zusätzlich den Erwerb eines weiteren Schulabschlusses zu ermöglichen. Für die Vergabekriterien der Schulabschlüsse sind bundesländerübergreifende Standards durch die Kultusministerkonferenz (KMK) abgestimmt. Auch für die inhaltliche Gestaltung der Bildungsgänge der Berufsausbildungsvorbereitung hat die KMK Empfehlungen ausgesprochen, denen in Berlin entsprochen wird. So können in vielen berufsqualifizierenden Lehrgängen und der einjährigen Berufsfachschule Qualifizierungsbausteine für die berufsfachlichen Kompetenzen erworben werden, die bundesweit in Orientierung auf die Rahmenausbildungsordnungen der Ausbildungsberufe entwickelt wurden und auch im Berufsbildungsgesetz geregelt sind. - - 6 Die erfolgreiche Teilnahme bemisst sich an den Vorgaben der jeweiligen Bildungsgangverordnungen . Als Beispiel für die berufsqualifizierende Lehrgänge gilt: „Den Lehrgang hat erfolgreich abgeschlossen, wer am Ende des Bildungsganges in allen Unterrichtsfächern mindestens ausreichende Leistungen erreicht und an der fachpraktischen Ausbildung erfolgreich teilgenommen hat. Nicht ausreichende Leistungen in einem einzigen Unterrichtsfach können nach Maßgabe des Absatzes 2 ausgeglichen werden.“ (§ 40 Berufsschulverordnung vom 13. Februar 2007, Stand: letzte berücksichtigte Änderung: § 28 geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 22.03.2016 (GVBl. S. 147). Zugrunde gelegt werden also Notenkriterien. Im Schulversuch Integrierte Berufsausbildungsvorbereitung IBA fließt auch die Bewertung einer betrieblichen Lernaufgabe in die Gesamtbewertung ein. Der erfolgreiche Abschluss des Bildungsganges wird mit einem Zeugnis der Berliner Berufsschule dokumentiert. 6.a) Wie viele Jugendliche mündeten in Berlin seit 2010 in das sogenannte „Übergangssystem“ ein? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln) 6.b) Wieviel Prozent der Jugendlichen in Berlin gelang seit 2010 der Übergang von der beruflichen Vorbereitung in eine betriebliche Ausbildung? (Bitte nach Jahr und Typ der beruflichen Vorbereitung aufschlüsseln) Zu 6.: Es gibt keine förderträgerübergreifende statistische Erhebung für den gewünschten Zeitraum . Die Integrierte Ausbildungsberichterstattung des Bundesinstitutes für Berufsbildung (https://www.bibb.de/iabe) stellt jedoch in den letzten Jahren auch bundesländervergleichende Daten zum „Übergangssektor“ im Sinne der oben aufgeführten Definition zusammen . Weil es keinen Rückgriff auf individualisierte Daten im Längsschnitt der Qualifizierungsverläufe der jungen Menschen gibt, können solche Verbleibdaten für alle Angebote bisher nicht seriös erhoben werden. 7.a) Wann ist der jährliche Anmeldezeitraum für die Berufliche Vorbereitung an den Oberstufenzentren? 7.b) Was sind die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Beruflichen Vorbereitung an den Oberstufenzentren ? 7.c) An welche Altersgruppe richtet sich die Berufliche Vorbereitung an den Oberstufenzentren? 7.d) Ist es für die Anmeldung zur Beruflichen Vorbereitung an den Oberstufenzentren erforderlich, Absagen auf Ausbildungsbewerbungen vorzulegen? Zu 7. a): Der Anmeldezeitraum liegt im Zugang zum Schuljahr 2018/2019 zwischen dem 26. Februar bis zum 8. Juni 2018. Zu 7. b): Für den Zugang zu den berufsqualifizierenden Bildungsgängen gibt es keinerlei Abschlussvoraussetzungen . Für die einjährige Berufsfachschule ist die erweiterte Berufsbildungsreife Voraussetzung. Für den Schulversuch Integrierte Berufsausbildungsvorbereitung (IBA) gibt es ebenfalls keine Abschlussvoraussetzungen. Zu 7. c): - - 7 Nach §§ 29 Abs. 3 und 4 Schulgesetz haben Schulabgängerinnen und Schulabgänger der allgemeinbildenden Schule im Anschluss der 10. Jahrgangsstufe ein Anrecht ein berufsqualifizierenden Lehrgang zu besuchen. Nur in Fällen von offenen Plätzen können andere Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen werden. Somit fokussiert dieser Zugang auf 16- bis 18-Jährige. Im Einzelfall sind die Aufgenommenen älter. Zu 7. d: Aufnahmekriterien für schulische Bildungsgänge können bei Fehlen einer Schulpflichtbindung nicht einfach auf schulexterne Kriterien, wie die aufgeführten Bewerbungsaktivitäten auf betriebliche Ausbildungsplätze ausgeweitet werden. Gerade bei der Gruppe von jungen Menschen, die nachvollziehbare Zugangshürden zu betrieblichen Anforderungen haben , wäre eine solche Voraussetzung auch dysfunktional. 8.a) In welchen Bundesländern ist ein Berufungsvorbereitungsjahr \ Berufsgrundbildungsjahr für unter 17- Jährige, die keine Ausbildungsstelle antreten konnten, Pflicht? 8.b) Sieht der Senat das Berufsgrundbildungsjahr als Erfolgsmodell an? 8.c) Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang kann die Berufsvorbereitung auf die Ausbildungszeit angerechnet werden? Zu 8. a): Diese Frage wird in der Drucksache 18/15010 über 6. beantwortet. Zu 8. b): Durch ein Angebot an der Ernst-Litfaß-Schule wird in Kooperation mit ausbildenden Betrieben das Berufsgrundbildungsjahr für die Berufsbilder Medientechnologinnen und Medientechnologen Druck oder für Mediengestalterinnen und Mediengestalter Digital und Print umgesetzt. Eine Ausweitung dieses Angebotes ist nicht vorgesehen. Zu 8. c): In der Berufsausbildungsvorbereitung gab es immer wieder Vorstöße, durch Zertifizierung von berufsfachlichen Kompetenzen wie bei Qualifizierungsbausteinen oder Ausbildungsbausteinen die Anerkennung von Bildungsabschnitten insbesondere von leistungsstarken Schülerinnen und Schülern zu erreichen. Die zuständigen Stellen nach Berufsbildungsgesetz haben jedoch ein systematisches Anerkennungsverfahren bisher abgelehnt. Berlin, den 30. Mai 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-15003 S18-15003