Drucksache 18 / 15 004 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 15. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mai 2018) zum Thema: Berlin: Jugendberufsagenturen und Antwort vom 31. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 004 vom 15. Mai 2018 über Berlin: Jugendberufsagenturen ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1.) Welche Hilfeangebote und welche Formen der Beratung bieten die Jugendberufsagenturen? Zu 1.: Folgende Leistungen werden nach § 5 der landesweiten Kooperationsvereinbarung in allen regionalen Standorten vorgehalten: Die Agenturen für Arbeit Berlin Nord, Berlin Süd und Berlin Mitte bieten die in den Agenturen für Arbeit zu erbringenden Eingliederungs- und Beratungsleistungen der aktiven Arbeitsförderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) für die Gruppe junger Menschen im Sinne von § 1 dieser Vereinbarung in den regionalen Standorten der Jugendberufsagentur Berlin an. Die Jobcenter/gE bieten die in den Jobcentern zu erbringenden Eingliederungs- und Beratungsleistungen nach § 16 ff. SGB Zweites Buch (II) für die Gruppe junger Menschen im Sinne von § 1 dieser Vereinbarung in den regionalen Standorten der Jugendberufsagentur Berlin an. Die Bezirksämter bieten die beratenden unterstützenden sozialintegrativen Leistungen nach § 16a SGB II, insbesondere Erstberatungen, für die Gruppe junger Menschen im Sinne von § 1 dieser Vereinbarung in den regionalen Standorten der Jugendberufsagentur Berlin an. Die Bezirksämter bieten Leistungen der individuellen Förderung und Beratung nach dem SGB Achtes Buch (VIII) für die Gruppe junger Menschen im Sinne von § 1 dieser Vereinbarung in den regionalen Standorten durch Beraterinnen und Berater für die Jugendhilfe an. Die für Bildung zuständige Senatsverwaltung bietet in den regionalen Stand-orten berufliche Orientierung und Beratung in Fragen schulischer Ausbildungs- und Weiterqualifizie- - - 2 rungsmöglichkeiten sowie Beratung von jungen Menschen, deren Schullaufbahn noch nicht beendet und bei denen ein Beratungsbedarf zu schulischen Entwicklungsmöglichkeiten vorhanden ist, an. 2.) Gibt es in allen Jugendberufsagenturen die Möglichkeit, spontan zu einer Beratung zu erscheinen? Zu 2.: Innerhalb der Öffnungszeiten gibt es diese Möglichkeit des spontanen Besuchs. In der Personalplanung der Berufsberatung und Jobcenter ist immer gewährleistet, dass Besucherinnen und Besucher ohne Termin sofort beraten werden können. 3.) Wie lang ist die übliche Wartezeit für einen Beratungstermin vor Ort? Zu 3.: Die individuelle Wartezeit wird nicht erhoben, insofern ist keine durchschnittliche Wartezeit abzuleiten. 4.) Über welche konkreten Bildungsgänge können die Jugendberufsagenturen kompetent informieren? Zu 4.: Es wird nicht nur über Bildungsgänge der beruflichen Schulen informiert, sondern über alle Maßnahmenangebote nach den Rechtskreisen des SGB II, III und VIII und des Schulgesetzes . 5.) Wie wird gewährleistet, dass die Berufsberater umfassend über die Vielzahl der bestehenden Angebote zur beruflichen Vorbereitung, beruflichen Ausbildung, usw. informiert sind? Zu 5.: Alle Beraterinnen und Berater sind durch ihre Zugehörigkeit zu einem Rechtskreis verpflichtet , eine genaue Kenntnis über die Angebote zu haben. Darüber hinaus informieren sich die Teams rechtskreisübergreifend über die Angebote, so dass in der Beratung passende Alternativen in der Zuständigkeit anderer Rechtskreise im Sinne einer effizienten Anschlussberatung für den jungen Menschen genutzt werden können. 6.) Wie hat sich die Zahl der Beratungsanfragen an die Jugendberufsagenturen entwickelt? (Bitte nach Jahr und Bezirk aufschlüsseln) 7.) Wie hoch ist die Anzahl der Beratungen, die pro Jahr für berufliche Beratung / Ausbildungsvermittlung geleistet werden? Bitte nach Bezirken, Jahr und Zielgruppen (Jugendliche und junge Erwachsene, Eltern, Beratende und Lehrkräfte) aufschlüsseln. - - 3 Zu 6. und 7.: Eine vergleichbare Zahl konnte für alle Standorte zum ersten Mal in 2017 nach Abschluss der Eröffnung aller Standorte im November 2016 erhoben werden. Für die Jugendhilfe konnten in allen Standorten 8.902 zusätzliche Erstberatungen registriert werden, für die Beraterinnen und Berater der beruflichen Schulen 5.564. Aus personalrechtlichen Gründen kann eine Aufschlüsselung nach Bezirken nicht erfolgen, weil hier die Rückführung auf die Arbeit von je einem – für die Beraterinnen und Berater der beruflichen Schulen - oder je zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe möglich wäre. Die 40.140 Beratungskontakte der Jobcenter und Agenturen für Arbeit können leider nicht im Zuschnitt für unter 25-Jährige differenziert werden. Es ist jedoch deutlich, dass eine erhebliche größere Zahl an Kontakten für Beratung und Unterstützung realisiert wurde. Eine weitergehende Differenzierung kann wegen der Erhebungssystematik der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit nicht mit Daten abgebildet werden . 8.) Wie hoch ist pro Jahr die Anzahl der sonstigen Beratungen (Schuldnerberatung, Drogenberatung, etc.)? (Bitte nach Bezirken und Jahr aufschlüsseln.) Nach Umsetzung einer Datenerhebungsmethode musste festgestellt werden, dass die erhobenen Daten nicht valide alle Beratungsfälle abdeckten. Deshalb läuft die Erhebung in anderer Systematik für 2018 fort. Über die Ergebnisse wird im ersten Quartal 2019 berichtet . Die Drucksache 18 /10273 listet unter Punkt 5 die Zahl der Mitarbeiter der Jugendberufsagenturen auf. Bernd Becking (RD BB) beklagte vor dem Ausschuss IntSozArb am 11. Mai 2017: „Es gibt nur einen Berater für berufliche Schulen pro Bezirk. Es gibt nur zwei Jugendhelfer, die am Standort verantwortlich sind, und auch nur ein begrenztes Angebot an sozialintegrativen Leistungen.“ 9.) Ist eine Ausweitung der personellen Kapazitäten (Berater der beruflichen Schulen, Jugendhelfer, Integrationsfachkräfte ) geplant? Welche Kosten sind mit diesen Stellen verbunden? Zu 9.: Wie im Bericht zur Umsetzung der Jugendberufsagentur vorgestellt, gibt es einen Aufwuchs von drei weiteren Stellen E 13 für Beraterinnen und Berater der beruflichen Schulen in 2018 und 2019. Damit können Vertretungsprobleme bei Krankheit und Urlaub in den Standorten hinreichend gelöst werden. Andere Stellenaufwüchse sind bisher nicht geplant. Allerdings entzieht sich die Stellenplanung der Bezirke und der Jobcenter und Agenturen für Arbeit der direkten Beeinflussung durch den Senat. 10.) Mit welchen Mitteln und in welcher Höhe werden die Jugendberufsagenturen finanziert? Wie hoch ist jeweils der Anteil des Bundes, des Landes Berlin und der Bezirke (Bitte nach Bezirken aufschlüsseln) - - 4 Zu 10.: Die finanziellen Auswirkungen der Einrichtung der Jugendberufsagentur Berlin in Landeszuständigkeit wurden in der Drucksache 17/2188 dargestellt und gelten unverändert fort. Zusätzlich wurden im Haushaltsplan 2018/2019 insgesamt drei Stellen für Beraterinnen und Berater der beruflichen Schulen mit der Bewertung E 13 etatisiert. Für Öffentlichkeitsarbeit wurde im Einzelplan 11 (Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales) ebenfalls zusätzliche Mittel im Haushaltsplan 2018/2019 veranschlagt. Im Einzelplan 10 (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie) wurden innerhalb des Kapitels 1012, Titel 53101 mehr Mittel für die Geschäftskosten der Netzwerkstelle berücksichtigt. Eine Gesamtaufstellung ist nicht möglich, weil eine differenzierte Mittelaufstellung für die Jobcenter und die Agenturen für Arbeit nicht vorliegen. Auch die bezirklichen Haushalte weisen insbesondere für das Vorhalten der sozialintegrativen Leistungen keinen Bezug zur Jugendberufsagentur Berlin aus. Berlin, den 31. Mai 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-15004 S18-15004