Drucksache 18 / 15 006 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 15. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mai 2018) zum Thema: Berlin: Konzept für die aufsuchende Beratung der Jugendberufsagenturen und Antwort vom 28. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15006 vom 15. Mai 2018 über Berlin: Konzept für die aufsuchende Beratung der Jugendberufsagenturen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: In der „Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Rahmen der Jugendberufsagentur Berlin“ heißt es in §20, Abs. 2: „Die Vereinbarungspartner erarbeiten unter Federführung der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung ein gemeinsames Konzept für die aufsuchende Beratung sowie ein Berichtsformat und legen dies dem Landesbeirat im zweiten Quartal 2015 zur Beratung vor. Die Wirkungen der aufsuchenden Beratung werden erstmals im Rahmen der Evaluation gemäß §14 bis Ende 2018 untersucht.“ In der Drucksache 18/ 10273 heißt es: „Auf der dritten Sitzung des Landesbeirats der Jugendberufsagentur Berlin am 28.09.2016 hatte der Senat das in der Federführung der damaligen Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen erarbeitete Konzept zur aufsuchenden Beratung in der Jugendberufsagentur Berlin vorgestellt.“ In der Roten Nummer 0325 vom 14. März 2017, S. 56, Fn 159 heißt es wiederum zur aufsuchenden Beratung: „Ein gemeinsames Konzept wird derzeit von den Vereinbarungspartnern entwickelt.“ 1. Liegen das Konzept für die aufsuchende Beratung und der Bericht über die Wirkungen der aufsuchenden Beratung vor? 2. Wenn nein, wann werden das Konzept für die aufsuchende Beratung und der Bericht über die Wirkungen der aufsuchenden Beratung vorgelegt? Zu 1. und 2.: Das von einer landesweiten Arbeitsgruppe unter Federführung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales erarbeitete Teilfachkonzept „Aufsuchende Beratung im Rahmen der Jugendberufsagentur Berlin“ wurde in der 6. Landesbeiratssitzung am 13.11.2017 angenommen. Wie im oben zitierten § 20 Abs. 2 2 der „Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Rahmen der Jugendberufsagentur Berlin“ festgelegt, werden die Wirkungen der aufsuchenden Beratung erstmals im Rahmen der Evaluation bis Ende 2018 untersucht und mit dem nächsten regulären Zwischenbericht der Evaluation im Frühjahr 2019 vorgelegt. 3. Wenn ja, bitte um Übermittlung. Zu 3.: Das vom Landesbeirat verabschiedete Teilfachkonzept nebst Berichtsformat liegt dieser Antwort als Anlage bei. Berlin, den 28. Mai 2018 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales . . . Aufsuchende Beratung im Rahmen der Jugendberufsagentur Berlin Vorbemerkung Das Teilfachkonzept zur aufsuchenden Beratung im Rahmen der Jugendberufsagentur Berlin steht in engem Zusammenhang zu den Fachkonzepten Zugangssteuerung in den regionalen Standorten der JBA Berlin Zusammenarbeit der Fachkräfte des SGB II / III / VIII, der Berater/innen für die sozialintegrativen Leistungen und die Berater/innen d. berufl. Schulen in den regionalen Standorten der JBA Berlin sowie die Regelungen an der Schnittstelle zwischen den BSO-Teams und regionalem Standort der JBA Berlin Datenschutzrechtliche Regelungen der Zusammenarbeit im Rahmen der Jugendberufsagentur Berlin Im Folgenden werden die Grundsätze für aufsuchende Beratung im Rahmen der Jugendberufsagentur Berlin auf regionaler Ebene festgelegt. Grundlage hierfür ist § 20 der Vereinbarung über die Zusammenarbeit in der Jugendberufsagentur Berlin. I. Gemeinsames Verständnis Zielgruppe der aufsuchenden Beratung in der JBA Berlin sind Jugendliche und junge Erwachsene ohne Anschlussperspektive bzw. ohne Schul- oder Berufsabschluss, die auf schriftliche und telefonische Beratungsangebote bisher nicht reagiert haben. Hierzu zählen zum einen junge Menschen, die sozial benachteiligt oder individuell beeinträchtigt sind und deswegen auf einen erhöhten Unterstützungsbedarf angewiesen sind. Dazu gehören zum anderen auch junge Menschen, die von den Angeboten der Sozialleistungssysteme mindestens zeitweise nicht erreicht werden und sich nicht im Kontakt mit der JBA Berlin befinden. Als sozial beeinträchtigt gelten junge Menschen mit defizitärer Sozialisation in den Bereichen Familie, Schule und Ausbildung, Berufsleben oder weiterer Umweltfaktoren. Dazu zählen auch Benachteiligungen, die durch familiäre Konstellationen, Komplikationen im Bildungsverlauf, der ökonomischen Situation oder problematischer sozialer Umgebung entstehen. Ursachen von individueller Beeinträchtigung können auch in Stigmatisierung in Bezug auf das Geschlecht, die sexuelle Orientierung sowie ethnische, religiöse oder kulturelle Zuschreibungen liegen. Die aufsuchende Beratung im Rahmen der JBA Berlin hat den Charakter eines freiwilligen Angebotes. Den Jugendlichen und jungen Erwachsenen soll durch die aufsuchende Beratung vermittelt werden, dass die Partner der JBA Berlin für die Einzelne und den Einzelnen da sind und es nicht gleichgültig ist, wie es mit ihr/ihm weitergeht. II. Kontaktaufnahme und Übergabe an den regionalen Standort der JBA Berlin Die aufsuchende Beratung wird als mobiles, an der Lebenswelt der Zielgruppe orientiertes Angebot bereitgestellt, das gezielt Treffpunkte und Orte aufsucht, an denen sich die Zielgruppe und/oder deren Eltern aufhalten (z.B. Jugendfreizeiteinrichtungen, Kinder-, Jugend- und Familienzentren, Stadtteilzentren, Treffpunkte oder offene Anlaufstellen des Streetworks und der Jugendhilfe). Zu gewährleisten ist ein abgestimmtes Agieren zwischen den originären Partnern an den regionalen Standorten und externen Partnern wie den freien Trägern der - 2 - . . . Jugendhilfe, ggf. zertifizierten Trägern nach SGB II, dem Fallmanagement der Jobcenter sowie den Jugendsozialarbeitenden an den Berliner Schulen. Die Kontaktaufnahme durch die aufsuchende Beratung gibt den Jugendlichen und jungen Erwachsenen erste Hilfestellung und Informationen über das Angebotsportfolio der Partner der Jugendberufsagentur Berlin. Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden für die Inanspruchnahme dieser Angebote motiviert und der Kontakt zu den Beratungsfachkräften am jeweiligen regionalen Standort angebahnt. Der Übergabeprozess kann sozialpädagogisch weiter begleitet werden. Die Übergabe gilt als abgeschlossen, wenn die/der Jugendliche oder junge Erwachsene im regionalen Standort der JBA Berlin persönlich vorstellig geworden ist. Die weitere Betreuung erfolgt entsprechend dem Teilkonzept zur Zusammenarbeit der Fachkräfte des SGB II / III / VIII, der Berater/innen für die sozialintegrativen Leistungen und die Berater/innen der beruflichen Schulen in den regionalen Standorten der JBA Berlin sowie die Regelungen an der Schnittstelle zwischen den BSO-Teams und dem jeweiligen regionalen Standort der JBA Berlin. III. Qualitative Anforderungen an die aufsuchende Beratung Die für die Aufgabe der aufsuchenden Beratung zuständigen Personen und Institutionen müssen über ausgewiesene Beratungskompetenzen, gute Kenntnisse über den Ausbildungsmarkt mit seinen Anforderungen sowie hohe Kommunikationsfähigkeiten verfügen. Dazu gehören ausgewiesene Beratungskompetenzen in der Beratung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, Kenntnisse der Organisationsstruktur der JBA Berlin auf Landes- und regionaler Ebene, verbindliche Kooperationsbeziehungen zu den Partnerinnen und Partnern am jeweiligen regionalen Standort. Die aufsuchende Beratung von Jugendlichen in ihrem sozialen Umfeld erfolgt nach vergeblicher schriftlicher und telefonischer Kontaktaufnahme. Der für die aufsuchende Beratung im Rahmen der JBA verantwortliche Träger kann in die Arbeit der JBA Berlin vor Ort am regionalen Standort bspw. im Rahmen von Fallbesprechungen eingebunden werden. IV. Datenerfassung und Datenübermittlung an die regionalen Standorte der JBA Berlin In der aufsuchenden Beratung finden die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz sowie die in § 17 der landesweiten Kooperationsvereinbarung und dem Teilfachkonzept zu den Datenschutzrechtlichen Regelungen der Zusammenarbeit im Rahmen der Jugendberufsagentur Berlin festgelegten Verfahren analoge Anwendung. Im Beratungsprozess soll darauf hingewirkt werden, dass im Vorfeld der persönlichen Übergabe an den regionalen Standort der JBA Berlin von der/dem Jugendlichen bzw. den Erziehungsberechtigten eine schriftliche Einwilligungserklärung zur Datenübermittlung an die bzw. zwischen den verschiedenen Behörden eingeholt wird. Ergänzend ist in jedem Einzelfall durch die beteiligten Behörden zu prüfen, ob die sozialdatenschutzrechtlichen Übermittlungsvoraussetzungen vorliegen (vgl. hierzu § 69 SGB X, §§ 64, 65 SGB VIII). Entsprechende Regelungen sind auch in Verträgen mit Dritten (Trägerverträge) ausdrücklich festzuhalten. V. Förderung schwer erreichbarer junger Menschen (§ 16h SGB II) § 16h SGB II ermöglicht zusätzliche Hilfen für junge Menschen in einer schwierigen Lebenslage mit dem Ziel, sie (zurück) auf den Weg in Bildungsprozesse, Maßnahmen der Arbeitsförderung , insb. einer frühzeitigen intensiven berufsorientierten Förderung, Ausbildung oder Arbeit zu holen. - 3 - Die Umsetzung des § 16h SGB II erfordert ein vernetztes, gemeinsames Vorgehen. Die Jugendberufsagentur Berlin bietet hierfür eine gute Basis. Für das Erreichen der Zielgruppe ist ein verzahntes Vorgehen erforderlich, insb. in Bezug auf SGB VIII und SGB II. Nach § 16h Abs. 1 Satz 2 umfasst die Förderung nach dem SGB II zusätzliche Betreuungs- und Unterstützungsleistungen, d.h. sie knüpfen in der Regel an eine bereits bestehende Förderung/ Programm i.R.d. SGB II oder SGB VIII an bzw. ergänzen diese. Es gilt folgender Rahmen: Die konkrete Umsetzung bleibt in der Verantwortung der Partner am regionalen Standort und orientiert sich in der Gestaltung an den Gegebenheiten vor Ort. § 16h SGB II – Maßnahmen sollen möglichst flächendeckend unter Vermeidung von Doppelstrukturen in Berlin angeboten werden. Es wird eine möglichst breite Beteiligung aller in der Jugendhilfe beteiligten Akteure angestrebt. Maßnahmen nach § 16h SGB II sollen andere Angebote nicht ersetzen, sondern diese ergänzen. Es wird angestrebt, die Maßnahmen nach § 16h SGB II mit denen der Jugendhilfe zu verknüpfen. Über die inhaltliche und finanzielle Ausgestaltung wird vor Ort entschieden. Die Erfahrungen aus dem Bundesprogramm „RESPEKT“ sollen möglichst genutzt werden, eine Weiterführung ab dem Jahr 2019 obliegt den Akteuren vor Ort. Für die Anwendung des Zuwendungsrechts werden durch die RD-BB Arbeitshilfen erarbeitet. VI. Gesamtstädtische Steuerung und Koordination der aufsuchenden Beratung Die aufsuchende Beratung wird von jedem Bündnispartner entsprechend der für ihn geltenden gesetzlichen Regelungen und nach Maßgabe eines vom jeweiligen regionalen Koordinierungsausschuss beschlossenen Umsetzungskonzeptes organisiert. Der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung werden pro Standort jeweils einer Ansprechperson SGB VIII und SGB II benannt, um den regionalen Standort rechtskreisübergreifend in dieser Thematik zu vertreten. Die Ansprechpersonen verantworten die Zusammenführung und Weitergabe der Daten entsprechend dem u. g. Berichtformat für ihren regionalen Standort. Die Grundsätze dieses Teilfachkonzeptes bilden den Rahmen für die an den regionalen Bedarfen ausgerichteten Angebote an den regionalen Standorten der JBA Berlin. Alle Partner der JBA Berlin unterstützen den gemeinsamen Ansatz der aufsuchenden Beratung und wirken darauf hin, dass an allen regionalen Standorten der JBA Berlin entsprechende Angebote bedarfsgerecht vorgehalten werden. Die aufsuchende Beratung im Rahmen der JBA Berlin ist ein sich im Aufbau befindlicher Prozess. Um berlinweit ein qualifiziertes Angebot vorhalten zu können, welches sich sowohl an der Lebenswelt der Zielgruppe als auch an den regionalen Bedarfen orientiert, wird die Wirksamkeit der aufsuchenden Beratung an den regionalen Standorten laufend evaluiert. Hierfür wird ein Berichtsformat in Ergänzung zur Gesamtevaluation der JBA Berlin angelegt (siehe Anlage). Die Datenweitergabe erfolgt in dem durch dieses Teilfachkonzept vorgegebene Berichtsformat quartalsweise durch die Ansprechpersonen an die für Arbeit zuständige Senatsverwaltung im Rahmen der Gesamtevaluation. Im Rahmen der Planungsgruppe der JBA Berlin (§ 11 der Vereinbarung über die Zusammenarbeit in der Jugendberufsagentur Berlin) wird auch die aufsuchende Beratung in die Maßnahmenplanung integriert. Eine Ergänzung der regionalen aufsuchenden Beratung durch bezirksübergreifende Angebote bleibt vorbehalten. Standort Quartal: Jahr: Gesamtzahl männlich weiblich unbekannt unter 16 16 bis 18 18 bis 25 1. Monat 2. Monat 3. Monat Summe Quartal 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Schuldistanz Familiäres Umfeld Wohnraum-situation ökonomische Situation/ Schulden psychische Probleme Gesundheit/ Suchtproblematik körperliche oder geistige Beeinträchtigung/ Reha-Bedarf sonstige individuelle Beeinträchtigung Bemerkung 1. Monat 2. Monat 3. Monat Summe Quartal 0 0 0 0 0 0 0 0 Gesamtzahl Empfang/ Eingangszone Integrations-fachkraft des SGB II Berufsberatungsfachkraft des SGB III Berater*in der bezirklichen Jugendhilfe nach SGB VIII Berater*in der beruflichen Schulen Erstberatung zu Sozialintegrativen Leistungen (§ 16a SGB II) anderen regionalen Standort der JBA Bemerkung 1. Monat 2. Monat 3. Monat Summe Quartal 0 0 0 0 0 0 0 0 Hinweise zur Erfassung: Die Erfassung erfolgt jeweils aufgeschlüsselt nach SGB VIII, SGB II und Ko-Fi. Die Daten werden quartalsweise an die für Arbeit zuständige Senatsverwaltung (Jugendberufsagentur@SenIAS.berlin.de) weitergegeben. Ziel der aufsuchenden Beratung ist die Übergabe der aufgesuchten Personen an den zuständigen regionalen Standort zur Inanspruchnahme der dort angebotenenen Leistungen aller Partner der JBA Berlin. Die Erfassung im Rahmen dieses Berichtsformats dient als Grundlage für eine fortlaufende Evaluation der aufsuchenden Beratung im Rahmen der JBA Berlin. Es soll insbesondere ermittelt werden, wie viele Jugendliche und junge Erwachsene mittels aufsuchender Beratungsangebote insgesamt erreicht werden können (A). Zudem soll ein Eindurck über die Zielgruppe gewonnen werden, um passende Angebote im Rahmen der Maßnahmenplanung an allen regionalen Standorten bereitstellen zu können (B). Erfasst wird unter A die Anzahl der aufgesuchten Personen im Berichtsmonat. Als Kontakt gilt die zielgerichtete persönliche Ansprache (i.d.R. die 2. Kontaktaufnahme zum Jugendlichen). Erfasst wird unter C die Gesamtzahl der erfolgten Übergaben an den regionalen Standort der JBA Berlin. Hierunter fallen auch Übergaben an Träger der freien Jugendhilfe, soweit diese am/im regionalen Standort der JBA Berlin tätig sind. Eine Übergabe gilt als erfolgt, wenn der/die Jugendliche oder junge Erwachsene persönlich in einem regionalen Standort der JBA Berlin vorstellig geworden ist. Fluchthintergrund vorhanden Bemerkung B. Vorrangige Problemlage der aufgesuchten Person, falls vorhanden (bis zu drei Nennungen möglich) C. Übergabe von Jugendlichen und jungen Erwachsenen an den regionalen Standort der JBA Berlin Übergabe an Berichtsformat zur aufsuchenden Beratung im Rahmen der Jugendberufsagentur Berlin KO-Fi A. Gesamterfassung aufgesuchte Personen Geschlecht Alter in Jahren kein Schulabschluss vorhanden keine berufliche Ausbildung abgeschlossen Migrationshintergrund vorhanden Standort Quartal: Jahr: Gesamtzahl männlich weiblich unbekannt unter 16 16 bis 18 18 bis 25 1. Monat 2. Monat 3. Monat Summe Quartal 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Schuldistanz Familiäres Umfeld Wohnraum-situation ökonomische Situation/ Schulden psychische Probleme Gesundheit/ Suchtproblematik körperliche oder geistige Beeinträchtigung/ Reha-Bedarf sonstige individuelle Beeinträchtigung Bemerkung 1. Monat 2. Monat 3. Monat Summe Quartal 0 0 0 0 0 0 0 0 Gesamtzahl Empfang/ Eingangszone Integrations-fachkraft des SGB II Berufsberatungsfachkraft des SGB III Berater*in der bezirklichen Jugendhilfe nach SGB VIII Berater*in der beruflichen Schulen Erstberatung zu Sozialintegrativen Leistungen (§ 16a SGB II) anderen regionalen Standort der JBA Bemerkung 1. Monat 2. Monat 3. Monat Summe Quartal 0 0 0 0 0 0 0 0 Hinweise zur Erfassung: Die Erfassung erfolgt jeweils aufgeschlüsselt nach SGB VIII, SGB II und Ko-Fi. Die Daten werden quartalsweise an die für Arbeit zuständige Senatsverwaltung (Jugendberufsagentur@SenIAS.berlin.de) weitergegeben. C. Übergabe von Jugendlichen und jungen Erwachsenen an den regionalen Standort der JBA Berlin SGB II B. Vorrangige Problemlage der aufgesuchten Person, falls vorhanden (bis zu drei Nennungen möglich) Berichtsformat zur aufsuchenden Beratung im Rahmen der Jugendberufsagentur Berlin Übergabe an Ziel der aufsuchenden Beratung ist die Übergabe der aufgesuchten Personen an den zuständigen regionalen Standort zur Inanspruchnahme der dort angebotenenen Leistungen aller Partner der JBA Berlin. Die Erfassung im Rahmen dieses Berichtsformats dient als Grundlage für eine fortlaufende Evaluation der aufsuchenden Beratung im Rahmen der JBA Berlin. Es soll insbesondere ermittelt werden, wie viele Jugendliche und junge Erwachsene mittels aufsuchender Beratungsangebote insgesamt erreicht werden können (A). Zudem soll ein Eindurck über die Zielgruppe gewonnen werden, um passende Angebote im Rahmen der Maßnahmenplanung an allen regionalen Standorten bereitstellen zu können (B). Erfasst wird unter A die Anzahl der aufgesuchten Personen im Berichtsmonat. Als Kontakt gilt die zielgerichtete persönliche Ansprache (i.d.R. die 2. Kontaktaufnahme zum Jugendlichen). Erfasst wird unter C die Gesamtzahl der erfolgten Übergaben an den regionalen Standort der JBA Berlin. Hierunter fallen auch Übergaben an Träger der freien Jugendhilfe, soweit diese am/im regionalen Standort der JBA Berlin tätig sind. Eine Übergabe gilt als erfolgt, wenn der/die Jugendliche oder junge Erwachsene persönlich in einem regionalen Standort der JBA Berlin vorstellig geworden ist. Geschlecht Alter in Jahren kein Schulabschluss vorhanden keine berufliche Ausbildung abgeschlossen Migrationshintergrund vorhanden Fluchthintergrund vorhanden A. Gesamterfassung aufgesuchte Personen Bemerkung Standort Quartal: Jahr: Gesamtzahl männlich weiblich unbekannt unter 16 16 bis 18 18 bis 25 1. Monat 2. Monat 3. Monat Summe Quartal 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Schuldistanz Familiäres Umfeld Wohnraum-situation ökonomische Situation/ Schulden psychische Probleme Gesundheit/ Suchtproblematik körperliche oder geistige Beeinträchtigung/ Reha-Bedarf sonstige individuelle Beeinträchtigung Bemerkung 1. Monat 2. Monat 3. Monat Summe Quartal 0 0 0 0 0 0 0 0 Gesamtzahl Empfang/ Eingangszone Integrations-fachkraft des SGB II Berufsberatungsfachkraft des SGB III Berater*in der bezirklichen Jugendhilfe nach SGB VIII Berater*in der beruflichen Schulen Erstberatung zu Sozialintegrativen Leistungen (§ 16a SGB II) anderen regionalen Standort der JBA Bemerkung 1. Monat 2. Monat 3. Monat Summe Quartal 0 0 0 0 0 0 0 0 Hinweise zur Erfassung: Die Erfassung erfolgt jeweils aufgeschlüsselt nach SGB VIII, SGB II und Ko-Fi. Die Daten werden quartalsweise an die für Arbeit zuständige Senatsverwaltung (Jugendberufsagentur@SenIAS.berlin.de) weitergegeben. Ziel der aufsuchenden Beratung ist die Übergabe der aufgesuchten Personen an den zuständigen regionalen Standort zur Inanspruchnahme der dort angebotenenen Leistungen aller Partner der JBA Berlin. Die Erfassung im Rahmen dieses Berichtsformats dient als Grundlage für eine fortlaufende Evaluation der aufsuchenden Beratung im Rahmen der JBA Berlin. Es soll insbesondere ermittelt werden, wie viele Jugendliche und junge Erwachsene mittels aufsuchender Beratungsangebote insgesamt erreicht werden können (A). Zudem soll ein Eindurck über die Zielgruppe gewonnen werden, um passende Angebote im Rahmen der Maßnahmenplanung an allen regionalen Standorten bereitstellen zu können (B). Erfasst wird unter A die Anzahl der aufgesuchten Personen im Berichtsmonat. Als Kontakt gilt die zielgerichtete persönliche Ansprache (i.d.R. die 2. Kontaktaufnahme zum Jugendlichen). Erfasst wird unter C die Gesamtzahl der erfolgten Übergaben an den regionalen Standort der JBA Berlin. Hierunter fallen auch Übergaben an Träger der freien Jugendhilfe, soweit diese am/im regionalen Standort der JBA Berlin tätig sind. Eine Übergabe gilt als erfolgt, wenn der/die Jugendliche oder junge Erwachsene persönlich in einem regionalen Standort der JBA Berlin vorstellig geworden ist. Fluchthintergrund vorhanden Bemerkung B. Vorrangige Problemlage der aufgesuchten Person, falls vorhanden (bis zu drei Nennungen möglich) C. Übergabe von Jugendlichen und jungen Erwachsenen an den regionalen Standort der JBA Berlin Übergabe an Berichtsformat zur aufsuchenden Beratung im Rahmen der Jugendberufsagentur Berlin SGB VIII A. Gesamterfassung aufgesuchte Personen Geschlecht Alter in Jahren kein Schulabschluss vorhanden keine berufliche Ausbildung abgeschlossen Migrationshintergrund vorhanden S18-15006 S18-15006 S1815006_Anlage1 S1815006_Anlage2 S1815006_Anlage3 S1815006_Anlage4