Drucksache 18 / 15 009 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 15. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mai 2018) zum Thema: Berlin: Datenweitergabe an die Jugendberufsagenturen und Antwort vom 25. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 009 vom 15. Mai 2018 über Berlin: Datenweitergabe an die Jugendberufsagenturen ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Der Senat teilte am 14. März 2017 mit: „Nur nach der Unterzeichnung einer schriftlichen Einwilligungserklärung durch den bzw. die Schüler/in und ggf. (bei Minderjährigen) des bzw. der Erziehungsberechtigte(n) übermittelt die Schule an die Bundesagentur für Arbeit neben den Kontaktdaten (Name, Geburtsdatum, Anschrift , Telefonnummer, E-Mail-Adresse) Informationen zur Jahrgangsstufe, Abschlussprognose und zu den beruflichen Interessen oder möglichen Berufsfeldern des Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen.“ (Rote Nummer 0325, 14. März 2017, S. 55.) Ralf-Michael Rath vom Unternehmerverband Berlin-Brandenburg (UVB) kommentierte dies im Ausschuss IntArbSoz am 11. Mai 2017 wie folgt: „Nach aktuellen Schätzungen verweigern einige Eltern die Einwilligungserklärung zum Eintrag in das elektronische Anmelde- und Leitsystem. Damit sind unter den ca. 2000 Schülerinnen und Schülern ohne bekannten Verbleib auch nicht registrierte Schülerinnen und Schüler. Daran werden wir sicher noch arbeiten müssen.“ Bernd Becking von der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit (RD BB) bestätigte in derselben Sitzung: „Ein wesentlicher Punkt ist, dass uns im Hinblick auf den Verbleib von Jugendlichen in Berlin in der Regel jedes Jahr etwa 2000 Jugendliche verloren gehen, über deren Verbleib nach der Schule wir nichts wissen. Ganz viele dieser Jugendlichen, 2045 im letzten Jahr, sind benachteiligt und haben Hemmnisse etc., wo wir nicht wissen, was nachher passiert.“ In der Drucksache 17/13109 erklärte der Senat: „Detailfragen zur Prozessgestaltung und insbesondere zu Fragen der rechtskreisübergreifenden Datenweitergabe, um die individuellen Verbleibmuster bis zur Einmündung in Arbeit oder Ausbildung bewerten zu können, sind noch nicht bearbeitet worden. Für diese Frage gibt es zwei Gestaltungsvarianten, wobei die eine auf eine freiwillige Datenweitergabe der Jugendlichen mit ihren Erziehungsberechtigten setzt, um ein passgenaues Qualifizierungsangebot im Spektrum all er Anbieter zu bekommen, die andere auf die Erfassung der Daten bis zum Alter von 21, um auch ohne Einwilligung Qualifizierungsverläufe abbilden zu können." 1.) Könnte die Einwilligung zur Datenübertragung an die Jugendberufsagenturen bereits auf dem Formular zur Anmeldung eines indes an der Oberschule erfolgen? - - 2 Zu 1.: Nein, der Vorgang zur Anmeldung an einer Oberschule ist ein besonderer Verwaltungsakt, der nicht mit den Prozessen der Zusammenarbeit von Berufsberatung der Agenturen für Arbeit mit den Schulen auf einer Stufe zu behandeln ist. Den Eltern muss weiterhin der unterschiedliche Zweck von Datenweitergabe für die Schulanmeldung nach dem Schulgesetz und zum Zwecke der Nachfrage nach freiwilligen Berufsberatungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) deutlich sein. 2.) Welche Möglichkeiten sieht der Senat, über eine Änderung der rechtlichen Voraussetzungen (SchulG Berlin, Schul-datenV, …) eine automatische Weitergabe der Daten an die Jungendarbeitsagenturen durchzusetzen und was spricht dagegen? Zu 2.: Entsprechende Änderungsvorschläge zum Schulgesetz für eine vereinfachte Form der Weitergabe von Kerndaten an die Agenturen für Arbeit wurden eingebracht. Bisher gibt es dazu eine ablehnende Haltung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit . 3.) Wie verfahren anderen Bundesländern diesbezüglich? Zu 3.: Hamburg und Bremen haben dezidiert Regelungen in den Schulgesetzen verankert. Auch in anderen Ländern wird die Weitergabe offen nach den Aufgaben anderer öffentlicher Stellen ausgelegt. So auch im Saarland: „Die Übermittlung personenbezogener Daten an andere öffentliche Stellen ist ohne Einwilligung der betroffenen Schülerin oder des betroffenen Schülers nur zulässig, soweit sie zur Erfüllung der Aufgaben der übermittelnden Schule oder der anderen öffentlichen Stelle erforderlich ist.“ Damit sind die Weitergabe der Daten an Jobcenter und Agenturen für Arbeit teilweise mit abgedeckt. 4.) Wie hat sich die Zahl der Schüler ohne bekannten Verbleib in den letzten Jahren entwickelt? Zu 4.: Vom Jahr 2015 mit 3116 über 2016 mit 2060 bis zum Abgangsjahrgang 2017 mit 657 Jugendlichen sind für die Verbleibsanalyse die Anmeldungsprozesse an den beruflichen Schulen ausgewertet worden. Damit sind die Jugendlichen registriert worden, die sich nach dem 10. Schuljahr im Übergang in die Bildungsgänge der beruflichen Schulen befanden . D.h. nicht, dass datentechnisch abgeglichen werden konnte, ob sie beim Jobcenter , bei der Agentur für Arbeit oder Jugendberufshilfe registriert waren. 5.) Welche statistischen Angaben kann der Senat zu den Jugendlichen ohne bekannten Verbleib machen? Wie viele sind minderjährig, wie viele sind weiblich, wie viele haben einen Migrationshintergrund? - - 3 Zu 5.: Weil die Datensätze für die Anmeldung jeweils nach dem Anmeldeprozess der beruflichen Schulen nach Datenschutzvorgaben gelöscht werden müssen, sind weitergehende Analysen der Daten zurzeit nicht möglich. Berlin, den 25. Mai 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-15009 S18-15009