Drucksache 18 / 15 012 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) vom 14. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mai 2018) zum Thema: Luftverkehrsstandort Berlin – Voraussetzungen und Notwendigkeiten für die Zukunft des BER und Antwort vom 30. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/2 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15012 vom 14.05.2018 über Luftverkehrsstandort Berlin – Voraussetzungen und Notwendigkeiten für die Zukunft des BER ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ausschließlich aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) um Stellungnahme gebeten. Sie ist in die Antwort einbezogen. 1) Welche Kapazitäten in den Bereichen a) Check-in-Counter, b) Sicherheitskontrollstellen, c) Gepäckbandlänge und d) Gates stehen zur geplanten Inbetriebnahme des BER als Gesamtflughafen zur Verfügung? (bitte unterteilen nach T1, T2 (bislang T1-E) und T5 (bislang SXF-Nord)) Zu 1.: Es wird auf die folgende Tabelle verwiesen. T1 T2 T5 Check-in Counter 118 16 47 Sicherheitskontrollstellen 42 8 15 Gepäckbandlänge 580 m 180 m 280 m Gates 95 Keine eigenen Gates. Gates im Pier Nord werden genutzt. 30 2) Welche Kapazitäten in den o.g. Bereichen stehen laut Masterplan im Jahr 2030 zur Verfügung? (bitte unterteilen nach T1, T2, T3/T4 (bislang T2)) 3) Welche Kapazitäten in den o.g. Bereichen stehen lt. Masterplan in 2040 zur Verfügung? (bitte unterteilen nach T1, T2, T3/T4 und dem Weiterbau des T1 samt Satellit)) Zu 2. und 3.: Die konkrete Anzahl der oben genannten Abfertigungsressourcen wird im Rahmen der Projektentwicklungen unter Berücksichtigung der Art und Struktur des Verkehrsaufkommens bedarfsgerecht entwickelt. Bei der Bedarfsermittlung spielen unter anderem zukünftige Entwicklungen des Passagierverhaltens (bspw. hin- 2/2 sichtlich des Eincheckverhaltens) sowie künftige technische Entwicklungen eine Rolle . 4) Wie viele Vorfeldpositionen stehen jeweils zur Verfügung? (bitte unterteilen nach T1, T2, T3/T4 (bislang T2)) 5) Wie viele Vorfeldpositionen stehen ab Beginn der Bauarbeiten zum Masterplan 2040 zur Verfügung ? (bitte unterteilen nach T1, T2, T3/T4 und dem Weiterbau des T1 samt Satellit)) Zu 4. und 5.: Am Flughafenstandort Berlin Brandenburg (BER) stehen insgesamt 84 Standplätze im Midfield und 26 Standplätze in BER-Nord (heute Flughafen Schönefeld (SXF)) zur Verfügung. Bis zur Inbetriebnahme des BER werden es insgesamt 107 Standplätze am BER und 31 in BER-Nord sein. Da alle terminalfernen Standplätze von allen Terminals bedient werden, ist eine Aufteilung nach Terminals nicht möglich. Mit der Umsetzung des Masterplanes bis zum Jahr 2040 werden die Vorfeldflächen nach Bedarf sukzessive erweitert. Über das Jahr 2025 hinaus werden die Standplätze in BER-Nord nicht mehr für die Passagierabfertigung genutzt werden. 6) Mit wieviel Prozent wird derzeit die Verkehrssteigerung zwischen 2020 und 2040 erwartet? Zu 6.: Nach den von der FBB beauftragten aktuellen Verkehrsprognosen werden für das Jahr 2020 ca. 36,5 Mio. und für das Jahr 2040 ca. 55 Mio. Passagierinnen und Passagiere erwartet. Dies entspricht einem jährlichen Zuwachs von rd. 2,1 Prozent. Berlin, den 30.05.2018 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen S18-15012 S18-15012