Drucksache 18 / 15 020 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) und Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 14. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mai 2018) zum Thema: Gemeinsame Erklärung des Landes Berlin und des Hauptpersonalrats für die Behörden, Gerichte und nichtrechtsfähigen Anstalten des Landes Berlin zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und Antwort vom 01. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juni 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei Herrn Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) und Frau Abgeordnete Emine Demirbüken- Wegner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 020 vom 14. Mai 2018 über Gemeinsame Erklärung des Landes Berlin und des Hauptpersonalrats für die Behörden, Gerichte und nichtrechtsfähigen Anstalten des Landes Berlin zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements ______________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hat sich das bürgerschaftliche Engagement von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes seit der Unterzeichnung der Erklärung verändert? Zu 1.: Es gibt keine statistische Erhebung zu dieser Frage. 2. Welche konkreten Maßnahmen wurden seitdem umgesetzt? Zu 2.: Die Verwaltungsakademie Berlin (VAk) bietet Fortbildungen an, die einzelnen Beschäftigten und Teams die Möglichkeit bieten, in Kooperation mit sozialen Einrichtungen gesellschaftliche Engagementfelder kennenzulernen und dies auch mit der Teamentwicklung zu verbinden. In Kooperation mit dem Projekt „ZEIT FÜR NEUES“ des Freiwilligen-zentrums Treptow-Köpenick „STERNENFISCHER“ wurden Konzepte und Strategien entwickelt, um Beschäftigte 55+ für gesellschaftliches Engagement zu gewinnen. Aktuell bereitet der Senat weitere Schritte vor, die in die Entwicklung einer Engagementstrategie einfließen werden. Geplant ist, in den regelmäßigen Abstimmungen mit den für Personal zuständigen Abteilungen des Senats und der Bezirke alle Beteiligten verstärkt für die Potenziale und Herausforderungen unterschied- licher Formen des Engagements zu sensibilisieren und die Beschäftigten durch Aushänge , Flyer und Mailings auf Veranstaltungen und Informationsangebote hinzuweisen (z.B. Aktionstag „Berlin sagt Danke“, Portal „bürgeraktiv“, Freiwilligentage, Freiwilligenbörse , Stiftungstag, Freiwilligenagenturen). 3. Inwiefern unterstützen das Land Berlin und der Hauptpersonalrat die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei der Erlangung und Ausübung gesellschaftlichen Engagements ? Zu 3.: Über die unter 2. genannten Maßnahmen hinaus unterstützen die Dienststellen des Landes Berlin ihre Beschäftigten in zahlreichen einzelnen Fällen bei der Ausübung ihres Engagements, indem sie ihnen z.B. flexible Arbeitszeiten, Sonderurlaub entsprechend der Sonderurlaubs-Verordnung oder die Teilnahme an Bildungsurlaubsangeboten ermöglichen, die auch zum gesellschaftlichen Engagement anregen. Über weitere Schritte wird der Senat im Zusammenhang mit der Entwicklung einer Engagementstrategie beraten. 4. In welcher Art und Weise wird bei den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes für bürgerschaftliches Engagement geworben? Zu 4.: Die Beschäftigten werden vor allem im Rahmen der Fortbildungsangebote der VAk auf die Möglichkeiten gesellschaftlichen Engagements hingewiesen. Zu den Planungen siehe Antwort zu 2. und 3. Im Übrigen werden die Beschäftigten selbstverständlich in alle Informationen und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur Engagementförderung einbezogen. 5. Inwiefern werden die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes über die Potenziale und Perspektiven für die berufliche und persönliche Weiterentwicklung informiert? Zu 5.: Über Potenziale und Perspektiven für die berufliche und persönliche Weiterentwicklung zu informieren, ist eine wichtige Aufgabe der Personalführung. Darüber hinaus werden die Beschäftigten vor allem im Rahmen der Fortbildungsangebote der Vak auf die Potenziale und Perspektiven für die berufliche und persönliche Weiterentwicklung hingewiesen. 6. Gibt es eine gezielte Ansprache der Beschäftigten, die in absehbarer Zeit ihre Lebensarbeitszeit beenden werden? a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis erfolgte dies bisher? b. Wenn nein, weshalb erfolgt dies nicht? Zu 6.: Die gezielte Ansprache der Beschäftigten, die in absehbarer Zeit ihre Lebensarbeitszeit beenden werden, findet u.a. im Rahmen von vertraulichen Personalgesprächen statt, in denen es um die Gestaltung des Übergangs geht. Eine geeignete Ausweitung wird im Rahmen der Entwicklung der Engagementstrategie zu prüfen sein. 7. Wie genau wurden seit der Unterzeichnung der Erklärung die Führungskräfte der Berliner Verwaltung für die Potenziale und Herausforderungen, die im ehrenamtlichen Engagement und im Einsatz in den gesetzlichen Beschäftigungsvertretungen begründet liegen, sensibilisiert und was hat sich seitdem verändert? Zu 7.: Die Beschäftigten werden zunächst allgemein über die vielfältigen Informationsangebote im Land Berlin zu den Möglichkeiten des Engagements informiert. Eine gezielte Ansprache wegen des Einsatzes in den gesetzlichen Beschäftigungsvertretungen erfolgt in den Dienststellen, vor allem auch durch die amtierenden Beschäftigtenvertretungen und Hausleitungen. Die Beschäftigten werden ferner im Rahmen der Fortbildungsangebote der VAk für die Potenziale und Herausforderungen unterschiedlicher Formen des Engagements sensibilisiert. Eine Erhebung zur Wirkung der Maßnahmen gibt es bisher nicht. Zu den Planungen siehe die Antwort zu 2. und 3. 8. Welche Strategien wurden zu besseren Anerkennung des Engagements für das berufliche Fortkommen entwickelt? Zu 8.: Die Frage der besseren Anerkennung des Engagements für das berufliche Fortkommen wurde bereits in der Vergangenheit vor allem wegen einer Berücksichtigung bei Beurteilungen und bei Bewerbungsverfahren geprüft. Die Frage, ob und welche auch rechtlich zulässige Formen das öffentliche Dienstrecht ermöglicht, wird weiter auch bei der Entwicklung einer Engagementstrategie für das Land Berlin eine Rolle spielen. 9. Wie wird die notwendige Flexibilität unter Berücksichtigung dienstlicher Belange gewährleistet ? Zu 9.: Siehe Antwort zu 3. 10. Inwiefern wurden die Möglichkeiten des gesellschaftlichen Engagements im Rahmen von Führungskräftefortbildungen, Gesundheitstagen und Personalversammlungen thematisiert? Zu 10.: Die Möglichkeiten des gesellschaftlichen Engagements werden bei jeder sich bietenden Gelegenheit beworben und vorgestellt, u.a. auch im Rahmen von Führungskräftefortbildungen und Personalversammlungen. Unabhängig davon werben aber auch viele Beschäftigte im täglichen Umgang bei ihren Kollegen und Kolleginnen für die vielfältigen Angebote. Berlin, 1. Juni 2018 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Christian Gaebler Chef der Senatskanzlei S18-15020 S18-15020