Drucksache 18 / 15 023 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Lenz (CDU) vom 14. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mai 2018) zum Thema: Strafverfahren im Nachgang zu 1. Mai Demonstrationen 2018 und Antwort vom 30. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juni 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Stephan Lenz (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 023 vom 14. Mai 2018 über Strafverfahren im Nachgang zu 1. Mai Demonstrationen 2018 ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Strafanzeigen gab es im Zusammenhang mit den 1. Mai Demonstrationen (bitte aufgeteilt nach den Stadtteilen Kreuzberg und Grunewald)? Zu 1.: Bei der Ermittlungsgruppe „EG 1. Mai“ beim Landeskriminalamt, werden mit Stand 17. Mai 2018 insgesamt 191 versammlungstypische Straftaten im Zusammenhang mit dem 1. Mai 2018 bearbeitet. Davon sind 90 Ermittlungsvorgänge mit dem Tatort im Ortsteil Grunewald und 93 im Ortsteil Kreuzberg erfasst. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport weist darauf hin, dass die Zahl der Ermittlungsverfahren ständigen Veränderungen unterworfen ist, da z. B. durch neue Strafanzeigen neue Ermittlungsverfahren aufgenommen oder aufgrund von neuen Ermittlungsergebnissen Ermittlungsverfahren beendet werden, was auch den Unterschied zu den in der Antwort zu Frage 7 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/14912 vom 4. Mai 2018 gemeldeten Zahlen erklärt. 2. Wurden Strafanzeigen gegen die Organisatoren der nicht angemeldeten "Revolutionären 1. Mai Demonstration " in Kreuzberg erstellt und wenn ja, in wie vielen Fällen kam es zur Einleitung von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren? Zu 2.: Es wurde eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Verstoßes gegen § 26 Nr. 2 Versammlungsgesetz (VersammlG) - Durchführung einer nicht angemeldeten Versammlung - aufgenommen. Die Ermittlungen werden derzeit in der „EG 1. Mai“ geführt und sind noch nicht abgeschlossen. 3. In wie vielen Fällen wurde ein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit den Demonstrationen am 1. Mai eröffnet (bitte aufgeteilt nach den Stadtteilen Kreuzberg und Grunewald)? Zu 3.: Bei der Staatsanwaltschaft Berlin sind derzeit 38 Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit den Demonstrationen am 1. Mai anhängig. Eine differenzierte Auswertung nach Stadtteilen ist nicht möglich. 2 4. Aufgrund des Verdachts welcher Straftaten wurde in den unter Nr. 3 genannten Fällen ein Ermittlungsverfahren eröffnet (für jeden einzelnen Fall eine separate Auflistung und aufgeteilt nach den Stadtteilen Kreuzberg und Grunewald)? Zu 4.: Die genannten Ermittlungsverfahren haben den Verdacht folgender Straftaten zum Gegenstand: 1 §§ 114, 115, 224 Strafgesetzbuch (StGB) 2 §§ 114, 115, 224 StGB 3 §§ 114, 115, 125a, 224 StGB 4 §§ 114, 115, 120, 125a, 224 StGB 5 §§ 114, 115, 125a, 224 StGB 6 §§ 114, 125a, 224, 305a StGB 7 §§ 125a, 224, 303 StGB 8 §§ 114, 115, 224 StGB 9 §§ 113, 114, 115, 125a, 224 StGB 10 §§ 113, 114, 115, 125a, 224 StGB 11 §§ 113, 114, 115, 125a, 224 StGB 12 §§ 185, 224 StGB 13 §§ 113, 115, 125a, 224 StGB 14 §§ 113, 114, 115, 125a, 224 StGB 15 §§ 113, 114, 115, 125a, 224, 240 StGB 16 §§ 113, 114, 115, 125a, 224 StGB 17 §§ 113, 115, 185, 224, 241 StGB 18 §§ 113, 125a, 224 StGB 19 §§ 114, 125a, 224 StGB 20 § 224 StGB 21 §§ 114, 125a, 224 StGB 22 §§ 113, 114, 125a, 224 StGB 23 § 125a StGB 24 § 125a StGB 25 §§ 114, 125a StGB 26 §§ 114, 224 StGB 27 §§ 114, 125a, 224 StGB 28 §§ 114, 224 StGB 29 § 27 Abs. 2 Nr. 2 VersammlG 30 § 27 Abs. 2 Nr. 2 VersammlG 31 §§ 114, 125a, 224 StGB 32 §§ 125a, 224 StGB 33 §§ 125a, 224 StGB 34 §§ 114, 125a, 224 StGB 35 §§ 125a, 224 StGB 36 §§ 114, 125a, 224 StGB 37 § 224 StGB 38 § 27 Abs. 2 Nr. 2 VersammlG 3 5. In wie vielen Fällen wurde aus welchen Gründen das Ermittlungsverfahren eingestellt (für jeden einzelnen Fall eine separate Auflistung und aufgeteilt nach den Stadtteilen Kreuzberg und Grunewald)? 6. In wie Fällen wurde ein Strafverfahren im Zusammenhang mit den Demonstrationen am 1. Mai eröffnet (für jeden einzelnen Fall eine separate Auflistung und aufgeteilt nach den Stadtteilen Kreuzberg und Grunewald)? 7. Aufgrund des Verdachts welcher Straftaten wurde in den unter Nr. 6 genannten Fällen ein Strafverfahren eröffnet für jeden einzelnen Fall eine separate Auflistung und aufgeteilt nach den Stadtteilen Kreuzberg und Grunewald)? 8. In wie vielen Fällen kam es zu einer Verurteilung oder zu einem Freispruch? 9. Zu welchen Geld- oder Haftstrafen wurden wie viele Personen aufgrund welcher Straftaten verurteilt? Zu 5. bis 9.: In 37 der genannten Verfahren dauern die Ermittlungen an. In einem Verfahren wurde am 14. Mai 2018 Anklage wegen des Verdachts einer Straftat nach den §§ 113, 125a, 224 StGB erhoben. Tatort des Verfahrens ist Berlin-Kreuzberg. Ein Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht anberaumt. Berlin, den 30. Mai 2018 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung S18-15023 S18-15023