Drucksache 18 / 15 024 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 14. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mai 2018) zum Thema: Bebauung von Friedhofsflächen und Antwort vom 25. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Danny Freymark (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15024 vom 14. Mai 2018 über Bebauung von Friedhofsflächen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit ist dem Senat das integrierte Friedhofsentwicklungskonzept Hermannstraße (IFEK Hermannstraße) bekannt, das im Auftrag des Evangelischen Friedhofsverbands Berlin Stadtmitte im Zeitraum 2014/2015 für die fünf evangelischen Friedhöfe an der Hermannstraße erarbeitet und mit dem Bezirksamt Neukölln abgestimmt wurde? Antwort zu 1: Dem Senat ist das Integrierte Friedhofsentwicklungskonzept (IFEK) bekannt. Das Konzept wurde zwischen dem Bezirksamt Neukölln und dem Evangelischen Friedhofsverband Berlin Stadtmitte als planerischer Rahmen abgestimmt und im Jahr 2016 von der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln beschlossen. Als städtebauliches Entwicklungskonzept bildet es die planerische Grundlage für die Bauleitplanung und damit auch für die im Verfahren befindliche FNP-Änderung (03/16) „Friedhöfe beiderseits der Hermannstraße“. Hierzu fand im September/Oktober 2016 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange statt. Die Fortsetzung des Verfahrens ist derzeit nicht terminiert. Frage 2: Existieren bereits für weitere Friedhofsflächen in Berlin mit dem IFEK Hermannstraße vergleichbare Nutzungskonzepte und im Falle einer bejahenden Antwort, a) für welche konkreten Flächen und b) wann ist eine Umsetzung der Konzepte geplant? 2 Antwort zu 2: Ein weiteres vergleichbares zwischen einem Bezirksamt und einem Friedhofsträger abgestimmtes Nutzungskonzept, das mehrere Friedhöfe planerisch gemeinsam betrachtet und eine Grundlage für die Bauleitplanung bildet, ist dem Senat nicht bekannt. Frage 3: Inwieweit sind vom Senat zur Bebauung von Friedhofsflächen oder ehemaligen Friedhofsflächen Änderungen des Flächennutzungsplanes vorgesehen, geplant oder beabsichtigt? Frage 4: Sofern seitens des Senats Änderungen des Flächennutzungsplanes zur Bebauung von Friedhofsflächen oder ehemaligen Friedhofsflächen vorgesehen, geplant oder beabsichtigt sind, um welche Flächen handelt es sich hierbei konkret (bitte Aufstellung nach Bezirk und Standort)? Antwort zu 3 und zu 4: Neben den Friedhofsflächen an der Herrmannstraße im Bezirk Neukölln ist eine weitere FNP-Änderung im Bezirk Tempelhof-Schöneberg für die Fläche des Dreifaltigkeitsfriedhofs III (an der Eisenacher Straße/ Steinhellenweg) eingeleitet worden. Grundlage dafür sind der Friedhofsentwicklungsplan und die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens im Bezirk. Für diese FNP-Änderung (02/18) wird vom 28.05. bis 29.06.2018 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden. Weitere Änderungsverfahren, die eine Bebauung von Friedhofsflächen zur Folge haben, sind gegenwärtig nicht beabsichtigt. Berlin, den 25.05.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-15024 S18-15024