Drucksache 18 / 15 026 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dirk Stettner (CDU) vom 14. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mai 2018) zum Thema: Lässt der Senat die Bezirke beim Schulneubau allein? und Antwort vom 31. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juni 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Dirk Stettner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 026 vom 14. Mai 2018 über Lässt der Senat die Bezirke beim Schulneubau allein? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Der Senat plant im Rahmen der Schulbauoffensive 5,5 Mrd. Euro in Berlin insgesamt zu investieren. Sind die im veröffentlichten Schulbaufahrplan des Senats aufgelisteten Einzelprojekte betreffend der planerischen und baulichen Abwicklung in den angegebenen Start- und Enddaten sichergestellt? Zu 1.: Es sei auf die Vorlage Rote Nummer 1189 B verwiesen, auf die sich der Fragesteller bezieht. Dort ist auf Seite 9 - 10 erläutert: „Baubeginn Stichtag für die Datenerhebung: 01.03.2018 Ausprägung: Datum (Jahr) Beginn der Baumaßnahme. Prioritär werden Angaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, der BIM, der Bezirke und perspektivisch der HOWOGE verwendet. Liegen diese nicht vor, wird für größere Maßnahmen das zweite Jahr mit geplantem Mittelabfluss als Baubeginn angegeben. Bei Merkansätzen in dem Investitionsprogramm für 2021 führt das zu einem Baubeginn in 2022. Dieser Wert ändert sich mit dem Fortschreiben des Investitionsprogramms. Für baulichen Unterhalt, SSP, SaniP etc. werden als Bauzeitraum die Jahre der Maßnahme angesetzt, in denen ein Mittelabfluss geplant ist. Perspektivisch sind Zulieferungen der Bezirke vorgesehen. Fertigstellung Stichtag für die Datenerhebung: 01.03.2018 Ausprägung: Datum (Jahr) 2 Datum der Fertigstellung der Baumaßnahme. Zugrunde gelegt wurden prioritär Daten von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen oder dem Bezirk. Liegen diese nicht vor und es ist kein Bauzeitraum in dem Investitionsprogramm angegeben, ist das letzte Jahr mit geplantem Mittelabfluss als Bauende angegeben. Ist in der Periode bis 2021 der geplante Mittelabfluss geringer als die Gesamtkosten, wird kein Bauende angegeben. Für baulichen Unterhalt, SSP, SaniP etc. werden als Bauzeitraum die Jahre der Maßnahme angesetzt, in denen ein Mittelabfluss geplant ist. Perspektivisch sind Zulieferungen der Bezirke vorgesehen.“ Damit sind Baubeginn und Fertigstellung entsprechend dem aktuellen Planungsstand angegeben. 2. Wenn ja, durch welche planerischen Kapazitäten und bei welchen Organisationseinheiten werden diese sichergestellt? Zu 2.: Die dargestellten Baudaten entsprechen dem aktuellen Planungsstand. Dieser beruht unter anderem auf den vorhandenen planerischen Kapazitäten. Berücksichtigt wurden planerische Kapazitäten bei den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wohnen (SenStadtWohn) sowie Bildung, Jugend und Familie (SenBildJugFam), der BIM, der HOWOGE sowie den Bezirken. Ferner ist zu beachten, dass üblicherweise weitere planerische Leistungen durch Bindung freiberuflicher Leistungen gesichert werden, deren Beauftragung jedoch von der jeweiligen Marktlage abhängig ist. In der Taskforce Schulbau werden regelmäßig Fragen zu Kapazitäten aufgerufen. Der Schulbaufahrplan wird regelmäßig an diese Erkenntnisse angepasst werden. 3. Wenn nein: Wann wird der Senat diese bereits veröffentlichten Zeitrahmen auch planerisch und baulich absichern? Zu 3.: Siehe Antwort zu Frage 2. 4. Wer ist für das fortschreibende Maßnahmencontrolling zuständig? Zu 4.: Die Taskforce Schulbau ist für die verwaltungsübergreifende Abstimmung der wesentlichen Akteure auf Landesebene in Bezug auf den Schulbau und die Schulsanierung zuständig. Die Steuergruppe Taskforce Schulbau auf Arbeitsebene erstellt halbjährlich Berichte zum Maßnahmen- und Finanzcontrolling an den Hauptausschuss gemäß Auflagenbeschluss 61. 5. Wer leitet diese zuständige Organisationseinheit? 3 Zu 5.: Die Taskforce Schulbau steht unter Leitung des Staatssekretärs Herrn Rackles (SenBildJugFam). Ein unmittelbar dem Staatssekretär zugeordneter Mitarbeiter leitet die Arbeitsebene (Steuergruppe) der Taskforce. 6. Ist es richtig, dass Staatssekretär Rackles die Taskforce Schulbau leitet? Zu 6.: Siehe Antwort zu Frage 5. 7. Wofür ist die Taskforce Schulbau genau zuständig? Zu 7.: Die Taskforce Schulbau wurde in 2016 durch die damalige Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft installiert, um eine gesamtstädtische Koordinierung und verwaltungsübergreifende Abstimmung der wesentlichen Akteure auf Landesebene in Bezug auf den Schulbau und die Schulsanierung zu gewährleisten. Sie wurde mit den Senatsbeschlüssen zur Schulbauoffensive vom 11.04.2017 und 27.06.2017 formalisiert. Als zentrale Aufgaben der Taskforce sind darin formuliert: Konsequente Umsetzung der Vorgaben innerhalb des Zeit- und Kostenrahmens gem. Haushalts- und Finanzplanung. Erstellung eines Zeit-/Maßnahmenkatalogs („Sanierungsfahrplan“) Festlegung Prioritäten und Dringlichkeiten, Verifizierung der bezirklichen Anmeldungen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung / Maßnahmen zur Kostensicherheit Erfolgskontrollen für Baumaßnahmen des Hochbaus Datenblatt („Steckbrief“) für jeden Schulstandort (Gesamtkosten, zu schaffende Kapazitäten, Raumbedarf, Zeitplan (Planungs- und Bauphase) Einleitung eines Gegensteuerns durch den Senat bei sich abzeichnenden Verzögerungen oder anderen Problemen. Sicherstellung der notwendigen Partizipationsverfahren und Öffentlichkeitsarbeit im Kontext des Schulbaus und der Schulsanierung. 8. Ist es richtig, dass für den Bezirk Pankow im Rahmen der Fortschreibung der I-Planung 2018-22 61 Investitionsmaßnahmen im Bereich Schulbau mit einem Investitionsvolumen von deutlich über 1 Mrd. Euro angemeldet sind? Zu 8.: Diese Aussage ist richtig. Durch den Bezirk wurden 687,440 Mio. EUR als Fortschreibungen angemeldet, davon 61 Mio. EUR für die Jahre 2018/2019 und 458,116 Mio. EUR für die Zeit ab 2023. Neuangemeldet wurden durch den Bezirk ferner 356,270 Mio. EUR, davon 341,270 Mio. EUR für die Zeit nach 2023. Die Gesamtsumme beträgt damit 1.043,71 Mio. EUR. Weitere Anmeldungen für Schulen im Bezirk Pankow erfolgten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und 4 Wohnen für Kapitel 2712 sowie die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie für Kapitel 2710. Allerdings sind durch den Bezirk Maßnahmen als Fortschreibung angemeldet, die als Schulneubau oder Sanierung eines Großschadenfalls neu bei den Kapiteln 2712 (Titel 70100, 70101, 70102, 70103, 70104, 70500, 70600 und 70601) bzw. 2710 (Titel 70700, 70800) veranschlagt werden müssen. Es handelt sich nach erster Prüfung um eine Summe von bis zu 240,1 Mio. EUR, um die der Bezirk durch zentralen Schulneubau bzw. Schulsanierung verglichen mit der bisherigen Planung entlastet wird. Eine genaue Summe kann noch nicht genannt werden, da Maßnahmen in der Anmeldung des Bezirks teils nicht klar nach Aufgabenträger abgrenzbar sind. Die Anmeldungen zur Investitionsplanung werden von der Senatsverwaltung für Finanzen geprüft und in das Investitionsprogramm als Teil der Finanzplanung 2018 bis 2022 eingepasst. 9. Wer ist für die planerische Umsetzung und die Bauherrenvertretung bei diesen 61 geplanten Bauvorhaben zuständig? Zu 9.: Mit Schreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 16. April 2018 wurde das Bezirksamt Pankow über die Zuordnung des bezirklichen Amtshilfeersuchens informiert. Hiernach werden von den geplanten 61 Maßnahmen 16 Neubaumaßnahmen, eine Großsanierung (über 10 Mio. €), fünf modulare Ergänzungsbauten und eine Sanierung der Schadensklasse II (5,5-10 Mio. €) durch das Land übernommen, wobei die Rolle der Bedarfsträgerschaft für die Neubaumaßnahmen durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie übernommen wird. Für die vom Land übernommenen Sanierungsmaßnahmen verbleibt die Bedarfsträgerschaft beim Bezirk Pankow als Schulträger. Die übrigen nicht vom Land Berlin in Amtshilfe übernommenen Bauvorhaben verbleiben in Zuständigkeit des Bezirks. Die Bauherrenvertretung wird durch die jeweilige Baudienststelle auf Bezirks- oder Landesebene wahrgenommen. Für die Zuordnung der Baumaßnahmen sei auf die schulscharfe Darstellung im Maßnahmen- und Finanzcontrolling der Taskforce Schulbau Rote Nummer 1189 B verwiesen. 10. Ist der aktuelle Bestand an Mitarbeitern im Bezirk und in der Senatsverwaltung für die Umsetzung dieses geplanten Investitionsvorhabens ausreichend? Zu 10.: Die im Kapitel 1250 ab dem Haushaltsplan 2018/ 2019 veranschlagten zusätzlichen Stellen (vgl. Antwort zu 2.) entsprechen dem angemeldeten Bedarf. Sofern die zugrundeliegenden wesentlichen Parameter - Investitionsvolumen (Gesamtkosten der Baumaßnahmen) - Durchschnittliche Projektgröße - Dauer der Planungs- und Bauphasen - Komplexität der Planung- und Bauprozesse - Anzahl der gleichzeitig durchzuführenden Baumaßnahmen 5 unverändert bleiben, kann davon ausgegangenen werden, dass diese Stellen dem Bedarf gerecht werden. Eine Einschätzung zur Angemessenheit der personellen Ausstattung der Bezirke ist dem Senat nicht möglich. 11. Plant der Senat die Zusammenarbeit mit privaten Unternehmen in Form einer privaten / öffentlichen Partnerschaft? Zu 11.: Nein. 12. Werden private Unternehmen als Generalübernehmer im Auftrag des Landes Berlin Investitionsvorhaben vollständig erstellen? Zu 12.: Nein, ein Einsatz von Generalübernehmern, d.h. inkl. Übernahme sämtlicher Planungsleistungen, ist gegenwärtig durch das Land Berlin nicht vorgesehen. Dort wo möglich und zulässig, werden Bauleistungen sinnvoll zu Leistungspaketen gebündelt und durch Generalunternehmer erbracht. 13. Glaubt der Senat, dass der Zusammenarbeit mit privaten Unternehmen im Rahmen von z. B. Generalübernehmerverträgen die Landeshaushaltsordnung entgegen steht? Zu 13.: Nein, auch in der Vergangenheit sind einzelne Schulbaumaßnahmen von den Bezirken an Generalunternehmer bzw. Generalübernehmer vergeben worden, so z.B. durch Tempelhof-Schöneberg. 14. Welche Position vertritt der Senat bezüglich öffentlich-privaten Partnerschaften im Bereich Schulbau angesichts der derzeit fehlenden personellen Ressourcen in den Baudienststellen des Landes Berlin? Zu 14.: Der Senat lehnt öffentlich-private Partnerschaftsmodelle im Bereich Schulbau ab. 15. Ist es richtig, dass im Bezirk Pankow laut aktuellen Prognosen die Schülerzahlen an den öffentlichen Schulen von derzeit ca. 34.000 Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2017/2018 bis 2026/2027 um ca. 30 % auf über 44.000 Schülerinnen und Schüler steigen werden? Zu 15.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie veröffentlich jährlich die „Modellrechnung zur Schülerzahlenentwicklung“. Darin sind auf Basis des aktuellen Wissenstands alle Informationen zur Einschätzung der Nachfrageentwicklung 6 enthalten. Die „Prognoseergebnisse“ bestätigen grundsätzlich den in der Fragestellung formulierten Trend. 16. Schätzt der Senat die aktuelle Situation auch so ein, dass die bestehenden Schulstandorte teilweise, d.h. abweichend vom Musterraumprogramm, übernutzt sind, dass die Umsetzung der pädagogischen Konzepte wegen akuter Raumnot problematisch bis unmöglich ist und deswegen unbedingt und schnellstmöglich der Neubau von bis zu 16 Schulen im Bezirk Pankow notwendig ist, alle Erweiterungskapazitäten und Umbaukapazitäten umgehend zu prüfen und umzusetzen sind und für die Übergangszeit moderne Schulcontainer zur Verfügung gestellt werden müssen? Zu 16.: Bei der Kapazitätsdefinition für Schulen im Bestand ist ein Musterraumprogramm nicht von Relevanz. Ausschlaggebend ist das sogenannte Raum/Zug Verhältnis. Musterraumprogramme finden ausschließlich Anwendung bei Schulneubauten. Der erwarteten positiven Nachfrageentwicklung wird mit entsprechenden kapazitätserhöhenden Maßnahmen begegnet. Dies kann durch Schulneubauten und/oder andere Maßnahmen erfolgen. So überprüft der Senat kontinuierlich in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Senatsverwaltungen und den bezirklichen Ämtern alle Möglichkeiten zur schnellstmöglichen Erhöhung der Schulplatzkapazitäten und entwickelt entsprechende Lösungsansätze (sog. Monitoringverfahren). Zu den möglichen Maßnahmen gehören neben Umbau, Erweiterung und Neubau unter anderem auch die Reaktivierung ehemaliger Schulstandorte, der Abbau von Fremdnutzungen an Schulstandorten und weitere organisatorische Maßnahmen. 17. Wie lange dauert derzeit die Prüfung einer Bauplanungsunterlage für einen Schulbau durch die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen? Zu 17.: Entsprechend der aktuellen bestehenden Verfahrens- und Beschleunigungsmaßnahmen (vgl. Rote Nummer 0305) werden nach Aufnahme in die Finanzplanung nur noch einmal Planungsunterlagen als Basis für die Veranschlagung geprüft. Für die Prüfung dieser „Erweiterten Vorplanungsunterlagen (EVU)“ ist bei Vollständigkeit der Unterlagen ein Prüfzeitraum von höchstens 3 Monaten vorgesehen. 18. Wie gedenkt der Senat die dringend notwendige Verfahrensbeschleunigung und Sicherung der fristgerechten Fertigstellung zu gewährleisten? Zu 18.: Es wird auf den Bericht an den Hauptausschuss – SenStadtWohn – Z FA - Rote Nummern 0305/0305a vom 02.03.2017 verwiesen. 19. Ist es richtig, dass sich der Bezirk Pankow im Rahmen der Amtshilfe an den Senat gewandt hat, um die u. a. dringend notwendigen Schulbaumaßnahmen an den folgenden Schulstandorten sicherzustellen: 7 • Grundschule am Planetarium, Ella-Kay-Straße • Bornholmer Grundschule, Ibsenstraße 17 • Grundschule im Moselviertel, Brodenbacher Weg 31 • Grundschule unter den Bäumen, Alt-Blankenburg • Grundschule Alt-Karow, Bahnhofstraße 32 • Grundschule im Panketal, Achillesstraße 31 • Grundschule Am Sandhaus, Wiltbergstraße 37/39 • Jeanne-Barez-GS (Filiale), Berliner Straße 19 • Platanengrundschule, Hauptstraße 20 • Grundschule im Blumenviertel, Syringenplatz 30 • Trelleborg-Schule, Eschengraben • Grundschule mit Sporthalle "Karower Chaussee 97„ • Konrad-Duden-Schule, Rolandstraße 35 • Gustav-Eiffel-Schule, Hanns-Eisler-Straße 78-80 • Hufeland-Schule, Walter-Friedrich-Straße • ISS mit Sporthalle "Falkenberger Straße 31„ • Rosa-Luxemburg-Gymnasium, Borkumstraße • Max-Delbrück-Gymnasium, Kuckhoffstraße • Gymnasium am Europasportpark, Conrad-Blenkle-Straße • Primo-Levy-Gymnasium, Woelkpromenade • Marianne-Buggenhagen-Schule für Körperbehinderte, Ernst-Busch-Schule Zu 19.: Es ist richtig, dass für die benannten Schulbaumaßnahmen Amtshilfeersuchen gestellt wurden. Gemäß Senatsvorlage „Berliner Schulbauoffensive Phase I“ werden im Regelverfahren nur Amtshilfeersuchen berücksichtigt die bis zum 30.6.2017 gestellt wurden. Dies erfolgte für das Primo-Levi-Gymnasium und die Hufeland- Schule (vgl. Hauptausschussvorlage Rote Nummer 0131 H). Amtshilfeersuchen, die im Regelverfahren gestellt wurden, werden grundsätzlich alle vom Land Berlin (d. i. Baudienststelle SenStadtWohn respektive Baudienstleister HOWOGE) übernommen. Dies gilt sowohl für die Neubaumaßnahmen, als auch für die Großsanierungsmaßnahmen der Schadensklasse I (aus dem Gebäudescan 2016 über 10 Mio. €). Sanierungen (aus dem Gebäudescan 2016 5,5 - 10 Mio. €, Schadensklasse II) werden durch das Land übernommen, sofern die Bezirke termingerecht für eine Übernahme der Maßnahme durch das Land optiert haben (Vorlage Rote Nummer 0131 H) und ein Amtshilfeersuchen vorliegt. Dies betrifft von den 21 unter Frage Nr. 19 genannten Maßnahmen die im Regelverfahren ersuchten Amtshilfen: den Neubau der Grundschule Karower Chaussee 97 (gemäß Senatsvorlage „Berliner Schulbauoffensive Phase I“ S- 328/2017 Übernahme von Neubau), Großsanierung Primo-Levi-Gymnasium, Hufeland Schule (Sanierung 5,5 - 10 Mio. €), sowie die Errichtung eines modularen Ergänzungsbau an der Konrad-Duden-Schule. Die anderen Amtshilfeersuchen entsprachen nicht dem Regelverfahren. Nicht durch das Land übernommen werden Amtshilfeersuchen, die außerhalb des Regelverfahrens gemäß der o.g. Senatsvorlage gestellt wurden. Der Bezirk Pankow hat am 08.09.2017 insgesamt für 34 Schulbaumaßnahmen um Amtshilfe ersucht. Davon wurden 14 Maßnahmen im Regelverfahren – Neubau, Großsanierung und Sanierung i. v. m. Gebäudescan – angemeldet. Somit werden die restlichen 20 Maßnahmen voraussichtlich nicht vom Land Berlin übernommen. 20. Wie lautet die Antwort des Senates auf die Bitte um Amtshilfe (bitte zu jedem einzelnen Projekt mit Erklärung)? 8 Zu 20.: Mit Schreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 16. April 2018 wurde das Bezirksamt Pankow über die Zuordnung des bezirklichen Amtshilfeersuchens informiert. Nachdem die Aufbauphase abgeschlossen wurde und das Modell der HOWOGE nunmehr steht, können die innerhalb der Taskforce abgestimmten Zuordnungen der Amtshilfeersuchen jetzt mitgeteilt werden. Grundsätzlich gilt dabei Folgendes: Neubauten werden grundsätzlich durch das Land übernommen. Die Rolle der Bedarfsträgerschaft übernimmt in diesen Fällen SenBildJugFam in enger Abstimmung mit dem jeweiligen Bezirk als Schulträger. Großsanierungen (aus dem Gebäudescan 2016 über 10 Mio. €) werden durch das Land übernommen; die Bedarfsträgerschaft verbleibt beim Schulträger. Grundsätzlich orientiert sich die Zuordnung an den beiden wichtigsten Baudienstleistern an der Schulart: Grundschulen übernimmt i.d.R. SenStadtWohn, weiterführende Schulen die HOWOGE). Modulare Ergänzungsbauten werden grundsätzlich durch SenStadtWohn realisiert. Sporthallen in Typenbauweise werden ebenfalls grundsätzlich durch SenStadtWohn realisiert. Sanierungen (aus dem Gebäudescan 2016 über 5,5, Mio. €) werden durch das Land übernommen, sofern die Bezirke termingerecht für eine Übernahme der Maßnahme durch das Land optiert haben (Hauptausschussvorlage Rote Nummer 0131 H). Die Übernahme erfolgt jedoch nachrangig, so dass keine zeitliche Priorisierung erfolgt (Tranche BSO VIII). Der Bezirk als Schul- und Bedarfsträger kann diese Maßnahmen jederzeit im Lichte eigener (ggf. neuer) Baukapazitäten wieder übernehmen. Weitere Übernahmen von Amtshilfeersuchen erfolgen im Rahmen der BSO angesichts der durch die prioritären Maßnahmen gebundenen Ressourcen bis auf weiteres nicht. Für die Zuordnung der Schulen zu den Clustern über 10 Mio. € und über 5,5 Mio. € ist ausschließlich der Wert des Sanierungsscans 2016 (und nicht Fortschreibungen aus der Folgezeit) maßgeblich. In der Summe werden fast 100 Maßnahmen der Bezirke durch das Land übernommen. Es gilt, diese jetzt mit Priorität auf Landesebene abzuarbeiten; die Bezirke sind um die entsprechenden Bauvolumina entlastet und werden zudem durch zusätzliche Ressourcen darin gestärkt, ihrer Aufgabe als Schulträger nachzukommen. Dem Bezirk Pankow wurde unter diesen Bedingungen mitgeteilt, dass das Land folgende sechzehn Neubaumaßnahmen übernehmen wird: 1. (BSO I) 03G33: Neubau Grundschule; Jeanne-Barez-Schule (Übernahme durch SenStadtWohn) 2. (BSO I) 03S08: Neubau Grundschule; Panke-Schule (Übernahme durch SenStadtWohn) 3. (BSO II) 03G21: Neubau Grundschule; Grundschule unter den Bäumen (Übernahme durch SenStadtWohn) 4. (BSO II) 03Gn02: Neubau Grundschule; Conrad-Blenkle-Str. 20 (Übernahme durch SenStadtWohn) 9 5. (BSO II) 03Gn03: Neubau Grundschule; Heinersdorfer Str. 22 (Übernahme durch SenStadtWohn) 6. (BSO II) 03Gn04: Neubau Grundschule; Karower Chaussee 97 (Übernahme durch SenStadtWohn) 7. (BSO II) 03Gn06: Neubau Grundschule; Rennbahnstr. 45 (Übernahme durch SenStadtWohn) 8. (BSO II) 03Gn19: Neubau Grundschule; Vesaliusstr. (Übernahme durch SenStadtWohn) 9. (BSO IV) 03Gn05: Neubau Grundschule; Michelangelostr. (Übernahme durch SenStadtWohn) 10. (BSO IV) 03Gn07: Neubau Grundschule; S-Bhf. Pankow (Übernahme durch SenStadtWohn) 11. (BSO IV) 03Gn17: Neubau Grundschule; Sommerbad Pankow (Übernahme durch SenStadtWohn) 12. (BSO V) 03Gn01: Neubau Grundschule; Blankenburger Pflasterweg (Übernahme durch HOWOGE) 13. (BSO V) 03Kn01: Neubau ISS; Blankenburger Pflasterweg (Übernahme durch HOWOGE) 14. (BSO V) 03Kn03: Neubau ISS; Heinersdorfer Str. 22 (Übernahme durch HOWOGE) 15. (BSO V) 03Kn05: Neubau Schulkomplex (Grundschule/ISS); Rangierbahnhof Heinersdorf (Übernahme durch HOWOGE) 16. (BSO V) 03KN06: Neubau ISS; Hauptstraße 66 (Übernahme durch HOWOGE) Darüber hinaus übernimmt das Land folgende Großsanierung: 1. (BSO VII) 03Y14: Primo-Levi-Gymnasium (Übernahme durch HOWOGE) Darüber hinaus übernimmt das Land folgende Errichtung von modularen Ergänzungsbauten: 1. (BSO MEB) 03G27: Elizabeth-Shaw-Grundschule (Übernahme durch SenStadtWohn) 2. (BSO MEB) 03Gn02: Grundschule Conrad-Blenkle-Str. (Übernahme durch SenStadtWohn) 3. (BSO MEB) 03Gn06: Grundschule Rennbahnstr. (Übernahme durch SenStadtWohn) 4. (BSO MEB) 03K03: Konrad-Duden-Schule (Übernahme durch SenStadtWohn) 5. (BSO MEB) 03S03: Helene-Haeusler-Schule (Übernahme durch SenStadtWohn) Nachrangig übernimmt das Land das folgende mittlere Sanierungsvorhaben, sofern der Bezirk nicht vorher eigene Bau- und Planungskapazitäten aktiviert: 1. (BSO VIII) 03K10: Hufeland-Schule (Übernahme durch SenStadtWohn) 10 Die übrigen nicht vom Land Berlin in Amtshilfe übernommenen Bauvorhaben verbleiben in Zuständigkeit des Bezirks. Die Amtshilfe wird ab Juni 2018 durch die Senatsverwaltung Stadtentwicklung und Wohnen sukzessive formell bestätigt werden. Für die Zuordnung der Baumaßnahmen sei auf die schulscharfe Darstellung im Maßnahmen- und Finanzcontrolling der Taskforce Schulbau Rote Nummer 1189 B verwiesen. 21. Falls bei einzelnen Projekten der Senat dem Bezirk die dringend notwendige Amtshilfe verweigert hat: Wie soll der Bezirk aus Sicht des Senats die dringend notwendige Schulbaumaßnahme durchführen lassen bzw. die Bauherreneigenschaft übernehmen? Zu 21.: Für die nicht durch das Land Berlin in Amtshilfe übernommenen Schulbaumaßnahmen hat der Bezirk in seiner Funktion als Schulträger gem. § 109 Schulgesetz Berlin die notwendigen organisatorischen, personellen, finanziellen und baulichen Maßnahmen durchzuführen. 22. Glaubt der Senat, dass die bestehende Personalausstattung des Hochbauamtes Pankow dafür ausreicht? Im Jahre 2001 verfügten das Pankower Hochbauamt über 121 Stellen und das Schulamt über 62 Stellen. Aktuelle verfügt das Hochbauamt über 74 Stellen und das Schulamt (ohne Schulhausmeister) über 32 Stellen, das entspricht rund 60 % bzw. 50 % der Ausstattung von 2001. Zu 22.: Eine Einschätzung zur Angemessenheit der personellen Ausstattung des Hochbauamtes Pankow ist dem Senat nicht möglich. 23. Glaubt der Senat, dass es den Bezirken und hier speziell dem am stärksten betroffenen Bezirk Pankow möglich sein wird, weiteres Fachpersonal für die Hochbauämter kurzfristig zu gewinnen? Zu 23.: Eine Einschätzung zum Personalbedarf des bezirklichen Hochbauamtes und den Möglichkeiten angemessen qualifiziertes Personal, bedarfs- und zeitgerecht zu gewinnen ist dem Senat nicht möglich. 24. Gibt es einheitliche Standards für die geplanten Schulbauten – falls nicht, wann werden einheitliche Standards festgelegt? Zu 24.: Die Rahmenbedingungen für den Schulbau ergeben sich aus den bestehenden gesetzlichen Vorgaben. Grundsätzlich richtet sich der Schulneubau zudem nach den in der FAG Schulraumqualität formulierten baulich-pädagogischen Grundsätzen, die sich in den neuen Musterraum- und -funktionsprogrammen und den 11 Ausstattungsprogrammen wiederfinden. Auf der Grundlage dieser Rahmenbedingungen sollen durch die Formulierung einheitlicher baufachlicher Standards für die Berliner Schulbauoffensive (BSO) qualitätssichernde Rahmenbedingungen für die verschiedenen Akteure der Schulbauoffensive geschaffen werden. Dadaurch sollen zeitaufwendige und ggf. verfahrensverzögernde Abstimmungen zu bautechnischen Einzelfragen vermieden werden. Zur Entwicklung und Abstimmung der Standards wurde die „AG Baufachliche Standards“ als Arbeitsgruppe der Steuergruppe Taskforce Schulbau unter Beteiligung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, den Bezirken und der HOWOGE gebildet. Ziel ist es, dies baufachlichen Standards bis zum Ende des Jahres 2018 zu formulieren. 25. Ist es richtig, dass für die geplante Grundschule mit Sporthalle an der Rennbahnstraße in Weißensee die Entwidmung der bisherigen Sportflächen nach §7 Sportförderungsgesetz noch vorzunehmen ist? Wenn ja, seit wann läuft das Entwidmungsverfahren, wann ist der entsprechende Antrag in den Sportausschuss des Abgeordnetenhauses eingebracht worden; wenn er noch nicht eingebracht worden ist, warum nicht? Zu 25.: Es ist richtig, dass für die Umsetzung der Schulbauplanungen am Standort Rennbahnstraße 45 Teile der Sportanlage mit einem Verfahren nach § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz aufgegeben werden müssen. Der Bezirk Pankow hatte bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport (SenInnDS) einen Antrag zur Aufgabe einer Teilfläche der Sportanlage Rennbahnstraße gemäß §7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz am 10.03.2017 vorgelegt. Seitdem werden die für das Verfahren notwendigen Informationen von SenInnDS bei verschiedenen Dienststellen des Landes Berlin eingeholt. Zwischenzeitliche Änderungen hinsichtlich der Größe des Modularen Ergänzungsbaus (MEB) und der Zügigkeit der geplanten Grundschule führten zu weiteren Prüfungen mit dem Ergebnis, dass keine Auswirkungen auf die Größe und Lage der benötigten Grundstücksfläche gegeben sind. Derzeit gibt es immer noch unterschiedliche Auffassungen zu wesentlichen - den Sport betreffenden - Planungsdetails, z.B. zur Ausstattung und Lage einer der beiden geplanten Sporthallen mit Zuschauerplätzen sowie zur Finanzierung des vom Bezirk angemeldeten Mehrbedarfes. Die unterschiedlichen Auffassungen zwischen dem Antragsteller Bezirksamt Pankow und der für den Schulbau zuständigen Fachstelle bei SenBildJugFam führten dazu, dass eine bereits von SenBildJugFam mitgezeichnete Vorlage bislang nicht durch SenInnDS in das Abgeordnetenhaus eingebracht werden konnte. Berlin, den 31. Mai 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-15026 S18-15026