Drucksache 18 / 15 029 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Philipp Bertram (LINKE) vom 15. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mai 2018) zum Thema: BBB: Hallenbad in der Holzmarktstraße – Schließung und wie weiter? und Antwort vom 28. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juni 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Philipp Bertram (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15029 vom 15. Mai 2018 über BBB: Hallenbad in der Holzmarktstraße – Schließung und wie weiter? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ab wann und aus welchen Gründen soll das Hallenbad in der Holzmarktstraße für welche Zeitspanne geschlossen werden? Zu 1.: Die Schwimmhalle (SH) Holzmarktstraße wird nach derzeitigem Kenntnisstand zum 01.10.2018 schließen. Wann eine Schwimmhalle an diesem Standort wieder zur Verfügung steht, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht eingeschätzt werden. 2. Inwiefern trifft es zu, dass eine Sanierung des Bades in der Holzmarktstraße wirtschaftlich nicht darstellbar sei und daher ein Neubau geplant werden müsse? Was ist vorgesehen und wie weit sind hier von wem bereits Entscheidungen getroffen? Zu 2.: Die SH Holzmarktstraße ist 1976 errichtet worden. Sie verfügt über ein Schwimmbecken mit 25 Metern Länge und ein Nichtschwimmerbecken. Das Gebäude und somit die Gebäudesubstanz ist über 40 Jahre alt und besitzt neben einem erheblichen Sanierungs - und Instandhaltungsstau vor allem auch einen deutlichen Modernisierungsstau . Die in der SH verbauten technischen Anlagen sind veraltet und entsprechen zum Teil nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik – hierzu zählen z.B. die Sanitäranlagen , Heizung, Raumlufttechnische Anlagen, Starkstromanlagen, Beleuchtung, Badewasseraufbereitung sowie die Gebäudeleittechnik. Ebenso weisen die baulichen Anlagen wie Fassade, Dach, Umkleiden, Fliesen etc. (letzte Sanierung der Fassade erfolgte im Jahr 1999) einen erheblichen Sanierungsbedarf auf. Eine grundhafte Bestandssanierung der SH Holzmarktstraße sei aus Sicht der Berliner Bäder-Betriebe (BBB) unwirtschaftlich, da neben der Erneuerung der technischen sowie der hochbaulichen Anlagen insbesondere auch eine umfassende Ertüchtigung der Gebäudesubstanz (Betonkonstruktion der Becken sowie Beckenumgang ) erforderlich wäre. Für eine grundhafte Sanierung wäre mit einer Bauzeit von mindestens zwei Jahren zu rechnen – dem gegenüber stünde eine Bauzeit von ca. Seite 2 von 4 zweieinhalb Jahren für die Errichtung eines Neubaus an dieser Stelle. Der Zeitvorteil einer grundhaften Sanierung wäre daher nur geringfügig. Als weiterer Nachteil einer Sanierung sei nach Aussage der BBB die fehlende Möglichkeit der Anpassung des Baukörpers an den Bedarf der wachsenden Stadt. Ein Ersatzneubau könnte die Möglichkeit bieten, das Beckenprogramm zu erweitern und die Ausstattung des Bades aktuellen Anforderungen anzupassen. Im Rahmen einer Machbarkeitsprüfung werden derzeit verschiedene Varianten für diesen Standort geprüft. Das weitere Vorgehen ist mit dem Aufsichtsrat der BBB und der BBB Infrastruktur GmbH & Co. KG abschließend abzustimmen. Eine Entscheidung über das künftige Vorgehen ist noch nicht abschließend getroffen (Sanierung oder Ersatz-Neubau) worden. 3. Wie viele und welche Nutzerinnen und Nutzer bzw. Nutzergruppen sind von der Schließung der Schwimmhalle in der Holzmarktstraße betroffen (bitte Zahl der Kitas, Schulen und Sportvereine sowie der öffentlich Nutzenden darstellen)? Zu 3.: Zu den Nutzerinnen und Nutzern bzw. Nutzergruppen der SH gehören 11 Schwimmvereine und 34 Schulen. Eine Nutzung der SH durch Kitas erfolgt nicht. Das Frühbaden an den Tagen von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 6.30 bis 8.00 Uhr wird jeweils von durchschnittlich 20 bis 25 Badegästen besucht. Darüber hinaus finden 3 Aqua-Kurse und 4 Schwimmkurse in der SH statt. 4. In welchem Umfang an Stunden und Wasserfläche kann für die Betroffenen der jeweiligen Nutzergruppen Ersatz an welchen Standorten geschaffen werden (bitte Nutzungszeiten und Wasserfläche im Vergleich zur bisherigen Nutzungskapazität in der Holzmarkstraße darstellen und Ausfälle konkret darlegen)? Zu 4.: Hierzu laufen derzeit Gespräche mit den Vereinen und den Schulobleuten. Zudem ist eine Sitzung des Regionalen Beirats geplant. Ob eine Umverteilung mit gleichem Anteil erreicht werden kann, ist derzeit noch nicht absehbar, wird aber von den BBB angestrebt. 5. Wie bewertet der Senat den Ausfall des Bades in der Holzmarktstraße unter dem Gesichtspunkt der Sicherstellung der regionalen/wohnortnahen Versorgung der verschiedenen Nutzergruppen mit Bäderangeboten? 6. Wie gestaltet sich das Verhältnis von Angebot und Nachfrage an Bäderangeboten in Friedrichshain -Kreuzberg mit und ohne das Hallenbad in der Holzmarktstraße, gemessen an den geltenden Ausstattungsstandards mit Badangeboten? Zu 5. und 6.: Es gibt seitens des Senats keine Aussage zur Bedarfsdeckung im Bereich der öffentlichen Bäder. Seit dem Jahr 2008 werden keine Richtwerte mehr verwendet. Die Versorgung mit Bädern der Berliner Bäder-Betriebe (BBB) ist bezirksübergreifend zu betrachten. Die Versorgung legen die BBB in Abstimmung mit den entsprechenden Gremien und dem Parlament fest. Seite 3 von 4 Grundsätzlich wird es aus Versorgungssicht zumutbar angesehen, wenn Schwimmbäder während der Öffnungszeiten innerhalb von 30 Minuten durch öffentliche Verkehrsmittel erreichbar sind. Durch die sehr gute Verkehrsinfrastruktur Berlins ist diese Voraussetzung für die entgeltpflichtige und unentgeltliche Nutzung durch Vereine, Kitas und Horte sowie für die Einwohnerinnen bzw. Einwohner Berlins grundsätzlich erfüllt. Unter diesem Aspekt werden in einem ersten Schritt Wasserflächen für die Schulen und Vereine in den Schwimmhallen Fischerinsel (Mitte) und im Wellenbad am Spreewald (Friedrichshain-Kreuzberg) zur Verfügung gestellt. 7. Was folgt aus der gegenwärtigen Bädersituation in Friedrichshain-Kreuzberg ab Schuljahresbeginn 2018/19 für den Schwimmunterricht an den bezirklichen Schulen? a. Wie, wo und unter welchen Voraussetzungen soll er gesichert werden? b. Welche Transportkosten werden entstehen, um Schülerinnen und Schüler zum Schwimmunterricht in anderen Bädern zu transportieren und wer kommt dafür auf? Zu 7.: Unter Bezugnahme auf die Antworten zu den Fragen 5 und 6 wird der schulische Schwimmunterricht sichergestellt. Inwieweit und welche Kosten durch zusätzliche Transporte entstehen, kann erst nach den abschließenden Gesprächen (vgl. Antwort zu Frage 4) beziffert werden. 8. Inwiefern wird der Senat Verantwortung übernehmen und gemeinsam mit den BBB und dem Bezirk ein Konzept erarbeiten und konkrete Maßnahmen ergreifen, um die Bäderversorgung im Bezirk und in der Region kurz-, mittel- und langfristig zu sichern? Zu 8.: Unter Versorgungsgesichtspunkten ist eine Betrachtung ausschließlich in den Bezirksgrenzen nicht sachgerecht. Wichtig ist zunächst die tatsächliche Auslastung unentgeltlicher Wasserfläche transparent zu machen und zu steuern, um eine höhere Effizienz und bessere Auslastung und Verteilung der unentgeltlichen Nutzungszeiten zu erreichen. Grundsätzlich ist bei jeglicher Entwicklung von Bäderstandorten (Reaktivierung, Erweiterung oder Neubau) eine Bereitstellung der entsprechenden Finanzmittel erforderlich . Konkret auf den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg bezogen, werden die BBB Vorschläge erarbeiten, um die Engpässe während der Sanierungszeiten zu minimieren. 9. Wie und durch wen ist sichergestellt, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, Kitas, Schulen und Vereine, die das Hallenbad in der Holzmarktstraße bisher nutzen, informiert und in die anstehenden Entscheidungsprozesse einbezogen werden? Zu 9.: Die Nutzergruppen werden bzw. wurden von den jeweiligen Beteiligten (Regionale Beiräte, Berliner Schwimm-Verband etc.) informiert. Die BBB haben Mitte Mai 2018 die Bezirksverordnetenversammlung des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg zum aktuellen Sachstand informiert. Bei den Entscheidungsprozessen sind die Regionalen Beiräte beteiligt. Seite 4 von 4 10. Wie bewertet der Senat angesichts der Tatsache, dass es im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg auf absehbare Zeit kein einziges Hallenbad mehr geben wird, die Perspektiven des bisher vereinsbetriebenen und aktuell geschlossenen Baerwaldbades? Zu 10.: Zur Situation des Baerwaldbades wird es in Kürze ein Gespräch zwischen dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und der Senatsverwaltung für Finanzen geben. 11. Wie geht es weiter in puncto Hallenbad in der Holzmarktstraße? Was sind die nächsten Schritte? Zu 11.: Im Rahmen der Machbarkeitsprüfung, wie unter Ziffer 2 erwähnt, werden neben der baulichen Konzeption weitere Rahmenbedingungen geprüft. Zielstellung der BBB ist es, dem Aufsichtsrat der BBB und BBB Infrastruktur GmbH & Co. KG im Herbst 2018 einen Entscheidungsvorschlag zum weiteren Vorgehen zu übermitteln. Die bevorstehende Schließung der SH Holzmarktstraße zum 01.10.2018 ist aufgrund des vorliegenden statischen Gutachtens nicht abwendbar. Berlin, den 28. Mai 2018 In Vertretung Aleksander Dzembritzki Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-15029 S18-15029