Drucksache 18 / 15 032 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 24. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Mai 2018) zum Thema: Investitionsbank Berlin und EZB und Antwort vom 04. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 032 vom 24. Mai 2018 über Investitionsbank Berlin und EZB ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welchem Umfang wurden bzw. werden vom Eurosystem bzw. der Bundesbank Wertpapiere a) vom Land Berlin b) von der Investitionsbank Berlin erworben? Zu 1.: Der Umfang der Käufe einzelner Emittenten wird von der Europäischen Zentralbank (EZB) nicht veröffentlicht. Es werden lediglich die Wertpapierkennnummern der Emissionen genannt, von denen die EZB Anteile gekauft hat. Nach den zuletzt genannten Daten entfielen 27 Wertpapiere des Landes Berlin und 2 Emissionen von der Investitionsbank Berlin (IBB) auf den Bestand des Ankaufprogramms. Der Bestand des gesamten Public Sector Purchase Programms (PSPP) betrug per Ende April 2018 rd. 2.018.353 Mio. €, davon entfielen auf Deutschland Bestände in Höhe von rd. 478.702 Mio. €, was entsprechend des Kapitalschlüssels für die einzelnen Länder einem Anteil von rd. 23,7 Prozent entspricht. 2. Gibt es weitere in Berlin ansässige Institutionen (außer dem Bund), von denen das Eurosystem bzw. die Bundesbank Wertpapiere erwirbt? Wenn ja, welche? Zu 2.: Nein. 3. Was bedeutet es für Berlin, dass der EZB-Rat beschloss 1 „marketable debt instruments issued by the central government and agencies” zu erwerben? 1 https://www.ecb.europa.eu/mopo/implement/omt/html/pspp.en.html Zu 3.: In der EZB-Sitzung am 3. Dezember 2015 wurde entschieden, dass auch Anleihen von regionalen und lokalen Gebietskörperschaften im Rahmen des PSPP durch die nationalen Zentralbanken angekauft werden dürfen. Von dieser Programmausweitung profitierten die deutschen Länder am stärksten, da sie über das größte ausstehende Volumen verfügen und Deutschland gleichzeitig der Mitgliedsstaat ist, in dem laut EZB-Schlüssel, die meisten Papiere erworben werden müssen. Die Erweiterung der Nachfrage um die EZB-Käufe am Sekundärmarkt neben den traditionellen Investoren hat für alle Emittenten – wie auch Berlin – zu sehr günstigen Finanzierungskonditionen geführt und senkt langfristig die Zinsausgaben der öffentlichen Haushalte. 4. Was bedeutet folgende Bekanntmachung der EZB konkret? “The initial list of international or supranational institutions located in the euro area and of agencies located in the euro area whose securities are eligible for the PSPP is as follows: […] Agencies located in the euro area […] Investitionsbank Berlin […]” 2 Zu 4.: In dieser Mitteilung gibt die EZB die Erweiterung ihres Spektrums an Emittenten bekannt , deren Wertpapiere unter dem Anleihekaufprogramm erworben werden können (s. auch unter 5.). 5. Wie ist folgende Meldung der EZB zu verstehen? Welche Rolle spielt die Investitionsbank Berlin? Was ist genau geschehen? Welche Auswirkungen hatte es auf die Investitionsbank Berlin, auf die Eurozone und auf das Land Berlin?# “Technical implementation aspects of the asset purchase programme On 15 March 2018 the Governing Council approved two technical implementation aspects in relation to the asset purchase programme (APP). First, the Governing Council approved the purchases of bonds from seven entities under the public sector purchase programme (PSPP), as proposed by the Deutsche Bundesbank and following an eligibility assessment conducted by the Eurosystem Market Operations Committee and the Risk Management Committee. These seven entities are Investitionsbank Berlin, Investitionsbank Schleswig-Holstein, Sächsische Aufbaubank-Förderbank, LfA Förderbank Bayern, Bayerische Landesbodenkreditanstalt, Wirtschafts- und Infrastrukturbank and Hamburgische Investitions- und Förderbank. Second, the Governing Council decided to increase the upper limit of cash as collateral for the Eurosystem’s securities lending programme from €50 billion to €75 billion. This €25 billion increase is proportional to the increase in PSPP holdings since the introduction of cash as collateral for securities lending in December 2016.” 3 2 https://www.ecb.europa.eu/mopo/implement/omt/html/pspp.en.html 3 https://www.ecb.europa.eu/press/govcdec/otherdec/2018/html/ecb.gc180323.en.html Zu 5.: Da das PSPP bereits seit März 2015 durchgeführt wird, werden für den Ankauf geeignete Anleihen zunehmend knapp. Um das Ankaufsuniversum zu erweitern, hat die Europäische Zentralbank daher am 15. März 2018, auf den Vorschlag der Bundesbank hin, für dieses Ankaufprogramm sieben weitere Landesförderanstalten in die Liste der Institute aufgenommen, von denen Emissionen erworben werden dürfen, darunter die Investitionsbank Berlin (IBB). Dies hat auf die IBB keine grundsätzlichen Auswirkungen, da die Zentralbanken des Eurosystems – wie andere Markteilnehmer auch – am Sekundärmarkt als Käufer der von der IBB begebenen Wertpapiere auftreten, aus welchen ihnen Zins- und Tilgungszahlungen zustehen. Dies gilt ebenso für die anderen Emittenten des Ankaufprogramms – wie das Land Berlin, die durch die erhöhte Nachfrage von vorteilhaften Finanzierungsbedingungen (s. unter 3.) profitieren. Berlin, den 04. Juni 2018 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen S18-15032 S18-15032