Drucksache 18 / 15 038 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) vom 15. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Mai 2018) zum Thema: Asylbewerber in Marzahn Hellersdorf und Antwort vom 30. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juni 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. 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Demzufolge wird der vom Fragesteller gewählte Begriff „Asylbewerber“ im Folgenden ausschließlich auf die in § 1 Absatz 1 Nr. 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) genannte Personengruppe - d. h. Personen, die eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz (AsylG) besitzen – bezogen. Zur Klarstellung und Präzisierung der oder des Gemeinten weist der Senat darauf hin, dass diese Personengruppe weder mit der Gesamtheit der vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) oder den Bezirksämtern von Berlin untergebrachten Geflüchteten noch mit der Gesamtheit aller Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG identisch ist. Abweichungen können sich ebenfalls zu der Zahl von Personen im laufenden Asylverfahren ergeben, da bei einer Ablehnung des Asylantrags die Aufenthaltsgestattung grundsätzlich erst mit Unanfechtbarkeit des Ablehnungsbescheids erlischt. Diese Unterscheidung ist insbesondere bei der Auswertung der für die Beantwortung herangezogenen Statistiken zu beachten. 2 1. Wieviel Asylbewerber leben derzeit im Bezirk Marzahn Hellersdorf und wieviel in gesamt Berlin? Wieviele sind davon Männer, wieviel Frauen, wieviel Kinder? 3. Wieviel dieser Asylbewerber leben in Notunterkünften, wieviel in sogenannten MUFs und wieviel in Wohnungen in Marzahn Hellersdorf? Zu 1. und 3.: Ausweislich der vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) erstellten Statistik über die Belegung der im Auftrag dieser Behörde betriebenen Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte sind mit Stand 25.05.2018 in Berlin 22.859 Personen untergebracht. Davon leben 3.409 Personen in Einrichtungen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf von Berlin. In diesem Bezirk befinden sich eine Aufnahmeeinrichtung nach § 44 AsylG (belegt mit 173 Personen) sowie zehn Gemeinschaftsunterkünfte nach § 53 AsylG, belegt mit zusammen 3.236 Personen. Bei vier Gemeinschaftsunterkünften handelt es sich um Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge (MUF), die zum genannten Stichtag zusammen eine Belegung von 1.556 Personen aufweisen. Notunterkünfte gibt es im Bezirk Marzahn-Hellersdorf nicht. Eine Aufteilung nach Aufenthaltsstatus liegt nicht vor; auf die Vorbemerkungen wird insoweit verwiesen. Neben Besitzerinnen und Besitzern einer Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz (AsylG) – Asylbegehrenden - sowie den weiteren in § 1 Abs. 1 AsylbLG aufgeführten leistungsberechtigten Personengruppen werden – zwecks Vermeidung von Obdachlosigkeit – auch Geflüchtete nach abgeschlossenem Asylverfahren untergebracht, sofern durch die zuständigen dezentralen Leistungsbehörden keine anderweitige Unterbringungsoption – insbesondere die Vermittlung in eine Mietwohnung – möglich ist und die Kosten für den Verbleib in der Gemeinschaftsunterkunft übernommen werden. Die vom LAF erstellten Belegungslisten sind nicht nach dem Geschlecht der Bewohnerinnen und Bewohner differenziert. Daher kann die Anzahl der untergebrachten Frauen und Männer in den vorgenannten Einrichtungen nicht beziffert werden. In den im Auftrag des LAF betriebenen Unterkünften sind zum letzten diesbezüglich ausgewerteten Stichtag 25.05.2018 insgesamt 7.697 Kinder im Alter bis zum vollendeten 17. Lebensjahr untergebracht, davon 1.142 Kinder in Einrichtungen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf. Über die Anzahl der anderweitig untergebrachten bzw. in einer Mietwohnung lebenden Asylbegehrenden in diesem Bezirk liegen keine statistischen Erkenntnisse vor. Das LAF erfasst monatlich lediglich die Gesamtzahl der bewilligten Wohnungsumzüge von Asylbegehrenden, jedoch ohne Differenzierung nach dem Wohnbezirk. Ergänzende Angaben können auf der Grundlage des Gesundheits- und Sozialinformationssystems (GSI) der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung gemacht werden: Bezogen jeweils auf die Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem AsylbLG , die im GSI als Besitzerinnen und Besitzer einer Aufenthaltsgestattung nach dem AsylG ausgewiesen sind, ergeben sich zum letzten veröffentlichten Stichtag 31.12.2017 folgende Daten (unterteilt nach der Gesamtheit im Land Berlin (ungeachtet der leistungsrechtlichen Zuständigkeit) und der Personen in leistungsrechtlicher Zuständigkeit des Bezirksamts Marzahn-Hellersdorf von Berlin): 3 Personengruppe Berlin Marzahn- Hellersdorf Gesamtheit 16.193 73 - davon männlich 11.057 41 - davon weiblich 5.136 32 - darunter Kinder bis zum 18. Lebensjahr 3.906 24 2. Wieviele Asylbewerber welcher Nationalität leben derzeit im Bezirk Marzahn Hellersdorf? Zu 2.: Hinsichtlich der in Einrichtungen des LAF untergebrachten Personen wird auf die Antwort zu 1. verwiesen. Die Staatsangehörigkeit wird in der Belegungsstatistik nicht ausgewiesen. Im Übrigen können diesbezügliche Angaben nur für alle in Berlin ansässigen Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem AsylbLG, die im GSI als Besitzerinnen und Besitzer einer Aufenthaltsgestattung nach dem AsylG ausgewiesen sind, ohne weitergehende Differenzierung nach dem Wohnbezirk wie folgt gemacht werden (Erhebungsstichtag 31.12.2017): Bosnien-Herzegowina: 132 Mazedonien: 58 Moldau: 400 Kosovo: 160 Russische Föderation: 958 Türkei: 709 Serbien: 196 Übriges Europa: 352 Eritrea: 238 Nigeria: 64 Libysch-Arabischen Dschamahirija: 180 Ägypten: 670 Übriges Afrika: 618 Amerika zusammen: 11 Afghanistan: 3.441 Vietnam: 259 Irak: 2.284 Iran: 1.009 Libanon: 464 Pakistan: 968 Turkmenistan: 570 Syrien: 1.126 Sonstiges Asien: 643 Sonstige/Staatenlos: 65 Unbekannt: 618 4 4. Sind in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 „Flüchtlinge“ aus dem Krieg im Donbass nach Berlin gekommen? Wenn ja, wieviel? Zu 4.: Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Aus der Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) – Bereich Berlin – geht lediglich die Zahl der aus der Ukraine stammenden Asylbegehrenden wie folgt hervor: 2014: 63 Asylanträge 2015: 102 Asylanträge 2016: 36 Asylanträge 2017: 63 Asylanträge 2018: 25 Asylanträge (Januar bis April) Aus welchen Regionen diese Asylbegehren stammen und ob ihre Asylbegehren im Zusammenhang mit den in der Fragestellung genannten Ereignissen stehen, ist nicht bekannt. 5. Wieviel Asylbewerber in Marzahn Hellersdorf sind moslemisch, wieviel Christen und wieviel haben eine andere Religionszugehörigkeit oder keine? Zu 5.: Die Glaubenszugehörigkeit wird vom LAF nicht erhoben und auch im GSI nicht ausgewiesen. Somit sind Angaben darüber, wie viele der in Marzahn-Hellersdorf lebenden Asylbegehrenden sich zum muslimischen oder einem anderen Glauben bekennen, nicht möglich. 6. Wieviel unbegleitete Minderjährige Asylbewerber gibt es derzeit im Bezirk Marzahn Hellersdorf? Zu 6.: In der Tagesmeldung des Bezirks vom 22.05.2018 werden vom zuständigen Jugendamt insgesamt 84 unbegleitete ausländische Minderjährige betreut. Die einzelfallbezogenen Asylanträge von Amts-, Vereins- oder ehrenamtlichen Einzelvormündern für die von ihnen betreuten unbegleiteten ausländischen Minderjährigen werden nur vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als zuständige Behörde erfasst. Insofern ist auch nicht bekannt, wie viele der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen konkret als asylsuchend erfasst sind. 7. Rechnet der Senat zukünftig mit wieder steigenden Flüchtlingszahlen? Falls ja, warum bzw. wodurch? Falls nein, warum werden dann weitere Asylunterkünfte gebaut? Zu 7.: Der Senat legt seiner Bedarfsprognose für die Aufnahme von Asylbegehrenden in den Folgejahren nach 2017 einen jährlichen Zuzug von rund 10.000 Asylsuchenden nach Berlin zu Grunde und richtet die Fortschreibung der Kapazitätsplanung entsprechend aus. Um auch bei einem kurzfristig eintretenden und nicht vorhersehbaren deutlichen Anstieg der Zuzugszahlen über ausreichende Kapazitäten zu verfügen, ist vorgesehen, eine Reserve von 2.000 Plätzen für unerwartete Entwicklungen in Flüchtlingsunterkünften freizuhalten. Dies wird ebenfalls bei der Kapazitätsplanung berücksichtigt. Darüber hinaus muss vor dem Hintergrund des angespannten Wohnungsmarktes in Berlin Vorsorge für die Unterbringung von wohnungslosen Personen unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus getroffen treffen. 5 Entsprechende Unterkünfte stehen zwar im ausreichenden Maß, aber nicht in der angestrebten Qualität zur Verfügung, weshalb der Senat beschlossen hat, weitere MUF zu errichten. Berlin, den 30. Mai 2018 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-15038 S18-15038