Drucksache 18 / 15 040 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marc Vallendar (AfD) vom 15. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Mai 2018) zum Thema: Pestalozzi-Fröbel-Haus – Verbindungen zum Linksextremismus? und Antwort vom 30. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Marc Vallendar (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15040 vom 15. Mai 2018 über Pestalozzi-Fröbel-Haus – Verbindungen zum Linksextremismus ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Am 14.04.2018 fand in Berlin die Demonstration unter dem Motto: „Mietenwahnsinn stoppen!“ in Berlin statt. Veranstalter war das Bündnis Mietenwahnsinn, welches sich aus verschiedensten Vereinen und Institutionen zusammensetzt: http://mietenwahnsinn.info/initiativen/ Mit aufgeführt unter diesen Gruppen ist u.A. das Pestalozzi-Fröbel-Haus, als eine Stiftung des öffentlichen Rechts (http://www.pfh-berlin.de/pestalozzi-froebel-haus/ueber-das-pfh). Ebenso mit aufgeführt sind diverse Gruppen des linksextremen und zum Teil vom Verfassungsschutz beobachteten Spektrums in Berlin (z.B. die Antifa West Berlin, die Interventionistische Linke sowie die radikale Linke Berlin). Vortreffen der Organisatoren der Demonstration fanden im Kiezanker 36 in Kreuzberg statt, Inhaber und Hausherr ist das Pestalozzi-Fröbel-Haus. Dort sollen auch die oben genannten Vertreter der Vereine mit anwesend gewesen sein, teilweise sei es zu Einschüchterungsversuchen von Beteiligten gekommen. Das Kuratorium des Pestalozzi-Fröbel-Hauses besteht laut Organigramm aus der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft sowie 10 vom Abgeordnetenhaus gewählte Persönlichkeiten. 1. Ist es zutreffend, dass eine Stiftung des öffentlichen Rechts des Landes Berlin gemeinsam mit der „Antifa West Berlin“, der „Interventionistische Linken“ sowie die „radikale Linke Berlin“ im Bündnis gegen den Mietenwahnsinn aufgetreten ist und sich an diesem Bündnis beteiligt hat? 2. Sind neben den oben genannten Vereinen noch weitere Vereine beteiligt gewesen, welche unter Beobachtung des Berliner Verfassungsschutz stehen? 2 Zu 1. und 2.: Dem Senat ist bekannt, dass über 250 namentlich genannte Institutionen den Aufruf zur o.g. Demonstration unterstützt haben, darunter die in der Frage genannten. Linksextremistische Gruppierungen wie die im Verfassungsschutzbericht Berlin erwähnte „Interventionistische Linke“, die „radikale linke | berlin“ oder „TOP Berlin“ bildeten dabei nur eine kleine Minderheit. Ein gemeinsames Auftreten linksextremistischer Bestrebungen mit dem Pestalozzi-Fröbel-Haus gibt es nicht. Das Pestalozzi- Fröbel-Haus hat als Institution mit den direkten Auswirkungen von Mietkostensteigerungen der Kiezbewohner alltäglich zu tun. In diesem Rahmen hat sich das Pestalozzi -Fröbel-Haus als Unterstützer mit aufnehmen lassen, ebenso wie beispielsweise der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband (DPW), das Bildungsnetzwerk Wrangelkiez , der Dachverband Berlin der Kinder- und Schülerläden e.V.(DAKS e.V.), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), die IG-Metall, Verdi u.v.a.. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich an der Demonstration beteiligt haben, waren in ihrer Freizeit als Privatperson anwesend. 3. Warum beteiligt sich eine Stiftung des öffentlichen Rechts an einem derartigen Bündnis und unterstützt dieses aktiv logistisch mit Räumlichkeiten? Welche Auffassung vertritt der Senat diesbezüglich? Zu 3.: Nach Auslaufen des Quartiersmanagements im Wrangelkiez erhielt das Familienund Nachbarschaftszentrum des Pestalozzi-Fröbel-Hauses eine sogenannte „Netzwerkstelle “, die zur Aufgabe hat, der Bevölkerung Möglichkeiten zu bieten, sich aktiv und demokratisch in die Prozesse der Stadt einbringen zu können. Bestehende Netzwerke im Kiez sollen gestärkt und Institutionen miteinander verbunden werden. Insbesondere im Wrangelkiez sind viele Bewohnerinnen und Bewohner von der aktuellen Wohnungsmarktsituation betroffen und die Auswirkungen sind tagtäglich ein Thema in Beratungen und während anderer Angebote im Haus. Das Haus wurde durch das Quartiersmanagement baulich erweitert, um Bewohnergruppen und ehrenamtlichen Initiativen die Möglichkeit zu geben, sich in demokratischen Prozessen einbringen zu können. Die Räume werden lediglich zur Verfügung gestellt, die Inhalte werden nicht vom Pestalozzi-Fröbel-Haus gesteuert. Das Pestalozzi-Fröbel Haus wie auch der Senat vertreten die Auffassung, dass bei Bekanntwerden von extremistischem Verhalten, welcher Art auch immer, keine Räume mehr für die entsprechenden Initiativen zur Verfügung gestellt würden. 4. Wie hoch ist die Förderung, die das Pestalozzi-Fröbel-Haus jährlich aus öffentlichen Mitteln des Landeshaushalts erhält? Zu 4.: Das Land Berlin gewährt dem Pestalozzi-Fröbel-Haus auf der Grundlage des § 6 Absatz 1 des Gesetzes über das Pestalozzi-Fröbel-Haus und den Lette-Verein Zuschüsse zur Erfüllung seiner Aufgaben nach Maßgabe des Haushaltsplans von Berlin . Im Haushaltsplan von Berlin für die Haushaltsjahre 2018/2019 sind unter Kapitel 1010 Titel 68509 Zuschüsse an das Pestalozzi-Fröbel-Haus in Höhe von 7.886.000 € bzw. 8.067.000 € veranschlagt. 3 5. Welche rechtlichen und tatsächlichen Konsequenzen können einer Stiftung des öffentlichen Rechts in Berlin drohen, wenn sie offen politisch mit verfassungsfeindlichen Organisationen kooperiert? Zu 5.: Gemäß § 7 des Gesetzes über das Pestalozzi-Fröbel-Haus und den Lette-Verein sind die Stiftungen verpflichtet, ihre Geschäfte entsprechend den für das Land Berlin geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu führen. Sollte eine der diesem Gesetz unterliegenden Stiftungen des öffentlichen Rechts mit verfassungsfeindlichen Organisationen kooperieren, würde hiergegen gemäß § 1 Absatz 1 des Gesetzes über das Pestalozzi-Fröbel-Haus und den Lette-Verein die Staatsaufsicht einschreiten . 6. Was unternimmt der Berliner Senat, um eine Unterwanderung von Stiftungen des öffentlichen Rechts von verfassungsfeindlichen Bestrebungen zu unterbinden? Zu 6.: Dem Senat ist keine Unterwanderung von Stiftungen des öffentlichen Rechts bekannt . 7. Welche Erkenntnisse hat der Senat darüber, dass linksextreme und vom Verfassungsschutz beobachtete Meinungsführer, gezielt Demonstrationsbündnisse unterwandern, um mit Mitteln der Einschüchterung (Nötigung / Erpressung) andere Bündnisteilnehmer zur Übernahme der eigenen extremistischen politischen Agenda (Hausbesetzungen, Kampf gegen die Polizei etc.) zu bewegen? Zu 7.: Es gehört seit jeher zur Strategie linksextremistischer und auch anderer verfassungsfeindlicher Bestrebungen, anschlussfähige Themen für eigene Zwecke zu instrumentalisieren . Dazu arbeiten sie offen oder unerkannt in Organisationsbündnissen mit. 8. Gibt es in Berlin eine Beratungsstelle für Linksextremismus bei der sich Opfer und Aussteiger beraten lassen können und ist eine derartige Beratungsstelle analog zum Rechtsextremismus in Berlin geplant? Wenn nein, warum nicht? Zu 8.: Opfer linksextremer Gewalt können sich wie Opfer rechtsextremer Gewalt an die allgemeinen Strukturen der Opferhilfe wenden, z.B. an Opferschutzbeauftragte der Polizeidirektionen , an Antidiskriminierungsbeauftragte oder freie Träger. Berlin, den 30. Mai 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-15040 S18-15040