Drucksache 18 / 15 043 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marc Urbatsch (GRÜNE) vom 15. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mai 2018) zum Thema: Altenhilfekoordination in Mitte und Antwort vom 28. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Mai 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/2 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Marc Urbatsch (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 15043 vom 15. Mai 2018 über Altenhilfekoordination in Mitte ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu, dass der Bezirk Mitte die Stelle der Altenhilfekoordination nicht besetzen kann, da diese noch von der Senatsverwaltung für Finanzen freigegeben werden muss? 2. Wann ist dies vom Senat geplant, damit die Stelle zügig ausgeschrieben werden kann? Zu 1 und 2.: Es trifft nicht zu, dass der Bezirk Mitte die Stelle der Altenhilfekoordination nicht besetzen kann, da diese noch von der Senatsverwaltung für Finanzen freigegeben werden muss. Die Bezirke haben 2018 zusätzlich 60 Mio. Euro erhalten, um die Richtlinien der Regierungspolitik umzusetzen (in dieser Legislaturperiode werden es insgesamt 360 Mio. Euro sein). Von den 60 Mio. Euro sind rd. 41 Mio. Euro zur eigenverantwortlichen Schwerpunktsetzung der Bezirke bei der Umsetzung der Richtlinien der Regierungspolitik vorgesehen. Auf den Bezirk Mitte entfallen davon 4.140.967 Euro. Zur eigenverantwortlichen Umsetzung gehört auch die Koordination der Altenhilfe. Die Mittel stehen dem Bezirk Mitte damit zur Verfügung und brauchen nicht extra von der Senatsverwaltung für Finanzen freigegeben werden. 2/2 Nach Auskunft aus dem Bezirk gibt es gegenwärtig Überlegungen des Bezirksamtes Mitte bzw. der bezirklichen Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit, eine derartige Beschäftigungsposition im Rahmen der Haushaltswirtschaft 2018 einzurichten und mit der Stellenplanung 2020 zu verstetigen. Die Entscheidungsfindung ist allerdings noch nicht abgeschlossen, da die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) zunächst noch ein Konzept des Amtes für Soziales abgefordert hatte und daher die Stelle noch nicht im Stellenplan 2018/2019 enthalten war. Berlin, den 28.05.2018 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen S18-15043 S18-15043