Drucksache 18 / 15 044 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Buchholz (AfD) vom 14. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mai 2018) zum Thema: ICC als Messe- und Kongressstandort – Investoren werden abgeschreckt und Antwort vom 01. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Christian Buchholz (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 044 vom 14. Mai 2018 über ICC als Messe- und Kongressstandort – Investoren werden abgeschreckt ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Aus der Anhörung im Ausschuss WiEnBe am 23. April 2018 zum Thema „Berlin als attraktiver und gefragter Kongressstandort ICC“ ergaben sich weitere Fragen. 1. Im Jahr 2013/2014 hatte Frau Möhring, einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführerin der BIM, mit einem Investor verhandelt. Aus welchen Gründen ist der Verkauf zum damaligen Zeitpunkt gescheitert ? Zu 1.: Die in der Frage erwähnte Verhandlung ist sowohl der BIM (Berliner Immobilienmanagement GmbH) als auch dem Senat nicht bekannt. Ebenso wie der Senat von Berlin wäre auch die BIM im Rahmen der Suche potenzieller Investoren verpflichtet ein transparentes und diskriminierungsfreies sowie vergabe- und beihilferechtlich einwandfreies Verfahren durchzuführen. 2. Der Senat erklärt seit Jahren öffentlich, dass bislang eine Investorensuche für das ICC ergebnislos verlief, obwohl seit 2016 das Investitionsangebot in Höhe von 850 Mio. € des Investors Herrn Grothe dem Regierenden Bürgermeister und dem Senat vorliegt. Was sind die Gründe für diese Aussage, die dem vorliegenden Angebot entgegenstehen? Zu 2.: Der Senat von Berlin ist verpflichtet ein transparentes und diskriminierungsfreies sowie vergabe- und beihilferechtlich einwandfreies Verfahren zur Sanierung des ICC durchzuführen. Im Rahmen eines solchen Verfahrens, können die potenziellen Investoren Angebote abgeben, die es zu bewerten gilt. Der Senat strebt an, ein Interessenbekundungsverfahren in 2018 durchzuführen. 3. In der Schriftlichen Anfrage vom 14. November 2017, Drucksache 18 / 12 780, antwortete der Senat , dass das Investitionsangebot des o. g. Investors bisher nicht berücksichtigt wurde, weil der Senat von Berlin verpflichtet ist, ein transparentes und diskriminierungsfreies sowie vergabe- und beihilferechtlich einwandfreies Verfahren zur Sanierung des ICC durchzuführen. 2 Wann startet das Interessenbekundungsverfahren, wie sieht der anschließende Prozess aus und wie lange wird dieser Prozess dauern? Wann plant der Senat eine Beauftragung zur Sanierung des ICC? Zu 3.: Das Interessenbekundungsverfahren wird zeitnah im Anschluss an die durch das Abgeordnetenhaus erfolgte Freigabe der Mittel, die in den Haushalt als qualifiziert gesperrt eingestellt wurden, durchgeführt werden. Die Einzelheiten, zu dem auch eine konkrete Terminplanung gehört, werden zurzeit erarbeitet. 4. Was sind die Gründe für den langen Vorbereitungszeitraum seit der Freigabe der Mittel für das Interessenbekundungsverfahren im Dezember 2017? Zu 4.: Im Rahmen der Beschlussfassung zum Haushalt 2018/2019 hat der Haushaltsgesetzgeber die Mittel für das Interessenbekundungsverfahren mit einem qualifizierten Sperrvermerk belegt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses. 5. Wird der Senat ein Interessenbekundungsverfahren erst durchführen, wenn sich die Koalitionspartner über die zukünftige Nutzung des ICC einig sind? Wenn ja, wann ist mit einer Einigung der Koalition über die zukünftige Nutzung des ICC zu rechnen , zumal sich alle einig sind, dass Berlin dringend weitere Kongressflächen benötigt? Zu 5.: Siehe Antwort zu 3. 6. Wann beginnen die Maßnahmen zur Schadstoffbeseitigung und wie lange werden diese dauern? Zu 6.: Die Vorlage für die Vorarbeiten zur möglichen Schadstoffsanierung befindet sich in der Abstimmung. 7. Erfolgt eine Vergabe zur Sanierung und zum Umbau des ICC erst, wenn die Schadstoffsanierung beendet ist, was zu weiteren, zeitlichen Verzögerungen führen würde? Zu 7.: Über eine mögliche zeitliche Harmonisierung der Vorbereitung der Schadstoffsanierungsarbeiten mit der Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens laufen derzeit Abstimmungen. 8. Oder ist davon auszugehen, dass das Land Berlin im Grunde weiterhin Eigentümerin des ICC bleiben will, da die Schadstoffsanierung bereits als Teil einer Gesamtinvestition betrachtet wird? Wenn nein, warum muss zum jetzigen Zeitpunkt eine Schadstoffsanierung durch das Land Berlin erfolgen, die genauso gut ein Investor im Rahmen der Gesamtinvestition durchführen kann und muss und sich das ICC sowieso seit 2014 in einem nicht gesundheitsgefährdenden Stillstandsbetrieb befindet? Zu 8.: Entsprechend der transparenten Liegenschaftspolitik des Landes Berlin hat der Verbleib von Grundstücken im Eigentum des Landes Berlin Vorrang. Darüber hinaus werden im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens verschiedene vertragliche Konstellationen auf ihre Marktgängigkeit hin zu überprüfen sein, um das für das Land Berlin wirtschaftlichste Verfahren zu ermitteln. 9. Während der Anhörung wurden verschiedene Investitionsmodelle besprochen, z. B. Verkauf und Anmietung von Fläche durch die Messe Berlin GmbH oder Public-Private-Partnership. 3 Gibt es von Seiten des Senats eine favorisierte Variante? Wenn ja, welche? Zu 9.: Siehe Antwort zu Frage 8. 10. Während der Besichtigung des ICC durch die Mitglieder des Ausschusses WiEnBe erwähnte Herr Göke, CEO der Messe Berlin GmbH, dass das ICC von der LaGeSo als Flüchtlingsunterkunft noch nicht frei gegeben ist, sondern weiterhin als Vorhaltefläche dient. Ist der Grund für die jetzige Schadstoffsanierung, dass der Senat weitere Flüchtlingsströme erwartet , die wieder im ICC untergebracht werden müssen? Wenn nein, was tut der Senat, damit das ICC schnellstmöglich von der LaGeSo frei gegeben wird, damit das ICC wieder seiner eigentlichen Bestimmung als Kongresscenter zugeführt werden kann? Zu 10.: Die Unterbringung von Flüchtlingen im ICC soll perspektivisch nicht mehr erfolgen . Bisher wurden Flächen für die Leistungsbearbeitung des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) vorgehalten, um im Falle eines unvorhergesehenen erneuten Anstiegs der Zuzugszahlen lange Wartezeiten bei der Bearbeitung zu vermeiden. Aufgrund der verbesserten Abläufe an den weiteren Standorten des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) ist diese Vorhaltefläche nun nicht mehr erforderlich und soll zeitnah aufgegeben werden. Berlin, den 01.06.2018 In Vertretung Henner B u n d e ............................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe S18-15044 S18-15044a