Drucksache 18 / 15 046 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Buchholz (AfD) vom 14. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mai 2018) zum Thema: Zukunftsort Schöneweide III und Antwort vom 29. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juni 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Christian Bucholz (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 046 vom 14.05.2018 über Zukunftsort Schöneweide III ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Im Nachgang der schriftlichen Anfrage „Zukunftsort Schöneweide II“, Drucksache 18 / 14 001 blieben Punkte offen. 1. Zu Frage 1 antworten Sie: „… Wenn sogenannte "dringende Gesamtinteressen Berlins" von bezirklichen Planungen berührt werden, kann der Senat in begründeten Fällen ein Planverfahren an sich ziehen. Die erforderlichen Voraussetzungen dafür sind in Schöneweide jedoch nicht gegeben.“ Bitte erläutern Sie uns konkret und ausführlich, welche Voraussetzungen vorliegen oder geschaffen werden müssen, damit der Senat das Planungsverfahren an sich zieht? 2. Ist Ihre Aussage, dass nur in begründeten Fällen, wenn „dringende Gesamtinteressen Berlins“ berührt werden, der Senat ein Planungsverfahren an sich zieht, so zu verstehen, dass das Gewerbegebiet Schöneweide nicht die Wichtigkeit für den Senat wie z. B. der Clean Tech Business-Park Berlin -Marzahn hat? Nach welchen Kriterien beurteilt der Senat die Wichtigkeit eines zu entwickelnden Gewerbegebietes? Zu 1. und 2.: Die planungsrechtlichen Voraussetzungen sind in § 7 Abs. 1 AGBauGB (Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches) geregelt. Der Senat beabsichtigt nicht, die grundsätzliche Zweistufigkeit der Berliner Verwaltung zu ändern. Eine Differenzierung der Standorte nach Wichtigkeit erfolgt nicht. Vielmehr sind die Kriterien wie in§ 7 Abs. 1 AGBauGB für eine Bewertung, ob ein dringendes Gesamtinteresse Berlins berührt wird, heranzuziehen. 3. Da dem Senat die Pläne der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin sowie der Investitionsplan in Höhe von 1,2 Mrd. Euro hinsichtlich des Zentralcampus am Standort Schöneweide, die Ein- Campus-Strategie, bekannt sind, bitten wir um ausführliche und detaillierte Auskunft: a) Wie ist der aktuelle Stand der Planungen? b) Unterstützt der Senat diese Pläne? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, welche Gründe sprechen gegen eine Unterstützung? 2 c) Sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich, die von der HTW noch zu erfüllen sind, um die Ein- Campus-Strategie umzusetzen? Wenn ja, welche? Zu 3. a, b und c): Dem Senat ist die sogenannte Ein-Campus-Strategie der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin bekannt, da diese unter anderem im Kuratorium der Hochschule kommuniziert wurde, dem das für Hochschulen zuständige Mitglied des Senats angehört. Grundsätzlich befürwortet der Senat eine Eine-Campus-Strategie. Aktuell ist jedoch die Frage der möglichen Nachnutzung am Standort Treskowallee noch nicht abschließend geklärt. Von Seiten des Bezirks und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gibt es ein nachvollziehbares Interesse an der Nutzung des Standortes in der Treskowallee für den Schulbereich. Gleichwohl ist die Finanzierung bisher nicht gesichert. Berlin, den 29.05.2018 In Vertretung Henner B u n d e ......................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe S18-15046 S18-15046