Drucksache 18 / 15 051 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Fréderic Verrycken und Dr. Clara West (SPD) vom 16. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Mai 2018) zum Thema: Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit – Weiterhin in einigen Bezirken lange Wartezeiten auf einen Termin zur Antragstellung? und Antwort vom 31. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 6 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete Dr. Clara West (SPD), Herrn Abgeordneten Fréderic Verrycken (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 051 vom 16. Mai 2018 über Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit – Weiterhin in einigen Bezirken lange Wartezeiten auf einen Termin zur Antragstellung? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie lange müssen Berlinerinnen und Berliner aktuell im Durchschnitt auf einen Termin bei den bezirklichen Staatsangehörigkeitsbehörden warten? Und wie hat sich diese Wartezeit (ab Terminanfrage ) im vergangenen Jahr entwickelt? Bitte Darstellung der Wartezeiten nach Bezirken. Zu 1.: 1. Charlottenburg-Wilmersdorf: Aktuell liegen die Wartezeiten für einen Beratungstermin bei durchschnittlich vier Monaten (Sommer/Urlaubszeit/Personalengpass) Zu Beginn des Jahres 2017 lagen die Wartezeiten für einen Beratungstermin bei durchschnittlich zwei Monaten. 2. Friedrichshain-Kreuzberg: Die Wartezeit auf einen Termin zur Antragsabgabe hat sich im vergangenen Jahr kontinuierlich von zwei bis drei Monaten auf aktuell vier Monate verlängert. 3. Lichtenberg: Die Lichtenberger Staatsangehörigkeitsbehörde bietet die Möglichkeit , für die Beratung einen Termin zu buchen oder im Rahmen der allgemeinen Sprechstunde ohne Termin beraten zu werden. Für die Terminbuchungen wird ein Zeitraum von drei Monaten angeboten, so dass längerfristige Termine nur in begründeten Ausnahmefällen vergeben werden und die Kundinnen und Kunden stattdessen auf die allgemeine Sprechstunde verwiesen werden. Wie lange die Kundin bzw. der Kunde auf einen Termin wartet, kann nicht mitgeteilt werden, da entsprechende Daten nicht erhoben werden. Tendenziell wartet die Kundin bzw. der Kunde auf einen Nachmittagstermin länger, weil die Nachfrage nach diesen Terminen höher ist. Hier kommt es schon vor, dass der Termin erst in ca. drei Monaten gebucht werden kann. Viele Kundinnen und Kunden, denen der angebotene Termin zu langfristig erscheint, nutzen dann auch die allgemeine Sprechstunde, so dass ihr Anliegen früher bearbeitet werden kann. Seite 2 von 6 Die durchschnittliche Wartezeit zur Beratung hat sich nach dem Empfinden der Dienstkräfte im Laufe des letzten Jahres erhöht, obwohl sich dies mangels Datenerhebung nicht belegen lässt. 4. Marzahn-Hellersdorf: seit August 2017 warten die Antragsteller in Marzahn- Hellersdorf durchschnittlich acht Wochen auf einen Termin. Wartezeit: seit August 2017 unverändert bei acht Wochen 5. Mitte: Im Durchschnitt warten die Antragsteller aktuell zehn Monate auf den Beratungstermin , im Mai letzten Jahres bestand eine Wartezeit von 12 Monaten. 6. Neukölln: In Neukölln wird eine freie Sprechstunde durchgeführt. Es werden grundsätzlich keine Termine für Erstgespräche vergeben. Es ist davon auszugehen, dass regelmäßig die ersten Beratungsgespräche am Tag der Vorsprache durchgeführt werden können. 7. Pankow: Wöchentlich werden 23 Termine (15-Minuten-Takt) freigeschaltet, welche innerhalb weniger Minuten ausgebucht sind. Demzufolge ist zu vermuten, dass Einbürgerungswillige durchschnittlich mindestens 12 Wochen auf ein Beratungsgespräch warten müssen. An dieser Stelle wird auch auf die Beantwortung der Frage 2 hingewiesen. 8. Reinickendorf: Von Januar bis November 2017 lag die durchschnittliche Wartezeit zwischen sechs und acht Wochen. Seit Dezember 2017 liegt diese zwischen acht und 16 Wochen. 9. Spandau: Die Wartezeit für Termine zur Antragsabgabe, welche zugleich auch die Aufklärung über den weiteren Fortgang des Verfahrens beinhaltet, liegt derzeit bei durchschnittlich acht Wochen. Beratungsgespräche finden in einer offenen Sprechstunde statt. 10. Steglitz-Zehlendorf: Nennenswerte Wartezeiten treten gegenwärtig in der Einbürgerung Steglitz-Zehlendorf weder in der offenen noch für die Terminsprechstunde auf. Alle Besucher der offenen Sprechstunde können im Regelfall am Tag ihres Erscheinens ihr Anliegen vortragen, Anmeldungen für die Terminsprechstunde sind meist zum jeweils kommenden Sprechstundentag möglich. 11. Tempelhof-Schöneberg: In Tempelhof-Schöneberg gibt es keine Terminvergabe. Es gibt Öffnungszeiten, zu denen jeder Einbürgerungsinteressierte ohne vorherige Terminvereinbarung erscheinen kann. Sofern es dem Einbürgerungsinteressierten nicht möglich ist, zu den Öffnungszeiten zu erscheinen, besteht die Möglichkeit, mit dem zuständigen Sachbearbeitendem kurzfristig einen Termin zu vereinbaren (ggf. auch schon für den nächsten Tag). 12. Treptow-Köpenick: Zwischen drei und sieben Tagen. 2. Bei allen Bezirken, bei denen die Wartezeit auf einen Termin für das erforderliche Beratungsgespräch länger als acht Wochen dauert: Worin werden die Ursachen gesehen? Was tut der Bezirk, um Wartezeiten zu verkürzen? Zu 2.: Charlottenburg-Wilmersdorf: Bei einer sehr angespannten Personalsituation besteht verstärkter Beratungsbedarf bzw. Antragsstellung (hier insbesondere durch den Brexit). Friedrichshain-Kreuzberg: Die Ursache liegt in den stark gestiegenen Antragszahlen und Ausfall von Dienstkräften. Im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg haben sich die Antragszahlen in den letzten Jahren wie folgt entwickelt: 2015: 754 Anträge 2016: 874 Anträge Seite 3 von 6 2017: 1118 Anträge. Um die Bearbeitung der gestiegenen Antragzahlen und Ausfälle von Dienstkräften etwas zu kompensieren sind nachfolgende Maßnahmen eingeleitet worden, die partiell oder erst in der Zukunft Wirkung zeigen können. Einrichtung eines ständigen Ausbildungsplatzes (Verwaltungsfachangestellte ), der im Rahmen der Zuweisung durch die Ausbildungsleitung ständig berücksichtigt wird. Seit 2017 Einsatz einer Dienstkraft im Rahmen Quereinsteiger /Traineeprogramm (neun Monate) mit dem Ziel des dauerhaften Einsatzes auf eine freie Stelle. Ab dem 01.05.2018 Einsatz einer Probezeitbeamtin für 4,5 Monate. Laufende Beantragung von einer/eines Regierungsinspektoranwärters auf Probe – ohne Erfolg. Eine Erhöhung der Stellen im Stellenplan für die Haushaltsjahre 2018/2019 war auf Grund der finanziellen Möglichkeiten nicht realisierbar. Lichtenberg: Die Ursachen für die langen Wartezeiten liegen in der gestiegenen Zahl der Personen, die sich für eine Einbürgerung interessieren. Gleichzeitig ist der Beratungsbedarf im Einzelfall gestiegen, so dass auch für das Beratungsgespräch mehr Zeit aufgewendet werden muss, wobei die Sprechzeiten nicht ausgedehnt werden können, weil dies dann zu Lasten der Aktenbearbeitung gehen würde. Der Bezirk hat zur besseren Bewältigung des Antragsaufkommens eine zusätzliche unbefristete Stelle geschaffen, die gerade besetzt wird, so dass – gleichbleibende Antragszahlen vorausgesetzt – die längeren Wartezeiten abnehmen müssten. Marzahn-Hellersdorf: Ursache: Krankenstand; Stelle muss neu besetzt werden. Mitte: Die eklatant angestiegene Nachfrage zur Erstberatung (Gründe sind die allgemeine politische Lage in der Welt, in Deutschland, die wachsende Stadt in Verbindung mit dem überdurchschnittlich hohen Anteil ausländischer Einwohner/innen im Bezirk) und die eingeschränkte Möglichkeit des Bezirkes, zeitnah mit entsprechender Ausstattung an Personal auf diese Herausforderung zu reagieren. Die Anzahl der vergebenen Termine korrespondiert mit der durchschnittlich durch das vorhandene Personal abschließbaren Anzahl von Einbürgerungsverfahren, ohne dass die Verfahren sich dadurch verlängern und erforderliche Informationen anderer Stellen ungültig werden (Doppelarbeit). Pankow: Die personelle Ausstattung in Pankow: Zwei Sachbearbeitende Seit August 2017 durch Umsetzung eine Mitarbeiterin, welche zur Sachbearbeiterin ausgebildet wird. Ferner wurde eine weitere Mitarbeiterstelle in diesem Jahr geschaffen, welche demnächst besetzt werden soll. Zur Abarbeitung der Rückstände (siehe Antwort zur Frage 3) musste am Anfang des Jahres 2018 der Bereich Staatsangehörigkeiten für vier Wochen geschlossen werden . Reinickendorf: Als Grund ist die Mitarbeiterfluktuation zu benennen. Im Haushalt 2018/2019 wurde aus den Mittel der AG Ressourcensteuerung eine neue Stelle geschaffen . Im Februar 2018 wurde diese Stelle neu besetzt, ein weiteres Besetzungsverfahren läuft derzeit. Nach erfolgreicher Einarbeitung ist davon auszugehen, dass sich die durchschnittliche Wartezeit wieder auf sechs bis acht Wochen reduziert. Seite 4 von 6 3. Wie viele Einbürgerungsvorgänge werden pro Mitarbeiter durchgeführt (ebenfalls nach Bezirken aufgeschlüsselt)? Zu 3.: 1. Charlottenburg-Wilmersdorf: Der Bereich der Staatsangehörigkeitsbehörde ist planmäßig mit sechs Sachbearbeitern, zwei Mitarbeiterinnen und einem Gruppenleiter ausgestattet. Eingänge für Einbürgerungsverfahren: 2012 869 Personen 2013 877 Personen 2014 912 Personen 2015 916 Personen 2016 1034 Personen 2017 1114 Personen. 2017 wurden 759 Einbürgerungen abgeschlossen. Mit Stand vom 04/2018 liegt der laufende Bestand nicht entschiedener Anträge bei 1543 Personen. 2. Friedrichshain-Kreuzberg: Stand Dezember 2017 bearbeitet ein Vollzeit- Sachbearbeitender 300 laufende Einbürgerungsanträge. Durch krankheitsbedingte Vertretung sind es aktuell ca. 370 Einbürgerungsanträge pro Sachbearbeitendem. 3. Lichtenberg: In Lichtenberg wurden im Kalenderjahr 2017 pro Sachbearbeitendem (2,5 Stellen) 188 Einbürgerungsanträge gestellt und bearbeitet. Hinzu kommen die statistisch nicht separat erfassten „Altfälle“ vergangener Jahre, die im Kalenderjahr 2017 abgeschlossen werden konnten oder auch weiterhin noch zu bearbeiten sind. 4. Marzahn-Hellersdorf: Aktuell werden von einer Dienstkraft/Vollzeitäquivalent alle 300 Vorgänge in der Einbürgerung alleine bearbeitet. Vergleichszeitraum 2017: Anzahl der angenommenen Anträge für den Zeitraum 01.01.- 28.05.2017 138 bei zwei Vollzeitäquivalenten. Vergleichszeitraum 2018: Anzahl der angenommenen Anträge für den Zeitraum 01.01.- 28.05.2018 141 bei einem Vollzeitäquivalent. 5. Mitte: Die Personalsituation – bezogen auf verfügbare Stellen/ Beschäftigungspositionen - war in den letzten fünf Jahren nahezu konstant. Allerdings führten parallele langfristige Fehlzeiten – bedingt durch die Familienplanung und anschließende Teilzeittätigkeit der Mitarbeitenden sowie der Behördenwechsel von drei Mitarbeitenden über lange Zeiträume hinweg zu tatsächlich erheblichen Personalausfällen. In den ersten vier Monaten 2018 ist die Verstärkung durch vier Vollzeitkräfte erfolgt, diese Kräfte werden derzeit eingearbeitet. Weitere fünf vom Bezirksamt zur Verfügung gestellte Stellen bzw. Beschäftigungspositionen sind ausgeschrieben worden, hier ist das Besetzungsverfahren noch anhängig. Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand wird es jedoch mangels entsprechender Qualifikation der weiteren Bewerberinnen und Bewerber, nur möglich sein, maximal drei auszuwählen. Insgesamt hat sich dann der Personalbestand der Einbürgerungsstelle mit neun neuen Stellen nahezu verdoppelt. Dies verdeutlicht die Diskrepanz zwischen Personalbestand der letzten Jahre und dem gestiegenen Bedarf durch die wachsende Stadt sowie die Schwerpunktsetzungen, die der Bezirk hier unternimmt. 6. Neukölln: In Neukölln liegt die laufende Bearbeitungsrate je Sachbearbeitendem bei ca. 160 Vorgängen. 7. Pankow: In Pankow hat jeder Sachbearbeiter 518 laufende Vorgänge (Stand 28.05.2018). Das bedeutet, dass bis zu 18 Monate bis zur Entscheidungsreife vergehen . Seite 5 von 6 8. Reinickendorf: Eine Dienstkraft bearbeitet durchschnittlich ca. 98 Fälle pro Jahr abschließend. Derzeit sind noch ca. 348 offene Vorgänge pro Dienstkraft in Bearbeitung . 9. Spandau: Pro Mitarbeitendem werden 112 Einbürgerungen durchgeführt. 10. Steglitz-Zehlendorf: Im Bereich Staatsangehörigkeitsangelegenheiten des Fachbereichs Standesamt / Staatsangehörigkeitsangelegenheiten werden hier derzeit pro Sacharbeiterin 255 Einbürgerungsvorgänge in Vollzeit bearbeitet. 11. Tempelhof-Schöneberg: Ein Sachbearbeitender bearbeitet im Jahr etwa 250 Einbürgerungsanträge . 12. Treptow-Köpenick: Im Jahr 2017: 252 Vorgänge. 4. Wie hat sich die Personalsituation der bezirklichen Staatsangehörigkeitsbehörden innerhalb der zurückliegenden fünf Jahre entwickelt und wie sieht die Planung für die kommenden Jahre aus (ebenfalls nach Bezirken aufgeschlüsselt)? Zu 4.: 1. Charlottenburg-Wilmersdorf: Mit dem Personalschlüssel von sechs Sachbearbeitern konnte die Arbeitsbelastung bis 2014 gut bewältigt werden. Im Juli 2016 ist eine Kollegin in Rente gegangen. Die Nachbesetzung erfolgte 01/2018 Im Dezember 2017 ist ein Kollege verstorben, die Nachbesetzung erfolgte 04/2018 Die nicht besetzten Sachgebiete mussten auf die verbliebenen Mitarbeitenden aber auch auf den Gruppenleiter aufgeteilt werden. Somit waren drei Sachbearbeitenden für das Tätigkeitsvolumen von sechs Sachbearbeitenden zuständig, was damit einer Verdoppelung des Arbeitsvolumens entspricht. Zum Januar 2018 und April 2018 wurden zwei der drei vakanten Stellen nachbesetzt. 2. Friedrichshain-Kreuzberg: Der Stellenplan sieht sieben Vollzeitäquivalente vor, Stellenzuwächse konnten noch nicht realisiert werden (siehe auch zu 2.) 3. Lichtenberg: Im Jahr 2013 waren für die Antragsbearbeitung im Bereich Staatsangehörigkeitsangelegenheiten 1,5 Stellen vorhanden. Im September 2013 konnte die Stellenanzahl um eine Stelle erhöht werden, was dem aktuellen Ist-Zustand entspricht. Im Sommer 2018 wird eine weitere Stelle besetzt werden, so dass die bezirkliche Staatsangehörigkeitsbehörde 3,5 Stellen umfassen wird. Weitergehende personelle Planungen gibt es zurzeit nicht. 4. Marzahn-Hellersdorf: In den letzten fünf Jahren waren zwei Vollzeitkräfte beschäftigt . in den nächsten Jahren ist keine Änderung geplant. 5. Mitte: Siehe Antwort zu 2. 6. Neukölln: Die Personalsituation in Neukölln war in den letzten fünf Jahren stabil. Informationen darüber, dass sich an der stabilen Personalsituation etwas ändern könnte, liegen derzeit im Amt für Bürgerdienste nicht vor. Änderungen in der Personalsituation wären vorstellbar, wenn sich die Antragslage drastisch verändert. 7. Pankow: Siehe Antwort zu 2. 8. Reinickendorf: Von 2013: 5,779 Stellen auf 2018 6,930 Stellen, die zu 5.750 Anteilen (wg. Teilzeit oder Nichtbesetzung) besetzt sind. Die Personalverstärkung erfolgte im März 2018. Weitere Änderungen sind zurzeit nicht geplant. 9. Spandau: Es wurde 2018 zusätzlich eine Stelle (mit 75% der Arbeitszeit) besetzt. Es bestehen Überlegungen zur weiteren Aufstockung. 10. Steglitz-Zehlendorf: Seit November 2017 ist eine aus einem anderen Bereich der Bürgerdienste in die Einbürgerung verlagerte zusätzliche Vollzeitstelle besetzt. 11. Tempelhof-Schöneberg: Die Staatsangehörigkeitsbehörde ist seit Jahren mit ausreichenden personellen Kapazitäten ausgestattet, so dass es keine Notwendigkeit Seite 6 von 6 gab, etwas zu verändern. Da absehbar ist, dass sich aufgrund der erhöhten Zuwanderung in den Jahren 2015 und 2016 voraussichtlich ab 2023 die Zahl derer deutlich erhöhen wird, die die aufenthaltszeitlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung von acht Jahren erfüllen wird, ist eine Aufstockung der personellen Kapazitäten geplant . 12. Treptow-Köpenick: Seit 2017 von einem auf zwei Mitarbeitende erhöht. 5. Wie hoch ist der Krankenstand? Zu 5.: 1. Charlottenburg-Wilmersdorf: Seit April 2015 fiel eine Kollegin wegen einer Erkrankung aus. Die Stelle ist derzeit blockiert und bis heute nicht neu besetzt worden. Im Mai 2016 erkrankte eine Kollegin und kehrte erst zum Februar 2017 zurück. Sonst nur geringe Fehlzeiten. 2. Friedrichshain-Kreuzberg: Ein Krankenstand wird nicht erhoben, da die Ermittlung nicht zulässig ist. 3. Lichtenberg: Grundsätzlich ist der Krankenstand niedrig bis sehr niedrig. Genaue Zahlen werden im Fachbereich nicht erhoben. 4. Marzahn-Hellersdorf: Krankenstand aktuell beträgt 50 Prozent; eine Dienstkraft /Vollzeitäquivalent seit August 2017 krankheitsbedingt nicht im Dienst, die Stelle wird neu besetzt. 5. Mitte: Der Krankenstand entspricht grundsätzlich den durchschnittlichen Erkenntnissen zu anderen Organisationseinheiten des Amtes für Bürgerdienste mit Ausnahme einer langzeiterkranken Vollzeitkraft. 6. Neukölln: Im Amt für Bürgerdienste wird keine gesonderte Krankenstatistik für die einzelnen Bereiche geführt. 7. Pankow: kein Krankenstand aktuell 8. Reinickendorf: Krankentage insgesamt 2017: 60, dies entspricht einem prozentualen Anteil von ca. 4,0 %. Krankentage insgesamt 2018 bisher: 23, dies entspricht einem prozentualen Anteil von ca. 3,9 %. 9. Spandau: aktuell keine längerfristigen krankheitsbedingten Ausfälle. 10. Steglitz-Zehlendorf: Der Krankenstand entspricht dem Durchschnitt im Bezirk; in den vergangenen Monaten war nur eine Dienstkraft nach einem Unfall länger als üblich krankheitsbedingt abwesend. 11. Tempelhof-Schöneberg: Es sind alle Stellen besetzt und die Stelleninhaber sind auch alle regelmäßig anwesend. Der Krankenstand bewegt sich im allgemein üblichen Rahmen. 12. Treptow-Köpenick: kein Krankenstand aktuell Berlin, den 31. Mai 2018 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-15051 S18-15051