Drucksache 18 / 15 053 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 16. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Mai 2018) zum Thema: Sankt Nimmerlein taugt nicht als Schutzpatron der Berliner Kleingärtner (II) und Antwort vom 27. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stefan Evers (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15053 vom 16.05.2018 über Sankt Nimmerlein taugt nicht als Schutzpatron der Berliner Kleingärtner (II) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Steht der Senat wirklich zum Abgeordnetenhausbeschluss „Dauerhafter Schutz für Kleingärten in Berlin“ vom 20. März 2014, wonach eine Fortschreibung des Kleingartenentwicklungsplans mit der Zielsetzung vorzunehmen ist, vorhandene Kleingärtner so weit wie möglich dauerhaft und verbindlich zu sichern? Frage 4: Was genau hat der Senat unternommen, um gemäß der Beschlussfassung des Abgeordnetenhauses die Sicherung von Kleingartenanlagen mit einer Fläche unter 3 Hektar zu unterstützen? Antwort zu 1 und 4: Wie in der Antwort auf Ihre Schriftliche Anfrage 18/12181 bereits ausgeführt, wurde dem Abgeordnetenhaus zum Beschluss vom 20.03.2014 der Schlussbericht mit der Drs. 17/2412 vorgelegt, in dem auch Aussagen zur Problematik der Kleingartenflächen < 3 ha getroffen wurden. Wie in der Antwort zu Frage 1 Ihrer Schriftlichen Anfrage 18/12181 erläutert, steht der Senat weiterhin dazu und hat in den Richtlinien der Regierungspolitik 2016 bis 2021 und im Regierungsprogramm festgeschrieben, dass Kleingärten in ausreichendem Maße gesichert werden, im Bedarfsfall wird die Koalition Ersatzparzellen auch in räumlicher Nähe schaffen, was über den vom Abgeordnetenhaus zu beschließenden Kleingartenentwicklungsplan (KEP) abgesichert werden soll. Frage 2: Wenn ja, warum vermittelt die Senatspolitik einen gegenteiligen Eindruck? 2 Antwort zu 2: Die Senatspolitik vermittelt keinen gegenteiligen Eindruck. Frage 3: Warum liegt insbesondere mehr als vier (!!) Jahre nach der Beschlussfassung des Abgeordnetenhauses noch immer kein Entwurf eines neuen Kleingartenentwicklungsplans vor und wann darf das Parlament mit der Umsetzung seines Beschlusses durch den Senat rechnen? Antwort zu 3: Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 2 Ihrer Schriftlichen Anfrage 18/12181 verwiesen, in der das Verfahren, welches einen gewissen Zeitraum erfordert, ausführlich dargestellt wurde. Die Vorlage zum KEP soll dem Senat Ende des Jahres vorgelegt werden. Frage 5: Laut Regierungsprogramm und Antwort des Senats auf die Schriftliche Anfrage 18/12181 beabsichtigt der Senat, Kleingärten „in ausreichendem Maße“ zu sichern - welches Maß genau hält der Senat für ausreichend? Antwort zu 5: Im Rahmen der Überarbeitung des KEP wurden von den Kleingartenverbänden Angaben zur Pächter- und Bewerberstruktur erhoben. Nach Auswertung dieser Daten in Verbindung mit der Bevölkerungsprognose wird der KEP Aussagen zum künftigen Bedarf treffen. Frage 6: In seiner Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/12181 sagt der Senat zu, beim Wegfall von Kleingartenflächen „im Bedarfsfall“ Ersatzparzellen in räumlicher Nähe zu schaffen - unter welchen Voraussetzungen sieht der Senat diesen Bedarf und wann sieht er ihn aus welchen Gründen nicht? Antwort zu 6: Nach den Vorschriften des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) besteht eine Ersatzlandverpflichtung, wenn Pachtverträge über Dauerkleingärten oder fiktive Dauerkleingärten gekündigt werden. Bei einer Kündigung ist zu prüfen, ob die Räumungsbetroffenen Interesse an einer Parzelle in einer neu zu schaffenden Anlage haben oder sich eher für eine Parzelle in einer bestehenden Anlage interessieren bzw. keinen Kleingarten mehr pachten wollen. Unabhängig von der Ersatzlandverpflichtung ist zu untersuchen, ob Bedarf an neuen Kleingartenanlagen besteht. Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Frage 7: In seiner Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/12181 hat der Senat die Frage zu beantworten vergessen, warum das Abgeordnetenhaus bzw. Vertreter der Fraktionen nicht in die Beratungen der im Zuge der Erarbeitung eines neuen Kleingartenentwicklungsplans eingebunden sind - darum erneut: warum sind keine Vertreter des Abgeordnetenhauses in die maßgeblichen Arbeitsgremien eingebunden? 3 Antwort zu 7: Die Überarbeitung des KEP erfolgt zunächst durch die Verwaltung. Die Vertreterinnen und Vertreter des Abgeordnetenhauses werden wie üblich nach Vorliegen eines ersten Entwurfes über die politischen Gremien eingebunden. Frage 8: In seiner Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/12181 hat der Senat ebenfalls die Frage zu beantworten vergessen, warum keine Protokolle der diversen Beratungen von Arbeitsgremien angefertigt wurden - darum erneut: warum gibt es keine Protokolle? Antwort zu 8: Die Frage wurde in der Schriftlichen Anfrage 18/12181 nicht gestellt. Die Mitglieder der Steuerungsgruppe erachten die Fertigung von Protokollen nicht für notwendig. Frage 9: Welche Informationen zum Sachstand des Verfahrens hat der Senat inzwischen in welcher Weise veröffentlicht? Antwort zu 9: Über den Sachstand des Verfahrens wurde im Rahmen der Beantwortung von Anfragen des Abgeordnetenhauses umfassend öffentlich berichtet. Frage 10: In seiner Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/12181 hat der Senat angekündigt, einen Arbeitsentwurf des künftigen Kleingartenentwicklungsplans mit den Behörden und Kleingärtnerorganisationen in der ersten Jahreshälfte 2018 abzustimmen - wie weit ist diese Abstimmung zwischenzeitlich gediehen? Frage 12: Wann plant der Senat im weiteren Verfahren der Erarbeitung eines neuen Kleingartenentwicklungsplans eine über die reine Verfahrensinformation hinausgehende öffentliche Beteiligung? Antwort zu 10 und zu 12: Im Rahmen der Erarbeitung des KEP wurden Ende 2017 mit den Straßen- und Grünflächenämtern sowie den Stadtplanungsämtern der Bezirke Gespräche zu folgenden Fragen geführt: • Welche Kleingartenanlagen (KGA) gelten als gesichert? • Welche KGA sind für andere Nutzungen vorgesehen? • Welche KGA sind gemäß den bezirklichen sozialen Infrastrukturkonzepten (SIKo) für eine Inanspruchnahme vorgesehen? • Werden Bebauungspläne zur Sicherung von Kleingartenanlagen aufgestellt? 4 • Wie steht es um alte Planungen, z.B. festgesetzte Bebauungspläne, deren Inhalte noch nicht umgesetzt wurden oder Bebauungsplanverfahren, die nicht zur Festsetzung gelangten? • Stehen im Bezirk Ersatzflächen für die Neuanlage oder Erweiterung von Anlagen zur Verfügung oder gibt es darüber hinaus Flächenpotenziale, die in Vorbereitung sind? Die Planung sieht vor, dass im Juni die Gespräche mit den Bezirksverbänden der Kleingärtner geführt werden. Danach wird der Entwurf des KEP fertiggestellt und soll im III. Quartal diesen Jahres mit der Zivilgesellschaft, den Verwaltungen und politischen Gremien diskutiert werden. Frage 11: Von welchen Kategorien für die künftige Zuordnung von Kleingartenflächen geht der Senat in seinem Entwurf für einen neuen Kleingartenentwicklungsplan aus, nachdem die Fallgruppen gem. der Drucksache 17/2421 des Abgeordnetenhauses zwischenzeitlich aus der Sicht des Senats obsolet sind? Antwort zu 11: Nach aktuellem Planungsstand sind folgende Kategorien vorgesehen: • Ersatz - Neuausweisung, • Dauerkleingärten, • Fiktive Dauerkleingärten, • dauerhaft zu erhaltende Kleingärten auf privaten Flächen, • Kleingärten mit langfristiger Nutzungsperspektive, • Kleingärten ohne Nutzungsperspektive, • Umwandlung in Einfamilienhausgebiet oder andere Nutzungen, • Private Flächen in Bauflächen. Frage 13: Welche Kleingartenflächen sind im Jahr 2017 aus welchen Gründen und in welchem Umfang verloren gegangen (gegliedert nach Bezirken)? Frage 14: Welche Kleingartenflächen sind im Jahr 2017 in welchem Umfang neu geschaffen worden (gegliedert nach Bezirken)? Frage 15: Welche Kleingartenflächen konnten im Jahr 2017 auf welche Weise dauerhaft gesichert werden (gegliedert nach Bezirken)? Antwort zu 13, zu 14 und zu 15: Diese Angaben werden jeweils im Folgejahr von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz von den Bezirksämtern abgefragt. Die Erhebung für das Jahr 2017 ist derzeit noch nicht abgeschlossen. 5 Frage 16: Für welche Kleingartenflächen steht aus der Sicht des Senats aus welchen Gründen schon heute fest, dass sie nicht dauerhaft erhalten werden können (gegliedert nach Bezirken)? Frage 17: Für welche Kleingartenflächen sieht der Senat aus welchen Gründen eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass sie nicht dauerhaft erhalten werden können (gegliedert nach Bezirken)? Antwort zu 16 und zu 17: Nach dem derzeitigen Stand des Verfahrens ist noch nicht absehbar, welche KGA nicht oder mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erhalten bleiben können. Frage 18: Für welche Kleingartenflächen steht aus der Sicht des Senats schon heute fest, dass sie dauerhaft erhalten werden müssen (gegliedert nach Bezirken)? Antwort zu 18: Dauerhaft erhalten bleiben Kleingartenanlagen, die - im Bebauungsplan als Dauerkleingärten festgesetzt sind, - im Flächennutzungsplan Berlin als Grünfläche – Kleingärten dargestellt sind oder - im Außenbereich nach § 35 BauGB liegen. Welche Kleingartenanlagen diese Kriterien erfüllen, ist dem Datenteil des Kleingartenentwicklungsplanes Stand 2014 zu entnehmen (http://www.berlin.de/senuvk/umwelt/stadtgruen/kleingaerten/de/kleingartenentwicklungspl an/index.shtml). Es wird um Verständnis gebeten, dass aufgrund der Vielzahl der Kleingartenanlagen auf eine Auflistung verzichtet wird. Frage 19: Für welche Kleingartenflächen laufen derzeit Verfahren zur dauerhaften und verbindlichen Sicherung über eine Festsetzung im Bebauungsplan (gegliedert nach Bezirken)? Antwort zu 19: Nach Kenntnis der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sind für folgende Kleingartenanlagen bzw. Teilflächen von Kleingartenlagen Aufstellungsbeschlüsse gefasst worden bzw. befinden sich Bebauungspläne zur Sicherung als Dauerkleingärten im Verfahren: Mitte Eintracht an der Panke Plötzensee Rehberge Steinwinkel Friedrichshain-Kreuzberg Gleisdreieck Famos 6 Freies Land Hoffnung Charlottenburg-Wilmersdorf Abendruh Am Heckerdamm Birkenweg Dreilinden Einigkeit Frisch Auf Frischer Wind Gemütlichkeit Gute Hoffnung Heidefreiheit Heideschlößchen Heimat Hinckeldey Jungfernheide Königsdamm Loewe Oeynhausen Olympia Pferdemarkt Sonnenheim Waldfrieden Waldschulallee Weidenbaum Zukunft Spandau Karolinenhöhe Kirchengelände Heerstraße Kleckersdorf Sonnenschein Spandauer Straße Steglitz-Zehlendorf Alt-Schönow Am Stichkanal Dorfaue Einigkeit Eugen-Kleine-Brücke Grünstreifen Heinrichstraße Hoppe Karl-Lange-Brücke-Nord Karl-Lange-Brücke-Süd Lankwitz Zieten Neues Leben Parkkolonie Nord 7 Pfarracker Brauerstraße Schöneberger Südgelände Teltowblick Teltower Seeboden Wupperstraße Neukölln Bartas Grund Blaschkotal Loraberg Märkische Schweiz Morgentau Neues Heim Neuköllner Schweiz Rudower Schweiz Sorgenfrei Töpchiner Weg Zur Rose Treptow-Köpenick Am Falkenberg Am Hederichweg An der Südostallee Aprikosensteig Bachespe Baumfreunde Britzer Allee Einigkeit, Meran Formosa Gemütlichkeit III Harmonie Heimatscholle Helmutstal Holderbusch Holunderbusch Immergrün Treptow Kuckucksheim II Kuckucksnest Lerchenhöhe Meisengrund Morgensonne Müggelspreeufer Oberer Damm Pappelgrund Rixdorfer Straße - Alter Schalter Schulzendienstwiese Semmelweiss Silberlinde Späthstraße 8 Treidelweg Marzahn-Hellersdorf Alt-Hellersdorf Am Fuchsberg Am Kienberg Erholung Hiltrudstraße Mosbacher Straße Storchennest Wuhleblick Lichtenberg 750 Jahre Berlin Akazienwäldchen Alwin-Bielefeld Am Außenring Am Bahndamm Am E-Werk Am Hechtgraben Am Volkspark Malchow An der Roedersiedlung An der Trainerbahn Anschluß Roeder Beerfelder Straße Biesenhorst Blockdamm Falkenhöhe 1932 e.V. Falkenhöhe Nord Feierabend Florafreunde Friedrichsfelde Nord Frühauf II Gartenfreunde Wuhlheide Giselastraße Grüner Grund Gute Hoffnung Ilsegärten Land in Sonne Block I Langes Höhe Margaretenhöhe Nord Märkische Aue Mühlenberg Mühlengrund Müllers Ruh Neu Malchow Oranke Paradies Pirolstraße Querweg 9 Rheinstein Roedernaue 1916 Sanssouci Seddiner Straße Seegelände Siegfriedslust Sonnenblume Stallwiese Volkspark Malchow Wallensteinstraße Weiße Taube Wiesenhöhe Reinickendorf Am Schäfersee Fließtal Frohsinn II Frohsinn II (Waldesfrieden) Mariabrunn Parkheim Schillerring Seebad von Humboldt, Havelmüller von Humboldt, Ziekowstraße Wiesengrund I Wiesengrund II Es wird darauf hingewiesen, dass die Bebauungspläne zum Teil schon seit Jahrzehnten im Verfahren und nicht in jedem Fall aus den Darstellungen des FNP Berlin entwickelbar sind. Berlin, den 27.05.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-15053 S18-15053a