Drucksache 18 / 15 055 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (LINKE), Sven Kohlmeier (SPD) und Benedikt Lux (GRÜNE) vom 09. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Mai 2018) zum Thema: Internetkriminalität und Warenbetrug in Berlin und Antwort vom 31. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 7 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (LINKE) Herrn Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) Herrn Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15055 vom 09. Mai 2018 über Internetkriminalität und Warenbetrug in Berlin ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Fälle wurden im Land Berlin seit 2012 erfasst, die unter Nutzung des Tatmittels Internet begangen wurden (bitte auflisten nach Jahren und Fällen sowie nach relativer Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr sowie in Bezug auf den Gesamtzeitraum)? Zu 1.: Das Tatmittel „Internet“ wird seit dem Jahr 2004 über die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ausgewertet. Analog zu anderen Sonderkennungen, wie z.B. „Wirtschaftskriminalität“ und „Jugendgruppengewalt“, kann durch die Sachbearbeitung die entsprechende Sonderkennung „Internetkriminalität“ gesetzt werden. Bei der Abbildung der Internetkriminalität ergibt sich folgende Problematik: Gemäß bundesweit verbindlicher PKS-Richtlinie werden Taten grundsätzlich dort gezählt, wo der oder die Tatverdächtige handelt. Bei Taten mittels Internet ist dies häufig das Ausland, auch wenn die Wirkung im Inland eintritt. Beispielhaft sind hier die massenhafte Versendung von Schadprogrammen aus dem Ausland, das Ausspähen von Daten (über eine ausländische IP) und Online- Auktionen mit Bezahlung in das Ausland zu nennen. Seit 2013 wird diese Zählregel konsequenter angewendet und auf die Einhaltung verstärkt geachtet. Gemäß verlaufsstatistischer Auswertungen gab es im Jahr 2017 rund 5.100 Fälle der Internetkriminalität, die nur aufgrund eines im Ausland liegenden Tatortes keinen Eingang in die PKS gefunden haben. Ab kommendem Jahr werden in der Berliner PKS auch diese Taten erfasst, sofern der Erfolg der Tat in Deutschland eingetreten ist und der Fall in Berlin bearbeitet wurde. Der nachfolgenden Tabelle sind die Fallzahlen seit dem Jahr 2012 zu entnehmen: Seite 2 von 7 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Erfasste Fälle 20.970 19.336 21.172 24.171 24.401 26.861 Veränderung zum Vorjahr -1.634 +1.836 +2.999 +230 +2.460 Prozentuale Veränderung zum Vorjahr -7,8% +9,5% +14,2% +1,0% +10,1% Quelle: PKS Seit dem Jahr 2012 wurden gemäß PKS somit insgesamt 136.911 Fälle zur Sonderkennung „Internetkriminalität“ erfasst. Im Vergleich zum Jahr 2012 stellen die 26.861 erfassten Fälle des Jahres 2017 einen Anstieg um 28,1 % dar. 2. Wie untergliedern sich die unter 1. genannten Fälle in Straftaten nach welcher Rechtsgrundlage und wie stellt sich jeweils ihr prozentualer Anteil dar (bitte aufschlüsseln nach Jahren sowie nach relativer Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr sowie in Bezug auf den Gesamtzeitraum)? Zu 2.: Den größten Teil der Internetkriminalität macht der Betrug unter Nutzung des Internets aus. Von den im Jahr 2017 erfassten 26.861 Straftaten wurden allein hierzu 23.265 Fälle mit einem Betrugsdelikt erfasst, 2.611 Fälle mehr als im Vorjahr (+12,6%). Der nachfolgenden Tabelle sind für die einzelnen Kalenderjahre die entsprechenden Fallzahlen zu entnehmen: 2012 Erfasste Fälle Anteil an „Internet“ insgesamt Straftaten insgesamt 20.970 Waren- und Warenkreditbetrug §§ 263, 263a Strafgesetzbuch (StGB) 9.259 44,2% Leistungs- und Leistungskreditbetrug §§ 263, 263a StGB 2.315 11,0% Betrug bzw. Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten §§ 263, 263a StGB 2.095 10,0% Geldwäsche zur Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte § 261 StGB 833 4,0% Verbreitung pornographischer Schriften (Erzeugnisse) §§ 184, 184a, 184b, 184c, 184d, 184e StGB 171 0,8% Alle weiteren Betrugsarten §§ 263, 263a, 264, 264a, 265, 265a, 265b StGB 2.029 9,7% alle weiteren Straftaten *) 4.268 20,4% Quelle: PKS Seite 3 von 7 2013 Erfasste Fälle Anteil an „Internet“ insgesamt Veränderung zum Vorjahr n in % Straftaten insgesamt 19.336 -1.634 -7,8% Waren- und Warenkreditbetrug §§ 263, 263a StGB 10.804 55,9% 1.545 16,7% Leistungs- und Leistungskreditbetrug §§ 263, 263a StGB 2.278 11,8% -37 -1,6% Betrug bzw. Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten §§ 263, 263a StGB 2.972 15,4% 877 41,9% Geldwäsche zur Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte § 261 StGB 453 2,3% -380 -45,6% Verbreitung pornographischer Schriften (Erzeugnisse) §§ 184, 184a, 184b, 184c, 184d, 184e StGB 226 1,2% 55 32,2% Alle weiteren Betrugsarten §§ 263, 263a, 264, 264a, 265, 265a, 265b StGB 1.068 5,5% -961 -47,4% alle weiteren Straftaten *) 1.535 7,9% -2.733 -64,0% Quelle: PKS 2014 Erfasste Fälle Anteil an „Internet“ insgesamt Veränderung zum Vorjahr n in % Straftaten insgesamt 21.172 1.836 9,5% Waren- und Warenkreditbetrug §§ 263, 263a StGB 11.563 54,6% 759 7,0% Leistungs- und Leistungskreditbetrug §§ 263, 263a StGB 2.706 12,8% 428 18,8% Betrug bzw. Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten §§ 263, 263a StGB 2.715 12,8% -257 -8,6% Geldwäsche zur Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte § 261 StGB 414 2,0% -39 -8,6% Verbreitung pornographischer Schriften (Erzeugnisse) §§ 184, 184a, 184b, 184c, 184d, 184e StGB 321 1,5% 95 42,0% Alle weiteren Betrugsarten §§ 263, 263a, 264, 264a, 265, 265a, 265b StGB 1.312 6,2% 244 22,8% alle weiteren Straftaten *) 2.141 10,1% 606 39,5% Quelle: PKS Seite 4 von 7 2015 Erfasste Fälle Anteil an „Internet“ insgesamt Veränderung zum Vorjahr n in % Straftaten insgesamt 24.171 2.999 14,2% Waren- und Warenkreditbetrug §§ 263, 263a StGB 14.986 62,0% 3.423 29,6% Leistungs- und Leistungskreditbetrug §§ 263, 263a StGB 3.247 13,4% 541 20,0% Betrug bzw. Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten §§ 263, 263a StGB 2.044 8,5% -671 -24,7% Geldwäsche zur Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte § 261 StGB 335 1,4% -79 -19,1% Verbreitung pornographischer Schriften (Erzeugnisse) §§ 184, 184a, 184b, 184c, 184d, 184e StGB 311 1,3% -10 -3,1% Alle weiteren Betrugsarten §§ 263, 263a, 264, 264a, 265, 265a, 265b StGB 1.147 4,7% -165 -12,6% alle weiteren Straftaten *) 2.101 8,7% -40 -1,9% Quelle: PKS 2016 Erfasste Fälle Anteil an „Internet“ insgesamt Veränderung zum Vorjahr n in % Straftaten insgesamt 24.401 230 1,0% Waren- und Warenkreditbetrug §§ 263, 263a StGB 14.970 61,3% -16 -0,1% Leistungs- und Leistungskreditbetrug §§ 263, 263a StGB 3.167 13,0% -80 -2,5% Betrug bzw. Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten §§ 263, 263a StGB 1.364 5,6% -680 -33,3% Geldwäsche zur Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte § 261 StGB 448 1,8% 113 33,7% Verbreitung pornographischer Schriften (Erzeugnisse) §§ 184, 184a, 184b, 184c, 184d, 184e StGB 248 1,0% -63 -20,3% Alle weiteren Betrugsarten §§ 263, 263a, 264, 264a, 265, 265a, 265b StGB 1.153 4,7% 6 0,5% alle weiteren Straftaten *) 3.051 12,5% 950 45,2% Quelle: PKS Seite 5 von 7 2017 Erfasste Fälle Anteil an „Internet“ insgesamt Veränderung zum Vorjahr n in % Straftaten insgesamt 26.861 2.460 10,1% Waren- und Warenkreditbetrug §§ 263, 263a StGB 17.708 65,9% 2.738 18,3% Leistungs- und Leistungskreditbetrug §§ 263, 263a StGB 3.320 12,4% 153 4,8% Betrug bzw. Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten §§ 263, 263a StGB 1.147 4,3% -217 -15,9% Geldwäsche zur Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte § 261 StGB 430 1,6% -18 -4,0% Verbreitung pornographischer Schriften (Erzeugnisse) §§ 184, 184a, 184b, 184c, 184d, 184e StGB 209 0,8% -39 -15,7% Alle weiteren Betrugsarten §§ 263, 263a, 264, 264a, 265, 265a, 265b StGB 1.090 4,1% -63 -5,5% alle weiteren Straftaten *) 2.957 11,0% -94 -3,1% Quelle: PKS Gesamtzeitraum 2012-2017 Erfasste Fälle gesamt Anteil an „Internet“ insgesamt Veränderung 2012 bis 2017 n in % Straftaten insgesamt 136.911 5.891 28,1% Waren- und Warenkreditbetrug §§ 263, 263a StGB 79.290 57,9% 8.449 91,3% Leistungs- und Leistungskreditbetrug §§ 263, 263a StGB 17.033 12,4% 1.005 43,4% Betrug bzw. Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten §§ 263, 263a StGB 12.337 9,0% -948 -45,3% Geldwäsche zur Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte § 261 StGB 2.913 2,1% -403 -48,4% Verbreitung pornographischer Schriften (Erzeugnisse) §§ 184, 184a, 184b, 184c, 184d, 184e StGB 1.486 1,1% 38 22,2% Alle weiteren Betrugsarten §§ 263, 263a, 264, 264a, 265, 265a, 265b StGB 7.799 5,7% -939 -46,3% alle weiteren Straftaten *) 16.053 11,7% -1.311 -30,7% Seite 6 von 7 Quelle: PKS *) Unter „alle weiteren Straftaten“ werden grundsätzlich alle in den Tabellen nicht bereits genannten Paragraphen des StGB (außer Staatsschutz- und Verkehrsdelikte) und die Strafvorschriften einer Vielzahl anderer Bundesgesetze (im Zusammenhang mit Internetkriminalität spielen vor allem das Markengesetz, das Kunsturheberrechtsgesetz und das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) eine Rolle) zu verstehen. 3. Wie viele Fälle des Warenbetrugs waren im vorbezeichneten Berichtszeitraum sogenannte Fake- Shop-Fälle oder Betrugsseiten (bitte aufschlüsseln nach Jahren sowie nach relativer Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr sowie in Bezug auf den Gesamtzeitraum)? Zu 3.: Eine diesbezügliche statistische Erhebung erfolgt durch die Polizei Berlin bislang nicht. 4. Wie viele Anzeigen sind seit 2012 bei der Amts- oder Staatsanwaltschaft wegen des Deliktvorwurfes Betrug im Internet durch Identitätsdiebstahl (aufgeschlüsselt pro Jahr) eingegangen. a) in wie vielen Fällen wurde Anklage erhoben, wie endete das Verfahren? b) wie wurden die Verfahren i.ü. beendet (aufgeschlüsselt nach Verfahrensbeendigung und entsprechender Rechtsgrundlage)? 5. Zu wie vielen Verurteilungen mit welchem Strafmaß kam es im vorbezeichneten Berichtszeitraum im Land Berlin bei sogenannten Fake-Shop-Fällen oder Betrugsseiten? Zu 4. und 5.: Es erfolgt keine differenzierte statistische Erfassung von Ermittlungsverfahren, die den „Betrug im Internet durch Identitätsdiebstahl“ zum Gegenstand haben. Die missbräuchliche Verwendung von Personalien im Bestellvorgang und die trickreiche Verschaffung der bestellten Ware gehört zu den Regelfällen des Betrugs, ohne dass sie als solche gesondert erfasst würden. Auch wird statistisch nicht gesondert erhoben, ob ein betrügerisches Angebot im Internet auf sogenannte Fake-Shop-Fälle oder Betrugsseiten zurück zu führen ist. Es können daher weder Angaben zur Anzahl entsprechender Verfahren und deren Erledigungen noch zu etwaigen Verurteilungen oder dem Strafmaß gemacht werden. 6. Wie stellt sich die Personalentwicklung im vorbezeichneten Berichtszeitraum bei den zuständigen Stellen im LKA sowie der Generalstaatsanwaltschaft dar, die insbesondere mit der Verfolgung von Warenbetrugsdelikten betraut sind dar (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Stellen, Besoldungsgruppen sowie nach unbesetzten Stellen im Jahresmittel)? 7. Wie stellt sich die geplante Personalentwicklung im bei den zuständigen Stellen im LKA sowie der Generalstaatsanwaltschaft, die insbesondere mit der Verfolgung von Warenbetrugsdelikten betraut sind aufgrund des aktuellen Doppelhaushaltsplanes dar (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Stellen, Besoldungsgruppen sowie nach unbesetzten Stellen im Jahresmittel)? Zu 6. und 7.: Bei der Staatsanwaltschaft Berlin gibt es keine Sonderzuständigkeiten für die Verfolgung von Warenbetrugsdelikten. Diese werden vielmehr in allen dreizehn allgemeinen Abteilungen sowie in den sechs Jugendabteilungen, sofern sich das Verfahren gegen eine jugendliche oder heranwachsende Person richtet, geführt. Daneben kann für entsprechende Verfahren bei Vorliegen bestimmter Indikatoren auch eine Zuständigkeit in den Abteilungen zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität oder einer Wirtschaftsabteilung begründet sein. Seite 7 von 7 Bei der Polizei werden umfassende Deliktsbereiche wie der Warenbetrug zum einen in unterschiedlichen Kommissariaten des Landeskriminalamts (LKA) bearbeitet, zum anderen erfolgt bei diesen Dienststellen darüber hinaus die Bearbeitung weiterer Phänomenbereiche. Eine Aufschlüsselung der Mitarbeitenden nach dem alleinigen Phänomenbereich Warenbetrug ist nicht möglich. Im Rahmen des aktuellen Doppelhaushaltes erfolgte keine explizite Stellenzuweisung für den Betrugsbereich beim LKA. Die Personalzuteilung und der konkrete Personaleinsatz im LKA erfolgen regelmäßig vor dem Hintergrund der permanenten Beurteilung der Kriminalitätsentwicklung im Rahmen der jeweiligen Schwerpunktsetzung. Konkrete Aussagen zur Entwicklung der Personal- und Stellenzahlen allein für die Bekämpfung des Delikts Warenbetrug können daher nicht getroffen werden. 8. Welche Präventionsmaßnahmen gegen Warenbetrug hat der Senat ergriffen bzw. beabsichtigt er zu ergreifen? Zu 8.: Bei dem Delikt des Warenbetruges im Internet handelt es sich aufgrund der Begehungsweise um ein länderübergreifendes Phänomen, dem durch einzelne lokale Maßnahmen nur bedingt begegnet werden kann. Die Präventionsarbeit erfolgt daher auf Grundlage und unter Verwendung der bundeseinheitlichen Empfehlungen und Materialen des Programms Polizeiliche Kriminalprävention des Bundes und der Länder (ProPK, www.polizei-beratung.de). Die dort bereitgestellten Materialien, Verhaltenshinweise sowie weiteren Informationsquellen werden sowohl im Rahmen allgemeiner Präventionsveranstaltungen und -tätigkeiten als auch bei größeren polizeilichen Veranstaltungen (wie dem „Tag der offenen Tür“ oder dem „Aktions- und Präventionstag der Polizeidirektion 6“) durch gezielte phänomenbezogene oder phänomenübergreifende Beratungsangebote den Bürgerinnen und Bürgern bekannt gegeben und diese auf Wunsch eingehend beraten. Auch auf der Homepage der Polizei Berlin finden sich regelmäßig aktualisierte Hinweise auf verschiedene Betrugsphänomene mit entsprechenden Verhaltensempfehlungen. Die darüber hinausgehende anlassbezogene Veröffentlichung von Warnungen in den Medien zu neuen Phänomenausprägungen („Betrugsmaschen“) oder bei erhöhtem Fallaufkommen erfolgt bedarfsgerecht nach jeweiliger Einschätzung aktueller Deliktsentwicklungen. Berlin, den 31. Mai 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-15055 S18-15055