Drucksache 18 / 15 058 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ronald Gläser (AfD) vom 16. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Mai 2018) zum Thema: Linke Straftaten in Berlin 2017 und Antwort vom 30. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 5 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Ronald Gläser (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 058 vom 16. Mai 2018 über Linke Straftaten in Berlin 2017 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Grundlage für die Beantwortung der Anfrage bildet der „Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK). Dabei handelt es sich entgegen der „Polizeilichen Kriminalstatistik“ (PKS) um eine Eingangsstatistik. Die Fallzählung erfolgt tatzeitbezogen, unabhängig davon, wann das Ermittlungsverfahren eingeleitet oder an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurde. Die folgenden statistischen Angaben stellen keine Einzelstraftaten der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) dar. Bei der Darstellung handelt es sich um Fallzahlen. Ein Fall bezeichnet jeweils einen Lebenssachverhalt in einem engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit identischer oder ähnlicher Motivlage, unabhängig von der Zahl der Tatverdächtigen, Tathandlungen, Anzahl der verletzten Rechtsnormen oder der eingeleiteten Ermittlungsverfahren. Die Fälle der PMK unterliegen bis zum Abschluss der Ermittlungen - gegebenenfalls bis zum rechtskräftigen Gerichtsurteil - einer Bewertung gemäß der angenommenen Tätermotivation. Darüber hinaus können Fälle der PMK erst nach dem Statistikschluss bekannt und entsprechend gezählt werden. Deshalb kommt es sowohl unter- als auch überjährig immer wieder zu Fallzahlenänderungen. Es werden nur die Fälle gezählt, die gemäß den bundesweit verbindlichen Verfahrensregeln zur Erhebung von Fallzahlen im Rahmen des KPMD-PMK für Berlin statistisch zu zählen sind. Um die Fallzahlen übersichtlich und in Teilbereichen vergleichbar darzustellen, erfolgt die Unterteilung in die Deliktsarten Terrorismus, Gewaltdelikte, Propagandadelikte und sonstige Delikte. Terrorismus ist über die Strafbarkeit der Bildung einer terroristischen Vereinigung gemäß §§ 129a, 129b Strafgesetzbuch (StGB) gesetzlich bestimmt. Als Terrorismus werden darüber hinaus schwerwiegende Politisch motivierte Gewaltdelikte (Katalogtaten des § 129a StGB) sowie Verstöße gegen §§ 89a, 89b, 89c und 91 StGB erfasst. Gewaltdelikte sind Tötungsdelikte, Körperverletzungen, Brand- und Sprengstoffdelikte, Landfriedensbrüche, Gefährliche Eingriffe in den Schiffs-, Luft-, Bahn- und Straßenverkehr, Freiheitsberaubung, Raub, Erpressung und Widerstands- sowie Sexualdelikte einschließlich der Versuche. Seite 2 von 5 Propagandadelikte sind Verstöße gegen § 86 StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen) und gegen § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen). Die sonstigen Delikte beinhalten alle weiteren Strafrechtsnormen des Strafgesetzbuches sowie der Strafrechtsnebengesetze, zum Beispiel Beleidigung gemäß § 185 StGB, Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB oder Verstöße gegen das Versammlungsgesetz (VersG). 1. Wie viele dem Phänomenbereich PMK-Links zuzuordnende Straftaten gab es im Land 2017? Bitte, sofern möglich, bei abgeschlossenen Fällen mit Geschädigten natürlichen Personen aufschlüsseln nach: Datum, Deliktart, Beschreibung des Tathergangs, Bezirk, Anzahl involvierter Täter oder Tatverdächtiger, Anzahl Geschädigter. Ferner gliedern Sie bitte fallspezifisch die Auswirkung auf Betroffene gliedern nach a) leichten Verletzungen b) schwere Verletzungen c) Tod Zu 1. bis 1.c.: Für die für eine Veröffentlichung geeignete Schilderung des Tathergangs wäre eine Aufbereitung der einzelnen Sachverhaltsdarstellungen erforderlich. Die Sachverhalte müssen so formuliert werden, dass in noch nicht abgeschlossenen Verfahren polizeiliche Maßnahmen nicht gefährdet und Rückschlüsse auf handelnde Personen aus Datenschutzgründen vermieden werden. Dies ist bei 1179 Sachverhalten nicht möglich. Im Rahmen des KPMD-PMK werden nur Opfer statistisch gezählt. Opfer sind natürliche Personen, die durch eine strafbare Handlung körperlich geschädigt wurden oder geschädigt werden sollten. Terrorismusdelikte wurden für das Jahr 2017 im Phänomenbereich PMK - links nicht registriert. Seite 3 von 5 Fallaufkommen PMK - links 2017 in den Deliktsbereichen Deliktsbereich 2017 Brandstiftung 22 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion 1 Körperverletzung 122 Landfriedensbruch 52 Tötungsdelikte 1 Verkehrsgefährdungen 9 Widerstandsdelikte 43 Gewaltdelikte gesamt 250 Propagandadelikte 1 Anleitung zu Straftaten 1 Beleidigung / üble Nachrede / Verleumdung 68 Diebstahl / Unterschlagung 17 Hausfriedensbruch 28 Kunsturheberrechtsgesetz 23 Nötigung / Bedrohung 32 öffentliche Aufforderung zu Straftaten 15 Sabotage 1 Sachbeschädigung 450 Sprengstoffgesetz 6 Störung des öffentlichen Friedens 2 Straftaten bei Wahlen 1 Straftaten gg. Religion / Weltanschauung 1 Vereinsgesetz 6 Verletzung persönlichen Lebens- / Geheimbereichs 3 Versammlungsgesetz 267 Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole 3 Verunglimpfung von Verfassungsorganen 1 Volksverhetzung 1 Widerstandsdelikte 2 sonstige Delikte gesamt 928 PMK - links gesamt 1179 Stand: 18. Februar 2018 Seite 4 von 5 Fallaufkommen PMK - links 2017 in den Bezirken Gewaltdelikte Propagandadelikte sonstige Delikte PMK - links Charlottenburg-Wilmersdorf 9 0 26 35 Friedrichshain-Kreuzberg 109 0 324 433 Lichtenberg 11 0 48 59 Marzahn-Hellersdorf 2 0 23 25 Mitte 53 0 222 275 Neukölln 38 1 112 151 Pankow 5 0 58 63 Reinickendorf 1 0 4 5 Spandau 13 0 17 30 Steglitz-Zehlendorf 2 0 29 31 Tempelhof-Schöneberg 4 0 40 44 Treptow-Köpenick 3 0 25 28 Berlin gesamt 250 1 928 1179 Stand: 18. Februar 2018 Anzahl der Tatverdächtigen 2017 in den Deliktsarten Gewaltdelikte sonstige Delikte PMK - links männlich 148 339 487 weiblich 43 191 234 Täter gesamt 191 530 721 Stand: 18. Februar 2018 Anzahl der Opfer 2017 ohne Verletzung leicht verletzt schwer verletzt unbekannt 2017 männlich 6 15 1 6 28 weiblich 2 5 0 1 8 unbekannt 5 0 0 0 5 Opfer gesamt 13 20 1 7 41 Stand: 18. Februar 2018 Unter den Opfern gab es im Jahr 2017 keine Toten. 2. Wie viele Fälle, die unter dem Themenbereich Hasskriminalität geführt werden, gab es im Jahr 2016 im Land Berlin? Bitte aufschlüsseln nach Fallart, Bezirk, Datum und unterscheiden zwischen deutscher und nichtdeutscher Staatsangehörigkeit. Falls unter 1 genannt, bitte entsprechend ausweisen. Seite 5 von 5 Zu 2.: Aufgrund der Bezugnahme auf Frage 1 geht der Senat bei der Beantwortung der Frage davon aus, dass tatsächlich die Fallzahlen zum Themenbereich Hasskriminalität aus dem Jahr 2017 gewünscht sind. Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen eine Person gerichtet sind wegen ihrer/ihres (auch vermeintlichen) - Nationalität - Volkszugehörigkeit - Rasse - Hautfarbe - Religion - Herkunft - äußeren Erscheinungsbildes - Behinderung - sexuellen Orientierung - gesellschaftlichen Status und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet. Für das Jahr 2017 wurde eine Tat der Hasskriminalität im Phänomenbereich PMK - links registriert. Dabei handelte es sich um eine Volksverhetzung, die sich am 17. April 2017 im Berliner Bezirk Neukölln ereignete. Es konnten keine Tatverdächtigen bekannt gemacht werden. Da bei der Beantwortung der Frage 1 alle Fälle der PMK - links berücksichtigt wurden, sind die Taten der Hasskriminalität in den oben angeführten Fallzahlen enthalten. 3. Wie viele der Tatverdächtigen wurden in den jeweiligen Fällen (Frage 1 und 2) vorläufig festgenommen? Zu 3.: Im Jahr 2017 wurden in den Fällen zu Frage 1 und 2 insgesamt 308 Tatverdächtige vorläufig festgenommen. 4. Wie viele der Tatverdächtigen sind unbekannt oder flüchtig? Zu 4.: Zu 837 Fällen konnten keine Tatverdächtigen bekannt gemacht werden. Zu „flüchtigen Tätern“ liegen dem Senat keine Angaben vor. Berlin, den 30. Mai 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-15058 S18-15058a