Drucksache 18 / 15 059 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ronald Gläser (AfD) vom 15. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Mai 2018) zum Thema: Mittelverteilung auf die Phänomenbereiche beim Verfassungsschutz und Antwort vom 29. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Ronald Gläser (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15059 vom 15. Mai 2018 über Mittelverteilung auf die Phänomenbereiche beim Verfassungsschutz ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele neue Planstellen stehen seit 2014 je Jahr zur Verfügung und wie viele davon wurden jeweils in welchem Jahr besetzt? Zu 1.: Die Entwicklung der Planstellen ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Die Stellen wurden immer unmittelbar ausgeschrieben und entsprechendes Personal zur Besetzung ausgewählt. Für das Jahr 2018 sind noch nicht alle Auswahlverfahren abgeschlossen. Stellenanzahl je Doppelhaushalt 2018/19 2016/17 2014/15 Beamte 202,00 193,50 144,00 Tarifbeschäftigte 55,00 53,85 54,58 Summe 257,00 247,35 198,58 2. Wie verteilen sich die neuen Planstellen und Besetzungen jeweils auf die Phänomenbereiche, soweit sie zuordenbar sind? 3. Wie verteilen sich die gesamten Planstellen und Besetzungen jeweils auf die Phänomenbereiche, soweit sie zuordenbar sind? Zu 2. und 3.: Seit dem Jahr 2014 wurden neu geschaffene Stellen den Bereichen Islamismus/Islamistischer Terrorismus/Extremismus mit Auslandsbezug, dem Bereich Rechtsextremismus und auch Linksextremismus zugeordnet. In Teilen sind keine konkreten Zuordnungen zu einzelnen Phänomenen möglich und auch nicht sinnvoll, da phänomenübergreifend gearbeitet werden muss. Seite 2 von 2 Weitergehende Details unterliegen der Verschlusssachenanweisung und können aus Gründen des Geheimschutzes nicht im Rahmen einer Schriftlichen Anfrage beantwortet werden. Die erbetenen Auskünfte würden Aufschlüsse über die innere Struktur, Arbeitsweise und Fähigkeiten des Berliner Verfassungsschutzes geben. 4. Falls die Frage Nr. 2 oder 3 aus Gründen des Geheimschutzes nicht oder nur teilweise beantwortet werden: Es wäre im demokratischen Sinne, wenn die Öffentlichkeit sich davon ein Bild machen kann, ob die Gewichtung der Ressourcen auf die einzelnen Phänomenbereiche angemessen erfolgt. Was ist demnach der schwerwiegende Grund dafür, dass die Verteilung als geheimschutzwürdig eingestuft wird, während die Gesamtzahl an Planstellen des Landesgeheimdienstes veröffentlicht werden? Welche konkreten Gefahren sieht der Senat, wenn ein Phänomenbereich erfährt, wie viele Planstellen bzw. Besetzungen ihm zugeordnet werden? Zu 4.: Der Fragesteller begehrt in den Fragen 2 und 3 Informationen, die ihm in nichtöffentlicher Sitzung des Verfassungsschutzausschusses (VSA) des Abgeordnetenhauses in der Sitzung am 06. September 2017 bereits mitgeteilt wurden. Die Arbeitsweise eines Nachrichtendienstes ist, soweit eine Veröffentlichung nicht erfolgen kann, grundsätzlich geheim zu halten. Vor diesem Hintergrund unterrichtet der Verfassungsschutz Berlin nicht die Öffentlichkeit zu Arbeitsweise, Mitteln und Methoden, zu denen auch die Personalzuordnung gehört. Der Gesetzgeber hat die Grundregeln zur Geheimhaltung niedergelegt und für diese Fälle den VSA mit der Option der nichtöffentlichen Sitzung geschaffen, von der er für die Sitzung am 06. September 2017 Gebrauch gemacht hat. Berlin, den 29. Mai 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-15059 S18-15059