Drucksache 18 / 15 061 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Clara West (SPD) und Andreas Otto (GRÜNE) vom 17. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Mai 2018) zum Thema: Denkmalschutz im ehemaligen Polizeigefängnis in der Keibelstraße und Antwort vom 30. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juni 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Frau Abgeordnete Dr. Clara West (SPD) und Herrn Abgeordneten Andreas Otto (Bündnis 90 / Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 15 061 vom 17. Mai 2018 über Denkmalschutz im ehemaligen Polizeigefängnis in der Keibelstraße Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann erfolgte die Aufnahme des Hafttraktes des ehemaligen Polizeigefängnis in der Keibelstraße in die Denkmalliste des Landes Berlin? Zu 1.: Das vorbezeichnete Gebäude wurde unter Hans-Beimler-Straße 27/37 per Magistratsbeschluss 432/77 am 21.09.1977 in die Bezirksdenkmalliste eingetragen; das Objekt Bernhard-Weiß-Straße 6 ist seit 1995 auf der Gesamtberliner Denkmalliste verzeichnet. 2. Welche Elemente des Gebäudes wurden im Sinne des Denkmalschutzes als schützenswert eingestuft ? Wie ist die genaue Abgrenzung des denkmalgeschützten Bereiches von den u.U. nicht denkmalgeschützten Bereichen des Gebäudekomplexes Keibelstraße/Bernhard-Weiß-Straße? Zu 2.: Zu dem Baudenkmal gehört seine Ausstattung soweit sie mit dem Denkmal eine Einheit von Denkmalwert bildet. Der Gefängnistrakt mit seiner Ausstattung und seinen Grundrissen ist Teil des Denkmals gemäß Denkmalschutzgesetz Berlin (DSchG Bln). Zur genauen Abgrenzung des Denkmals sei auf die Denkmalkarte unter www.berlin.de/landesdenkmalamt/denkmale/liste-karte-datenbank/denkmalkarte/ verwiesen. Seite 2 von 4 3. Welche konkreten Auflagen wurden für den Hafttrakt des ehemaligen Polizeigefängnis in der Keibelstraße im Rahmen des Denkmalschutzes erteilt? 4. Welche konkreten Auflagen wurden für den Hafttrakt des ehemaligen Polizeigefängnis in der Keibelstraße im Rahmen des Brandschutzes für eine Nutzung als außerschulischer Lernort erteilt? Zu 3. und 4.: Im Rahmen von Unterschutzstellungen werden grundsätzlich keine denkmalfachlichen Auflagen zum Umgang erteilt, sondern die Denkmalwürdigkeit und Denkmalfähigkeit von historischen Objekten nach den Kriterien des DSchG Bln geprüft und festgestellt. Zur Beantwortung der Fragen wird nachstehender Auszug aus der Denkmalrechtlichen Genehmigung vom 14.06.2017 zitiert: „Gegenstand der Beantragung sind bauliche Maßnahmen im ehemaligen Untersuchungsgefängnis Keibelstraße für die Herrichtung eines Lernortes für Schulklassen im 1. Obergeschoss des Untersuchungsgefängnisses Keibelstraße durch die Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Familie (Herrichtung des Gefängnistrakts mit Hafthaushalle und Haftzellen für öffentlichen Besucherverkehr und Ausstellungszwecke , Herrichtung von drei bisher als Aktenraum, Lager und Büro genutzten Räumen im angrenzenden Verwaltungstrakt als zentralen Zugangsbereich mit Büro, Empfang, Garderobe und Seminarraum). Der konkrete Umgang mit der vorhandenen Ausstattung/originalem Inventar, das konkrete Ausstellungkonzept mit den damit verbundenen Maßnahmen, das Beleuchtungskonzept , sonstige erforderliche Technik, der Umgang mit den vorhandenen farblichen Wand-, Decken-, Tür- und Fensterfassungen, ist nicht Gegenstand dieses Antrages. Für diese Maßnahmen erfolgt eine separate denkmalrechtliche Beantragung durch den Antragsteller. Bedingungen: Vor Beginn der beantragten Maßnahmen erfolgt für den gesamten Gefängnistrakt im Auftrag des Landesdenkmalamtes Berlin eine umfassende Bestandsaufnahme mit Erstellung eines Raumbuches und der Ausweisung authentisch überlieferter Bereiche , Bauelemente und Inventar. In folgenden Bereichen können erst nach Abschluss der o.g. Bestandsaufnahme und schriftlicher Freigabe durch die Denkmalschutzbehörde die beantragten Maßnahmen umgesetzt werden: Erdgeschosses Bereich Flur Bereich Hafthaushalle im 1.OG Auflagen: 1. Während der Bauarbeiten sind originale Bauteile fachgerecht zu schützen. 2. Die beantragten Maßnahmen sind im Zuge der weiteren Planung und Ausführung im Detail mit der Denkmalpflege abzustimmen. Alle neu geplanten Bauteile sind zu Seite 3 von 4 detaillieren und die Zeichnungen vor Beauftragung der Maßnahme dem Denkmalschutz zur abschließenden Bewertung/Freigabe vorzulegen.“ 5. Welche konkreten Veränderungen wurden in diesem Rahmen beim Umbau zum außerschulischer Lernort vorgenommen (Bitten um Auflistung mit kurzer Begründung)? Zu 5.: Die von der Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) c/o Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) beantragten Maßnahmen ergeben sich aus der nachfolgenden Auflistung. Diese Maßnahmen waren aus bauordnungsrechtlichen, brandschutztechnischen und sonstigen Nutzungsanforderungen im Sinne der Erschließung und Vermittlung des Denkmals für Besuchergruppen erforderlich. Lernort Räume 1.OG - Verwaltungstrakt: - Einbau neuerTüren der Feuerwiderstandsklasse T30 mit Rauchschutzfunktion nach DIN 18095 (T30 RS) zur Hafthaushalle in alte derzeit zugemauerte Türöffnungen , - Herstellen einer Türverbindung in vorheriger Gipskarton-Wand (GK-Wand) zwischen Büro und Empfang, - Einbau von Ganzglastüren zwischen den Räumen, - Nachrüstung der Flurtüren Seminar- und Empfangsraum mit Panikfunktion, - Erneuerung der abgehängten Decke als Akustik-Lochplattendecke in Seminarund Empfangsraum, - Erneuerung Linoleumbelag durch höherwertiges und strapazierfähigeres Material einschließlich neuer Fußleisten, - Erneuerung Wandanstrich, Hafthaushalle 1.OG – ehemaliges Gefängnis: - Herrichten der Begehbarkeit der Glasbausteinfläche (siehe Flur Erdgeschoss- EG), - 3-seitige Umwehrung der Einbringeöffnung in der Glasbausteindecke mit eingelagertem Bestandsgeländer, Sicherung der freien Seite mit neuem Handlauf , - Absperrung der Zugänglichkeit zu den Obergeschossen durch Anordnung von Vergitterungen an den aufgehenden Treppen, - Erhöhung des Bestandsgeländers zwischen EG und 1. Obergeschoss (OG) gemäß Anforderungen an Rettungswege (als nachträglicher Eingriff sichtbar bleibend), Flur EG – ehemaliges Gefängnis: (Brandschutzspeifische Anforderungen bezüglich Anbindung als Fluchtweg über die Hallentreppe an den nach außen führenden Gebäudeflur) - Abtrennung des Flures zum Treppenabgang mittels F90 GK-Wand und T30 RS-Tür, - statische Abfangung/Ertüchtigung der Glasbausteindecke mittels 4 Quer- und 1 Längsträger, Seite 4 von 4 - Einbau von Decken aus Brandschutzplatten (GK-Decke in F90 Qualität) von unten und oben, - Deckenzwischenraum in Aufrechterhaltung des alten Durchleuchtungseffektes beleuchtet, - Abtrennung der am EG-Gebäudeflur anhängenden Aufenthaltsraumnutzung durch eine T30 RS Tür mit Offenhalteanlage in vorhandener Türöffnung im Flur, so dass gesamter Gefängnistrakt über diesen Flur direkt ins Freie angebunden ist. 6. Welche Abstimmungen erfolgten während Planung und Umbau des Gebäudes zum Lernort mit den Denkmalbehörden des Landes Berlin? Zu 6.: Es erfolgten Abstimmung zum Umgang mit den Wand- und Deckenoberflächen (etwa zur Reinigung und Sicherung vorhandener Tapeten und Anstriche) und zur Anbringung von Haken zur Arretierung der Zellentüren mit den zuständigen Denkmalbehörden . Berlin, den 30.05.2018 In Vertretung Gerry Woop Senatsverwaltung für Kultur und Europa S18-15061 S18-15061