Drucksache 18 / 15 062 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 17. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Mai 2018) zum Thema: Hat Xavier öffentliche Gebäude in Berlin beschädigt? und Antwort vom 31. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/3 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 15062 vom 17.Mai 2018 über: „Hat Xavier öffentliche Gebäude in Berlin beschädigt?“ ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ausschließlich aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Beteiligungsunternehmen um Stellungnahmen gebeten. Sie sind in die Antwort einbezogen. 1. Welche Beschädigungen an Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen in Verwaltung der BIM sind durch den Sturm Xavier am 5. Oktober 2017 entstanden? (Bitte auch Schadenssumme benennen.) Zu 1.: In Folge des Sturms sind Schäden an Dächern, Fassaden und an Außenanlagen entstanden. In den einzelnen Vermögen sind folgende Schadenshöhen entstanden : Vermögen Euro Sondervermögen Daseinsvorsorge (SODA) 10.000 Treuhandvermögen (THV) 100.000 Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) 400.000 Summe Gesamt 510.000 2. Welche Beschädigungen an Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen der Charité sind durch den Sturm Xavier am 5. Oktober 2017 entstanden? (Bitte auch Schadenssumme benennen.) Zu 2.: In Folge des Sturms sind diverse Schäden entstanden: Dies betrifft zum einen Baumschäden im Umfang von ca. 20 T€, zum anderen hat der Sturm einige Türenund Fensterschäden sowie diverse Wassereintritte verursacht. Die Kosten liegen im sechsstelligen Bereich. 3. Welche Beschädigungen an Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen des Botanischen Gartens sind durch den Sturm Xavier am 5. Oktober 2017 entstanden? (Bitte auch Schadenssumme benennen.) Zu 3.: In Folge des Sturms sind hauptsächlich Schäden am Neuen Glashaus und an den Anzuchtgewächshäusern 1 bis 26 entstanden. Etliche Scheiben und Stegplatten 2/3 wurden zerstört. Für Glaser- und Gewächshausarbeiten betrug der Sachschaden 15.000 €. Es waren lt. Einschätzung der Freien Universität Berlin ca. 500 Arbeitsstunden zuzüglich Maschineneinsatz erforderlich. 4. Welche Beschädigungen an Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen des Zoologischen Gartens sind durch den Sturm Xavier am 5. Oktober 2017 entstanden? (Bitte auch Schadenssumme benennen.) 5. Welche Beschädigungen an Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen des Tierparks sind durch den Sturm Xavier am 5. Oktober 2017 entstanden? (Bitte auch Schadenssumme benennen.) Zu 4. und 5.: Zusammenfassend stellen sich die Sturmschäden bei der Zoologischer Garten Berlin AG (Zoo) und der Tierpark Berlin-Friedrichsfelde GmbH (Tierpark) wie folgt dar: von Versicherung anerkannte Schäden (€) tatsächliche Schäden (€) nicht von Versicherung abgedeckt/ anerkannt (€) Tierpark Schäden an Zaun- und Einfriedungsanlagen 9.263,17 9.263,17 0,00 Gebäude- und Dachschäden 2.397,20 2.397,20 0,00 Beräumungsaufwand 700,00 700,00 0,00 Objekte/ Parkmöblierung 130,00 130,00 0,00 Baumschäden/ Verkehrssicherungspflicht 9.520,00 20.960,00 11.440,00 Summe Tierpark 22.010,37 33.450,37 11.440,00 Zoo Schäden an Zaun- und Einfriedungsanlagen 11.553,95 11.553,95 0,00 Gebäude- und Dachschäden 19.199,03 19.199,03 0,00 Beräumungsaufwand 0,00 0,00 0,00 Objekte/ Parkmöblierung 0,00 0,00 0,00 Baumschäden/ Verkehrssicherungspflicht 8.935,54 13.800,00 4.864,46 Summe Zoo 39.688,52 44.552,98 4.864,46 Darüber hinaus blieben am Tag des Sturmes sowie am Folgetag sowohl Zoo als auch Tierpark wegen Aufräumungsarbeiten geschlossen, was einen Erlösausfall bedeutete . Dieser wird auf rund 97 T€ für den Zoo und rund 30 T€ für den Tierpark geschätzt (ermittelt auf Grundlage des monatlichen Tagesdurchschnitts). 6. Welche Beschädigungen an Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen der Messegesellschaft Berlin sind durch den Sturm Xavier am 5. Oktober 2017 entstanden? (Bitte auch Schadenssumme benennen.) Zu 6.: In Folge des Sturms sind bei der Messe Berlin GmbH Beschädigungen am Hallendach 14 und 15 (Schadenssumme 2.044 € netto) entstanden. Darüber hinaus entstand eine Schadenssumme in Höhe von 5.695 € netto aufgrund von entwurzelten Bäumen im Sommergarten. 7. Welche Beschädigungen an Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen der Wohnungsbaugesellschaft GESOBAU sind durch den Sturm Xavier am 5. Oktober 2017 entstanden? (Bitte auch Schadenssumme benennen.) 3/3 Zu 7.: In Folge des Sturms sind an Gebäuden der GESOBAU AG überwiegend Schäden an Dächern, Dacheindeckungen und Antennenanlagen entstanden. Insgesamt wurden der Versicherung 37 Gebäudeschäden mit einer Schadenssumme von rd. 66.300 € gemeldet. Weitere Schäden entstanden an Gartenanlagen bzw. durch umgestürzte Bäume. Hierfür wurden der Versicherung 55 Schadensmeldungen übermittelt, die eine Schadenssumme von rd. 98.300 € beinhalteten. In Summe verursachte der Sturm 92 an die Versicherung gemeldete Schäden (an Gebäuden und Gartenanlagen) mit einer Schadenssumme von rd. 164.600 €. 8. Trifft es zu, dass die Schäden an Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen im Land Berlin durch Sturmereignisse in den letzten zehn Jahren zugenommen haben? Zu 8.: Ja, dies trifft zu. 9. Welche Schlußfolgerungen zieht der Senat für Planung, Sanierung und Neuerrichtung von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen im Land Berlin, um sie vor Beschädigungen durch Stürme und andere Wetterereignisse besser zu schützen? Zu 9.: Die Planung, Sanierung und Neuerrichtung von Gebäuden findet auf Basis der jeweils aktuellen Normwerke statt. Die Normwerke werden bei notwendigen wetterbedingten Änderungen entsprechend angepasst, so dass neue Erkenntnisse auch bei Sanierungen und Neubauten zur Anwendung kommen. 10. Wie ist die Praxis im Land Berlin bzgl. der Versicherung von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen gegen Sturm und auch Brandereignisse? Zu 10.: Die Vermögen Treuhandvermögen, Flüchtlingsunterbringungen und das Sondervermögen Daseinsvorsorge sind gegen Feuer und Sturm versichert. Im SILB und im Anmietvermögen sind alle Objekte gegen Feuer und einige zusätzlich gegen Sturm versichert. Berlin, den 31.05.2018 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen S18-15062 S18-15062