Drucksache 18 / 15 063 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Joachim Berg (AfD) vom 17. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Mai 2018) zum Thema: Strafrechtliche Aufarbeitung der Volksbühnen-Besetzung vom September 2017 und Antwort vom 31. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juni 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Dr. Hans-Joachim Berg (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 15 063 vom 17. Mai 2018 über Strafrechtliche Aufarbeitung der Volksbühnen-Besetzung vom September 2017 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1.) Ist die Meldung in der taz vom 8. Mai 2018 zutreffend, nach der sog. Aktivisten „weil sie der Räumungsanordnung damals nicht freiwillig gefolgt sind, die Volksbühne mit einer Anzeige verlassen mussten, … bis heute noch nicht zur Vernehmung vorgeladen“ wurden? Zu 1.: Nein. Durch die Polizei Berlin wurde allen ermittelten Tatverdächtigen die Möglichkeit auf rechtliches Gehör eingeräumt. 2.) Aufgrund welcher Umstände erweisen sich die Ermittlungen als derart schwierig, dass selbst ein Dreivierteljahr nach den Hausfriedensbrüchen, Sachbeschädigungen und möglichen weiteren Straftatbeständen noch immer keine Entscheidung über eine Anklageerhebung erfolgt ist? 3.) Gibt es neben eventuellen Ermittlungsschwierigkeiten andere Gründe für die schleppende Bearbeitung der Sache?! Zu 2. und zu 3.: Nach Durchführung der zunächst notwendigen polizeilichen Ermittlungen und nachdem den Beschuldigten rechtliches Gehör eingeräumt worden war, wurden die Akten mit Schlussbericht der Berliner Polizei vom 6. Februar 2018 der Staatsanwaltschaft Berlin übersandt, die die Ermittlungsergebnisse prüfte. Seite 2 von 3 Daraufhin wurde das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Hausfriedensbruches u.a. mit Verfügung vom 26. Februar 2018 gemäß § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung unter Verweis auf den Privatklageweg eingestellt. Nach einer zwischenzeitlichen Überprüfung durch die Generalstaatsanwaltschaft wurde das Ermittlungsverfahren wieder aufgenommen. Die von der für Gewalt-, Staatsschutz- und Friedensstörungsdelikte sowie die Bekämpfung von Hasskriminalität zuständigen Abteilung der Staatsanwaltschaft Berlin fortgesetzten Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen, sodass weitere Auskünfte nicht erteilt werden können, um Ermittlungsergebnisse nicht zu gefährden. Ein weiteres im Zusammenhang mit der Volksbühnenbesetzung eingeleitetes Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde am 10. November 2017 gemäß § 31a Absatz 1 BtMG eingestellt. 4.) Welche Kommunikation hat es seitens des Senates, insbesondere seitens des Senators für Justiz und/oder seiner leitenden Mitarbeiter zu dem Sachverhalt der strafrechtlichen Bearbeitung der Volksbühnen-Besetzung mit den Ermittlungsstellen gegeben? Zu 4.: Anlässlich der Vorbereitung der Sitzung des Rechtsausschusses des Abgeordnetenhauses am 16. Mai 2018 war die Generalstaatsanwaltschaft um einen Bericht zu dem Sachverhalt gebeten worden. Dieser Bericht vom 16. Mai 2018 war die Grundlage der Angaben des Herrn Senators für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung im Rechtsausschuss. 5.) Selbst wenn durch das Antragerfordernis bei einigen der in Betracht kommenden Straftatbestände eine Strafverfolgung nicht erfolgen sollte, bitte ich um eine Stellungnahme dazu, wie der Senat grundsätzlich zu der Besetzung und/oder anderen Nötigungen von Theatern oder anderen Kultureinrichtungen steht. 6.) Hält der Senat Besetzungen und andere Nötigungen für vertretbare Mittel kulturpolitischer Auseinandersetzungen ? Zu 5. und zu 6.: Theater und andere kulturelle Einrichtungen sind öffentliche und zugleich offene Institutionen, deren soziale und technische Organismen verletzbar sind. Die anmaßende und unberechtigte Inbesitznahme bedeutender kultureller Freiräume und die Behinderung dort arbeitender Kulturschaffender war und ist nicht akzeptabel und kein probates Mittel vorurteilsfreier gesellschaftsrelevanter Diskurse. 7.) Wie beurteilt der Senat die in dem o. g. taz-Artikel zitierte Aussage eines „Ehemaligen“ (Besetzers ): „Wer das größere Gewaltpotential hat, gewinnt“? Seite 3 von 3 Zu 7.: Der Senat hat während der Besetzung stets zur Deeskalation und Versachlichung der Debatte beigetragen und eine Beendigung der Besetzung auf dem Weg von Verhandlungen favorisiert mit dem Ziel, die Besetzung gewaltfrei und ohne Schaden an Leib und Leben zu beenden. Dieses Ziel ist erreicht worden. Berlin, den 31.05.2018 In Vertretung Dr. Torsten Wöhlert Senatsverwaltung für Kultur und Europa S18-15063 S18-15063