Drucksache 18 / 15 064 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) vom 18. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Mai 2018) zum Thema: Der Fastenmonat Ramadan als besondere Herausforderung für muslimische Schüler und Berliner Schulen und Antwort vom 31. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15064 vom 18. Mai 2018 über Der Fastenmonat Ramadan als besondere Herausforderung für muslimische Schüler und Berliner Schulen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Erkenntnisse hat der Senat über Verlegungen bzw. Organisation von Leistungs- und Sportprüfungen sowie sportlichen Wettbewerben an Berliner Schulen während des Fastenmonats Ramadan , wie sie der Leitfaden "Islam und Schule“ unter dem Punkt „So könnten Tests und Klausuren wenn möglich so organisiert werden, dass sie nicht in die Fastenzeit fallen oder zumindest in den frühen Unterrichtsstunden statt finden“ vorsieht? 2. Welche Schulen machten davon während des diesjährigen Fastenmonats Gebrauch? Zu 1. und 2.: Die Organisation von Leistungs- und Sportprüfungen sowie sportlichen Wettbewerben wird von den Berliner Schulen in eigener Verantwortung vorgenommen, sofern es sich nicht um Veranstaltungen mit zentral festlegten Terminen handelt. Zu Verlegungen oder Änderungen an der Organisation wegen des Fastenmonats Ramadan liegen keine Informationen vor. 3. Wie bewertet der Senat Verlegungen von Leistungs- und Sportprüfungen sowie sportlichen Wettbewerben an Berliner Schulen während des Fastenmonats Ramadan im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit von Schülerinnen und Schülern sowie zum Schutz der seelischen und körperlichen Unversehrtheit ? 4. Inwieweit folgen die Schulen bei einer Verlegung von Prüfungen und sportlichen Wettbewerben dem Leitfaden "Islam und Schule“ der Berliner Senatsschulverwaltung zur Vermeidung von Konfrontation mit Schülern, Eltern und Lehrern? 2 Zu 3. und 4.: Zur Durchführung des Unterrichts und Absicherung seiner Qualität sowie zum Erreichen von Abschlussqualifikationen kann im Fastenmonat Ramadan nicht auf Leistungs - und Sportprüfungen verzichtet werden. Die Schulen sind i.d.R. bemüht, die Prüfungen in den frühen Unterrichtsstunden stattfinden zu lassen. Dies kann aus organisatorischen Gründen, z. B. bei den mündlichen Abiturprüfungen, die sich an einer Schule über mehrere Tage erstrecken, nicht immer gewährleistet werden. Hier haben die Prüflinge aber die Möglichkeit, das Fasten aus wichtigem Grund auszusetzen und es anschließend nachzuholen. Das Schulsport-Wettkampfprogramm der Berliner Schulen beinhaltet z. T. aufeinanderfolgende Vorrunden, Qualifikations- und Finalwettkämpfe. Auf Grund des umfangreichen Programms ist es nicht möglich, den Fastenmonat bei den Terminansetzungen auszusparen. Es wird aber darauf Rücksicht genommen, dass wichtige Wettkämpfe nicht an besonderen Feiertagen (z. B. Zuckerfest) stattfinden. 5. Welche Erkenntnisse hat der Senat, dass der Ramadan unter muslimischen Jugendlichen zu einer Leistungsschau der körperlichen Belastbarkeit an Berliner Schulen wird? 6. Welche Erkenntnisse hat der Senat, dass nicht fastende Mitschüler kritisiert und drangsaliert werden ? Zu 5. und 6.: Dazu liegen keine belastbaren Angaben vor. 7. Welche Erkenntnisse hat der Senat zur Durchsetzung des Grundsatzes an den Berliner Schulen, dass Minderjährige vom Fasten abgehalten werden sollten? Zu 7.: Der Leitfaden „Islam und Schule“ weist auf mögliche negative Folgen des Fastens für Kinder hin und schlägt zur Lösung Elterngespräche vor. Schulen können in dieser Frage lediglich beratend und empfehlend tätig sein. Angaben dazu, in welchem Umfang und mit welchen Ergebnissen dies an den einzelnen Schulen erfolgt, liegen nicht vor. Berlin, den 31. Mai 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-15064 S18-15064