Drucksache 18 / 15 067 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 15. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Mai 2018) zum Thema: Kriminalität im Regenbogenkiez – Was wurde unternommen? (IV) und Antwort vom 30. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 067 vom 15. Mai 2018 über Kriminalität im Regenbogenkiez – Was wurde unternommen? (IV) ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Straftaten wurden zwischen Mai 2017 bis heute im sogenannten Regenbogenkiez (Gebiet zwischen Nollendorfplatz, Winterfeldplatz, Viktoria-Luise- Platz und Wittenbergplatz sowie der Urania und der Kleiststraße (vgl. hierzu Anordnung aus Drs. 17/18430)) registriert und wie viele Straftaten entfielen dabei auf: (Aufstellung nach Jahren und Deliktsart erbeten.) a. versuchte und vollendete Wohnungseinbrüche? b. Sachbeschädigungen? c. Diebstähle? d. Raubüberfälle? e. Straftaten im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln? f. Sexualdelikte? g. Beleidigungen? h. Bedrohungen? (Nötigung) i. Hasskriminalität j. Straftaten gegen die sexuelle Orientierung? Zu 1.: Da der Begriff „Regenbogenkiez“ ein Kunstwort ist, wurde zur Beantwortung der Anfrage seitens der Polizei Berlin ein recherchierbarer Bereich des Schöneberger Nordens definiert, um die angesprochenen Örtlichkeiten abzubilden. Die vorliegenden Fallzahlen für den Zeitraum 1. Mai 2017 bis 15. Mai 2018 sind der Verlaufsstatistik Data Warehouse (DWH) entnommen. Entscheidend dabei sind die Kriterien Anlagedatum des Vorgangs und Tatort im genannten Bereich. Unter dem Oberbegriff Hasskriminalität subsumierte Delikte werden nach bundesweit verbindlichen Regeln zur Erhebung von Fallzahlen im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes für politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) gezählt. Aufgrund der spezifischen Erfassungsweise sind hier unter- aber auch überjährig Fallzahlenveränderungen möglich. Straftaten gegen die sexuelle Orientierung sind Teilmenge der Hasskriminalität. Die Anzahl der Straftaten im Zeitraum 1. Mai 2017 bis 15. Mai 2018 im definierten Bereich sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. In Klammern wird jeweils die Anzahl der Fälle angegeben, in denen mindestens eine tatverdächtige Person ermittelt wurde: Seite 2 von 3 Delikt Anzahl Wohnungseinbruch (versucht) 17 (2) Wohnungseinbruch (vollendet) 27 (1) Sachbeschädigung 284 (91) Diebstahl 3860 (1143) Raub 79 (31) Straftaten i. Z. m. Betäubungsmitteln 170 (157) Sexualdelikte 26 (10) Beleidigung 122 (91) Bedrohung 39 (30) Nötigung 38 (33) Hasskriminalität davon: Straftaten gegen die sexuelle Orientierung 21 (10) 14 (6) Quelle: DHW und KPMD-PMK, Abfrage vom 23.05.2018 2. In wie vielen der unter 1. genannten Fälle wurden Strafanzeigen im Schöneberger Norden gestellt und in wie vielen Anzeigefällen konnten Täter ermittelt werden? Zu 2.: Bei allen zu Frage 1 genannten Fällen wurden Strafanzeigen gefertigt. Zum Ort von Anzeigenaufnahmen führt die Polizei Berlin keine Statistik. Zur Anzahl der Strafermittlungsvorgänge mit mindestens einer ermittelten tatverdächtigen Person siehe Antwort zu Frage 1. 3. Wie schätzt der Senat die Kriminalitätsentwicklung im genannten Kiez ein und wurden neue Entwicklungen festgestellt, welche in den Jahren 2016 und 2017 noch nicht auftraten? (Wenn ja, wie wird damit umgegangen?) Zu 3.: Bei saisonal schwankenden Fallzahlen liegt die Kriminalitätsbelastung des „Regenbogenkiezes“ weiter auf hohem Niveau. Dabei spielen insbesondere Eigentumsdelikte, aber auch Raubdelikte und räuberische Erpressungen sowie Körperverletzungen zum Nachteil homosexueller Männer eine Rolle. Bei der Hasskriminalität sowie den Straftaten gegen die sexuelle Orientierung ist seit 2016 ein Anstieg der Fallzahlen festzustellen. Hier wird davon ausgegangen, dass nicht die Anzahl der Taten, sondern die Anzeigebereitschaft der Geschädigten angestiegen ist. Bei allen diesen Straftaten wird ein nicht unerhebliches Dunkelfeld angenommen. Insgesamt sind jedoch weder wesentliche Veränderungen noch grundsätzlich neue Entwicklungen festzustellen. 4. Welche Rolle spielt der Handel mit Betäubungsmitteln (BTM) rund um den Nollendorfplatz und im Schöneberger Norden? Zu 4.: Im Bereich rund um den Nollendorfplatz und in Schöneberg-Nord spielt der Handel mit Betäubungsmitteln keine signifikante Rolle. 5. Seit wann spricht die Polizei Berlin im Hinblick auf den Schöneberger Norden von einem kriminalitätsbelasteten Ort (KBO)? Seite 3 von 3 Zu 5.: Die Bezeichnung „kriminalitätsbelasteter Ort“ (kbO) wurde bei der Polizei Berlin im Jahr 2003 eingeführt. Seitdem war der Schöneberger Norden ein kbO. Auch nach der Änderung der Verfahrensweise zur Festlegung von kbO wurde im Jahr 2016 der Bereich Schöneberg-Nord aufgrund seiner anhaltend hohen Belastung durch Delikte der Straßenkriminalität gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 1 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Berlin (ASOG) als kbO durch die Behördenleitung der Polizei qualifiziert. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um eine Fläche rund um den Nollendorfplatz, die neben Straßenzügen, in denen die Straßenprostitution ausgeübt wird, auch den sogenannten „Regenbogenkiez“ einschließt. 6. Wie viele Schwerpunkteinsätze der Polizeidirektion 4 fanden in den letzten zwei Jahren konkret im Schöneberger Norden statt? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Zu 6.: Durch Dienstkräfte Direktion 4 wurden im Bereich des kbO Schöneberg-Nord elf Schwerpunkteinsätze im Jahr 2016, 16 Schwerpunkteinsätze im Jahr 2017 und neun Schwerpunkteinsätze bis Mitte Mai 2018 durchgeführt. Berlin, den 30. Mai 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-15067 S18-15067