Drucksache 18 / 15 068 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 15. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Mai 2018) zum Thema: Jugendschutzkontrollen in Berlin – Was wurde bisher getan (III) und Antwort vom 31. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juni 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 9 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 15 068 vom 15. Mai 2018 über Jugendschutzkontrollen in Berlin – Was wurde bisher getan (III) ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Beantwortung der Fragen erfolgt auf der Grundlage der zugelieferten Angaben der bezirklichen Ordnungsämter und der Berliner Polizei. Die Angaben für das Jahr 2018 beziehen sich auf den Zeitraum Januar bis Mai. 1. Wie viele gemeinsame Kontrolleinsätze der Polizei Berlin und der Ordnungsämter gab es zwischen 2014 und 2018 hinsichtlich der Einhaltung der Jugendschutzvorschriften in Berlin? (Aufstellung nach Jahren und Bezirken erbeten.) Zu 1.: Neben den zahlreichen Kontrolleinsätzen, die die bezirklichen Ordnungsämter zur Überwachung des Jugendschutzes mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) und den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern mit besonderen Kontrollaufgaben (SBK) regelmäßig durchführen, finden auch gemeinsame Kontrollen mit den örtlichen Polizeiabschnitten statt. Diese gemeinsamen Jugendschutzkontrollen verteilten sich in den Jahren 2014 bis Mai 2018 auf die Bezirke nach Angaben der Bezirksämter wie folgt: Seite 2 von 9 2014 2015 2016 2017 2018 (bis Mai) Charlottenburg-Wilmersdorf Friedrichshain-Kreuzberg * 1 Lichtenberg 2 3 1 1 0 Marzahn-Hellersdorf Mitte 0 1 10 12 7 Neukölln 36 27 33 27 17 Pankow 1 1 1 1 0 Reinickendorf Spandau * * * * 0 Steglitz-Zehlendorf * * * * * Tempelhof-Schöneberg 15 15 35 39 13 Treptow-Köpenick * * * * 6 Gesamt (Land Berlin) 54 47 80 80 44 * = keine Angabe möglich / nicht bekannt * * Bezirk Gemeinsame Jugendschutzkontrollen der Ordnungsämter und der Polizei Anzahl gemeinsamer Einsätze wird statistisch nicht erfasst. keine statistische Erfassung Seite 3 von 9 Nach Angaben der Berliner Polizei führte diese von 2014 bis Mai 2018 im nachfolgend dargestellten Umfang Einsätze mit jugendschutzrechtlichem Bezug durch: Die abweichenden Angaben in den Statistiken zwischen Polizei und Ordnungsämtern liegen in den unterschiedlichen Messfaktoren begründet: Die Polizei erfasst ihre jeweiligen Einsätze unabhängig von der Anzahl der dabei kontrollierten Einsatzorte, während die Bezirke teilweise Einsatzort bezogen die Kontrollen erfassen. Eine Harmonisierung dieser Daten würde bezüglich des Umfangs der notwendigen Arbeiten den Rahmen der Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage übersteigen. 2. Gab es in den letzten fünf Jahren, bzw. gibt es derzeit offene bzw. unbesetzte Stellen im Bereich des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) im Land Berlin oder den Bezirken? (Aufstellung nach Bezirken erbeten.) Zu 2.: Die Anzahl offener bzw. unbesetzter Stellen im Allgemeinen Ordnungsdienst verteilten sich 2014-2018 auf die Bezirke wie folgt: 2014 2015 2016 2017 2018 (bis Mai) Charlottenburg-Wilmersdorf 4 2 6 7 1 Friedrichshain-Kreuzberg 0 1 0 0 0 Lichtenberg 1 0 0 0 0 Marzahn-Hellersdorf 0 0 0 0 0 Mitte 4 2 2 3 0 Neukölln 34 34 22 24 4 Pankow 0 1 2 1 0 Reinickendorf 15 7 3 1 1 Spandau 4 1 0 0 0 Steglitz-Zehlendorf 8 5 2 3 1 Tempelhof-Schöneberg 14 14 11 19 4 Treptow-Köpenick 0 0 1 1 1 Gesamt (Land Berlin) 84 67 49 59 12 * = keine Angabe möglich / nicht bekannt Bezirk Gemeinsame Jugendschutz-Kontrollen der Ordnungsämter und der Polizei Seite 4 von 9 3. Gibt es nach dem Jahr 2014 nun gesetzliche Vorgaben im Hinblick auf Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzes in Berlin? (Wenn nicht, warum nicht?) Zu 3.: Die gesetzliche Grundlage für Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzes in Berlin findet sich im Jugendschutzgesetz des Bundes (JuSchG) vom 23.07.2002, das zuletzt durch Gesetz vom 10.03.2017 geändert wurde. Soweit der Bundesgesetzgeber hier insbesondere Regelungen zum „Jugendschutz in der Öffentlichkeit“ (vgl. §§ 4 – 10 JuSchG) getroffen hat, geht er auch davon aus, dass diesbezüglich Kontrollen zu erfolgen haben. Die Umsetzung dieser Kontrollen, die auch die Festlegung von Art und Umfang umfasst, obliegt den kommunalen – in Berlin den bezirklichen – Ordnungsbehörden. Dabei haben sie sowohl die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten als auch tagesaktuelle Vorkommnisse oder sonstige (jugendschutz-)relevante Entwicklungen zu berücksichtigen. Diese Aspekte sind einer grundsätzlichen gesetzlichen Regelung nicht zugänglich. Aus diesem Grund gibt es in Berlin – wie auch in den anderen Bundesländern – diesbezüglich keine das Bundesgesetz konkretisierenden (landes-)gesetzlichen Vorgaben. 4. Welche Konsequenzen hatten die Kontrolleinsätze in den Jahren 2014 bis heute vor Ort? (Aufstellung nach Bezirken und Deliktsfeldern erbeten.) Zu 4.: Die bei den Jugendschutzkontrollen festgestellten Verstöße führten in den Jahren 2014 bis 2018 zur Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren durch die bezirklichen Ordnungsämter, welche sich wie folgt auf die einzelnen Bezirke und Jahre verteilen : Bezirk 2014 2015 2016 2017 2018 (bis Mai) Charlottenburg-Wilmersdorf Friedrichshain-Kreuzberg Lichtenberg 2,25 4,25 4 6,25 4 Marzahn-Hellersdorf Mitte 5 8 11 8 11 Neukölln 4 6 4 5 2 Pankow * * * * * Reinickendorf Spandau 0 1,75 1,75 3,75 4 Steglitz-Zehlendorf 5 5 3 1 1 Tempelhof-Schöneberg 0 0 0 0 0 Treptow-Köpenick Gesamt (Land Berlin) 16,25 25 23,75 24 22 * = keine Angabe möglich / nicht bekannt * * Offene Stellen (Fluktuation) wurden stets zeitnah ausgeschrieben und besetzt. 0 (Frei werdende Stellen wurden zeitnah nachbesetzt.) Freie Stellen wurden umgehend nachbesetzt. Derzeit gibt es keine unbesetzten Stellen. Anzahl offener/unbesetzter Stellen im Allgemeinen Ordnungsdienst Seite 5 von 9 unerlaubte Alkohol- Abgabe unerlaubter Aufenthalt unerlaubte Tabak-Abgabe sonstige Owi'en nach JuSchG Strafverfahren gemäß JuSchG Verfahren im Einzugsgebiet insgesamt Charlottenburg-Wilmersdorf Friedrichshain-Kreuzberg * * * 8 * 8 Lichtenberg * * * 22 * 22 Marzahn-Hellersdorf Mitte * * * 9 * 9 Neukölln 1 1 2 37 0 41 Pankow 10 * 5 19 * 34 Reinickendorf 16 2 4 10 0 32 Spandau Steglitz-Zehlendorf 3 0 7 8 * 18 Tempelhof-Schöneberg 140 0 140 Treptow-Köpenick 2 0 6 31 0 39 Gesamt (Land Berlin) 32 3 24 284 0 343 * = keine Angabe möglich / nicht bekannt * * In 2014 eingeleitete OWi-Verfahren / Strafverfahren infolge Jugendschutzkontrollen * Gesamtanzahl der Verstöße: Bezirk unerlaubte Alkohol- Abgabe unerlaubter Aufenthalt unerlaubte Tabak-Abgabe sonstige Owi'en nach JuSchG Strafverfahren gemäß JuSchG Verfahren im Einzugsgebiet insgesamt Charlottenburg-Wilmersdorf Friedrichshain-Kreuzberg * * * 9 * 9 Lichtenberg * * * 11 * 11 Marzahn-Hellersdorf Mitte * * * 33 * 33 Neukölln 2 1 5 29 * 37 Pankow 13 3 39 * 55 Reinickendorf 7 1 3 9 0 20 Spandau Steglitz-Zehlendorf 2 0 2 3 * 7 Tempelhof-Schöneberg 89 0 89 Treptow-Köpenick 5 1 20 17 0 43 Gesamt (Land Berlin) 29 3 33 239 0 304 * = keine Angabe möglich / nicht bekannt * * * Bezirk In 2015 eingeleitete OWi-Verfahren / Strafverfahren infolge Jugendschutzkontrollen Gesamtanzahl der Verstöße: Seite 6 von 9 unerlaubte Alkohol- Abgabe unerlaubter Aufenthalt unerlaubte Tabak-Abgabe sonstige Owi'en nach JuSchG Strafverfahren gemäß JuSchG Verfahren im Einzugsgebiet insgesamt Charlottenburg-Wilmersdorf Friedrichshain-Kreuzberg * * * 12 * 12 Lichtenberg * * * 26 * 26 Marzahn-Hellersdorf Mitte * * * 39 * 39 Neukölln 0 3 2 38 0 43 Pankow 3 3 116 * 122 Reinickendorf 25 0 4 6 0 35 Spandau Steglitz-Zehlendorf 1 0 2 2 * 5 Tempelhof-Schöneberg 292 0 292 Treptow-Köpenick 4 1 53 21 0 79 Gesamt (Land Berlin) 33 4 64 552 0 653 * = keine Angabe möglich / nicht bekannt * * * In 2016 eingeleitete OWi-Verfahren / Strafverfahren infolge Jugendschutzkontrollen Bezirk Gesamtanzahl der Verstöße: unerlaubte Alkohol- Abgabe unerlaubter Aufenthalt unerlaubte Tabak-Abgabe sonstige Owi'en nach JuSchG Strafverfahren gemäß JuSchG Verfahren im Einzugsgebiet insgesamt Charlottenburg-Wilmersdorf Friedrichshain-Kreuzberg * * * 1 * 1 Lichtenberg * * * 29 * 29 Marzahn-Hellersdorf Mitte * * * 25 * 25 Neukölln 0 2 11 14 0 27 Pankow 8 1 50 * 59 Reinickendorf 4 0 2 14 0 20 Spandau Steglitz-Zehlendorf 4 0 1 5 * 10 Tempelhof-Schöneberg 245 0 245 Treptow-Köpenick 11 2 41 20 0 74 Gesamt (Land Berlin) 27 4 56 403 0 490 * = keine Angabe möglich / nicht bekannt * * * Gesamtanzahl der Verstöße: Bezirk In 2017 eingeleitete OWi-Verfahren / Strafverfahren infolge Jugendschutzkontrollen Seite 7 von 9 5. Wie und mit welcher Häufigkeit werden Spätkauf-Shops in Berlin mit Hinblick auf die Einhaltung des Jugendschutzes kontrolliert? (Aufstellung nach Bezirken in den letzten fünf Jahren erbeten.) Zu 5.: Sogenannte „Spät-Shops“ werden grundsätzlich wie die übrigen Einzelhandels- und Gastronomiebetriebe von den bezirklichen Ordnungsämtern kontrolliert. Es findet zumeist keine gesonderte statistische Erfassung statt. In Pankow wird erfasst, inwieweit Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter mit besonderen Kontrollaufgaben (SBK) des Ordnungsamts zusammen mit der Polizei anlässlich ihrer Kontrollgänge nach dem Berliner Ladenöffnungsgesetz auch Jugendschutzkontrollen mit durchführen. Insgesamt stellt sich die Situation hinsichtlich der Kontrollen von Spät- Verkaufsstätten nach dem JuSchG in den Berliner Bezirken wie folgt dar: unerlaubte Alkohol- Abgabe unerlaubter Aufenthalt unerlaubte Tabak-Abgabe sonstige Owi'en nach JuSchG Strafverfahren gemäß JuSchG Verfahren im Einzugsgebiet insgesamt Charlottenburg-Wilmersdorf Friedrichshain-Kreuzberg * * * 1 * 1 Lichtenberg * * * 33 * 33 Marzahn-Hellersdorf Mitte * * * 14 * 14 Neukölln 1 0 0 2 0 3 Pankow 1 * * 5 * 6 Reinickendorf 1 0 0 1 0 2 Spandau Steglitz-Zehlendorf 2 0 0 9 * 11 Tempelhof-Schöneberg 55 0 55 Treptow-Köpenick 1 0 26 8 0 35 Gesamt (Land Berlin) 6 0 26 128 0 160 * = keine Angabe möglich / nicht bekannt * * Gesamtanzahl der Verstöße: * Bezirk In 2018 eingeleitete OWi-Verfahren / Strafverfahren infolge Jugendschutzkontrollen (bis Mai 2018) Seite 8 von 9 Bezirk Wie und mit welcher Häufigkeit wurden „Spätkauf-Shops“ nach JuSchG kontrolliert ? 2014 2015 2016 2017 2018 (bis Mai 2018) Anzahl der Kontrollen Art und Weise der Kontrollen Anzahl der Kontrollen Art und Weise der Kontrollen Anzahl der Kontrollen Art und Weise der Kontrollen Anzahl der Kontrollen Art und Weise der Kontrollen Anzahl der Kontrollen Art und Weise der Kontrollen Charlottenburg - Wilmersdorf * * * * * * * * * * Friedrichshain - Kreuzberg * Keine gesonderte statistische Erfassung. Zudem erfolgt auch bei anderen Kontrollen die Nachschau nach Jugendlichen. * Siehe 2014. * Siehe 2014. * Siehe 2014. * Siehe 2014. Lichtenberg * Keine Aussage möglich . (Der verwendete Begriff "Spätkauf" ist weder gesetzlich definiert noch trennscharf) * Siehe 2014. * Siehe 2014. * Siehe 2014. * Siehe 2014. Marzahn- Hellersdorf * * * * * * * * * * Mitte * Keine gesonderte statistische Erfassung. * Siehe 2014. * Siehe 2014. * Siehe 2014. * Siehe 2014. Neukölln * Keine gesonderte statistische Erfassung, da beiläufige Kontrollen im Alltagsdienst des AOD. (Explizite JuSchG- Kontrolleinsätze eher in Orten mit Aufenthaltsverbot für Jugendliche .) * Siehe 2014. * Siehe 2014. * Siehe 2014. * Siehe 2014. Pankow * * * * * * 7 OAmt- SBK mit LKA 331 im Rahmen BerlLad ÖffG 4 OAmt- SBK mit LKA 331 im Rahmen BerlLad ÖffG Reinickendorf Da der Begriff „Spätkauf“ kein gewerberechtlich geprägter Begriff ist, werden entsprechende Jugendschutzkontrollen statistisch nicht gesondert erfasst. Auch eine grobe Schätzung ist nicht leistbar. Spandau * * * * * * * * * * Steglitz- Zehlendorf * * * * * * * * * * Seite 9 von 9 Tempelhof - Schöneberg regelmäßig 1. verdachtsunabhängige Kontrollen; 2. Testkäufe. Siehe links. Siehe links. Siehe links. Siehe links. Siehe links. Siehe links. Siehe links. Siehe links. Treptow- Köpenick * * * * * * * * * * Gesamt (Land Berlin) 0 --- 0 --- 0 --- 7 --- 4 --- * = keine Angabe möglich / nicht bekannt Berlin, den 31. Mai 2018 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-15068 S18-15068a