Drucksache 18 / 15 078 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Trefzer (AfD) vom 17. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Mai 2018) zum Thema: Schweigekartell im RefRat der Humboldt-Universität beenden: Auskunftspflicht nachkommen und Verantwortliche benennen und Antwort vom 08. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung - Herrn Abgeordneten Martin Trefzer (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15078 vom 17. Mai 2018 über Schweigekartell im RefRat der Humboldt-Universität beenden: Auskunftspflicht nachkommen und Verantwortliche benennen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ohne Beiziehung der Humboldt- Universität zu Berlin beantworten kann. Diese wurde um Stellungnahme gebeten. Vorbemerkung des Abgeordneten: Der Senat hat die Beantwortung von Frage 2.a) meiner Schriftlichen Anfrage vom 26. Januar 2018 (Drs. 18/13307) unter Bezugnahme auf § 20 Abs. 1 Satz 2 Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) i.V.m. § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verweigert. Diese Weigerung widerspricht geltendem Recht. Einfachgesetzliche Datenschutzvorschriften können das Parlament bei der Wahrnehmung von Kompetenzen, die sich aus der Berliner Verfassung und dem Grundgesetz ergeben, nicht beschränken. Streiten staatliche oder private Geheimhaltungsinteressen gegen die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage, ist indes eine Abwägung vorzunehmen, die das Ziel verfolgt, die widerstreitenden Rechtsgüter in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. Im vorliegenden Fall sind allgemeine Persönlichkeitsrechte gemäß Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG in der Fallgestaltung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und der Datenschutz gemäß Art. 33 VvB gegenüber Art. 45 VvB gegeneinander abzuwägen. Im vorliegenden Fall begehrt der Abgeordnete die Nennung von Namen und „Beschäftigungszeitraum“ der Betroffenen. Hierbei handelt es sich um die Individual- und Sozialsphäre des Betroffenen und nicht um sensible Daten der Betroffenen. Die Betroffenen haben sich selbstbestimmt einer hochschulöffentlichen Wahl gestellt und sind damit ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis eingegangen. Es ist bekannt, dass gewählte Vertreter der Studentenschaft ein öffentliches Amt ausüben und zumindest ihren Namen nennen müssen. Anders ist auch eine Kontrolle durch Gremien der Universität oder die Öffentlichkeit, wie auch der Presse, nicht möglich. Ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der Betroffenen an der Geheimhaltung ihrer Namen besteht nicht. Gefragt werden keine sensiblen oder intimen Daten, nicht einmal eine Adresse. Aus diesem Grund überwiegt das Interesse des Parlaments nach Auskunft. Zudem erfolgt diese Anfrage nicht ins Blaue hinein, sondern vor dem Hintergrund von Vorwürfen aus der Hochschule selbst, die Vetternwirtschaft und Intransparenz anprangern (so die Studentenzeitung „UNauf“, die seit 1989 an der HU erscheint). - - 2 Als Arbeitgeber ist die Humboldt Universität verpflichtet, Personaldaten für einen gewissen Zeitraum zu speichern. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat erneut: 1.a) Welche Personen fungieren derzeit als Referent und welche Personen fungieren als stellvertretender Referent des ReferentInnenrates der Humboldt-Universität zu Berlin? (Bitte um Nennung von Vor- und Zuname, Zuständigkeitsbereich, Beginn der Amtszeit; dies gilt auch für „Autonome Referate“) Zu 1.a).: Die Humboldt-Universität zu Berlin kann hierzu gegenwärtig keine Angaben machen. Der ReferentInnenrat wurde von Seiten der Universität wiederholt aufgefordert, die vollständigen Namen der gegenwärtig amtierenden Referentinnen und Referenten sowie stellvertretenden Referentinnen und Referenten zu übermitteln. Der ReferentInnenrat hat bislang die Übermittlung mit der Begründung verweigert, diese sei datenschutzrechtlich unzulässig. Die Humboldt-Universität zu Berlin prüft zurzeit, inwieweit die Weigerung des ReferentInnenrates zur Auskunftserteilung berechtigt ist und ggf. ein Auskunftsanspruch auf rechtsaufsichtlichem Wege durchgesetzt werden kann. 1.b) Welche dieser Personen erhalten eine Aufwandsentschädigung Zu 1.b): Unter Anerkennung des berechtigten Interesses des Abgeordneten, Informationen über die Studierendenschaften der Berliner Universitäten zu erhalten, sind dennoch keine Gründe ersichtlich, dass es dafür erforderlich wäre, die Namen von Personen zu veröffentlichen , die eine Aufwandsentschädigung erhielten. Die Daten sind auch nicht allgemein zugänglich. Nach Maßgabe von § 20 Abs. 1 Satz 2 Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) wird daher von deren Nennung abgesehen. 2. a) Welche Personen fungierten in den letzten zehn Jahren als Referent und welche Personen fungierten als stellvertretender Referent des ReferentInnenrates der Humboldt-Universität zu Berlin? (Bitte um Nennung von Vor- und Zuname, Zuständigkeitsbereich, Beginn und Ende der Amtszeit) Zu 2.a): Der Veröffentlichung der Namen ehemaliger Referentinnen und Referenten sowie ehemaliger stellvertretender Referentinnen und Referenten stehen schutzwürdige Interessen der Betroffenen entgegen, die gegenüber dem Interesse des Abgeordneten, Informationen über die Studierendenschaften der Berliner Hochschulen zu erlangen, überwiegen. Die Betroffenen müssen nach dem Ausscheiden aus ihrer offiziellen Funktion nicht mehr mit einer Nennung in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage rechnen. Nach Maßgabe von § 20 Abs. 1 Satz 2 BlnDSG wird daher von deren Nennung abgesehen. 2.b) Welche dieser Personen erhielten eine Aufwandsentschädigung? Zu 2.b): Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1.b) und 2.a) verwiesen. - - 3 3.a) Liegen der HU zu dem Punkt 7 der Schriftlichen Anfrage Drucksache 18/12923 mittlerweile Daten vor? (Bitte um Beantwortung der Frage) Zu 3.a): Nach Auskunft der Humboldt-Universität zu Berlin war in einem Fall ein Mitglied des Referent Innenrates in satzungswidriger Weise mehrmalig für eine identische Funktion gewählt worden. 3.b) Welche Personen gehörten in den letzten zehn Jahren mehr als einem Referat als Referent oder stellvertretender Referent an und erhielten dafür eine Aufwandsentschädigung? Zu 3.b): Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1.b) und 2.a) verwiesen. 3.c) Liegen der HU zu dem Punkt 3.c) der Schriftlichen Anfrage Drucksache 18/13307 mittlerweile Daten vor? (Bitte um Beantwortung der Frage) Zu 3.c): Es wird auf die Antwort zur Frage 1.a) verwiesen. 4.) Welche weiteren Personen erhalten derzeit und welche Personen erhielten in den letzten zehn Jahren von der Verfassten Studierendenschaft der Humboldt-Universität eine Aufwandsentschädigung für Bürodienst, Sitzungsleitung, als studentische Aushilfe in Referaten, etc.? In welcher Höhe werden diese Tätigkeiten aktuell und in welcher Höhe wurden diese Tätigkeiten in den letzten 10 Jahren vergütet? (Bitte um Nennung von Vor- und Zuname, Zuständigkeitsbereich, Beginn der Tätigkeit) Zu 4.: Es wird auf die Antwort zur Frage 1.b) verwiesen. 5.a) Liegen der HU zu dem Punkt 5.a) der Schriftlichen Anfrage Drucksache 18/13307 mittlerweile Daten vor? (Bitte um Beantwortung der Frage) Falls nein, auf welchem Wege – etwa durch dienstliche Weisungen – hat die HU versucht, diese Daten zu erhalten? Zu 5.a): Die Wahlen für Referate werden zusammen mit der Sitzung des StudentInnenparlaments von dessen Präsidium angekündigt. Wahlen finden im Rahmen der Sitzungen des Student Innenparlaments statt und werden entsprechend protokolliert. Die Wahlergebnisse werden in der Sitzung verkündet und mit dem Protokoll veröffentlicht. Die Amtszeit der Mitglieder des ReferentInnenrates beträgt gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 der Satzung der Student Innenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin ein Jahr. 5.b) Liegen der HU zu dem Punkt 5.b) der Schriftlichen Anfrage Drucksache 18/13307 mittlerweile Daten vor? (Bitte um Beantwortung der Frage) Falls nein, auf welchem Wege – etwa durch dienstliche Weisungen – hat die HU versucht, diese Daten zu erhalten? Zu 5.b): - Referat für Fachschaftskoordination: Dezember 2016 - Referat für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans* und Inter: April 2017 - - 4 - Referate für Studieren mit Kind(ern), für Antifaschismus und für Internationales: Juni 2017 - Referate für Öffentlichkeitsarbeit, für Ökologie und Umweltschutz und für Lehre und Studium: Juli 2017 - Referat für Soziales: Oktober 2017 - Referate für Politisches Mandat und Datenschutz, für Kultur und für Antirassismus: November 2017 - Referate für Publikation, für queer_feminismus und für Hochschulpolitik: Dezember 2017 - Referat für Finanzen: Januar 2018 Die Amtszeit beträgt jeweils ein Jahr. Im Falle des Referats für Fachschaftskoordination sind die amtierenden Referentinnen bzw. Referenten kommissarisch im Amt, da eine Neuwahl in der Fachschaftsräteversammlung gescheitert war. 6.) Liegen der HU zu dem Punkt 6.) der Schriftlichen Anfrage Drucksache 18/13307 mittlerweile Daten vor? (Bitte um Beantwortung der Frage) Zu 6.: Die Referentinnen und Referenten berichten in den Sitzungen des StudentInnenparlaments von ihrer Tätigkeit. Das erfolgt mündlich, entweder persönlich oder durch das Referat für Öffentlichkeitsarbeit. Die Berichte werden schriftlich protokolliert und mit dem Protokoll der jeweiligen Sitzung veröffentlicht. 7.) Liegen der HU zu den Punkten 7.a) und 7.b) der Schriftlichen Anfrage Drucksache 18/13307 mittlerweile weitere Daten vor? (Bitte um Beantwortung der Fragen) Falls nein, auf welchem Wege – etwa durch dienstliche Weisungen – hat die HU versucht, diese Daten zu erhalten? Zu 7.: Es liegt nunmehr auch eine anhand von Verwendungszweck und bereitgestellten Mitteln aufgeschlüsselte Aufstellung des ReferentInnenrates für das Jahr 2017 vor (s. Anlage). Aus der Aufstellung ergibt sich – entgegen der in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/13307 zu 7.a) und 7.b) genannten Zahl von 420 – eine Gesamtzahl von 421 Buchungen . 8.) Welche besonderen Referate gem. § 10 der Satzung der Studentenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin wurden in den letzten zehn Jahren eingerichtet und wer waren die Referenten und stellvertretenden Referenten? (Bitte um Nennung von Vor- und Zuname, Zuständigkeitsbereich, Beginn und Ende der Amtszeit) Zu 8.: Laut aktuellem Kenntnisstand der Humboldt-Universität zu Berlin wurde in der Sitzung des StudentInnenparlaments vom 5. Juli 2013 das Referat für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans* und Inter anerkannt. Darüber hinaus kann die Humboldt-Universität zu Berlin bislang keine Angaben machen, da der ReferentInnenrat Auskünfte über die historische Entwicklung mit der Begründung verweigert, diese seien datenschutzrechtlich unzulässig. Die Humboldt-Universität zu Berlin prüft zurzeit, inwieweit die Weigerung des ReferentInnenrates zur Auskunftserteilung berechtigt ist und ggf. ein Auskunftsanspruch auf rechtsaufsichtlichem Wege durchgesetzt werden kann. - - 5 Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 2.a) verwiesen. 9.a) In welchen Fällen wurde in den letzten zehn Jahren auf besonderen Beschluss des Studentenparlaments eine Aufwandsentschädigung nach § 10 Abs. 2 Satz 3 gewährt? (Bitte um Nennung von Vor- und Zuname) Zu 9.a): Hinsichtlich diesbezüglicher Fallkategorien kann die Humboldt-Universität zu Berlin bislang keine Angaben machen, da der ReferentInnenrat Auskünfte hierüber mit der Begründung verweigert, diese seien datenschutzrechtlich unzulässig. Die Humboldt-Universität prüft zurzeit, inwieweit die Weigerung des ReferentInnenrates zur Auskunftserteilung berechtigt ist und ggf. ein Auskunftsanspruch auf rechtsaufsichtlichem Wege durchgesetzt werden kann. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 1.b) verwiesen. 9.b) Welche gegenwärtig amtierenden Referenten eines besonderen Referats erhalten eine Aufwandsentschädigung? Zu 9.b): Es wird auf die Antwort zur Frage 1.b) verwiesen. 10.) Liegen der HU zu den Punkten 10.a-10.e) der Schriftlichen Anfrage Drucksache 18/13307 mittlerweile weitere Daten vor? (Bitte um Beantwortung der Fragen) Falls nein, auf welchem Wege – etwa durch dienstliche Weisungen – hat die HU versucht, diese Daten zu erhalten? Zu 10.: Folgende studentische Gruppen sind als derzeit bestehende Referate gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung der StudentInnenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin vom StudentInnenparlament anerkannt worden: - Ausländer_innen / von Rassismus betroffene Studierende (Referat für Antirassismus) - Antifaschistische Hochschulgruppe (Referat für Antifaschismus) - Fachschaftsräteversammlung (Referat für Fachschaftskoordination) - FrauenLesbenTrans*Inter*-Vollversammlung (Referat für queer_feminismus) - Studierende mit Kindern (Referat für Studieren mit Kind(ern)) - LGBTI-Vollversammlung (Referat für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans* und Inter) Die Einberufung einer Vollversammlung obliegt der jeweiligen studentischen Gruppe in der Regel mit einer Frist von zwei Wochen. Einladungen für Sitzungen der Fachschaftsräteversammlung , an denen die Wahl eines oder mehrerer Mitglieder des Referats für Fachschaftskoordination ansteht, müssen gemäß § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Fachschaftsräte - und -initiativenversammlung (https://vertretungen.huberlin .de/de/stupa/ordnungen/x_frv_geschaeftso) postalisch oder per E-Mail spätestens drei, längstens sechs Wochen vor dem angesetzten Sitzungstermin erfolgen. Die Bekanntmachung erfolgt hochschulöffentlich, beispielsweise per Webseite, Facebook, Aushang oder Mailverteiler. - - 6 Alle Fachschaftsräte und gewählten Fachschaften sind gemäß § 2 der Geschäftsordnung der Fachschaftsräte- und -initiativenversammlung Mitglied der Fachschaftsräteversammlung . Sollte es mehrere Fachschaftsinitiativen oder konkurrierende Fachschaftsräte in einer Fachschaft geben, entscheidet die Fachschaftsräteversammlung über die Mitgliedschaft . Im Übrigen wird die Zugehörigkeit zu einer studentischen Gruppe nicht nach formalen Kriterien geprüft. Gemäß § 6 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Fachschaftsräte- und - initiativenversammlung setzt die Beschlussfähigkeit der Fachschaftsräteversammlung unter anderem voraus, dass mindestens acht stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind. Für andere studentische Gruppen sind keine entsprechenden Quoren bekannt. Gemäß § 4 Abs. 6 der Geschäftsordnung der Fachschaftsräte- und -initiativenversammlung ist zu jeder Sitzung der Fachschaftsräteversammlung ein Protokoll zu erstellen , das innerhalb einer Woche auf der Internetpräsenz der Fachschaftsräteversammlung zu veröffentlichen ist. 11.) Liegen der HU zu Punkt 11.) der Schriftlichen Anfrage Drucksache 18/13307 mittlerweile weitere Daten vor? (Bitte um Beantwortung der Fragen) Falls nein, auf welchem Wege – etwa durch dienstliche Weisungen – hat die HU versucht, diese Daten zu erhalten? Zu 11.: Mit der Einrichtung der Referate traf das StudentInnenparlament entsprechende Beschlüsse , die über die jeweilige Wahlperiode hinaus fortwirken. Berlin, den 8. Juni 2018 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - Anlage Verwendungszweck Buchungen Summe 421 Weihnachtsfeiern 6 314,78 € Frühstück, Grillen, Essen zum Vernetzen/Kennenlernen 29 1.802,61 € Fortbildungen (inkl. Angestellte) 4 1.678,60 € Party/Feste 75 19.651,60 € Fahrten (Fachschaftsfahrt, Kennenlernfahrten, Erstifahrten; Exkursionen) 38 41.016,74 € Workshops/Seminare/Info-VA 14 7.083,00 € Tagungen (Bundesfachschaftentagungen, Klausurtagungen usw.) 37 10.796,75 € Konferenzen/Kongresse 6 13.128,15 € Vernetzungstreffen 4 1.274,23 € Filmvorführungen/ Musikveranstaltungen/ Medienveranstaltung 5 4.820,68 € Sportveranstaltungen 6 9.405,66 € Wahlausgaben (zentrale und dezentrale Wahllokale StuPa-Wahl, Semesterticketurabstimmung) 6 6.047,00 € Vortragsveranstaltungen/ Lesungen 39 14.469,61 € Druckkosten (in Verbindung mit Material- und Fahrtkosten sowie Aufwandsentschädigungen) 12 3.000,79 € Fahrtkosten zu einzelnen VA (Tickets, Benzin, Transportkosten) 37 16.835,70 € Aufwandsentschädigungen (für Technikbetreuung, Moderation, Übersetzung, Kinderbetreuung, Kochen etc. während einzelner VA); Gagen, Honorare 81 34.279,44 € Miete (Kühlschrank, Transport, Räume) 4 1.123,50 € als „VA“ gebucht ohne konkrete Zuordnung 7 1.434,72 € Fehlbuchung (Geschenke; Ausstattungsgegenstände, Werkvertrag) 11 964,09 € 421 189.127,65 € Seite 1