Drucksache 18 / 15 080 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katina Schubert und Harald Gindra (LINKE) vom 18. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2018) zum Thema: Mindestlohn und Existenzsicherung im Alter – Wie sieht es in Berlin aus? und Antwort vom 06. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Katina Schubert und Herrn Abgeordneten Harald Gindra (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15080 vom 18. Mai 2018 über Mindestlohn und Existenzsicherung im Alter – Wie sieht es in Berlin aus? ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch ist in Berlin der durchschnittliche Bruttobedarf der Grundsicherung im Alter außerhalb von Einrichtungen für einen Alleinlebenden (ohne Mehrbedarfe, letzter verfügbarer Datenstand)? 2. Wie viele Entgeltpunkte sind nach Kenntnis des Senats nach dem aktuellen Rentenwert notwendig, um in Berlin eine Nettorente oberhalb des in Frage 1 abgefragten durchschnittlichen Bruttobedarfs der Grundsicherung im Alter zu erhalten? 3. Welcher Bruttostundenlohn (Arbeitnehmer*innenbrutto) ist aktuell notwendig, um in zwölf Monaten Vollzeitarbeit (= 38,5 Arbeitsstunden pro Woche) eine Anzahl an Entgeltpunkten zu erreichen, die einem Fünfundvierzigstel dieser Summe entspricht? Zu 1. bis 3.: Der durchschnittliche Bruttobedarf für Empfängerinnen und Empfänger der Grundsicherung im Alter im Land Berlin, die außerhalb von Einrichtungen ab dem Renteneintrittsalter in einem Einpersonenhaushalt ohne Berücksichtigung der Mehrbedarfe leben, liegt bei rund 902 Euro (Stand 31.12.2017). Da bis zum 01.07.2024 auf dem Gebiet des Landes Berlin unterschiedliche rentenrechtliche Rahmenbedingungen im ehemaligen Ost- und Westberlin gelten, ist die Ermittlung einheitlicher Werte für die notwendigen Entgeltpunkte für eine Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus sowie den nach Frage 3 notwendigen Bruttostundenlohn derzeit nicht möglich. 4. Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat hinsichtlich des Landesmindestlohnes sowie anderer berlinspezifischer Mindestlöhne? 2 Zu 4.: Der Senat leitet aus dieser rein theoretischen Berechnung keinerlei Schlussfolgerungen für die Höhe von gesetzlich bestimmten Mindestlöhnen in Berlin ab. Zuletzt wurden die beiden berlinspezifischen Mindestentlohnungen im Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) und im Berliner Landesmindestlohngesetz zum 01.08.2017 erhöht. Ausgangspunkt für ein „existenzsichernd“ anzusehendes Brutto-Stundenentgelt war hierbei bislang die Vermeidung von Hilfebedürftigkeit während des Erwerbslebens einer alleinstehenden Person. Der Berliner Senat wird das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) novellieren. Dies wird auch Auswirkungen auf das Berliner Landesmindestlohngesetz haben. Ziel des Senats ist es, einheitliche Grundlagen in Bezug auf die Ermittlung und die Höhe von vergabespezifischer Mindestentlohnung sowie für den Berliner Landesmindestlohn zu entwickeln. Berlin, den 06. Juni 2018 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-15080 S18-15080