Drucksache 18 / 15 087 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp (CDU) vom 18. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2018) zum Thema: Russische, russisch-eurasische und osteuropäische Mafia-Clans in Berlin und Antwort vom 04. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juni 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 7 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Peter Trapp (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15087 vom 18. Mai 2018 über Russische, russisch-eurasische und osteuropäische Mafia-Clans in Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Beantwortung der nachfolgenden Fragen erfolgt auf Grundlage der durch die Strafverfolgungsbehörden in Berlin gewonnenen Erkenntnisse, bearbeiteten Verdachtsanzeigen sowie Strafermittlungsverfahren und damit zum sogenannten Hellfeld dieses Kriminalitätsbereiches. Da keine validen Einschätzungen zu Art und Umfang des möglichen Dunkelfeldes möglich sind, werden dazu keine Aussagen getroffen. 1. Welche Bedeutung hat die russisch, tschetschenisch und osteuropäisch organisierte Kriminalität (ROK) bzw. Mafiakriminalität nach Kenntnis des Senats in Berlin (erbitte jeweils gesonderte Darstellung)? Zu 1.: Zur bundesweit einheitlichen Betrachtung der Organisierten Kriminalität (OK) hat die Arbeitsgruppe Justiz/Polizei im Jahre 1990 die nachfolgende Definition festgelegt: „Organisierte Kriminalität ist die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig a) unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen, b) unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder c) unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft zusammenwirken.“ Seite 2 von 7 Die Zugehörigkeit tatverdächtiger Personen zu einer bestimmten (ethnischen) Gruppe stellt dabei kein Erfüllungskriterium dar. Die Zuordnung eines Ermittlungskomplexes zur Russisch-Eurasischen Organisierten Kriminalität (REOK) richtet sich nach dem Definitionsbegriff der OK und erfolgt in Fällen, in denen die handelnde Gruppierung durch Tatverdächtige dominiert wird, welche die Staatsangehörigkeit eines der 15 Folgestaaten der ehemaligen Sowjetunion, einschließlich der Russischen Föderation selbst haben. Tschetschenien, Dagestan und Inguschetien als Autonome Teilrepubliken innerhalb der Russischen Föderation sind nur mit Einschränkungen gesondert auswertbar, da deren Bewohner Staatsangehörige der Russischen Föderation sind. Die in der Frage verwendeten Begriffe „Osteuropäische OK“ und „Mafiakriminalität“ finden mangels Definition und/oder bundesweit einheitlicher Kriterien polizeilich keine Verwendung. Im Jahr 2017 wurden durch die Polizei Berlin insgesamt 60 Ermittlungskomplexe geführt, die der Organisierten Kriminalität zugerechnet werden. Dazu kommen acht Komplexe, die durch Bundesbehörden in Berlin (Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Zoll) geführt wurden. Von diesen insgesamt 68 OK-Komplexen wurden 17 der REOK zugeordnet (25 %). Durch die Polizei Berlin erfolgt innerhalb der Kriminaliätsbekämpfung seit Jahren eine Schwerpunktsetzung zu diesem Phänomenbereich, die sich unter anderem aufbauorganisatorisch ausdrückt. Im Landeskriminalamt (LKA) Berlin ist ein Fachkommissariat (LKA 412) in der Abteilung 4 (Organisierte Kriminalität, Bandenund qualifizierte Eigentumskriminalität, Rauschgiftdelikte) eingerichtet, welches sich ausschließlich mit der Bekämpfung der Strukturen und Straftaten der REOK befasst. 2. Welche Erkenntnisse hat der Senat über Aktivitäten russischer, tschetschenisch und osteuropäischer Mafiagruppen in Berlin (bitte nach Kriminalitätsfeld und Gruppe aufschlüsseln)? Zu 2.: Gemäß der Erhebung der Berliner Zahlen für das Bundeslagebild OK 2017 des Bundeskriminalamtes waren fünf Komplexe durch Tatverdächtige aus der Russischen Föderation dominiert, bei denen es sich ausnahmslos um Tschetschenen handelte. Deliktisch zuzuordnen waren diese Komplexe zweimal der Rauschgift- und dreimal der Gewaltkriminalität. Ein herausragendes Ereignis war hierunter der Schusswechsel in einem Weddinger Café im Mai 2017, an dem Mitglieder der Gruppierung „Guerilla Nation Vaynakh“ beteiligt waren. Dazu findet derzeit die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Berlin statt. Weitere fünf Ermittlungskomplexe wurden durch Litauer dominiert; davon waren vier der Eigentumskriminalität und einer der Gewaltkriminalität zuzuordnen. In drei Komplexen waren Ukrainer dominierend; davon waren dem Bereich der Eigentumskriminalität zwei und einer dem Bereich der Steuer- und Zolldelikte zuzurechnen. Darüber hinaus dominierten in je einem Komplex der Eigentumskriminalität Georgier und Armenier. Hinzu kommen zwei Ermittlungskomplexe im Bereich der Steuer- und Zolldelikte, in denen Deutsche russischer Herkunft vorherrschend waren. Seite 3 von 7 3. In welchen Bezirken Berlins ist nach Kenntnis des Senats die ROK in welchem Kriminalitätsfeld aktiv? Zu 3.: Da die OK nur in den seltensten Fällen einer engen örtlichen Eingrenzung unterliegt, erfolgt dazu keine statistische Erhebung. 4. Hat der Senat darüber Kenntnis, wie viele Mitglieder den Gruppierungen der ROK in Berlin zugerechnet werden und wie hat sich deren Anzahl in den letzten zehn Jahren entwickelt? Wie viele Gruppierungen gibt es? Zu 4.: Tatverdächtige können in den vorliegenden Unterlagen numerisch nur den Ermittlungskomplexen, nicht jedoch einzelnen Gruppierungen und zurückliegend nur bis zum Jahr 2011 zugeordnet werden. Demnach konnte folgende Anzahl an Tatverdächtigen in den OK-Komplexen der REOK in den Jahren 2011 – 2017 erhoben werden: Berichtsjahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Tatverdächtige 102 113 81 75 92 180 151 Als einzelne, namentlich zu bezeichnende Gruppierung ist der Polizei Berlin die „Guerilla Nation Vaynakh“ bekannt, die sich ausschließlich aus Tschetschenen zusammensetzt und auf etwa 30 Mitglieder geschätzt wird. 5. Hat der Senat darüber Kenntnis, wie hoch die durch ROK erzielten jährlichen Umsätze in Berlin geschätzt werden und wie haben sich diese in den letzten zehn Jahren entwickelt? 6. Hat der Senat darüber Kenntnis, wie hoch das Immobilienvermögen in Berlin geschätzt wird, das mit Gewinnen aus Aktivitäten der ROK erworben wurde, beziehungsweise der wirtschaftlichen Kontrolle der ROK unterliegt? Zu 5. und 6.: Nein, siehe Vorbemerkung. 7. Welche Erkenntnisse hat der Senat über Immobilienkäufe von Russen, Tschetschenen und anderen Osteuropäern in Berlin in den letzten zehn Jahren? Zu 7.: Bei den Strafverfolgungsbehörden in Berlin und den Grundbuchämtern erfolgt dazu keine statistische Erfassung 8. Welche Fälle von Einschüchterungen und Bedrohungen durch Mitglieder der ROK gegenüber Presseorganen, Politik, Polizei, Rettungskräften oder Gewerbetreibenden sind dem Senat in den letzten zehn Jahren in Berlin bekannt? Zu 8.: Bei der Polizei Berlin erfolgt keine statistische Erhebung im Sinne der Fragestellung. 9. Welche Fälle von Korruption in Berlin im Zusammenhang mit der ROK sind dem Senat in den letzten zehn Jahren bekannt? Zu 9.: Dem Senat wurden keine derartigen Fälle bekannt. Seite 4 von 7 10. Wie viele Ermittlerinnen und Ermittler werden im Bereich der ROK aktuell eingesetzt (bitte nach Behörde aufschlüsseln) und wie hat sich deren Anzahl in den letzten 15 Jahren entwickelt? 11. Inwiefern wurden Ermittlerinnen und Ermittler des Landeskriminalamts oder anderer Dienststellen in den letzten 15 Jahren aus dem Bereich der ROK und für die Terrorismusbekämpfung eingesetzt? Zu 10. und 11.: In der Abteilung 4 des Landeskriminalamtes Berlin (LKA 4) liegt der Schwerpunkt auf der ganzheitlichen, dezernatsübergreifenden Bearbeitung von qualifizierten Bandendelikten und Straftaten mit Bezug zur OK im Sinne der bundeseinheitlichen Definition. Die Zuweisung zur weiteren Bearbeitung entsprechender Verfahrenskomplexe in ein Fachkommissariat des LKA 4 erfolgt je nach deliktischem Schwerpunkt, der Intensität der Straftaten oder sonstigen kriminaltaktischen Erwägungen. Dementsprechend sind unterschiedliche Organisationseinheiten des LKA 4 immer wieder und in wechselnden Konstellationen mit der Bearbeitung von Sachverhalten befasst, die dem Umfeld russisch-eurasischer Tatverdächtiger zuzurechnen sind. Insofern ist nicht allein das Fachkommissariat LKA 412 mit dem Phänomen der Bekämpfung der Strukturen und Straftaten der REOK befasst. Darüber hinaus werden auch Teile des LKA 3 (Finanzermittlungen, Gewinnabschöpfung) und des LKA 6 (Operative Dienste) regelmäßig mit der eigenständigen oder unterstützenden Bearbeitung von Sachverhalten bezogen auf das in Rede stehende Phänomen betraut. Eine Quantifizierung der über die letzten 15 Jahre ganz oder überwiegend zur Bekämpfung der REOK eingesetzten Ermittlerinnen und Ermittlern ist somit nicht möglich. Daraus folgend können auch keine Angaben zur behördenweiten personellen Fluktuation von Beschäftigten im Sinne der Fragestellung gemacht werden. 12. Welche Schwerpunktsetzung erfolgt beim Landeskriminalamt oder anderen Dienststellen hinsichtlich der Strafverfolgung von ROK? Zu 12.: Neben der Einrichtung des spezialisierten Fachkommissariats 412 liegt der Schwerpunkt in der ganzheitlichen, dezernatsübergreifenden Bearbeitung relevanter Verfahren, siehe Antwort zu Frage 10 und 11. 13. Wie viele Ermittlungsverfahren gab es in den vergangenen zehn Jahren gegen Mitglieder der ROK in Berlin (bitte nach Strafbeständen aufschlüsseln)? Zu 13.: Die angefragten Daten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Anzahl der Ermittlungskomplexe der REOK Berichtsjahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Gesamt Eigentumskriminalität 7 6 6 4 2 8 8 41 Gewaltkriminalität 1 1 1 4 7 Steuer- und Zolldelikte 1 1 1 1 2 2 3 11 Cybercrime 3 3 6 Seite 5 von 7 Rauschgifthandel und -schmuggel 3 2 1 2 8 Kriminalität im Zusammenhang mit dem Nachtleben 1 1 sonstige Kriminalität 3 2 5 Gesamt 14 10 9 7 8 14 17 79 14. Bei wie vielen und welchen Ermittlungsverfahren in den letzten zehn Jahren wurden Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder der ROK in Berlin erlassen? Zu 14.: Rückwirkend bis zum Jahr 2011 können ausschließlich die Gesamtzahlen der in allen der REOK zuzuordnenden Ermittlungskomplexe ausgestellten Haftbefehle automatisiert recherchiert werden. Diese stellen sich wie folgt dar: Berichtsjahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Haftbefehle 29 11 7 16 11 18 18 15. Liegen nicht vollstreckte Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder der ROK in Berlin vor? Wenn ja: wie viele und was sind die Gründe dafür? Zu 15.: Nein. 16. Welche Erkenntnisse hat der Senat über mutmaßliche Tätigkeiten und Investitionen in legale Wirtschaftsbereiche (insbesondere Baugewerbe, Dienstleistung, Gastronomie und Hotellerie, Handel und Tourismus) durch die ROK? 17. Welche Fälle von öffentlichen Auftragsvergaben an Unternehmen in Berlin, die der ROK zugerechnet werden können, sind dem Senat bekannt? Zu 16. und 17.: Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor, siehe Vorbemerkung. 18. Welche Kenntnisse hat der Senat über Geldwäschetätigkeiten der ROK in Berlin? Zu 18.: Bei der Polizei Berlin erfolgt keine statistische Erhebung im Sinne der Fragestellung. 19. In welcher Höhe wurden nach Kenntnis des Senats Vermögenswerte der ROK in Berlin in den letzten zehn Jahren beschlagnahmt (bitte nach Jahr aufschlüsseln)? Zu 19.: Die retrograde Auswertung ist technisch bedingt nur bis zum Jahr 2011 möglich. Nachfolgend dargestellt werden die vorläufigen Sicherungssummen im jeweiligen Berichtsjahr: Berichtsjahr Sicherungssumme in Euro 2011 3.600.326 2012 102.000 2013 405.443 Seite 6 von 7 2014 260.000 2015 265.000 2016 205.500 2017 261.085 Die besonders hohe Summe im Jahr 2011 ist auf ein Steuer- und Zollverfahren des Zollfahndungsamtes Berlin-Brandenburg zurückzuführen. 20. Welche Rolle nimmt die ROK im Bereich des illegalen Handels mit Betäubungsmitteln nach Erkenntnissen des Senats in Berlin ein (bitte nach Betäubungsmitteln gesondert darstellen)? Zu 20.: Wie der Aufstellung unter Frage 13 zu entnehmen ist, betrafen seit 2011 acht Ermittlungskomplexe den Kriminalitätsbereich „Rauschgifthandel /-schmuggel“. Mit einem Anteil von rund 10 Prozent an der REOK spielt dieser Bereich eine untergeordnete Rolle. Eine Statistik über einzelne Betäubungsmittel wird innerhalb der REOK nicht geführt. 21. Für wie hoch schätzt der Senat die durch den illegalen Rauschgifthandel erzielten jährlichen Umsätze der ROK in Berlin und wie haben sich diese in den letzten zehn Jahren entwickelt? Zu 21.: Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor, siehe Vorbemerkung. 22. Welche Erkenntnisse hat der Senat über wirtschaftliche Aktivitäten der ROK in Berlin wie z.B. aus den Panama Papers und weiteren Offshore Leaks gewonnen? Zu 22.: Aufgrund noch nicht abgeschlossener Ermittlungsverfahren können hierzu keine Angaben gemacht werden, siehe auch Vorbemerkung. 23. Gibt es gemeinsame Ermittlungsgruppen von russischen bzw. osteuropäischen und deutschen Strafverfolgungsbehörden, die die Bekämpfung der ROK zum Ziel haben und inwiefern arbeiten diese zusammen? Zu 23.: Seit 2010 gab es zwei Vereinbarungen zu gemeinsamen deutsch-litauischen Ermittlungsgruppen , sogenannten „Joint Investigation Teams“ (JIT), deren Ziel die Erhellung und die nachhaltige Zerschlagung des Netzwerkes international agierender litauischer Kraftfahrzeug-Verschiebeorganisationen waren. Diese JIT dienten insbesondere dem beschleunigten Austausch von Informationen, Erkenntnissen und Ergebnissen aus bereits abgeschlossenen und der Abstimmung zukünftiger gemeinsamer Maßnahmen. Hierzu wurden operative Treffen und strafprozessuale Maßnahmen und Ermittlungshandlungen in Anwesenheit von Ermittlungsbeamten beider Länder durchgeführt. Die so gewonnenen Erkenntnisse wurden gemeinsam ausgewertet und in die jeweiligen länderspezifischen Ermittlungsverfahren eingebracht. Seit dem 1. Januar 2017 wird durch die Polizei Berlin das aus dem Fonds für Innere Sicherheit der EU-Kommission (ISF) teilfinanzierte Projekt „LIMES“ geführt und betreut. Dieses beschäftigt sich neben der Kraftfahrzeug-Kriminalität mit der grenzüberschreitenden REOK. Im Rahmen dieses Projektes werden grenzüberschreitende Ermittlungsverfahren finanziell und technisch/organisatorisch unterstützt. Dazu gehören beispielsweise ermittlungsunterstützende Besuche bei Seite 7 von 7 oder durch ausländische Dienststellen sowie europaweite, operative Netzwerktreffen. Unter anderem wurden bei der Bekämpfung der international organisierten Verschiebung von Kraftfahrzeugen grenzüberschreitende Ermittlungen unterstützt. Dazu erfolgten 16 Operationen zwischen deutschen und litauischen sowie eine Operation zwischen deutschen und ukrainischen Strafverfolgungsbehörden. Durch die Projektarbeit haben sich sehr gute Netzwerke zwischen dem LKA Berlin und Dienststellen in der Russischen Föderation, Weißrussland, Ukraine, Israel und dem Baltikum etabliert. Darüber hinaus ist das LKA Berlin neben dem informellen Kooperationsnetzwerk auf Basis des Europäischen Polizeiamts (Europol), „Focal Point EEOC - Eastern European Organised Crime“, auch eng in das Interpol-Projekt „Millennium“ eingebunden, das dem weltweiten Erkenntnisaustausch in Bezug auf russischeurasische OK-Gruppierungen dient. 24. Wie viele Personen arbeiten in den gemeinsamen deutsch-russischen, deutschtschetschenischen bzw. deutsch-osteuropäischen Ermittlungsgruppen zusammen? Zu 24.: Nur im Rahmen der unter Frage 23 angeführten JITs mit Litauen gab es eine feste Anzahl an Mitarbeitenden, die sich im ersten JIT auf jeweils fünf auf deutscher und litauischer Seite, im zweiten JIT auf vier Mitarbeitende auf deutscher und sieben Mitarbeitende auf litauischer Seite belief. 25. Welche Erkenntnisse hat der Senat über mutmaßliche Kontakte und gemeinsame Aktivitäten von Organisationen, die der ROK zugerechnet werden und anderen OK-Gruppierungen? 26. Welche Erkenntnisse hat der Senat über mutmaßliche Kontakte und gemeinsame Aktivitäten von Organisationen, die der ROK zugerechnet werden und der arabisch oder italienisch organisierten Kriminalität? Zu 25. und 26.: Es sind vereinzelt lose, milieubedingte Kontakte zu arabischstämmigen Personen und auch Angehörigen anderer Nationalitäten bekannt. Zu konkreten gemeinsamen Aktivitäten –insbesondere struktureller Natur- liegen keine Erkenntnisse vor. Kontakte zur Italienischen Organisierten Kriminalität sind nicht bekannt. 27. Welche Erkenntnisse hat der Senat über mutmaßliche Kontakte und gemeinsame Aktivitäten von Organisationen, die der ROK zugerechnet werden und sogenannten Rockerclubs/Motorradclubs? Zu 27.: Aus der inzwischen aufgelösten Rockergruppierung „Guerilla Nation“ ist der durchgängig mit Tschetschenen besetzte Ableger „Guerilla Nation Vaynakh“ bekannt, der auch schon Gegenstand umfangreicher Ermittlungsverfahren war. Berlin, den 04. Juni 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-15087 S18-15087