Drucksache 18 / 15 088 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 18. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2018) zum Thema: Würdigung des ehrenamtlichen Engagements von Studierenden und Antwort vom 7. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung - Frau Abgeordnete Emine Demirbüken-Wegner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15088 vom 18. Mai 2018 über Würdigung des ehrenamtlichen Engagements von Studierenden ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ohne Einbeziehung der Berliner staatlichen Hochschulen beantworten kann. Sie wurden daher um Stellungnahme gebeten . 1. Inwiefern berücksichtigen die Berliner Hochschulen das ehrenamtliche Engagement von Studierenden mit Blick auf die Studienleistung? Zu 1.: Die Berliner staatlichen Hochschulen sehen generell die Möglichkeit vor, dass ehrenamtliche Tätigkeiten auf die Studienleistung angerechnet werden können. Dies gilt vor allem im Bereich der „allgemeinen Berufsvorbereitung“ und vergleichbarer Studienbereiche. Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass durch das ehrenamtliche Engagement annähernd die Kompetenzen erworben werden, die in den Studien- und Prüfungsordnungen als Bildungsziele genannt werden. Eine Ausnahme stellen zum Teil die künstlerischen Hochschulen dar, soweit sie auf eine konkrete künstlerische Praxis fokussiert sind. Im Bereich der Medizin setzen die staatlichen Prüfungsanforderungen einen engeren Rahmen. 2. Wie beurteilt der Senat in diesem Zusammenhang die Forderungen des Landesjugendrings zur besseren Anerkennung bürgerschaftlichen Engagements von Studierenden? Zu 2.: Der Senat begrüßt Vorschläge zur besseren Anerkennung von bürgerlichem Engagement von Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden als wichtigen Diskussionsbeitrag. 2 3. An welchen Berliner Hochschulen ist die Anerkennung von ehrenamtlichen Tätigkeiten Studierender bereits gängige Praxis und in welcher Art und Weise und nach welchen Kriterien erfolgt diese? Zu 3.: Siehe die Antwort zu 1. 4. Haben die Berliner Hochschulen dem Senat gegenüber das Interesse bekundet, ehrenamtliches Engagement künftig stärker berücksichtigen zu wollen? a. In welcher Form soll dies nach Ansicht der Hochschulen erfolgen? b. Beabsichtigt der Senat, die Einführung einer Anrechnung ehrenamtlicher Tätigkeiten auf die Studienleistung in Berlin zu unterstützen? c. In welcher Weise will der Senat hierbei Einfluss auf die Hochschulen nehmen, dieser Praxis zu folgen? Zu 4.: Der Senat ist grundsätzlich allen Überlegungen gegenüber aufgeschlossen, wie ehrenamtliches Engagement verstärkt gewürdigt werden kann. Der Senat geht davon aus, dass die Arbeitsgruppe „Demokratische Hochschule“ hierzu ebenfalls Vorschläge unterbreitet. 5. Wie steht der Senat zu der Praxis aus anderen Bundesländern, ehrenamtliches Engagement von Studierenden in Form von Credit Points auf deren Studienleistung anrechnen zu lassen? Würde der Senat eine solche Form der Würdigung ehrenamtlicher Leistungen auch an Berliner Hochschulen begrüßen? Zu 5.: Der Senat wartet diesbezügliche Vorschläge der Arbeitsgruppe „Demokratische Hochschule “ ab und wird sich damit eingehend auseinandersetzen. 6. Welcher Ansicht ist der Senat bezüglich einer Aufnahme der Würdigung von ehrenamtlicher Arbeit in das Berliner Hochschulgesetz und wann soll mit den Hochschulen gesprochen werden, insofern der Senat dem positiv gegenübersteht? Zu 6.: Über die Aufnahme einer entsprechenden Regelung in das Berliner Hochschulgesetz ist noch nicht entschieden worden. Bei einer Gesetzesänderung würden die Hochschulen selbstverständlich angehört werden. 7. Welche Regelungen gibt es für den Fall, dass Berliner Hochschulen bereits eigenständige Wege in Sachen Credit Points gehen bzw. gegangen sind? Zu 7.: Die Anrechenbarkeit von Kompetenzen, die außerhalb der Hochschule erworben wurden, ist in § 23a Abs. 1 Berliner Hochschulgesetz geregelt. 8.Beurteilt der Senat ein solches Vorgehen als Benachteiligung von Studierenden anderer Hochschulen, in denen es eine solche Praxis nicht gibt? Zu 8.: Nein. 3 9. Welche alternativen Maßnahmen schlägt der Senat vor, um das ehrenamtliche Engagement Studierender angemessen zu berücksichtigen? Inwieweit sind nach Einschätzung des Senats hierbei die Hochschulen in die Pflicht zu nehmen? Zu 9.: Der Senat begrüßt beispielsweise die Praxis der Beuth-Hochschule für Technik Berlin, ehrenamtliches Engagement in der Hochschule symbolisch durch eine Urkunde zu würdigen . Die Freie Universität berücksichtigt ehrenamtliches Engagement auch bei der Vergabe von Stipendien. 10. Welche Bundesländer sind nach Kenntnis des Senats Vorreiter bei der Anerkennung ehrenamtlichen Engagements von Studierenden und wie will der Senat diesen Beispielen folgen? Zu 10.: In den Hochschulgesetzen anderer Bundesländer finden sich verschiedene Bestimmungen zu ehrenamtlicher Tätigkeit der Studierenden. So heißt es zum Beispiel in § 2 Abs. 4a Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz: „Die Hochschulen berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse Studierender, die ehrenamtliche Aufgaben wahrnehmen.“ In § 3 Abs. 1 des Hochschulgesetzes Niedersachsen wird u.a. „die Vergabe von Stipendien an Studierende insbesondere aufgrund …herausragender ehrenamtlicher Tätigkeiten oder Tätigkeiten in der Hochschulverwaltung“ als Aufgabe der Hochschulen definiert. Sollte sich Berlin zu einer Regelung entschließen, werden die Erfahrungen anderer Bundesländer sicherlich Berücksichtigung finden. 11. Gibt es die Möglichkeit, ehrenamtliches Engagement Studierender als Studienpraktika anzuerkennen? a. Wenn ja: Welche Rahmenbedingungen müssen dafür erfüllt werden? b. Wenn nein: Gibt es Pläne des Senats sich für die Anerkennung einzusetzen? Zu 11.: Siehe die Antworten zu den Fragen 1 und 7. Als Rahmenbedingung haben die Hochschulen verbindliche Anerkennungsregeln entwickelt. 12. Welche Haltung hat der Senat bezüglich der Berücksichtigung ehrenamtlichen Engagements bei der Bewerbung und Vergabe von Studienplätzen wie auch der Anrechnung von Wartezeiten gegenüber Studierenden , die kein ehrenamtliches Engagement vorzuweisen haben? Zu 12.: Der Senat beabsichtigt nicht, die Vergabe von Studienplätzen unter dem Gesichtspunkt ehrenamtlichen Engagements zu regeln. 4 13. Welche Position vertritt der Senat hinsichtlich einer Berücksichtigung von ehrenamtlicher Tätigkeit bei der Gewährung oder den Rückzahlungsfristen von BAföG, wenn Studierende auf Grund ihres ehrenamtlichen Engagements längere Studienzeiten aufweisen? Zu 13.: Der Senat steht Überlegungen, ehrenamtliches Engagement bei der Gewährung oder der Rückzahlung von BAföG noch stärker als bisher zu berücksichtigen, grundsätzlich positiv gegenüber. Berlin, den 7. Juni 2018 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - S18-15088 S18-15088a