Drucksache 18 / 15 089 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marc Urbatsch (GRÜNE) vom 17. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2018) zum Thema: Warum bleibt Moabit sieben Monate lang dunkel? und Antwort vom 30. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Marc Urbatsch (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15089 vom 17.05.2018 über Warum bleibt Moabit sieben Monate lang dunkel? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Bezugnehmend auf den Artikel: https://www.bz-berlin.de/berlin/mitte/seit-sieben-monaten-fallen-in-moabitdie -strassenlaternen-aus Frage 1: Was waren die Gründe dafür, die Straßenlaternen in Moabit insbesondere in jenen Straßen auszutauschen, wo kein direkter Zusammenhang mit dem Bauarbeiten rund um die Arminius-Markthalle erkennbar ist? Antwort zu 1: Alle Straßenlaternen unterliegen in vorgegebenen Abständen einer Wartung. Die elektrisch betriebenen Leuchten alle vier Jahre, die Gasleuchten jährlich. Sofern im Rahmen der Wartung festgestellt wird, dass eine Leuchte instandgesetzt werden muss (z B. weil Bauteile verschlissen sind), erfolgt die Demontage. Das Austauschen der Gasleuchten in Moabit ist aufgrund von Undichtigkeiten an den gasbetriebenen Leuchten erforderlich gewesen. Frage 2: Warum dauerte es sieben Monate ehe die Straßenlaternen ausgetauscht wurden? Antwort zu 2: Die demontierten Gasleuchten werden einzeln aufgearbeitet. Durch die aufwendigen Arbeiten an den Leuchten, die langen Lieferzeiten von notwendigen Ersatzmaterialien und die sehr hohe Anzahl von defekten Leuchten in den vergangenen neun Monaten nahm dieser Prozess überproportional viel Zeit in Anspruch. 2 Frage 3: Warum wurden während dieser Zeit keine provisorischen Ersatzlaternen aufgestellt? Antwort zu 3: Seit Oktober 2017 sind von den rund 1.200 Gasleuchten in Moabit 379 Leuchten als Sanierungsfälle eingestuft worden. Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit von Provisorien, welche für den Einsatz an Gasbeleuchtungsanlagen geeignet sind, konnten diese nicht flächendeckend als Ersatzleuchten zum Einsatz kommen. Frage 4: Welchen Einfluss hat der Senat auf die Stromnetz GmbH den Austausch von Straßenlaternen zu beschleunigen und welche Schritte wurden hierbei konkret unternommen? Antwort zu 4: Ende 2017 mussten mehrere Hundert Leuchten aufgrund von Undichtigkeiten (Austritt von Gas) demontiert werden. Ursachen sind einerseits das Alter der Anlagen und die Herbststürme Ende 2017. Je nach örtlicher Situation wurden zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit durch die Senatsverwaltung zusätzlich folgende Maßnahmen veranlasst: - Anbringung elektrischer Leuchten an vorhandenen Freileitungsmasten, - Errichtung von Freileitungsmasten, um eine Elektrobeleuchtung zu installieren, - Reduzierung der Zeiten zur Aufarbeitung der Leuchten soweit möglich, - Montage weiterer Solarleuchten an den Gasmasten. Frage 5: Wie viele Beschwerden von BürgerInnen sind dem Senat bekannt bezüglich der o.g. Straßenlaternen? Antwort zu 5: Beschwerden werden über die Störungshotline erfasst. Im Zeitraum 01.10.2017- 25.05.2018 gab es insgesamt 360 Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern zu nicht funktionierenden Gasleuchten in Moabit. Frage 6: Wer haftet, falls Personen durch die Dunkelheit defekter Straßenlaternen zu Schaden kommen? Antwort zu 6: Die Stromnetz Berlin GmbH haftet für die ordnungsgemäße Erfüllung aller vertraglichen Pflichten. Darüber hinaus haftet der Träger der Straßenbaulast im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit entsprechend dem Berliner Straßengesetz. 3 Frage 7: Wie viele Rundgänge gab es in diesen sieben Monaten seitens der aufsichtspflichtigen Senatsverwaltung im Gebiet bezüglich der defekten Straßenlaternen und welche Vereinbarungen wurden hierbei mit der Stromnetz GmbH getroffen? Antwort zu 7: Die Stromnetz Berlin ist verpflichtet, die Funktion der Gasbeleuchtung wöchentlich durch einen Abfahrdienst prüfen zu lassen. Das Ergebnis wird der Senatsverwaltung wöchentlich vorgelegt. Durch die Senatsverwaltung finden darüber hinaus regelmäßig Fahrten bei Dunkelheit, aufgrund von Beschwerden durch Bürgerinnen und Bürgern, statt. Auch die Situation in Moabit wurde mehrfach begutachtet. Frage 8: Wurde der Stromnetz GmbH durch die aufsichtspflichtige Senatsverwaltung eine formelle Frist zur Erneuerung der o.g. Straßenlaternen gesetzt und wenn nein, warum nicht? Antwort zu 8: Eine Frist zur Beseitigung von Störungen und Schäden ist vertraglich vereinbart und wird kontinuierlich geprüft. Eine Fristsetzung für die Aufarbeitung bei sanierungsbedürftigen Altanlagen und Ausfällen, infolge auch von Extremwetterlagen, ist nicht möglich. Eine schnellstmögliche Wiederinbetriebnahme der Leuchtstellen ist im Interesse aller Beteiligten. Berlin, den 30.05.2018 In Vertretung Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-15089 S18-15089