Drucksache 18 / 15 090 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marc Urbatsch (GRÜNE) vom 17. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2018) zum Thema: Verstetigung des Quartiersmanagements Moabit West ? und Antwort vom 04. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Marc Urbatsch (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15090 vom 17.05.2018 über Verstetigung des Quartiersmanagements Moabit West? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Ergebnisse liefert die Untersuchung über den Fortbestand der Quartiersmanagementgebiete für das QM-Gebiet Moabit West? Antwort zu 1: Gegenstand des Gutachtens war die Überprüfung der Verstetigungsreife, also der Zielerreichung des Programms Soziale Stadt im Quartiersmanagement-Gebiet Moabit West und damit verbunden eine Empfehlung für oder gegen eine Beendigung der Förderung bis 31.12.2020. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die im QM- Gebiet seit 1999 erreichten Fortschritte in den Bereichen Aktivierung und Übernahme von Verantwortung durch Bewohner/innen, Vereine, Initiativen und Netzwerke, das Vorhandensein und die Qualifikation sozialer Einrichtungen als potentielle Ankerorte sowie die Organisation des Bezirks in der Summe eine Verstetigung bis Ende 2020 nahelegen. Frage 2: Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich einer Verstetigung des Quartiersmanagements Moabit West? Antwort zu 2: Neben der qualitativen Bewertung der Zielerreichung durch den Gutachter flossen auch die aktuellen Daten des Monitoring Soziale Stadtentwicklung 2017 sowie die Stellungnahmen der Bezirke ein. In Abwägung dieser drei Faktoren schlug die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen dem Bezirk Mitte mit Schreiben vom 2 20. April vor, das QM-Gebiet nicht zu verstetigen, sondern eine Anpassung der Gebietskulisse vorzunehmen. Dem stimmte der Bezirk Mitte mit Schreiben vom 2. Mai zu. Frage 3: Trifft es zu, dass der Senat erwägt, das Quartiersmanagement Moabit West fortzusetzen, jedoch mit verkleinerter Förderkulisse (Schreiben an Bezirksstadtrat Gothe)? Antwort zu 3: Ja, siehe auch Antwort zu 2. a) Wenn ja, was sind hierzu die grundsätzlichen Erwägungen? Der Bezirk hatte in seiner Stellungnahme vom 23. Februar zum Gutachten-Entwurf auf den aus seiner Sicht bestehenden Handlungsbedarf im westlichen Teil des QM-Gebietes, speziell im Huttenkiez, hingewiesen. Dies deckt sich mit der Einschätzung des Gutachters, der für die verbleibende Zeit vor der Verstetigung ein verstärktes Engagement in diesem Bereich empfahl. Der östliche Bereich des QM Moabit West weist hingegen eine ausreichende soziale Infrastruktur auf. Im Planungsraum Emdener Straße existiert mit dem SOS-Familienzentrum / Mehrgenerationenhaus ein etablierter Anker für diesen Sozialraum. Das im PLR Beusselkiez gelegene Stadtteilzentrum Stadtschloss Moabit verbliebe in der Förderkulisse und könnte weiterhin den östlichen Bereich des jetzigen QM-Gebietes mitversorgen. Die Verkleinerung des Gebietes ermöglicht eine Konzentration auf den westlichen Teil des QM-Gebiets, um auch hier eine stabile positive Entwicklung zu erreichen. b) In welchen Gebieten soll das Quartiersmanagement in Moabit fortgesetzt werden? Für das bisherige QM-Gebiet Beusselstraße (auch als „Moabit West“ bezeichnet) ist eine Verkleinerung der Kulisse mit Beschränkung auf die Planungsräume Huttenkiez und Beusselkiez vorgesehen. Das QM-Gebiet Moabit-Ost wurde ebenfalls evaluiert; hier wird jedoch keine Verstetigung bis Ende 2020 empfohlen, so dass die Gebietskulisse unverändert bleibt. c) Wann wird hierzu von der zuständigen Senatsverwaltung eine Entscheidung gefällt? Die Entscheidung der Senatsverwaltung wurde im April getroffen und mit Schreiben vom 20. April mit dem zuständigen Bezirksstadtrat kommuniziert. Die ausstehende Entscheidung des Bezirkes wurde der Senatsverwaltung mit Schreiben vom 2. Mai übermittelt (siehe auch Antwort zu 2). Berlin, den 04.06.2018 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-15090 S18-15090a