Drucksache 18 / 15 092 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katina Schubert (LINKE) vom 22. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2018) zum Thema: Umsetzung des Beschlusses zum Verzicht auf sachgrundlose Befristung II – Berliner Verwaltung und Antwort vom 31. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Frau Abgeordnete Katina Schubert (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 092 vom 22. Mai 2018 über Umsetzung des Beschlusses zum Verzicht auf sachgrundlose Befristung II – Berliner Verwaltung ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Stellen sind in den Hauptverwaltungen befristet und wie viele davon ohne Sachgrund (bitte nach Verwaltungen aufschlüsseln)? 4. Wie viele Stellen sind in den nachgeordneten Behörden befristet und wie viele davon ohne Sachgrund (bitte nach Behörden aufschlüsseln)? 7. Wie viele Stellen sind in den Bezirken befristet und wie viele davon ohne Sachgrund (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)? Zu 1., 4. und 7.: Die Anzahl der befristet Beschäftigten bzw. der sachgrundlos befristeten Beschäftigten der Senatsverwaltungen, der diesen nachgeordneten Einrichtungen und der Bezirksverwaltungen im Januar 2018 ist der Tabelle in der Anlage zu entnehmen. Sie beruhen auf einer Auswertung der Statistikstelle Personal bei der Senatsverwaltung für Finanzen, weil die im Haushaltsplan veranschlagten Stellen in der Regel keine Hinweise auf die Art der Stellenbesetzung (unbefristet, befristet mit Sachgrund, befristet ohne Sachgrund) enthalten. Grundlage hierfür sind die aus dem Verfahren Integrierte Personalverwaltung (IPV) erhobenen Daten. Aktuellere Zahlen stehen für eine Auswertung nicht zur Verfügung. 2. Wie viele sachgrundlos befristete Stellen sind seit dem Senatsbeschluss zum Verzicht auf sachgrundlose Befristungen vom 10. April 2018 entfristet worden (bitte nach Hauptverwaltungen aufschlüsseln)? 3. Bis wann sollen die verbleibenden bislang noch sachgrundlosen Befristungen entfristet werden (bitte nach Hauptverwaltungen aufschlüsseln)? 5. Wie viele sachgrundlos befristete Stellen sind seit dem Senatsbeschluss zum Verzicht auf sachgrundlose Befristungen vom 10. April entfristet worden (bitte nach Behörden aufschlüsseln)? 6. Bis wann sollen die verbleibenden bislang noch sachgrundlosen Befristungen entfristet werden (bitte nach Behörden aufschlüsseln)? 8. Wie viele sachgrundlos befristete Stellen sind seit dem Senatsbeschluss zum Verzicht auf sachgrundlose Befristungen vom 10.April 2018 entfristet worden (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)? 9. Bis wann sollen die verbleibenden bislang noch sachgrundlosen Befristungen entfristet werden (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)? Zu 2., 3., 5., 6., 8. und 9.: Bisher gibt es keinen Senatsbeschluss zum Verzicht auf sachgrundlose Befristungen . Der Senat hat in seiner Sitzung am 10. April 2018 die von der von der Senatsverwaltung für Finanzen eingebrachten Abgeordnetenhaus-Vorlage über „Grundsätzlicher Verzicht auf befristete Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund“ mit einer Maßgabe zunächst nur zur Kenntnis genommen und die Beschlussfassung über die Vorlage bis zum Vorliegen der Stellungnahme des Rats der Bürgermeister zurückgestellt. Somit gab es für die Dienststellen bisher keine Handlungsvorgabe. Die erwähnte Vorlage sieht im Übrigen – ebenso wie der Abgeordnetenhausbeschluss vom 30. November 2017 – nicht vor, bestehende Arbeitsverhältnisse zu entfristen. Vielmehr sollen grundsätzlich keine weiteren befristeten Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund nach § 14 Abs. 2, Abs. 2a oder Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) abgeschlossen werden. Berlin, den 31. Mai 2018 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen S18-15092 S18-15092 S18-15092-AE-Anlage-2018-05-31