Drucksache 18 / 15 095 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) vom 22. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2018) zum Thema: Barrierefreiheit an Bushaltestellen und Antwort vom 04. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juni 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15095 vom 22. Mai 2018 über Barrierefreiheit an Bushaltestellen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe, Anstalt des öffentlichen Rechts (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie ist nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Wie viele Bushaltestellen sind vollständig barrierefrei ausgebaut (bitte um Darstellung ihres Anteils an der Gesamtzahl der Bushaltestellen)? Frage 2: Welche Bushaltestellen sind nicht vollständig barrierefrei gestaltet? Frage 3: Wie viele und welche Bushaltestellen konnten in den Jahren 2016 und 2017 barrierefrei ausgebaut werden? 2 Frage 4: Wie viele und welche Bushaltestellen können voraussichtlich in diesem Jahr vollständig barrierefrei ausgebaut werden? Frage 5: Wie hoch ist der finanzielle Investitionsbedarf, um das gesamte Bushaltestellen-Netz vollständig barrierefrei zu gestalten? Bis wann ist mit einer Erreichung dieses Ziels zu rechnen? Antwort zu 1 bis 5: Die Fragen 1 bis 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Für die 6.481 Bushaltestellen Berlins (Stand 31.12.2017) sind primär die bezirklichen Straßenbaulastträger zuständig, da sie fast immer im öffentlichen Straßenland liegen. Einen zentralen Überblick über den jeweiligen Ausbauzustand gibt es daher bislang nicht. Mit der Aufnahme von baulichen Kriterien für barrierefreie Haltestellen in den Objektkatalog für die Erfassung öffentlichen Straßenlandes (Straßendatenaufnahme) soll die Grundlage geschaffen werden, um darauf aufbauend in der Laufzeit des neuen Nahverkehrsplanes ab 2019 ein entsprechendes Haltestellenkataster zu erstellen. Damit ließe sich dann die Einhaltung der wesentlichen Vorgaben für Barrierefreiheit überprüfen und quantitative Aussagen zu Anzahl oder Anteil machen. Mit diesem Überblick wäre es auch möglich, eine Priorisierung für den weiteren Ausbau vorzunehmen, wenn die Steuerung der Baumaßnahmen sich danach ausrichten ließe. In den vergangen Jahren hat sich jedoch gezeigt, dass die primär zuständigen bezirklichen Straßenbaulastträger aufgrund ihrer personellen Ausstattung nicht in der Lage sind, kurzfristig verfügbare Finanzmittel in Umbaumaßnahmen umzusetzen oder auch planmäßig über mehrere Jahre hinweg die notwendige hohe Anzahl an Umbauten zu realisieren. Um den Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) mit mindestens einem sehr hohen Anteil von z.B. 75 % barrierefrei ausgebauter Haltestellen im Oberflächenverkehr bis zum Jahr 2022 gerecht werden zu können, müssten bis dahin jährlich rund 1.500 Haltestellen umgebaut werden. Dies ist angesichts der bisher erzielten Jahresraten der Umbauten ohne erhebliche Veränderungen vor allen in der personellen und organisatorischen, aber auch der finanziellen Ausstattung nicht annähernd realistisch. Mit Hilfe der zentral verwalteten Mittel des Kommunalinvestitionfonds (KInv-Mittel, Kapitel 2920, Titel 72019) konnten in den Jahren 2016 und 2017 mit 24 Projekten ca. 75 Haltestellenumbauten gefördert werden. Allerdings erhöht sich insgesamt der Verwaltungsaufwand erheblich bei der Verwendung von Fördergeldern gegenüber der selbständigen Bearbeitung und Finanzierung im Bezirk, beispielweise im Rahmen der baulichen Unterhaltung. Die Regularien der neuen Finanzierungsquelle, dem Nachhaltigkeitsfonds „SIWANA IV“ (Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds), sehen sogar eine Behandlung einer jeden Bauplanungsunterlage für Haltestellenumbauten im Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses vor. Das Verfahren ist dadurch mit so vielen zeitlichen Unwägbarkeiten behaftet, dass, gepaart mit dem Personalmangel der Bezirke, keine belastbare Aussage über die in diesem oder im künftigen Jahr fertiggestellten Haltestellen möglich ist. 3 Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „In Ausnahmefällen hat die BVG aus Sondermitteln des Senats in eigener Regie in den letzten Jahren insgesamt 499 Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut.“ Berlin, den 04.06.2018 In Vertretung Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-15095 S18-15095