Drucksache 18 / 15 096 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) vom 22. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2018) zum Thema: Barrierefreiheit auf S-Bahnhöfen und Antwort vom 05. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Jun. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15096 vom 22. Mai 2018 über Barrierefreiheit auf S-Bahnhöfen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB AG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Frage 1: Welche S-Bahnhöfe verfügen aktuell nicht über einen Aufzug? Wann werden diese Bahnhöfe mit Aufzügen ausgestattet werden können?) Antwort zu 1: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Folgende Berliner S-Bahn Stationen besitzen keinen Aufzug: Ahrensfelde, Berlin- Marienfelde, Buckower Chaussee, Gehrenseestraße, Grünbergallee, Hirschgarten, Karl- Bonhoeffer-Nervenklinik, Lankwitz, Lichtenrade, Mehrower Allee, Nöldnerplatz, Oberspree, Poelchaustraße, Raoul-Wallenberg-Straße, Spindlersfeld, Warschauer Straße, Wartenberg, Wilhelmshagen und Yorckstraße. Von den o.g. S-Bahn-Stationen, die bereits über einen Zugang mit Rampe verfügen (Operspree, Ahrensfelde, Mehrower Allee, Lankwitz, Grünbergallee, Poelchaustrasse, Raoul-Wallenbergstrasse, Spindlersfeld und Wartenberg) ist die ergänzende Nachrüstung von Aufzügen nicht vorgesehen. Ein Bau von Aufzügen ist nicht erforderlich und wird wegen der bereits gegebenen Barrierefreiheit auch nicht aus Bundesmitteln finanziert. Sollten hier zusätztlich Aufzüge gewollt sein, müssten diese seitens des Berliner Senates bestellt und finanziert werden. 2 Die S-Bahn-Stationen Warschauer Straße (bis Ende 2018), Wilhelmshagen (bis vsl. Ende 2018) sowie Buckower Chaussee und Lichtenrade (vsl. bis 2025) erhalten derzeit in laufenden Projekten Aufzüge. Die S-Bahn-Stationen Gehrenseestraße (bis vsl. 2020), Hirschgarten (bis vsl. 2022), Berlin-Marienfelde (bis vsl. 2025), Nöldnerplatz (bis vsl. 2023) und Yorckstraße (Zeitplanung in Abhängigkeit von S 21) sowie Karl-Bonhoeffer- Nervenklinik (Zeitplanung abhängig im Rahmen von i2030) erhalten bei gegebener Finanzierung und baubetrieblicher Einordnung entsprechend in den nächsten Jahren Aufzüge.“ Frage 2: Welche S-Bahnhöfe sind bisher nur über eine Rampe barrierefrei zu erreichen? Wann werden dort nachträglich Aufzüge angebracht werden können? Antwort zu 2: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Nachfolgend aufgeführte Berliner S-Bahn Stationen (siehe auch Ziffer 1) besitzen eine Rampe bzw. eine ebenerdige Zuwegung und deshalb ist hier auch der Bau eines Aufzuges grundsätzlich nicht erforderlich. Ahrensfelde, Grünbergallee, Lankwitz, Buckower Chausee, Mehrower Allee, Oberspree, Poelchaustraße, Raoul-Wallenberg- Straße, Spindlersfeld und Wartenberg. Die S-Bahn-Stationen Buckower Chausee und Lichtenrade, die derzeit zwar schon über Rampen verfügen, werden im Zuge der anstehenden Baumaßnahmen der Dresdner Bahn überplant und erhalten bis vsl. 2025 Aufzüge (siehe auch Ziffer 1).“ Frage 3: Welche S-Bahnhöfe verfügen bisher nicht über ein Blindenleitsystem? Wann ist an diesen Bahnhöfen konkret mit einer Realisierung zusätzlicher Leitsysteme zu rechnen? Antwort zu 3: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Folgende Stationen besitzen derzeit kein Blindenleitsystem, werden jedoch sukzessive im Rahmen grundlegender Modernisierungsmassnahmen und bei gegebener Finanzierung ausgestattet: Ahrensfelde, Alt Reinickendorf, Anhalter Bahnhof, Berlin-Karlshorst (vsl. bis 2019), Berlin-Kaulsdorf, Berlin-Lichtenberg, Berlin-Schöneweide (bis 2021), Berlin- Wannsee, Buckower Chaussee (vsl. bis 2025), Eichborndamm, Hohenschönhausen, Karl- Bonhoeffer-Nervenklinik, Lichtenrade (vsl. bis 2025), Pankow-Heinersdorf, Warschauer Straße (bis Ende 2018) und Yorckstraße. Die Führung des Blindenleitsystems im Empfangsgebäude Berlin-Zoologischer Garten wird sukzessive mit dem derzeit anstehenden Umbau umgesetzt. Weitere zeitliche Ausblicke können erst nach Abschluss weiterer Finanzierungsverträge und im Rahmen erfolgter baubetrieblicher Planungen bzw. am Beispiel Eichborndamm und Karl- Bonhoeffer-Nervenklinik im Rahmen des Programmes i2030 getätigt werden.“ 3 Frage 4: Welche S-Bahnhöfe verfügen bereits über mit Braille-Schrift versehene Handläufe an den Treppen? Inwiefern ist vorgesehen, weitere S-Bahnhöfe damit auszustatten? Antwort zu 4: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „In 2017 wurden 23 Stationen mit einer Handlaufmarkierung erfasst. Die Erfassung erfolgt fortlaufend und wird zukünftig systemisch abgebildet. Grundsätzlich werden bei Neubau – und Modernisierungsmaßnahmen taktile Informationen eingebaut.“ Berlin, den 05.06.2018 In Vertretung Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-15096 S18-15096